Söder zu Corona-Lockerungen:
"Schutz des Lebens an oberster Stelle"
Der bayrische Ministerpräsident Söder mahnt zur Vorsicht bei den Lockerungen der Maßnahmen der Corona-Pandemie.
Er sei nicht zu "Experimenten mit der Gesundheit der bayrischen Bevölkerung bereit." Quelle:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Schutz-des-Lebens-an-oberster-Stelle-article21745395.html?fbclid=IwAR11j09fzFdQsN2PtD2FxN5ucS4LhW-nLGeKxloLR1LJqZuBAeva_fVbInw
Wenn der Ministerpräsident das ernst meint, dann sollte er für eine vernünftige Erfassung der Neuinfektionen im Rahmen der Meldepflicht sorgen.
Dazu ist z.B. festzustellen:
"wann, wo, warum, und wer (Alter, Geschlecht, Beruf, Vorerkrankungen etc)" sich ansteckte und ob eine Ansteckungsgefahr für Andere besteht?
Diese Angaben müssten unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes veröffentlicht werden, damit sich die Bevölkerung auch eigenverantwortlich besser vor dem jeweiligen Infektionsherd schützen kann.
Damit könnte die Ausbreitung des Infektionsgeschehens kleinteilig besser erfasst, bekämpft und generell mehr über das Problem gelernt werden.
Auch die Behörden sind zur Gefahrenabwehr verpflichtet.
Tatsächlich begeht nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) eine Körperverletzung, wer jemand Anderen in seiner Gesundheit schädigt.
Tatsächlich begeht nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB) eine Körperverletzung, wer jemand Anderen in seiner Gesundheit schädigt.
Dazu zählt grundsätzlich auch die Ansteckung mit einer Krankheit, die für einen Verstoß gegen § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht.
Strafbar kann gemäß § 229 StGB auch schon die fahrlässige Körperverletzung sein.
Der Staat macht keine gute Figur mit dem Schutz besonders Schutzbedürftiger.
"MONITOR" berichtete am 30. April 2020 über Hunderte von positiv getesteten in Massenunterkünften wie Gefängnissen und Flüchtlingsheimen. https://www.youtube.com/monitor_ard
Die Sammelunterkünfte bieten nicht den Raum um den gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand einhalten zu können. Korrekterweise müssten die in den geschlossenen Systemen festgestellten Zahlen aus den allgemeinen Fallzahlen herausgerechnet werden. Die Ansteckungsrate muß dort sehr hoch sein, weil ein großer Anteil der Verstorbenen zuvor in Heimen gelebt hat und über 70 Jahre alt war.
Für sinnvoll hält Wieler dagegen Tests auch unabhängig von Symptomen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen - um Risikogruppen zu schützen. Falls sich herausstellen sollte, dass das Infektionsgeschehen z. Zt. hauptsächlich in Sammelunterkünften, sowie in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen vorkommt, dann wäre die Allgemeinheit nur sehr beschränkt einem Infektionsrisiko ausgesetzt.
Das Virus kann man nur da aushungern, wo es tatsächlich aktiv ist.
Eine allgemeine Ausgangssperre, verbunden mit der Einhaltung des Mindestabstandes und dem Tragen von Masken durch die Allgemeinheit beeinflusst das Infektionsgeschehen in den Sammelunterkünften, Kliniken, Alten- und Pflegeheimen nicht, insbesondere da ein Besuchsverbot jeglichen Kontakt zusätzlich verhindert.
Somit ist eine allgemeine Ausgangsbeschränkung weder geeignet, noch erforderlich und damit unverhältnismäßig.
Da die allgemeine Ausgangsbeschränkung nichts an den Zuständen in den Heimen, Kliniken und Sammelunterkünften und auch die Zahl der Neuinfektionen nicht senken kann, gäbe es nach dieser langen Zeit keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen bayrischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr, womit sich diese Grundrechtseinschränkung aus meiner Sicht als verfassungswidrig darstellen würde.
Volker Stiny
Heimbewohner in der Todesfalle
Als das Virus erkannt wurde, war es zu spät: Innerhalb weniger Tage infizierten sich 112 der 160 Bewohner des Wolfsburger Hanns-Lilje-Heims mit Corona, 47 von ihnen starben. Auch viele Pflegekräfte erkrankten an COVID-19.
https://www.3sat.de/gesellschaft/politik-und-gesellschaft/ich-weiss-nicht-mal-wie-er-starb-102.html
https://www.3sat.de/gesellschaft/politik-und-gesellschaft/ich-weiss-nicht-mal-wie-er-starb-102.html
Will das RKI Obduktionen verhindern?
RKI: Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierenden Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, Karl-Friedrich Bürrig, und der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pathologie, Gustavo Baretton, äußern ebenfalls Kritik an der RKI-Empfehlung - allerdings, um das Wissen über Covid-19 zu mehren: "Gerade aktuell sollten Obduktionen bei diesen Verstorbenen nicht vermieden, sondern im Gegenteil so oft wie möglich durchgeführt werden, auch um den Zusammenhang mit anderen Grunderkrankungen der Verstorbenen zu erhellen. Daran besteht ein hohes öffentliches Interesse", schrieben sie in einem gemeinsamen Brief an das RKI, der tagesschau.de vorliegt.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/corona-obduktionen-101.html
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/corona-obduktionen-101.html
update vom 29. Mai 2020
Corona-Ausbruch in Deutschland
Die verlorenen Wochen
In Deutschland wurde die Gefahr einer Corona-Pandemie zu Beginn deutlich unterschätzt. Das geht aus vertraulichen Dokumenten hervor, die BR und "Welt am Sonntag" vorliegen.
Eine Rekonstruktion.
Am 31. Dezember versendet das internationale Frühwarnsystem ProMED eine E-Mail. Es geht um eine unbekannte Lungenentzündung in China.
Die Meldung zum neuartigen Coronavirus geht auch nach Berlin ans Robert Koch-Institut.
Noch am 12. Februar bezeichnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gefahr einer Pandemie laut den Dokumenten im Gesundheitsausschuss als „irreal“.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-ausbruch-deutschland-rekonstruktion-101.html