Freitag, 20. März 2015

Glücksspielstaatsvertrag: Umsetzung wird überwacht


Antwort der Europäsichen Kommssion zu einer Frage des Europaabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff

Antwort von Frau Bieńkowska im Namen der Kommission

Die Kommission wird die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland weiterhin genau überwachen. Auch die geänderte Regelung für Sportwetten ist Gegenstand dieser laufenden Beurteilung.

Der Kommission ist bekannt, dass das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen an Anbieter von Sportwetten derzeit noch im nationalen Rechtsmittelsystem überprüft wird.

Dieses Vergabeverfahren wird im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht, die Aufschluss darüber geben soll, ob die Ziele des Allgemeininteresses, mit denen die Beschränkungen in den deutschen Glücksspielbestimmungen gerechtfertigt werden, in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden, wie gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt (siehe das jüngst ergangene Urteil vom 30. April 2014, Pfleger, C-390/12, Randnr. 43).

Parlamentarische Anfragen
11. März 2015
P-000412/2015


s. a. Stellungnahme der Europäischen Kommission zum EuGH-Verfahren Ince

Pfleger, C-390/12, Randnr. 43:
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die von den Mitgliedstaaten auferlegten Beschränkungen die von der Rechtsprechung des Gerichtshofs insoweit aufgestellten Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung erfüllen müssen. Danach ist eine nationale Regelung nur dann geeignet, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, EU:C:2009:519, Rn. 59 bis 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).