Montag, 28. Februar 2011

Glücksspielrecht: Sportverbände schlagen Alarm – Geht die "bestehende bizarre Rechtslage" in die Verlängerung?

von Ansgar Lange
Berlin/München - Wenige Wochen vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Glücksspiel-Staatsvertrag kommt wieder Bewegung in die Diskussion. Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Finanzierung des deutschen Sports. Daher verwundert es nicht, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Sporthilfe mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags Wege aus der verworrenen Situation weisen wollen, weil sie sich massive Sorgen um die künftige Sportförderung machen. Erstes Ziel sei es, so berichtet die Tageszeitung "Die Welt", den Sportwettenmarkt kontrolliert auch privaten Anbietern zu öffnen. Damit solle verhindert werden, dass die Umsätze aus dem Geschäft mit den Sportwetten weiter zu 95 Prozent am Staat vorbeifließen. "Der staatliche Anbieter Oddset hat 200 Millionen Euro Umsatz, der Gesamtumsatz wird aber auf drei bis sieben Milliarden Euro geschätzt", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Nach den Vorstellungen von Vesper und Co. sollen künftig Lizenzen für private Anbieter ausgestellt werden, die drei bis zehn Prozent des Wett-Umsatzes als Sportwettenabgabe zahlen könnten. "Ein Drittel dieser Einnahmen (ca. 80 Millionen Euro) könnte schließlich in den Breiten- und gemeinnützigen Sport fließen - aber nicht in den Fußball, der sich dafür jedoch hohe Sponsoring-Einnahmen verspricht", schreibt "Die Welt".

"Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte http://www.timelaw.de in München. "DOSB, DLF und Sporthilfe legen den Finger in die Wunde. Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist nicht mehr haltbar. Dies wurde höchstrichterlich bestätigt, da der Europäische Gerichtshof die bisherige Rechtslage in Bausch und Bogen verworfen hat. Welchen Wert hat ein Monopol, wenn 95 Prozent der Umsätze auf dem hiesigen Wettmarkt am Staat vorbeilaufen? Fünf Milliarden Euro werden doch schon jetzt über das Internet oder über Wettbuden bei ausländischen Anbietern platziert. In bestem Reporterdeutsch – so hat es die FAZ auf den Punkt gebracht – könnte man das deutsche Glücksspielrecht eine 'zerfahrene Angelegenheit' nennen. In der Fußballersprache könnte man ergänzen: Das bisherige Hick-Hack darf nicht in die Verlängerung gehen. Wir brauchen jetzt einen Abpfiff in Form eines ordnungspolitisch ausgerichteten neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, damit nicht zuletzt der Sport in Deutschland wieder eine gute Perspektive hat." Hambach setzt darauf, dass bei den Verhandlungen der Ministerpräsidenten, die am 10. März dieses Jahres fortgesetzt werden, das Gemeinwohl (Steueraufkommen) und die Interessen des Sports (finanzielle Förderung insbesondere des Breiten-, aber auch des Spitzensports) wichtiger sind als taktische politische Spielchen.

Die christlich-liberale Regierungskoalition in Schleswig-Holstein ließ inzwischen verlauten, dass man die Neuordnung des deutschen Glücksspielrechts weiter vorantreiben wolle. Die EU-Kommission hat derweil am 9. Februar 2011 die Einleitung des Notifizierungsverfahren für den Gesetzentwurf bestätigt. "Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist vom Europäischen Gerichtshof bis hin zu den deutschen Gerichten zerlegt worden. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Entwurf trägt", erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp, der auch schon bei anderer Gelegenheit für einen sachlicheren Umgang mit dem Thema geworben hatte: "Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt:
Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten." Doch bisher begegneten die Kollegen in anderen Bundesländern den Kieler Vorschlägen häufig mit pauschalen Abwehrreflexen.

