Donnerstag, 19. März 2015

Stuttgarter Ex-Polizeipräsident zu Geldstrafe verurteilt


Später Strafbefehl für Ex-Polizeichef Stumpf

Selbstkritik liegt der Justiz fern

Lange wurde gegen Ex-Polizeichef Stumpf nicht einmal ermittelt, nun erging ein deftiger Strafbefehl. Stets bekamen die Stuttgarter Staatsanwälte Rückendeckung von oben.

Von Selbstkritik aber will das Justizministerium gar nichts wissen.

Ein merkwürdiges Licht wirft das nicht nur auf die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, sondern auch auf die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium.
Ministerium will alles richtig gemacht haben
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Siegfried Stumpf hätte während einer Stuttgart-21-Demonstration viele Verletzungen verhindern können. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Stuttgart und verurteilt den Ex-Polizeipräsidenten zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro.

Frank Ulrich Mann, Rechtsanwalt eines damals erblindeten Demonstranten, sprach von einem "wahren Schnäppchen" für Stumpf. Die Höhe des Strafbefehls sei milde - zumal das Landgericht jüngst die Hauptverantwortung beim damaligen Einsatzleiter gesehen hatte.
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ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange

In Stuttgart läuft derzeit ein massiver Einsatz der Polizei zur Durchsetzung des industriellen und städtebaulichen Programms “Stuttgart 21″ (S 21).

Bisher kam es zu massivem Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray gegen die Bürger von Stuttgart. Bäume sollen noch heute Nacht gefällt werden. Nachdem die “Stuttgart 21″-Lobby jede Glaubwürdigkeit verloren hat, herrscht jetzt Tabula Rasa.
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Polizeigewalt - Hat die Polizei ein Gewaltproblem?
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Strafsache Polizei - Wenn bayrische Beamte prügeln gehen
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Bayerische Prügelpolizisten: Erst schlagen, dann fragen

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Tricks von Polizei und Justiz
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Prügel-Opfer erhält 200.000 Euro

Oldenburg. Das Opfer einer Prügelattacke in Aurich hat vom Oberlandesgericht Oldenburg 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen.

Angesichts der Schwere der Verletzungen, der langwierigen Behandlung und der gravierenden Dauerschäden seien 200.000 Euro angemessen, begründeten die Richter gestern das Urteil.

Im September 2007 hatte ein Mann den Kläger vor einer Diskothek mehrfach so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass dieser schwere Schädel-Hirn-Verletzungen erlitt. Bis heute leidet das Opfer an Sprach- und Gedächtnisstörungen sowie Bewegungseinschränkungen.
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BGH bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ("Fall Ouri Jallow")
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