Freitag, 29. Mai 2020

Coronavirus längst nicht besiegt! - Sind Aerosolinfektionen entscheidend?


Jüngste Untersuchungen zeigen, dass sich das Coronavirus auch trotz Abstand und Einhaltung der Hygieneregeln schnell verbreiten kann.

Schuld daran sind Aerosolinfektionen, also über Schwebeteile in der Luft.
Wie schnell das gehen kann, zeigen die aktuellen Ausbrüche. (s.u.)

Durch diese Ausbrüche wird deutlich, dass die Übertragung durch Aerosole bislang noch nicht richtig in den Blick genommen wurde. Gerade in geschlossen Räumen geht von den in der Luft schwebenden "Aerosolen" eine starke Infektionsgefahr aus. (Professor Kekulé hat schon länger auf diese Gefahr hingewiesen)

So kann bereits ein Kirchgang gefährlich sein und im Krankenhaus, oder auf dem Friedhof enden.

Unterschätzte Ansteckungsgefahr
Bioaerosole sind nur einen tausendstel Millimeter groß. Doch Forscher glauben, sie seien für weitaus mehr Infektionen verantwortlich als bislang gedacht.
Zweieinhalb Stunden lang probten 60 Sänger. Alle hielten sich für gesund. Fast drei Wochen später wurden 45 Chormitglieder positiv getestet. Mindestens drei von ihnen kamen mit Covid-19 ins Krankenhaus. Zwei sind inzwischen verstorben.  Weiter zum vollständigen Artikel ...


Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen erklärte: "Wenn man sich veranschaulicht, dass nur ein sehr geringer Bevölkerungsanteil bisher immun sein dürfte, so ist klar, dass das Virus sich schnell auch wieder ausbreiten kann, wenn die Bedingungen dafür stimmen."

Drosten betont Gefahr durch Aerosole

Dieses Problem zu lösen wird nicht nur für Restaurants und Kirchen, sondern u.a. auch für Fitnessstudios eine große Herausforderung sein, denn dort wird durch die körperliche Anstrengung, man denke an Ergometer, Spinning, Laufband, Rudermaschine, Stepper o.ä., schwer und tief geatmet.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG): Da sich die Menschen in Fitnessstudios über längere Zeit körperlich betätigten, bestehe dort wegen der nach aktuellem Kenntnisstand nicht auszuschließenden Übertragung des Virus über Aerosole ein höheres Infektionsrisiko als etwa in Verkaufsstellen und Gastronomiebetrieben.

Damit entstehen viele Aerosole, die sich auch ähnlich weit verbreiten wie beim Singen oder intensivem Unterhalten.
Diese Aerosole schweben in der Luft und sind mehrere Stunden infektiös.

Um sich vor einer Aerosolinfektion zu schützen, reicht es nicht aus, nur die  Mindestabstände von 1,5 bis 2 Meter einzuhalten. Um relativ sicher zu sein, müsste man zusätzlich medizinische FFP 2 oder FFP 3 - Masken tragen und die Aerosole ausfiltern und / oder mit UV-C Strahlung unschädlich machen.

In diesem Artikel erklärt Birgit Herden, wie sich das Virus trotz Abstand und Hygieneregeln verbreitet.

Wissenschaftsjournalistin Claudia Füßler fasst zusammen, wo es gefährlich wird.
https://www.badische-zeitung.de/gesundheit-ernaehrung/wo-das-risiko-einer-corona-infektion-hoch-ist-und-wo-eher-niedrig

WELT-Podcast gegen den Corona-Koller

Kleine Partikel tragen das Coronavirus von Mensch zu Mensch. Wie gefährlich diese Aerosolwolken wirklich sind, wollen deutsche Forscher nun erstmals messen.

Forscher in den USA vermuten, dass sich das Coronavirus nur so schnell verbreiten konnte, weil die Bioaerosole es durch die Umwelt tragen. Dieser Infektionsweg sei bereits für andere Erreger belegt, darunter Masern, Tuberkulose, Influenza - und auch für Sars-CoV-1, das von 2002 bis 2003 grassierende Coronavirus. Diese Verbreitungsmethode könnte demnach auch erklären, warum es so viele Infizierte mit milden Symptomen gibt, da die Corona-Aerosole nur geringe Konzentrationen des Virus tragen. Auch die US-amerikanische "National Academies of Sciences" unterstützt diese These.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Reduzierung der Übertragung von SARS-CoV-2
Masken und Tests sind erforderlich, um die asymptomatische Ausbreitung in Aerosolen und Tröpfchen zu bekämpfen
Aerosole können sich ansammeln, stundenlang in der Raumluft infektiös bleiben und leicht tief in die Lunge eingeatmet werden. 
Daher ist es besonders wichtig, Masken an Orten zu tragen, an denen sich hohe Konzentrationen an Viren ansammeln können, z. B. im Gesundheitswesen, in Flugzeugen, Restaurants und anderen überfüllten Orten mit eingeschränkter Belüftung.
Angesichts der geringen Kenntnis der Produktion und des Verhaltens infektiöser Atemtröpfchen in der Luft ist es schwierig, einen Sicherheitsabstand für soziale Distanzierung zu definieren. Unter der Annahme, dass SARS-CoV-2-Virionen in Submikron-Aerosolen enthalten sind, wie dies beim Influenzavirus der Fall ist, ist ein guter Vergleich ausgeatmeter Zigarettenrauch, der auch Submikron-Partikel enthält und wahrscheinlich vergleichbaren Flüssen und Verdünnungsmustern folgt.
Die Entfernung von einem Raucher, in der man Zigarettenrauch riecht, gibt die Entfernung in der Umgebung an, in der man infektiöse Aerosole einatmen könnte.
Aus epidemiologischen Daten geht hervor, dass Länder, die die Verbreitung von COVID-19 am wirksamsten reduziert haben, eine universelle Maskierung implementiert haben, darunter Taiwan, Hongkong, Singapur und Südkorea. Im Kampf gegen COVID-19 hat Taiwan (24 Millionen Einwohner, erster COVID-19-Fall, 21. Januar 2020) während der Pandemie keine Sperrung durchgeführt, jedoch eine niedrige Inzidenz von 441 Fällen und 7 Todesfällen (Stand 21. Mai 2020) beibehalten. Im Gegensatz dazu hatte der Bundesstaat New York (ca. 20 Millionen Einwohner, erster COVID-Fall 1. März 2020) eine höhere Anzahl von Fällen (353.000) und Todesfälle (24.000).
Weitere Studien zur Filtereffizienz verschiedener Maskentypen sind ebenfalls erforderlich.
Quelle: https://science.sciencemag.org/content/early/2020/05/27/science.abc6197

Die nachfolgenden Ausbrüche werden auf Aerosolinfektionen zurückgeführt.