Insbesondere die beiden SPD-Regierungschefs Klaus Wowereit (Berlin) und Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) gehören zur Betonfraktion in der Diskussion über ein neues Glücksspielrecht und blockieren - zumindest bislang - mögliche Kompromisslösungen. Sie fürchten, so die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" http://www.faz.net, eine Öffnung des Wettmarktes würde in der Folge zum Fall des lukrativen Lottomonopols führen. Solange die Monopole aber mit der Suchtgefahr begründet würden, während die weit gefährlicheren Spielautomaten vom Monopol nicht betroffen seien, dürften klagende Wettanbieter vor Gericht weiterhin siegen. "Angesichts der festgefahrenen Positionen ist nicht ausgeschlossen, dass die bestehende bizarre Rechtslage ein weiteres Jahr verlängert werden könnte", befürchtet die FAZ.

Dabei hinkt Deutschland bereits jetzt international hinterher. In Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien ist man schon weiter. Nach der Ansicht von Wettexperten würde die Einbeziehung von Online Poker - auf diesem Feld sind beispielsweise große internationale Anbieter wie Pokerstars http://www.pokerstars.de aktiv - in ein Gesamtkonzept sinnvoll sein. "Das schleswig-holsteinische Modell hat den Vorteil, dass es sich hier um einen ganzheitlichen Ansatz handelt. Es wäre nicht zielführend, nur eine Liberalisierung der Sportwetten herbeizuführen. Dann würde Deutschland wieder eine Insellösung bevorzugen. Eine kontrollierte Liberalisierung sollte Online-Poker und Online-Sportwetten umfassen. Zum einen lassen sich legalisierte Märkte besser kontrollieren. Und zum anderen dürfte der Rohertrag bei Online Poker denjenigen der Online Sportwetten sogar leicht übertreffen", analysiert Hambach. Während das Kieler Modell also für die Lösung der bisher verworrenen Gemengelage und unklaren Rechtslage einen ganzen Schritt nach vorn bedeutet, wäre das Modell der Sportverbände nur ein halber Schritt.
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DOSB legt Entwurf zum Glücksspiel-Vertrag vor weiterlesen




VG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2011 - Türke darf weiter Sportwetten vermitteln

Ein türkischer Staatsbürger darf weiter Sportwetten vermitteln. Nach seiner Klage entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Land Baden-Württemberg, das dem Mann das Geschäft mittels Verfügung untersagen wollte. Das Europäische Unionsrecht habe hier Vorrang, hieß es in der Begründung laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom Montag. Der Schutz der Dienstleistungsfreiheit erstrecke sich dabei auch auf Vermittler, die nicht aus der EU kommen. weiterlesen


VG Stuttgart: Klagen wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten erfolgreich - staatliches Sportwettenmonopol ist europarechtswidrig weiterlesen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart entscheidet, dass Untersagungen nicht auf den Erlaubnisvorbehalt gestützt werden können weiterlesen

Das VG Stuttgart hat in den Hauptsachen über die dem EuGH vorgelegten Vorabentscheidungsverfahren zugunsten der privaten Sportwettenvermittler entschieden weiterlesen


Verwaltungsgericht Stuttgart: Untersagung privater Sportwettenvermittlung auch gegenüber Nicht-EU-Bürgern rechtswidrig
Datum: 28.02.2011

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 28.02.2011

Das hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit Urteil vom 14. Februar 2011 entschieden und der Klage eines türkischen Staatbürgers gegen das vom Regierungspräsidium Karlsruhe vertretene Land Baden-Württemberg wegen Untersagung der Vermittlung von Sportwetten stattgegeben; das Gericht hat die Untersagungsverfügung aufgehoben (Az.: 4 K 4482/10, vgl. auch Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts vom 10.12. und 17.12.2010).

Die 4. Kammer hat die Untersagungsverfügung wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit für unvereinbar mit dem Vorrang des Europäischen Unionsrechts angesehen. Dabei erstrecke sich der Schutzumfang der Dienstleistungsfreiheit auch auf Untersagungsverfügungen gegenüber Vermittlern aus Drittstaaten (Nichtunionsbürger), obwohl diese vom persönlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit nicht erfasst würden. Diese Auslegung sei erforderlich, um Beeinträchtigungen der (aktiven bzw. passiven) Dienstleistungsfreiheit zwischen den Vertragspartnern der Sportwetten, die typischerweise Unionsbürger seien, wirksam zu unterbinden.
Eine Untersagungsverfügung ausschließlich gegenüber Nichtunionsbürgern sei darüber hinaus ermessensfehlerhaft, da sie angesichts der Vielzahl von Sportwettenvermittlungen durch EU-Angehörige, die nicht untersagt werden könnten, zur Bekämpfung der Spielsucht ungeeignet sei.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen. Die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden
.
Quelle


