Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) eingebracht.
Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Quelle: Deutscher Bundestag
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
Drucksache 17/8494 25. 01. 2012
"Die Bundesregierung nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten wie folgt Stellung:
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich steuerlicher Vorschriften für Sportwetten ist gegeben. Die Steuern nach § 10 ff. RennwLottG sind spezielle Verkehrsteuern, deren Ertrag nach Artikel 105 Absatz 2 Nummer 3 GG den Ländern zusteht. Soweit steuerrechtliche Regelungen betroffen sind, ist für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes Artikel 105 Absatz 2 GG i. V. m. Artikel 72 Absatz 2 GG maßgebend.
Macht der Bund von dieser Kompetenz Gebrauch, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats (Artikel 105 Absatz 3 GG).
Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist auch im Hinblick auf den ordnungsrechtlichen Teil des RennwLottG gegeben. Steuerrechtliche Regelungen im Rennwett- und Lotteriegesetz sind bundeseinheitlich und ausschließlich anzuwenden mit der Folge, dass für vergleichbare steuerrechtliche Regelungen der Länder mangels steuerrechtlicher Öffnungsklausel keine Grundlage besteht. Die Bundesregierung hält an der bundesgesetzlichen Regelung der Rennwett- und Lotteriesteuern zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung im Bundesgebiet fest und begrüßt den Vorschlag des Bundesrates, die Rennwett- und Lotteriesteuern weiterhin abschließend durch Bundesgesetz zu regeln".
Bundesrat will Sportwetten besteuern v. 18.12.2011
Steuern auf Sportwetten - Kein Finanzsegen für den Fiskus
von: Prof. Dr. Dieter Birk
Sportwetten sind ein Milliardengeschäft, auf das auch der deutsche Fiskus ein Auge geworfen hat. Zukünftig sollen deshalb sämtliche Sportwetten besteuert werden und Geld in die klamme Staatskasse spülen. Warum der Schuss aber nach hinten losgehen kann und das Wettgeschäft im Internet weiter boomen wird, weiß Dieter Birk.
Diskriminierung ausländischer Wettbüros
Dies führt zu einer steuerlichen Diskriminierung der ausländischen Wettbüros gegenüber ihrer inländischen Konkurrenz und wird ein entsprechendes Ausweichverhalten auslösen. Die großen Internetportale für Sportwetten werden so weiter boomen und ein großer Finanzsegen für den Fiskus ausbleiben.
Prof. Dr. Dieter Birk war bis 2011 Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1998 ist er als Steuerberater bei Pöllath + Partners in Berlin tätig. weiterlesen
Besteuerung von Online-Glücksspiel und Sportwetten:
Dreht Berlin den Kieler Geldhahn zu, bevor er zu sprudeln beginnt?
Schleswig-Holstein plant nicht nur als erster Bundesland Glücksspielgenehmigungen an private Veranstalter zu vergeben, sondern möchte gleichzeitig auf im Internet angebotene Glücksspiele eine Steuer erheben, ohne dass es darauf ankommen soll, ob der Veranstalter in Schleswig-Holstein niedergelassen ist oder die Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein kommen (vgl. § 35 Abs. 2 GlücksspielG SH).
Die Stellungnahme der Bundesregierung lässt deutlich erkennen, dass Ziel der Gesetzesinitiative (auch) die Verhinderung von landesrechtlichen Steuertatbeständen im Glücksspielwesen ist. Die Bundesregierung bemüht die Kompetenzkeule und spricht den Ländern jede Kompetenz für geplante landesrechtliche Steuerregelungen ab:
“Die Bundesregierung hält die bundesgesetzliche Regelung der Steuern für Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung im Bundesgebiet für erforderlich und begrüßt den Vorschlag des Bundesrates, diese Steuern weiterhin abschließend durch Bundesgesetz zu regeln.“
Die Bundesregierung kommentiert den Gesetzesvorschlag auch inhaltlich und zeigt einige Schwachstellen auf, die der Bundestag dringend beseitigen sollte, um das Inkrafttreten eines weiteren evident europarechtswidrigen Gesetzes zur Regelung des Glücksspiels zu verhindern.
Eine doppelte Besteuerung des in einem Mitgliedstaat veranstaltete Glücksspiels einerseits durch den Mitgliedstaat in dem das Spiel veranstaltet wird und andererseits durch den Mitgliedstaat von dem aus Nachfrager an dem Spiel teilnehmen, stellte eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AUEV dar.....
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Kauder will Glücksspiel-Vorhaben der Länder ausbremsen.
Zwischen Bund und Ländern zeichnet sich ein Streit über neue Regeln für den Glücksspielmarkt ab. 15 von 16 Ministerpräsidenten hatten zuvor in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet.
"Kauder sagte dem Magazin, diese Ungleichbehandlung halte er für "einen glatten Verfassungsbruch, der vorsätzlich begangen wird, um den staatlichen Spielbanken und den Länderhaushalten Vorteile zu verschaffen". Focus) weiterlesen
Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), fordert das Parlament laut einem "Focus"-Bericht auf, ein eigenes Glücksspielgesetz auf Bundesebene zu verabschieden, um die Länder an die Kandare zu nehmen.
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Bereits mehrfach wurde der Bund aufgefordet den Ländern das Zepter aus der Hand zu nehmen und das Glücksspielrecht bundeseinheitlich zu regeln.
Unter Hinweis auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden. so der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei Hengeler Mueller weiterlesen
Den Ländern geht es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz. Sie versuchen nicht nur eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr das Glücksspiel-Monopol weiter auszuweiten. http://www.az-online.de/nachrichten/deutschland/ausweitung-gluecksspiel-monopols-geplant-1035071.html
Bereits am 28. März 2006 entscheid der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1054/01) unter der Rn 155:
„Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Insoweit kann auch der Bund, gestützt auf den Gesetzgebungstitel für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG tätig werden. Eine Kompetenz des Bundes scheitert nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie.“
Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006