Nach Restaurantbesuch offenbar Corona-Ausbruch in Niedersachsen
Trotz Hygiene- und Abstandskonzept infizierten sich mindestens elf Menschen bei einer Restaurant-Wiederöffnung mit dem Coronavirus. In der Folge ist für 106 Personen Quarantäne angeordnet worden. *

Damit von den Mitarbeiter in Bäckereien, Gaststätten und Restaurants etc. keine Ansteckungsgefahr ausgeht, müssten diese regelmäßig getestet werden.

Nach einem Gottesdienst in Frankfurt sind nun bereits 200 Menschen mit Corona infiziert. Erwischt hat es auch 72 Mitarbeiter von UPS nahe Hannover.  **

Die Stadt Hanau teilte mit, dass nach Informationen des Main-Kinzig-Kreises sich im Zusammenhang mit dem Gottesdienst „mindestens 16 Personen aus Hanau mit dem Coronavirus infiziert haben“ Laut Angaben des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt haben sich mehr 40 Menschen infiziert. Bremerhaven: Aktuell sind 146 Personen aus dem Umfeld der Kirchengemeinde als Verdachtsfälle in Quarantäne. **
Damit wird in geschlossenen Räumen neben dem ausgiebigen Lüften auch die Luftreinigung mit einer abgeschirmten UV-Strahlung und/oder einer hochwirksamen Filterung der Umgebungsluft notwendig sein, um diese Aerosole unschädlich zu machen?
Es gibt sogar Geräte, die mehrere Technologien gleichzeitig verwenden. 
Bekannte Virenstämme wie das SARS-CoV, das MERS-CoV oder auch das Covid-19 haben eine Partikelgröße von 0,005 µm bis 0,1 µm. Meistens verbunden mit anderen Partikeln, wie zum Beispiel Speichel, Schwebstoffen etc., bilden sie Konglomerate mit einer Größe zwischen 0,4 µm und 0,5 µm und können mit HEPA-Filtern zuverlässig ausgefiltert werden.

Nach Meinung mancher Mikrobiologen sind einzelne Partikel wohl zu klein, um zuverlässig ausgefiltert werden zu können. Nur ist dies praxisgerecht - wie oft kommen diese Viren tatsächlich  ganz allein?

Hochfrequenz-Luftreinigung mit H14-HEPA-Filter

Kritik: Hepa-Filter sind zu grob
Bei filterbasierten Reinigungsgeräten liegt das Problem hingegen darin, dass das Virus selbst zu klein ist, um zuverlässig abgefangen zu werden. Hepa-Filter können Partikel bis zu 0,3 Mikrometer abfangen. Der Durchmesser von Sars-CoV-2 beträgt allerdings nur rund 0,1 Mikrometer, erklärt Erin Sorrell, Mikrobiologin vom Georgetown Center for Global Health Science and Security, gegenüber "Buzzfeed".

Daraus lässt sich schließen, dass selbst eine Kombination aus Hepa-Filter und UV-Licht keinen zuverlässigen Schutz bieten kann, da schlicht nicht gewährleistet ist, dass das Virus lange genug "gefangen" ist, um durch die Bestrahlung zerstört zu werden. Wie lange das Coronavirus damit behandelt werden müsste, um eliminiert zu werden, ist nicht bekannt, wenige Sekunden sind aber jedenfalls viel zu kurz. derstandard

Der VisionAir Blue Line MicrobeFree kombiniert vier bewährte Technologien und das auf so kleinem Raum, dass man ihm dieses Potential gar nicht ansieht: Vorfilter, Elektrostatischer Filter, Aktivkohlefilter, Silberionenmatte, UV-C-Licht und hocheffizienten schnellen Luftdurchsatz.

Tests zeigen: UVC-Strahlung tötet Coronavirus ab 

UVC Luftentkeimung und Luftdesinfektion  Heraeus

Entkeimung mit UV-C Licht Osram

Desinfektionsroboter eliminiert Coronavirus mit UV-C-Licht


Welche Technik sich am Ende bewährt, wird sich noch herausstellen müssen.


weitere Quellen:

*   https://www.tagesspiegel.de/politik/landkreis-prueft-regelverstoesse-nach-corona-ausbruch-mehr-als-100-menschen-in-quarantaene-nach-restaurantbesuch/25855250.html

**  https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-aktuell-live-200-infizierte-gottesdienst-frankfurt-34468484


**  https://www.welt.de/gesundheit/plus208274811/Aerosole-Wie-sich-das-Coronavirus-durch-die-Luft-verbreitet.html


**  https://www.merkur.de/welt/coronavirus-deutschland-lockerungen-leer-restaurantbesuch-ausbruch-gottesdienst-frankfurt-covid-19-tote-infizierte-zahlen-faelle-zr-13769261.html


**  https://www.youtube.com/watch?v=-fTzdDq1UzU


**  https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/corona-pfingstgemeinde-gestiegen-bremerhaven-100.html 

mehr zu Covid-19 in diesem Blog:

Covid-19 - Besteht noch immer eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" ?