Durch den Gleichheitsgrundsatz sind inländische Anbieter den Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten gleichzustellen. Zum Europarecht betonte der Senat am 8.11.2005 in Karlsruhe, da sich die Berufsfreiheit länderübergreifend auswirke, seien die europarechtlichen Erwägungen bei der zu fällenden Entscheidung mit zu berücksichtigen. Eine andere Beurteilung würde über den "Umweg" des Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) gegen das sogenannte Willkürgebot verstoßen. Quelle Gleiches ergibt sich aus den Gemeinschaftsgrundrechten (vgl. Kapitel III Gleichheit, Art. 20ff Charta der Grundrechte)

Gebot der Inländergleichbehandlung (vgl. Kluth in: Calließ/Ruffert, Art. 50 Rn 36) Die Regelungen müssen unterschiedslos anwendbar sein, d. h. diese gelten in gleicher Weise und mit den gleichen Kriterien für in Deutschland ansässige Wirtschaftsteilnehmer wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten (EuGH-Gambelli Rn. 70; s.u.a. Art. 9 EUV Gleichheit, Unionsbürgerschaft)

Wenn die nationalen Verfassungen oder die EMRK höhere Anforderungen bei einem Grundrecht stellen als die Charta, sind diese Ansprüche zu beachten. Dies ergibt sich aus Art. II-113, der anordnet, dass die Bestimmungen der Charta das in anderen Quellen anerkannte Schutzniveau der Menschenrechte unangetastet lassen. Daher haben sich die Staatsorgane bei der Durchführung des Unionsrechts im Rahmen des Handlungsspielraums, den der durchzuführende Rechtsakt ihnen lässt, an die höheren Anforderungen von nationalen Grundrechten oder EMRK-Rechten zu halten. (Schmitz, JZ 2001, 833 (836)

Die Reichweite der Grundrechte wird aus der Charta nicht unmittelbar ersichtlich. Diese geht bezüglich der Gewährung von Schutzrechten teilweise über das deutsche Grundgesetz hinaus. Ihre Grenzen ergeben sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf die verwiesen wird. Quelle

Schutz der Grundrechte in der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Analysen 8/08 vom 20. Februar 2008. mehr

Grundrechtsberechtigte
Auf die im Teil II des Verfassungsvertrags verankerten Grundrechte der Charta können sich prinzipiell alle Menschen und nicht nur die Angehörigen der Mitgliedstaaten, also die Unionsbürger, berufen. Die klassischen Freiheits-, Gleichheits- und Verfahrensgrundrechte sowie die sozialen Grundrechte stehen damit auch Drittstaatsangehörigen zu. Die Notwendigkeit einer Ausgestaltung dieser Grundrechte als „Jedermann-Rechte“ ergab sich aus den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates von Köln sollte der Grundrechte-Konvent die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung einer Grundrechtscharta berücksichtigen.
Diese werden aber wiederum nicht nur durch die nationalen Grundrechtskataloge, sondern auch durch die internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten beeinflusst. (Bernsdorff, NdsVBl. 2001, 177 (181)
Nur ganz bestimmte Chartarechte bleiben ausnahmsweise Unionsbürgern vorbehalten. Dazu zählen die politischen Mitwirkungsrechte (Art. II-99, II-100) sowie die in den Art. II-102 bis II-106 enthaltenen anderen „Bürgerrechte“ im Titel V. (Quelle: Sven Schulze; „Die Verfassung der Europäischen Union“ bei PD Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 Die Charta der Grundrechte als Teil der Verfassung der Europäischen Union)

Der Tenor des EuGH-Urteils vom 9. September 2010 in der Rechtssache Ernst Engelmann (C-64/08) lautet:

Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats vorbehält.

Das Transparenzgebot, das sich aus den Art. 43 EG und 49 EG sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt, steht einer Vergabe sämtlicher Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, die ohne Ausschreibung erfolgt, entgegen.


