Mittwoch, 25. März 2015

Justiz-Panne in München


Eine Woche zu Unrecht im Gefängnis

Ein Münchner saß acht Tage zu lange in der JVA Stadelheim, weil es offensichtlich Fehler der Justiz gegeben hatte.

Freiheitsberaubung ist kein Kavaliersdelikt, es stehen empfindliche Strafen darauf, wenn jemand vorsätzlich zu Unrecht eingesperrt ist. Vor diesem Hintergrund ist es pikant, dass ein Münchner acht Tage zu lang in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim saß, weil offensichtlich innerhalb der Justiz geschlampt wurde. Seit fast zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft - gegen sich selbst.

Wer hat die Faxe liegen gelassen? War ein anderer als der Rechtspfleger verantwortlich? Und hätte nicht allein der Zahlungseingang genügen müssen, um Roth freizulassen? Anwalt Noli beantragt, die Ermittlungen wieder aufzunehmen und einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft aber hält weder sich noch die untergeordnete Staatsanwaltschaft München I für befangen - Antrag abgelehnt. Immerhin, die Ermittlungen werden ein drittes Mal aufgenommen. Noli liefert Unterlagen: Automatische Eingangsnotizen belegen offenbar, dass die Faxe angekommen und registriert wurden, in der Staatsanwaltschaft wie in der JVA. Aktuell läuft das Verfahren immer noch, fast zwei Jahre nun. Noli bleibt hartnäckig, er geht von strafbarer Freiheitsberaubung aus.
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BVerfG  Beschluss vom 09. Oktober 2014 - 2 BvR 2874/10  
Rn 22) Jedenfalls im Kontext freiheitsentziehender Maßnahmen kann dem Einzelnen nicht zugemutet werden, durch die Berufung auf den „üblichen Geschäftsgang“ Tage oder, wie hier, sogar Wochen auf eine ihm zustehende Überprüfung der ihm seine persönliche Freiheit entziehenden Maßnahmen warten und damit gegebenenfalls eine entsprechende, nicht notwendige Verlängerung seines Freiheitsentzugs hinnehmen zu müssen. Der Versuch des Oberlandesgerichts in dem angegriffenen Beschluss, eine solche rechtsstaatswidrige Verzögerung als geringfügig und in Bezug auf die Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Verurteilten und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit als nicht sachwidrig darzustellen, ist verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.
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Harbeck berichtet von ,der Hölle’ in Stadelheim
„So etwas“, sagt Robert Harbeck und ringt um Fassung, „habe ich noch nie erlebt.“ Nach 20 Tagen Haft ist der Tölzer Ex-Stadtrat aus dem Gefängnis entlassen worden.

Das, was Harbeck in den drei Wochen Gefängnis in seiner Drei-Mann-Zelle erlebt hat, „reicht aus, um ein Buch zu schreiben“. Die medizinische Versorgung sei zwar gut gewesen. Wie man aber ansonsten mit den Menschen umgegangen sei, sei unglaublich, sagt Harbeck verbittert. Toiletten ohne Lüftung, nur kaltes Wasser, überheizte Zellen, kein Radio, Fernsehen oder Zeitung, nur zensierte Briefe, bricht ein Vorwurf nach dem anderen aus dem früheren Radio- und Fernsehhändler heraus. Bei der Einlieferung habe er sich splitternackt ausziehen müssen und er sei „wie ein Verbrecher“ fotografiert und registriert worden. Seine Zellengenossen, die wie er wegen Zahlungsunfähigkeit bei Bagatellsummen in Haft gekommen seien, hätten ebenfalls unglaubliche Schicksale erlebt und seien „alle psychisch kaputt“. Das Essen „würde ein Landwirt seinen Schweinen nicht verfüttern“. Erst nach zwei Wochen sei es ihm gestattet gewesen, Lebensmitteldosen einzukaufen. Stadelheim, sagt Harbeck, sei für ihn „die Hölle“ gewesen. „Ohne meine Frau hätte ich das nicht überlebt.“  Quelle
(Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Wochenendausgabe des Tölzer Kurier)


Justizskandal
Abschreiben, unterschreiben, abhaken

Ermittlungsrichter, der NATÜRLICH wie alle seine Kollegen IMMER eigene Überprüfungen vornimmt und NIEMALS nur blind unterschreibt, was von Kripo und Staatsanwaltschaft vorgekaut wird, haut den Durchsuchungsbeschluss raus.
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Polizeiskandale:
Rätsel um Todesschüsse: NSU-Ermittler in Erklärungsnot
Die Bundesanwaltschaft schreibt die Tat dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zu und hält die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für die Schützen.
Mit den ersten Ausschusssitzungen ist die Glaubwürdigkeit der Ermittler aber erheblich ins Wanken geraten. Grund dafür ist ihr Umgang mit dem Tod eines Aussteigers aus der rechten Szene. Florian H. verbrannte im September 2013 in einem Wagen in Stuttgart - und zwar an dem Tag, an dem er noch einmal vor der Polizei aussagen sollte.
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Richterbund verwahrt sich gegen politische Einflussnahme auf Justiz

Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns hat die Achtung der Unabhängigkeit der Justiz angemahnt. Der Verbandsvorsitzende Axel Peters reagierte damit am Dienstag auf die öffentlich gewordene Kritik an der Ankündigung der Rostocker Staatsanwaltschaft, Revision gegen den Freispruch im Untreue-Prozess gegen Finanzstaatssekretär Peter Bäumer (parteilos) einzulegen. Einem Bericht des Senders NDR 1 Radio MV zufolge sollen Spitzenpolitiker von SPD und CDU der Anklagebehörde überzogenen Ermittlungseifer vorgeworfen haben. Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen stünden sowohl Staatsanwaltschaft als auch Beschuldigten zu, betonte Peters. Forderungen nach politischer Intervention im Strafverfahren gegen Bäumer erteilte er ebenfalls eine klare Absage.
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1,1 Millionen Euro Bußgelder für soziale Einrichtungen
Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Justiz hat im vergangenen Jahr mehr als eine Million Euro Bußgelder an soziale Einrichtungen verteilt. Insgesamt seien rund 1,1 Millionen Euro an 242 gemeinnützige Organisationen geflossen, teilte die Justizbehörde am Mittwoch mit. Die höchsten Zuwendungen gingen dabei mit knapp 75 000 Euro an den Hamburger Fürsorgeverein, gefolgt vom Weißen Ring mit knapp 70 000 Euro und den Klinik Clowns Hamburg mit gut 24 000 Euro. Seit 1972 werden die Bußgelder laut Behörde nach einem Sammelfondsverfahren verteilt. Dabei entscheiden nicht Richter oder Staatsanwälte über die Verwendung, sondern unabhängige fünfköpfige Gremien. Hintergrund der Neuregelung vor mehr als 40 Jahren waren Unregelmäßigkeiten in der Zuweisungspraxis, die im Freitod eines Staatsanwalts endeten.
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