13. Senat setzt grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug

Stellungnahme

Ministerpräsident Söder: "Schutz des Lebens an oberster Stelle"

COVID-19-Maßnahmen auf dem Prüfstand des Unionsrechts

Bayern führt Maskenpflicht ab 27. April ein

Baden-Württemberg führt eine Maskenpflicht ein

Bundesverfassungsgericht kippt Demoverbot

Hilfe in der Coronakrise - Milliarden vom Bund und den Ländern

Spahn bestellte größere Mengen eines Malaria-Prophylaxe-Mittels

Um eine totale Ausgangssperre zu vermeiden, fordere ich einen Atemmasken-Zwang für alle !

Was Sie zum Coronavirus wissen müssen

update vom 05 Juni 2020

Aerosole schuld ? - Zu viel Nähe auf dem Zuckerfest
mehr als 120 Neuinfektionen durch Zuckerfest

Weitere Corona-Infektionen nach Zuckerfest in Göttingen
Video: https://www.welt.de/vermischtes/video208816229/Privatfeiern-Weitere-Corona-Infektionen-nach-Zuckerfest-in-Goettingen.html

In Göttingen haben sich mehr als 120 Bewohner eines Hochhauskomplexes mit Covid-19 infiziert.
Schulen dicht, Sportvereine eingeschränkt
Vor dem Massentest war die Zahl der Corona-Infizierten nach Angaben der Stadt auf 120 Personen gestiegen. Das Virus hatte sich infolge von Familienfeiern verbreitet.
Die besagten Feiern hatten zum Zuckerfest zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan stattgefunden.
Dabei war es laut Oberbürgermeister zu Verstößen gegen Hygiene- und Abstandsregeln gekommen - allerdings nicht in Moscheen, sondern bei "privaten Begrüßungen und Feierlichkeiten", so Köhler weiter. Auch eine Shisha-Bar habe eine "nicht unwesentliche Rolle" gespielt.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Corona-Massentest-in-Goettingen-laeuft,corona3282.html

Nach Dutzenden Corona-Neuinfektionen schließt Göttingen Schulen und Kitas wieder.
Bis zu 700 Personen sollen nun getestet werden.

Der hessische Virologe Friedemann Weber warnte in der Rhein-Neckar-Zeitung: "Die Menschen haben sich offenbar nicht an die Regeln gehalten und schon explodieren die Infektionszahlen", Göttingen beweise dies. "Ich fürchte, dass es in absehbarer Zeit keine Großveranstaltungen geben wird."
www.sz.de/1.4925892

MASSENTEST IN HOCHHAUS VON GÖTTINGEN
Mindestens 120 Corona-Fälle nach Zuckerfest
https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/massentest-in-hochhaus-von-goettingen-mindestens-120-corona-faelle-nach-zuckerfe-71080356.bild.html

Berliner Wohnblock wegen 57 Corona-Fällen unter Quarantäne
Die Bewohner von 369 Haushalten an sieben Standorten im Bezirk Neukölln dürfen wegen 57 bekannter positiver Fälle ihre Wohnungen 14 Tage lang nicht verlassen.
https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/berliner-wohnblock-57-corona-faellen-quarantaene-34793920

(K) Ein Einzelfall ?
47 Corona-Tote in Potsdamer Klinikum: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Nach dem schweren Corona-Ausbruch im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann im März hat die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen gegen drei leitende Ärzte und die damalige Geschäftsführung aufgenommen. Ermittelt werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, teilte die Behörde am Montag mit.

Beschuldigten wird vorgeworfen, Erkrankungen nicht oder verspätet gemeldet zu haben
Dadurch sei es der Behörde nicht möglich gewesen, Rückschlüsse auf die epidemiologische Lage in der Klinik zu ziehen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen, "wodurch möglicherweise Infektionen oder gar der Tod von Patienten hätte verhindert werden können", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
https://www.gmx.net/magazine/panorama/47-corona-tote-potsdamer-klinikum-ermittlungen-fahrlaessiger-toetung-34793092

s. Todesfälle in Einrichtungen
https://winyourhome.blogspot.com/2020/05/covid-19-besteht-noch-immer-eine.html


Rückblick:
Noch am 30. Januar erklärte Bundesgesundsheitsminister Jens Spahn bei BILD:
„Ein Mundschutz ist nicht notwendig, weil der Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist.“ Will sagen: Eine Maske bietet keinen zusätzlichen Schutz.

update vom 27.04.2020
Jens Spahn sagt Danke für Taiwans Maskenspende
Eine Million Masken verschenkt Taiwan.
In Taiwan ist die Lage anders: Weil die Versorgung der Bevölkerung gesichert ist, kann der ostasiatische Inselstaat anderen Ländern Schutzausrüstung spenden.
Auch Deutschland erhielt eine Million Masken, doch die Bundesregierung erntete für ihre verhaltene Reaktion Kritik, bis Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun einen bemerkenswerten Brief schrieb. Er wolle seinen herzlichen Dank "für die sehr enge und vertrauensvolle Kooperation" ausdrücken, schrieb Spahn vergangenen Donnerstag seinem taiwanischen Kollegen Chen Shih-chung. Die zwei Wochen zuvor in Frankfurt eingetroffene Maskenspende sei "sehr willkommen" gewesen und umgehend zu Fachkräften mit dringendem Bedarf weitergeleitet worden.

Quelle: https://www.dw.com/de/jens-spahn-sagt-danke-f%C3%BCr-taiwans-maskenspende/a-53256927

aktualisiert am 16. Juni 2020

Freitag, 15. Mai 2020

13. Senat setzt grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (13 MN 143/20) die generelle Quarantänepflicht einstweilig außer Vollzug gesetzt, nachdem ein Anwalt geklagt hatte, der in Schweden ein Ferienhaus hat.
"Freiheit in erheblichem Maße beschränkt"
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts argumentieren, dass das Infektionsschutzgesetz eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zulasse, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen.