Dem gegenüber stellte das Bundesverwaltungsgericht noch am 24.11.2010 fest:

„Im Verfahren BVerwG 8 C 13.09 hat es dagegen die Revision des Klägers zurückgewiesen. Die von ihm im Vereinsheim eines Sportvereins durchgeführte Vermittlung von Sportwetten ist unabhängig von dem staatlichen Sportwettenmonopol bereits wegen fehlender räumlicher Trennung seiner Wettannahmestelle von Sporteinrichtungen und Sportereignissen rechtswidrig und damit nicht erlaubnisfähig.

Der Kläger wird durch die Untersagung auch nicht in seinen durch das Grundgesetz geschützten Grundrechten verletzt. Auf eine Verletzung der unionsrechtlich garantierten Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit kann er sich als türkischer Staatsangehöriger nicht berufen.“


Samstag, 26. Februar 2011

Glückspielstaatsvertrag - Bußgeldverfahren der Stadt Kiel

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Bußgeldverfahren der Stadt Kiel gegen den Europäischen Handballbund: Glücksspielstaatsvertrag schadet Spitzenhandball in Schleswig-Holstein ebenso wie dem Breitensport.

Mit Empörung haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki heute (25. Februar 2011) die Berichterstattung des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages über ein Bußgeldverfahren der Stadt Kiel gegen den Europäischen Handballbund EHF zur Kenntnis genommen:

"Das darf doch nicht wahr sein. Für die gleiche Werbung, die bei jedem Champions-League -Auswärtsspiel des THW völlig selbstverständlich im Fernsehen zu sehen ist, erhebt die Weltstadt des Handballs ein Bußgeld von 250.000 Euro. So macht man Spitzensport in Schleswig-Holstein kaputt", erklärte Arp in Kiel.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte, Stück für Stück würde die verheerende Auswirkung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages deutlich: "Dem Breitensport entgehen Werbeeinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Die Proficlubs verlieren ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit", stellte er fest.

Beide warben noch einmal für eine Konzessionierung privater Sportwettenanbieter unter strenger staatlicher Aufsicht. "Die Anbieter stehen Schlange – nicht nur, um sich unserem Regelwerk zu unterwerfen, sondern auch als Werbepartner für unsere Schleswig-Holsteinischen Vereine", betonten Arp und Kubicki.
Quelle: Pressesprecher Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Pressesprecher Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel



Kiel fordert Geld von der EHF
Die Stadt Kiel fordert von der Europäischen Handball Föderation (EHF) ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzüglich 12.500 Euro Gebühren. Quelle

Handball-Verband in Rechtsstreits wegen Werbung
Trotz des jüngsten Bußgeldbescheides der Stadt Kiel über 262 500 Euro sowie laufenden Verfahren in vier Bundesländern erwartet der Verband auch keine Konsequenzen für die Champions-League-Endrunde am 28. und 29. Mai in Köln. Weitere Verfahren sind in den Bundesländern Nordrhein- Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein anhängig. weiterlesen

Kammergericht Berlin, Beschluß vom 18.02.2011 - Prozesskostenhilfeverfahren bewilligt

Fußball-Computerspiele zensiert:
Keine virtuelle Trikotwerbung für Buchmacher
Quelle weiterlesen

SPD-Fraktion pocht auf Glücksspielmonopol

Die SPD-Landtagsfraktion sperrt sich weiter gegen eine Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter. weiterlesen


Freitag, 25. Februar 2011

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Der Lotto- und Totoblock leidet an Realitätsverlust

CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben die heute (24. Februar 2011) in der Tageszeitung "Die Welt" (S. 12) geäußerten Forderungen des Federführers im Lotto- und Totoblock und Chefs von Lotto Bayern, Dr. Erwin Horak, zurück gewiesen. Dies machten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, in Kiel deutlich:

"Ein Glücksspielstaatsvertrag nach Horaks Vorstellungen würde uns von den Gerichten genau so um die Ohren gehauen wie der aktuelle", erklärten Arp und Kubicki in Kiel.

