Mittwoch, 21. Juni 2023

Lotto BW – virtuelle Automatenspiele sollen Angebot erweitern


Lotto Baden-Württemberg passt sich Marktveränderungen an

– virtuelle Automatenspiele sollen Angebot erweitern –

(SR). ......So will Lotto Baden-Württemberg (Lotto BW), Geschäftsführer Georg Wacker (siehe Bild), sein Angebot um das virtuelle Automatenspiel erweitern und hat dafür eine Veranstalterlizenz von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten.

gluecksspielwesen.de: Weshalb hat sich Lotto BW für eine Erweiterung des Angebotes um das virtuelle Automatenspiel entschieden?

Lotto BW: Die Bundesländer haben den Glücksspielstaatsvertrag beschlossen, der seit 1. Juli 2021 gilt – und damit eine Zeitenwende eingeläutet: 

Bisher illegale und teils besonders suchtgefährdende Glücksspiele wie virtuelle Automatenspiele, Online-Casino-Spiele und Online-Poker sind unter strengen Auflagen erlaubt worden, viele Lizenzen wurden bereits erteilt. 

Die Legalisierung dieser Internet-Spiele ist an eine Stärkung der Aufsicht sowie schärfere Vorgaben für den Spieler- und Jugendschutz geknüpft........

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https://www.gluecksspielwesen.de/2023/06/20/lotto-baden-wuerttemberg-passt-sich-marktveraenderungen-an/


Dienstag, 13. Juni 2023

EuGH zur Rechtsstaatlichkeit

 

EuGH/Polen – Justizreform: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein wichtiges polnisches Gesetz zur Absicherung der Justizreform gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz von 2019 (von der Opposition "Maulkorbgesetz" genannt) verbot es polnischen Gerichten, die Unabhängigkeit anderer polnischer Gerichte zu prüfen. Dies und die Vorlage entsprechender Fragen zum EuGH sollte als Dienstvergehen behandelt werden. Die Unabhängigkeit polnischer Gerichte sollte ausschließlich durch die Kammer "für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten" (sog. Kontroll-Kammer) beim Obersten Gericht erfolgen. Außerdem sollten Richter ihre (aktuellen und früheren) Mitgliedschaften in Verbänden und Parteien offenlegen, damit diese im Internet veröffentlicht werden. Dagegen erhob die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage, der der EuGH nun in vollem Umfang stattgab. Die Regelungen seien geeignet, die Unabhängigkeit der polnischen Justiz zu beinträchtigen. Wie schon 2021 stellte der EuGH fest, dass die Kontroll-Kammer und die Disziplinarkammer am Obersten Gerichthof nicht ausreichend unabhängig sind.

https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-06-06-2023-eugh-polen-bgh-leitentscheidung-missbrauch-schlafwandeln/


EuGH zur Rechtsstaatlichkeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut über die polnische Justizreform geurteilt, die die dortige Regierung seit Jahren vorantreibt. Demnach verstoßen die polnischen Regelungen gegen EU-Recht (Urt. v. 05.06.2023, Az. C-204/21).

Seine Entscheidung leitet das Gericht mit deutlichen Worten ein: "Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten". Von diesen Verpflichtungen könnten sich die Mitgliedstaaten nicht unter Berufung auf innerstaatliche Bestimmungen oder Rechtsprechung lossagen.

Weil Warschau sich bisher weigerte, EuGH-Urteile umzusetzen, verhängte der Gerichtshof schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag. 

https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-06-06-2023-eugh-polen-bgh-leitentscheidung-missbrauch-schlafwandeln/


BGH bestätigt Rechtsbeugungs-Urteil


Richterin mit "totaler Blockade" versteckte Akten im Keller

Eine Amtsgerichtsrichterin hat zahlreiche ihrer Fälle nicht mehr bearbeitet und teilweise Dokumente verfälscht. Deshalb wurde sie wegen Rechtsbeugung verurteilt, der BGH hatte nun über die Revision zu entscheiden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Richterin aus Lüdenscheid insbesondere wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 Strafgesetzbuch (StGB) im Wesentlichen bestätigt. 

Gleichwohl wurde das Urteil des Landgerichts (LG) Hagen (Az. 46 KLs - 32 Js 264/20 - 8/21) aufgehoben, da die Strafzumessung rechtsfehlerhaft erfolgte (Beschl. v. 29.11.2022, Az. 4 StR 149/22).

https://www.lto.de/recht/justiz/j/4str14922-bgh-rechtsbeugung-richter-lg-hagen-justiz-akten-strafrecht/

Bundesgerichtshof (BGH) hat Schwierigkeiten mit der eigenen Vergangenheit

 

Eine von Präsidentin Bettina Limperg beauftragte Untersuchung zeigt: 

Die meisten geehrten Juristen waren am NS-Unrecht beteiligt.

Im November 1995 räumte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in einem Urteilsspruch gegen einen früheren DDR-Richter ein, dafür mitverantwortlich gewesen zu sein, dass die strafrechtliche Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht in der Bundesrepublik "insgesamt fehlgeschlagen" sei. Das höchstricherliche Schuldeingeständnis, das erste seiner Art, fand seinerzeit viel Anerkennung und Zustimmung.  

Tatsächlich hatte das Gericht aber seine eigene Rolle damals noch stark untertrieben. Statt von einem passiven Versagen bei der Verfolgung von NS-Richtern zu sprechen, wäre es ehrlicher gewesen, zu bekennen, dass man jahrzehntelang höchst aktiv an der Relativierung und Umdeutung des nationalsozialistischen Justizterrors mitgewirkt hatte. 

Der wohl markanteste Überrest dieser früheren Haltung ist eine Gedenktafel aus grauem Muschelkalk-Blaubank. Etwa ein Meter mal achtzig Zentimenter groß, hängt sie seit Oktober 1957 gut sichtbar im ersten Stock des Karlsruher Gerichtsgebäudes, gleich neben dem Eingang zum heutigen Baurechtssenat.  

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https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/buch-rezension-entsorgung-der-vergangenheit-limperg-kissener-roth-reichsrichter-ns-vergangenheit-justiz-aufarbeitung/