Dieses Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor - etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige.
Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender aber nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.
Die Freiheit von Menschen, die unter Quarantäne gestellt würden, werde in erheblichem Maße beschränkt. Es sei aber möglich, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigten, argumentierten die Richter. Alternativ könne der Staat Menschen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichten, sich unverzüglich bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden zu melden. Diese könnten dann - etwa durch Befragungen und/oder Tests - Maßnahmen ergreifen.
weiterlesen

PRESSEMITTEILUNG
13. Senat setzt grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende außer Vollzug
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (13 MN 143/20) § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus vom 8. Mai 2020, der aus dem Ausland Einreisende grundsätzlich einer Quarantänepflicht unterwirft, einstweilig außer Vollzug gesetzt.
Der Antragsteller, der Eigentümer einer Ferienhausimmobilie in Südschweden ist, hatte sich mit einem Normenkontrolleilantrag gegen die Quarantänepflicht gewandt und argumentiert, die Voraussetzungen, an die das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Anordnung einer Quarantäne anknüpfe, lägen auch bei typisierter Betrachtungsweise nicht bei allen Rückkehrern aus dem Ausland vor.
Der Senat hat dem Antrag entsprochen. Es fehle bereits an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer derartigen Vorschrift. § 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn die Voraussetzungen vorlägen, die für den Erlass einer Einzelmaßnahme nach den §§ 28 bis 31 IfSG erfüllt sein müssten. § 30 IfSG sehe die Verhängung von Quarantänemaßnahmen nur für im Gesetz näher bestimmte Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige vor. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden. Voraussetzung sei insoweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil. Davon könne nicht unterschiedslos hinsichtlich aller Herkunftsregionen ausgegangen werden.
Die Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Kreis derjenigen, gegen die Quarantänemaßnahmen gerichtet werden können, wie die der aus dem Ausland Einreisenden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Die Freiheit der unter Quarantäne Gestellten würden durch diese Maßnahme in erheblichem Maße beschränkt.
Auf der anderen Seite bleibe es dem Antragsgegner unbenommen, durch Rechtsverordnung auf der Grundlage tatsächlich nachvollziehbarer Erkenntnisse Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigen. Alternativ könne er aus dem Ausland Einreisenden eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden auferlegen. Diese könnten dann, ggf. aufgrund durchgeführter Befragungen und/oder Tests, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall auch die Verhängung einer Quarantäne gehören könne.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Pressemitteilung


Sind alle Corona-Bußgelder in Berlin ungültig?
Der Verfassungsgerichtshof hat die aktuelle Bußgeldvorschrift (§ 24 SARS-CoV-2-EindmaßnV) außer Kraft gesetzt, soweit diese ein Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (§ 1 Satz 1 und 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV), vorsieht. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof den Eilantrag abgelehnt.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin,
Beschluss vom 20. Mai 2020 – VerfGH 81 A/20 
https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2020/81-a-20-beschluss-neutral.pdf


Corona-Ausbruch in Deutschland
Die verlorenen Wochen
In Deutschland wurde die Gefahr einer Corona-Pandemie zu Beginn deutlich unterschätzt. Das geht aus vertraulichen Dokumenten hervor, die BR und "Welt am Sonntag" vorliegen.
Eine Rekonstruktion.
Am 31. Dezember versendet das internationale Frühwarnsystem ProMED eine E-Mail. Es geht um eine unbekannte Lungenentzündung in China.
Die Meldung zum neuartigen Coronavirus geht auch nach Berlin ans Robert Koch-Institut.
Noch am 12. Februar bezeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gefahr einer Pandemie laut den Dokumenten im Gesundheitsausschuss als „irreal“.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-ausbruch-deutschland-rekonstruktion-101.html 


Lottogesellschaft nutzt Psycho-Werbung, um nicht Spielwillige zur Teilnahme zu bewegen


Mit dem Werbe- und Geschäftsgebaren der staatlich organisierten Lotterien wird dem unbefangenen Betrachter den Eindruck vermittelt, dass die staatlichen Stellen in erster Linie fiskalische Gewinninteressen verfolgen, indem sonst nicht Spielwillige mit verführerisch in Aussicht gestellten hohen Gewinnen zur Teilnahme am Glücksspiel bewegt werden, während Elemente der Gefahrenvermeidung für die Öffentlichkeit kaum zu erkennen seien.
"Die Werbepraxis deutet darauf hin, dass das Monopol tatsächlich nicht der Suchtbekämpfung, sondern anderen, insbesondere fiskalischen Zwecken diente."
„Unzulässig waren insbesondere die „Lotto-hilft“-Kampagne, die das Glücksspiel zum sozial verantwortlichen Handeln aufwertete, und die massive Jackpot-Werbung, die bedeutende Gewinne verführerisch in Aussicht stellte. Sie wurde fortgesetzt, obwohl sie nach der eigenen Einschätzung eines Monopolträgers sonst nicht Spielwillige zur Teilnahme am Glücksspiel bewegte.“
(BVerwG, PM 38/2013 v. 20.06.2013, Urteile 8 C 10.12; BVerwG 8 C 12.12; BVerwG 8 C 17.12)
Weiter zum vollständigen Artikel ...


RECHNUNGSHOF KRITISIERT LOTTO-WERBUNG UND FORDERT ÜBERPRÜFUNG  

  • Der Rechnungshof hat bei der Bremer Lottogesellschaft zahlreiche Verstöße festgestellt.
  • Die Werbemaßnahmen fürs Lottospiel seien zu animierend gewesen.
  • Die Werbe-Kontrolle lag beim Innensenator, der gleichzeitig Aufsichtsratschef der Lotto-Gesellschaft war.

Das Unternehmen, bei dem das Land Bremen Mehrheitsgesellschafter ist, soll sich nicht an Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag gehalten haben.

Laut Bericht hätten sie einen „stark animierenden“ Charakter, während die Hinweise auf die Gefahren des Glücksspiels „klein gehalten“ wurden.

Das Finanzressort des Landes Bremen erklärte, dass seine Aufgabe darin liege, „messbare finanz- und leistungswirtschaftliche Ziele für die Beteiligungsgesellschaften zu formulieren“.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


STAATLICHER EUROJACKPOT NUTZT PSYCHO-WERBUNG UM SPIELER ZU GEWINNEN

  • Der Deutsche Lotto- und Totoblock kooperiert seit Jahren mit einem „Spezial-Beratungsunternehmen“, dass bewusste und unbewusste Motivstrukturen im menschlichen Gehirn erforscht.
  • Die Firma liefert Hinweise, mit welchen Werbemaßnahmen das Interesse bestimmter Zielgruppen für das Glücksspiel „Eurojackpot“ unterschwellig geweckt werden kann.