Die Forderungen Horaks stünden im krassen Widerspruch zum Recht der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts. Arp und Kubicki forderten Horak auf, öffentlich zu Zahl und Inhalt der in den vergangenen Monaten und Jahren gegen die staatliche Lotterieverwaltung Bayern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht gefällten Urteile Stellung zu nehmen:

"Herr Horak sollte endlich akzeptieren, dass auch in Bayern deutsches und europäisches Recht gilt. Das haben ihm die Gerichte oft genug ins Stammbuch geschrieben. Es ist angesichts der Zahl der Urteile zunehmend unerträglich, dass Herr Horak als Federführer für den Lotto- und Totoblock an seiner nachweislich falschen Rechtsauffassung festhält", so Kubicki.

So fordere Horak auch im heutigen Interview gleichzeitig die konsequente Durchsetzung des Spielerschutzes bis hin zu Internetsperren bei privaten Anbietern und die Öffnung des Vertriebsweges Internet für staatliche Lotterien mit dem Ziel der Erzielung höherer Glücksspielumsätze:

"Dazu gehört schon eine gewaltige Portion an Realitätsverlust. Die Trennung zwischen guter Sucht nach staatlichen und schlechter Sucht nach privaten Angeboten ist nicht nur Quatsch. Sie ist zudem rechtswidrig und der Grund für die derzeitige chaotische Rechtslage in Deutschland", stellte Arp klar.

Beide erneuerten die Forderung nach einer Rückkehr zur Begründung des Lotteriemonopols durch die hohe Manipulationsgefahr bei Lotterieziehungen: "Wer das Lotteriemonopol aufrecht erhalten will, der muss diese Begründung unterstützen. Der Vorschlag Horaks wird vor keinem Gericht Bestand haben", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Lotto-Chef Horak fordert vom Gesetzgeber mehr Freiheiten für staatliche Glücksspielanbieter
23.02.2011 | München (dts) - Erwin Horak, Chef von Lotto Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock, will am staatlichen Monopol auf Lotto und Sportwetten festhalten, fordert aber eine Lockerung der Auflagen für die staatlichen Anbieter: "Das Internetverbot für staatliche Lotterien und Sportwettenanbieter etwa war eine gravierende Schwäche des Gesetzes", sagte er der "Welt" (Donnerstagausgabe). weiterlesen

Glücksspiel - Zocken am Spielautomaten soll unattraktiv werden
Im Kampf gegen die Spielsucht planen die Bundesländer drastische Einschnitte für Spielhallen. Geringerer Einsatz, längere Spiele und eine Gewinnbegrenzung. Die 16 Bundesländer wollen drastische Auflagen für die mehr als 10.000 Spielhallen in Deutschland und für die vielen Gaststätten durchsetzen, in denen Glücksspielautomaten betrieben werden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". In einem dem Blatt vorliegenden Papier fordern die Staatskanzleien der Länder nun neun konkrete Einschränkungen. weiterlesen Mehr zur Spielsucht

Viel zu hohe Kosten: In Bayern bemängelte der Rechnungshof die durchschnittliche Gesamtvergütung von jährlich einer halben Million Euro der Bezirksstellenleitungen und deren zu große Anzahl von bald 30. weiterlesen

Dauerloser kündigen Abo wegen hohem Lierhaus-Gehalt
Die frühere "Sportschau"-Moderatorin wurde von der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" als Botschafterin ausgewählt und soll dafür pro Jahr ein Honorar von 450 000 Euro erhalten. weiterlesen und

Die neue Karriere der Monica Lierhaus - Jahresgage: 450 000 Euro.
Nach einer schweren Hirnverletzung ist TV-Star Monica Lierhaus zurück im Leben.
Jetzt wirbt sie für die ARD-Fernsehlotterie – und vermarktet ihr Schicksal. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag - wie geht es weiter ?
Würfel sind noch nicht gefallen
Vizepräsident der Staatlichen Lotterieverwaltung über die Zukunft des Glückspiels

Die derzeitige Regelung des Glücksspiels in Deutschland gilt bis Ende 2011. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes beraten die Ministerpräsidenten der Länder deshalb über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern drängt auf die Beibehaltung des Monopols und wehrt sich gegen eine weitere Kommerzialisierung. weiterlesen


update: 07.03.2001

Mittwoch, 23. Februar 2011

Glückspielstaatsvertrag – Zurück zur Vernunft

Morgen werden die Cheffinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über die Zukunft des Glückspielwesens in Deutschland beraten. Zur Entscheidung standen bislang drei Vertragsmodelle für eine Änderung des Glückspielstaatsvertrages:

1. Weiterentwicklung des derzeitigen Monopols mit Öffnung des Internetvertriebsweges für staatliche Glückspielangebote.

2. Beibehaltung des Lottomonopols und regulierte Marktöffnung anderer Glückspiele/Sportwetten (Modell Schleswig-Holstein).