Zum Einsatz kommt das Psycho-Marketing unter anderem beim Lotterie-Angebot Eurojackpot, dass Anfang 2012 gleich in mehreren europäischen Ländern startete.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Montag, 4. Mai 2020

Covid-19 - Besteht noch immer eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" ?



Seuchenschutz
Infektionsschutzgesetz - IfSG
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html

Infektionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020
"§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite"
neue Form des Ausnahmezustandes - es wurden weitreichende Befugnisse in die Hände des Gesundheitsministers gelegt
§ 28 schränkt die Art. 2 Die Freiheit der Person, Art. 8 Die Versammlungsfreiheit, Art. 11 Die Freizügigkeit, Art. 13 Die Unverletzlichkeit der Wohnung, dabei stellt sich die Frage: ist dieser kollektive Grundrechtseingriff noch verhältnismäßig?

"Zur Abwehr einer Pandemie sind auch Grundrechtseingriffe möglich", sagt der Jurist und Rektor der Universität Mannheim, Thomas Puhl. "Sie müssen aber geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein." Das Infektionsschutzgesetz gibt den Behörden hier zahlreiche Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr. "Begrenzt ist das praktisch nur durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn habe gegenüber den Ländern kaum Befugnisse, heißt es in dem Gutachten. Sein Ministerium könne gemäß Paragraf 5 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Empfehlungen abgeben, um ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Dabei kann es sich auf das Robert Koch-Institut berufen.
Dadurch werde die Kompetenz der Bundesländer zur landeseigenen Verwaltung im Bereich des Infektionsschutzes aber "nicht eingeschränkt", so das Gutachten. Ein "verbindliches Weisungsrecht" des Robert Koch-Instituts gegenüber Behörden der Bundesländer lege das Infektionsschutzgesetz nicht fest.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wolgang-kubicki-die-kanzlerin-bewegt-sich-am-rande-der-amtsanmassung-a-fdfabd58-1a99-47be-93a8-cbdb22dd0e43
Hier stellt sich die Frage, ob die am 4.5.2020 00:00 gemeldete Zahl von 679 Neuinfektionen bei einem 80-Millionen-Volk, das seine für diese Krankheit reduzierte Krankenhausbettenkapazität deutlich reduzierte, noch von einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gesprochen werden kann.
Die Krankheit kam mehr oder weniger bundesweit vor. Das Infektionsgeschehen kam aber in vielen Bereichen zu einem vollständigen Stillstand und ist hauptsächlich nur noch in einigen Clustern aktiv. Dabei spielt sich das heutige Infektionsgeschehen zum großen Teil in einem von der Allgemeinheit abgeschirmten Bereich statt, den staatliche Stellen zu verantworten haben, wie bzw. Krankenhäuser, Heime (Alter- und Pflegeheime) und Massenunterkünfte (Gefängnisse, Flüchtlingsheime u.a.).

Eine mögliche Ansteckungsgefahr rechtfertigt keineswegs neben den "milderen Mitteln" eine landesweite Ausgangsbeschränkung aufrecht zu erhalten. Die getroffenen Maßnahmen müssen, um geeignet, erforderlich und verhältnismäßig zu sein, auf das absolute Minimum von Grundrechtseinschränkungen beschränkt werden und dürfen nur so lange fortgeführt werden, wie dies unbedingt notwendig ist. Dabei ist Ursache und Wirkung der Maßnahme täglich zu überprüfen und das mildeste Mittel anzuwenden. Nur im absoluten Ausnahmefall wären die getroffenen Maßnahmen in regional begrenzten Gebieten zulässig.
Nach der EuGH/BVerfG Rechtsprechung ist die verfügende Behörde nachweispflichtig, die belegen muss, das die getroffenen Maßnahmen kumulativ - „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ - sind. Sollte ein Kriterium fehlen, wäre die Maßnahme grundrechts- und verfassungswidrig.
Die „neuere“ Begründung, das ganze Land müsse den Stillstand so lange durchhalten, bis der letzte Ansteckungsherd gefunden wurde, ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und damit grundrechts- und verfassungswidrig.

Entsprechend der durch das RKI veröffentlichten Zahlen* stellt die Krankheit derzeit kein allgemeines bundesweites Problem - von nationaler Tragweite - mehr dar. Damit sind grundrechtseinschränkende Maßnahmen nur zulässig, wenn diese anlassbezogen und zielgerichtet sind. Das schließt landesweite Maßnahmen grundsätzlich aus. Das Virus ist nur dort gefährlich, wo es auch aktiv weitergegeben werden kann.

Ob ein rechtswidriger "erweiterter Hausarrest" den Tatbestand einer "Freiheitsberaubung"** erfüllt, werden die Gerichte klären müssen.

V. Stiny



Quelle: RKI - Epidemiologisches Bulletin 17/2020

update vom 15.05.2020

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 11. Mai 2020 (13 MN 143/20) die generelle Quarantänepflicht einstweilig außer Vollzug gesetzt, nachdem ein Anwalt geklagt hatte, der in Schweden ein Ferienhaus hat.

"Freiheit in erheblichem Maße beschränkt"

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts argumentieren, dass das Infektionsschutzgesetz eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zulasse, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen.
Dieses Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor - etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige.

Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen, die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen seien, könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer ein aus dem Ausland Einreisender aber nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.
Die Freiheit von Menschen, die unter Quarantäne gestellt würden, werde in erheblichem Maße beschränkt. Es sei aber möglich, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigten, argumentierten die Richter. Alternativ könne der Staat Menschen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichten, sich unverzüglich bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden zu melden. Diese könnten dann - etwa durch Befragungen und/oder Tests - Maßnahmen ergreifen.

https://www.tagesschau.de/inland/quarantaenepflicht-corona-101.html
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200001695&st=null&showdoccase=1

Jena: nur 4 Neuinfektionen in 30 Tagen

Wie bereits aus Südkorea, Taiwan oder auch Japan bekannt ist, kann die "Pandemie" durch das Tragen von Masken in Verbindung mit den Hygienemaßnahmen beherrscht werden!

Das wir das auch können zeigt die Großstadt Jena, in der es in 4 Wochen nur 4 Neuansteckungen gab.

Nach Angaben der Stadtverwaltung gab es am 15.04.2020 in Jena 155 Meldungen über Corona-Erkrankungen
https://www.jenatv.de/mediathek/54593/Jenaer_Corona_Neuigkeiten_vom_Mittwoch_Siebter_Tag_ohne_gemeldete_Corona_Neuinfektionen_in_Jena.html
Am 15.05.2020 gibt es 159 bestätigte Fälle
https://gesundheit.jena.de/de/coronavirus

Damit wurden in Jena nur 4 Neuinfektionen in 30 Tagen festgestellt

Thüringer Corona-Bilanz: landesweit 28 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden
(Stand: 10. Mai 2020, 10 Uhr)
https://www.oscar-am-freitag.de/beitraege-gotha/thueringer-corona-bilanz-28-neuinfektionen-in-den-vergangenen-24-stunden/

Slowenien hat nach einem erheblichen Rückgang der Ansteckungszahlen die Coronavirus-Pandemie für beendet erklärt
https://www.diepresse.com/5813998/corona-pandemie-beendet-slowenien-offnet-ab-sofort-alle-grenzen-fur-eu-burger

update vom 29. Mai 2020

Corona-Ausbruch in Deutschland - Die verlorenen Wochen
In Deutschland wurde die Gefahr einer Corona-Pandemie zu Beginn deutlich unterschätzt. Das geht aus vertraulichen Dokumenten hervor, die BR und "Welt am Sonntag" vorliegen.
Eine Rekonstruktion.
Am 31. Dezember versendet das internationale Frühwarnsystem ProMED eine E-Mail. Es geht um eine unbekannte Lungenentzündung in China.
Die Meldung zum neuartigen Coronavirus geht auch nach Berlin ans Robert Koch-Institut.
Noch am 12. Februar bezeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gefahr einer Pandemie laut den Dokumenten im Gesundheitsausschuss als „irreal“.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-ausbruch-deutschland-rekonstruktion-101.html

Sind alle Corona-Bußgelder in Berlin ungültig?
Der Verfassungsgerichtshof hat die aktuelle Bußgeldvorschrift (§ 24 SARS-CoV-2-EindmaßnV) außer Kraft gesetzt, soweit diese ein Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (§ 1 Satz 1 und 2 SARS-CoV-2-EindmaßnV), vorsieht. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof den Eilantrag abgelehnt.
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin,
Beschluss vom 20. Mai 2020 – VerfGH 81 A/20  https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2020/81-a-20-beschluss-neutral.pdf

update vom 2. Juni 2020

Ohne echten Lockdown: Wie Japan das Coronavirus besiegte ...
Japan hat erklärt, die Coronakrise unter Kontrolle gebracht zu haben. Und das ohne harte Ausgangsbeschränkungen wie in vielen Staaten Europas. Erreicht hat Japan sein Ziel ohne einen völligen Lockdown mit scharfen restriktiven Beschränkungen des Alltags für die Bürger, sondern mit einem Kurs, der in weiten Teilen auf Freiwilligkeit setzt. Es gab keine Ausgehverbote, keine Corona-Warn-App. Geschäfte, Friseure, Hotels und Gastronomie durften geöffnet bleiben.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/cluster-fahndung-abstand-masken-so-schaffte-es-japan-ohne-lockdown-das-coronavirus-fast-vollstaendig-zu-besiegen/25868924.html
Mehr Anerkennung wurde international zwar eher Taiwan und Südkorea zuteil. Experten wie Christian Drosten empfehlen aber durchaus, von Japan zu lernen.
https://www.netdoktor.de/news/corona-wie-japan-die-krise-in-den-griff-kriegt/
Japan setzt auf eine Cluster-Strategie: Sobald eine infizierte Person entdeckt wird, werden die Kontakte des Betroffenen analysiert. Jeder Infektions-Cluster wird auf seinen Ursprung hin verfolgt, sämtliche Personen darin werden als infiziert betrachtet und sofort isoliert.
https://web.de/magazine/news/coronavirus/japan-coronakrise-kontrolle-34753938
Es wird nicht abgewartet, ob ein Covid-19-Test positiv ausfällt.
Die meisten Cluster im Land ließen sich auf Orte mit Menschenansammlungen zurückführen - Fitnessstudios, Nachtclubs und Karaokeräume zum Beispiel.
https://www.fehmarn24.de/welt/coronavirus-christian-drosten-japan-podcast-krise-kontrolle-zweite-welle-podcast-zr-13783271.html
https://www.mopo.de/news/politik-wirtschaft/ohne-echten-lockdown-wie-japan-das-coronavirus-besiegte-36781690


Todesfälle in Einrichtungen
(Grafiken zur Vollansicht bitte anklicken)
*

(K) Ein Einzelfall ?
47 Corona-Tote in Potsdamer Klinikum: Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
weiterlesen

STAATLICHE CORONA-MASSNAHME

Linda Teuteberg:

 „Sonderbefugnisse so nicht mehr gerechtfertigt“
Video: https://www.welt.de/politik/deutschland/video208600471/Staatliche-Corona-Massnahmen-Sonderbefugnisse-so-nicht-mehr-gerechtfertigt.html

* Robert Koch-Institut
15. Mai 2020:
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/R-Wert-Erlaeuterung.pdf?__blob=publicationFile

AfD:
"Infektionsschutzgesetz verfassungwidrig! AfD-Fraktion plant Normenkontrollklage"



STAATLICHE KRISENHILFEN
Die Corona-Schulden von heute könnten die Steuern von morgen werden
https://www.welt.de/politik/deutschland/video207669899/Staatliche-Krisenhilfen-Die-Corona-Schulden-von-heute-koennten-die-Steuern-von-morgen-werden.html

** https://dejure.org/gesetze/StGB/239.html

Rückblick:

Der Wegscheider - 11.04.2020 - Corona deckt auf. 
Im neuen Wochenkommentar geht es heute um die unterschiedlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Bevölkerung, wir analysieren, wie sich die Medien in dieser Krise verhalten und werfen einen Blick auf erste Corona-Trittbrettfahrer.







Freitag, 1. Mai 2020

Stellungnahme


Für Verbesserungsvorschläge und Fehlermeldungen bin ich dankbar - und lernfähig bin ich auch.

Vorwurf durch Correctiv:

Teilweise falsche Informationen in deinem Beitrag gefunden
Inhalte, die du geteilt hast, wurden von Correctiv überprüft.
Du kannst dir weitere Bewertungen von unabhängigen Faktenprüfern ansehen, die Meldungen zu Fehlinformationen auf Facebook untersuchen.

CORRECTIVFaktenprüfung
Teilweise falsch: Mit der Reproduktionszahl allein lässt sich nicht beurteilen, ob die Maßnahmen wirksam oder nötig sind
Stefan Homburg behauptet, der „Lockdown“ sei unnötig gewesen. Sein Fokus auf die Reproduktionszahl greift zu kurz, sagt das Robert-Koch-Institut.

Stellungnahme:

Es darf klar gestellt werden, dass die Aussage Teil eines geteilten Inhaltes war und nicht von mir stammt.

Nur was soll an der Aussage: "Mit der Reproduktionszahl allein lässt sich nicht beurteilen, ob die Maßnahmen wirksam oder nötig sind" falsch sein?

Ob der ruinöse „Shutdown“ ohne dem ursprünglichem Tragen von Masken erfolgreich sein wird, muss auch am Umgang mit der Corona-Krise in anderen Ländern wie z.B.: Taiwan oder Südkorea gemessen werden, die ohne größere volkswirtschaftliche Schäden sehr erfolgreich bei der Bekämpfung waren. Südkorea meldete am 1.5.2020 keine regionalen Neuinfektionen. Die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ist auch durch die Maskenpflicht in Jena seit 6.4.2020 erwiesen.

Der Finanzwissenschaftler Prof. Homburg ist mit seiner Kritik an dem verheerenden „Lockdown“ nicht allein, der zur heftigsten Rezession der Nachkriegszeit führen wird.

Prof. Kekulé: Hätten Lockdown mit Maskenpflicht möglicherweise nicht gebraucht.

Prof. Zastrow: Experte unterstellt RKI mangelndes Wissen
„Der RKI-Chef untergräbt die Masken-Akzeptanz mit Irrlehren“, lautet der Vorwurf des Experten. Zastrow betont in einem Bericht von Bild.de: „Der Mund-Nasen-Schutz ist der wirksamste Schutz vor einer Corona-Infektion für jeden, der ihn trägt. Damit wird die einzige Infektionsquelle geschlossen und die Epidemie wäre sehr schnell beendet.“ Schließlich würden nicht umsonst im Krankenhaus bei der Behandlung und Pflege von Infektionspatienten Mund-Nasen-Schutzmasken getragen. Doch RKI-Leiter Wieler betont seit Januar immer wieder, dass der Mund-Nasen-Schutz für den Schutz des Trägers quasi unwirksam sei. Im Gespräch mit Bild.de wundert sich Zastrow, wie es sein könne, dass der RKI-Präsident so wenig Fachwissen habe und Unsinn verbreite. „Damit unterminiert Wieler die Anweisungen von Laschet, Söder und anderen Ministerpräsidenten“, findet der wissenschaftliche Leiter des Hygiene-Instituts in Berlin, der auch Vorsitzender des Normungsausschusses für OP-Textilien ist. Zastrow fordert: „Hier muss der Gesundheitsminister eingreifen, damit die Maßnahmen der Länder nicht weiter für unsinnig erklärt werden.“

Mit der Frage, ob Maßnahmen erfolgreich sein werden beschäftigt sich ein Team der Humboldt Universität, Berlin. *
Im Vergleich der dort gezeigten Grafen unterschiedlichster Länder, zeigt sich trotz verschiedenartiger Eindämmungsmaßnahmen ein ähnlicher Pandemieverlauf. Ein exponentieller Anstieg ist zum 1. Mai 2020 nicht mehr ersichtlich. Das Infektionsgeschehen kommt überall zu einer Beruhigung mit einer geringen Zahl von Neuansteckungen.
Wie aussagekräftig ist der R-Wert?
Der R-Wert wird als ein bundesweiter Durchschnitt ermittelt. Dadurch verschleiert er die zum Teil extremen regionalen Unterschiede. So kann es sein, dass zwar dramatische, aber regional begrenzte Ausbrüche – zum Beispiel in Altersheimen und Krankenhäusern – die R-Kurve steigen lässt. Auch der Ausbau der Testkapazitäten kann zu einem Anstieg des R-Werts führen, da mehr Fälle von der Statistik erfasst werden als zuvor. Damit sind die festgestellten Fallzahlen ohne den Bezug zu der Zahl der getesteten Proben nicht vergleichbar. Ein Epidemiologe erklärt den R-Faktor **

Es darf aber nicht vergessen werden, dass es zunächst um die Verdoppelungszeit ging. 10 Tage, 14 Tage ....zwischenzeitlich wurden sogar 60 Tage veröffentlicht - jetzt ist die Verdoppelungszeit scheinbar kein Thema mehr.
Dann wurde wochenlang von der Kanzlerin selbst erklärt die "ominöse" Zahl "R" müsse auf 1 bzw. auf weniger als 1 gedrückt werden - dies sei entscheidend. Der Ministerpräsident Markus Söder verkündete für Bayern sogar einen R-Wert von 0,57.
Zwischenzeitlich wurde die Berechnungsmethode dieser Reproduktionszahl geändert und erklärt, dass nun die Zahl der Neuansteckungen wichtiger wäre.

Könnte es nicht sein, dass das RKI erst durch die Vorwürfe von Prof. Homburg erkannte, dass die Zahl "R" nicht hilfreich ist, den "Lockdown" zu rechtfertigen.

Die Aussagekraft der undifferenzierten Fallzahlen oder die ominöse Reproduktionszahl "R", die lediglich einen errechneten und "korrigierten" Durchschnittswert aller neuen Fälle in der gesamten BRD widerspiegelt, war aktuell so gering, dass sich Saarlands Verfassungsgerichtshof am 28.04.2020 genötigt sah, den "Hausarrest" für alle sofort zu beenden und für verfassungswidrig zu erklären.

Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr. Die mit der Ausgangsbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffe müssten allerdings - so der Verfassungsgerichtshof - Tag für Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

Seit Wochen gehen die Fallzahlen nicht zurück und pendeln so um 1200 - 1.500 Neuinfektionen/T.

Haben Sie eine Erklärung dazu?

Wo Leute sich aktuell infizieren, "wissen wir nicht" sagte ein Epidemiologe am 30.04.2020. **

Jedenfall scheint jetzt das RKI aufzuwachen und möchte gegen die bekannten Infektionscluster stärker aktiv werden.***

Ob sie die Recherchen zur Sendung MONITOR vom 30. April 2020 aufgeschreckt haben oder ob div. Strafanzeigen in Verbindung mit dem Infektionsgeschehen in Kliniken eine Rolle spielen? ****


Volker Stiny


*
"Die als Reaktion auf die zunehmende Pandemie ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen variieren je nach Land drastisch. Klassische epidemiologische Modelle erfassen die Auswirkungen solcher Bemühungen auf die Ausbreitung des Ausbruchs nicht. Unter uneingeschränkten Bedingungen würde die Anzahl der bestätigten Fälle exponentiell zunehmen. Einige Grafiken unten zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Diese Erkenntnisse können verwendet werden, um die Wirksamkeit von Eindämmungsstrategien zu bewerten, um weitere Vorgehensweisen und zukünftige Strategien zu informieren."
Quelle: http://rocs.hu-berlin.de/corona/docs/forecast/results_by_country/ 

**
Epidemiologe erklärt R-Faktor 
Wo Leute sich aktuell infizieren, "wissen wir nicht"
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/fruehstart/Wo-Leute-sich-aktuell-infizieren-wissen-wir-nicht-article21749596.html 

***
Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen (30.04.2020)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.html 

Erweiterte Hygienemaßnahmen im Gesundheitswesen im Rahmen der COVID-19 Pandemie
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

Aus meiner Sicht kommen diese Maßnahmen um 6 Wochen zu spät. Vor allem das Personal hat die Infektion verschleppt und so in die Einrichtungen gebracht.   

****
z.B.: Nachdem sich auf der Krebsstation des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) mehrere Patientinnen und Patienten mit dem neuartigen Coronavirus infiziert hatten, prüft die Hamburger Staatsanwaltschaft nach NDR-Informationen nun einen Anfangsverdacht auf eine Straftat.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/corona-uke-hamburg-101.html 

MONITOR vom 30.04.2020 
https://www.youtube.com/monitor_ard 

CORRECTIV
Coronavirus-Faktenchecks: 
Diese Behauptungen hat CORRECTIV geprueft
https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2020/05/02/coronavirus-faktenchecks-diese-behauptungen-hat-correctiv-geprueft

update vom 28. Mai 2020
„Falsch“-Eintrag bei Facebook: Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht
Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat einen Bericht von „Tichys Einblick“ im Auftrag von Facebook mit einem „Teils falsch“-Stempel versehen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun untersagt.
Es habe nämlich so ausgesehen, als werde die Berichterstattung von „Tichys Einblick“ für fehlerhaft erklärt, dabei ging es um den Inhalt und die Verfasser des offenen Briefs, über den „Tichys Einblick“ berichtete.
Roland Tichy, früher Chefredakteur von „Wirtschaftswoche“ und „Impulse“, sagte, das Urteil sei „wegweisend“: „Es ist nicht Aufgabe von so genannten Faktencheckern darüber zu entscheiden, ob Meinungen und Einschätzungen anderer Journalisten richtig sind“, (Az.: 6 U 36/20)
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tichy-siegt-gegen-correctiv-vor-gericht-16789353.html


Corona-Ausbruch in Deutschland
Die verlorenen Wochen
In Deutschland wurde die Gefahr einer Corona-Pandemie zu Beginn deutlich unterschätzt. Das geht aus vertraulichen Dokumenten hervor, die BR und "Welt am Sonntag" vorliegen.
Eine Rekonstruktion.
Am 31. Dezember versendet das internationale Frühwarnsystem ProMED eine E-Mail. Es geht um eine unbekannte Lungenentzündung in China.
Die Meldung zum neuartigen Coronavirus geht auch nach Berlin ans Robert Koch-Institut.
Noch am 12. Februar bezeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gefahr einer Pandemie laut den Dokumenten im Gesundheitsausschuss als „irreal“.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-ausbruch-deutschland-rekonstruktion-101.html

Wie Deutschland die Corona-Pandemie verschlief
Überall in Deutschland fehlte Schutzausrüstung. Doch niemand will dafür verantwortlich sein.
Frühe Warnungen an den Minister
"Ich appelliere an Sie, unterschätzen Sie die Problematik dieses Virus nicht!", schreibt Theiler dem Minister am 5. Februar.
Auch auf Nachfrage kommt keine Antwort. Mit-Geschäftsführer Axel Theiler sagt: "Im Februar und März ist viel wertvolle Zeit verstrichen, in der die Behörden die Versorgung mit Schutzkleidung nicht in die Hand genommen haben."
Drohende Engpässe waren bekannt
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87880944/coronavirus-wie-deutschland-die-vorsorge-der-covid-19-pandemie-verschlief.html