3. Modell I. mit Experimentierklausel, d. h. zeitlich und zahlenmäßig befristete Zulassung privater Anbieter im Sportwettensektor.

Ergänzt werden diese Modelle nunmehr durch einen Vorschlag des DOSB, der die Ergebnisse seines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sportfachverbände und den Landessportbünden besteht, in einem eigenen Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag zusammengefasst hat. Der DOSB fordert eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Erhaltung des Lottomonopols. Die privaten Anbieter sollen eine Sportwettenabgabe zwischen drei und zehn Prozent des Umsatzes entrichten.

"Das Modell I ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 zum Scheitern verurteilt. Das BVerwG hat deutlich gemacht, dass Image- und Sympathiewerbung, nach dem Motto: "Spiel mit, denn auch wenn Du verlierst, ist es für einen guten Zweck", mit dem Monopol nicht vereinbar ist. Genauso würde es dann aber der Suchtpräventionsbegründung des Monopols zuwiderlaufen, wenn der Vertriebsweg Internet für Lotto wieder geöffnet wird.

Aber auch das Modell III. würde angesichts einer zahlenmäßigen Beschränkung von Anbietern rechtlich scheitern. Eine Kontingentierung auf eine willkürlich bestimmte Anzahl von Konzessionen lässt sich rechtlich gesehen nicht rechtfertigen. Dieses Modell würde dazu führen, dass die Gerichte weiterhin mit Verfahren überzogen werden. Die gewünschten Kanalisierungen des Schwarzmarktes, die damit verbunden Steuereinnahmen und ein effektiver Jugend- und Verbraucherschutz lassen sich mit diesem Experimentiermodell nicht erreichen.

Als Experiment wäre es aus unserer Sicht allenfalls zulässig, eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter, wie im Modell II oder vom DOSB vorgesehen, zeitlich zu befristen. In dieser Zeit könnten wir dann endlich das Totschlagargument der Monopolverfechter: "Die Privaten werden doch keine Steuern zahlen" widerlegen und beweisen, dass ein liberales System genauso wie in vielen anderen Ländern funktioniert." sagt Markus Maul.

In der letzen Ministerpräsidentenkonferenz haben Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen bereits signalisiert, dass sie einem strikten Festhalten am Monopol nicht zustimmen werden. "In dieser Haltung sind sie gut beraten. Die Umsätze des staatlichen Glückspiels schwinden rasant und dieser Sturzflug wird bei einem Festhalten am Sportwettenmonopol, wie es im Modell I vorgesehen ist, nicht aufzuhalten sein. Im Gegenteil, denn derzeit werden die Maßstäbe, die das BVerwG gesetzt hat, im Werbeverhalten von Lotto noch gar nicht erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen, denen Lotto sich gegenübersehen wird, jetzt, nachdem die Entscheidungsgründe der Urteile vorliegen, massiv zunehmen werden. Der Fachbeirat des Glückspielwesens hat erst unlängst erfolgreich dagegen geklagt, dass Lotto-Hessen seinen Kunden die Abgabe von Scheinen als E-Brief ermöglichet hatte. Und Vorschläge des Fachbeirats zur suchtpräventiven Regulierung von Spielbanken liegen auch schon vor. Wenn sich zukünftig der Besucher einer Spielbank schon beim Eintritt für jede Spielart ein Limit setzen muss, das er während des jeweiligen Spiels nicht mehr verändern kann, gehen spätestens die ohnehin nur noch spärlich brennenden Lichter in den deutschen Spielbanken aus." so Markus Maul.

"Bei allem Verständnis für die Probleme, die durch Glückspiel entstehen können, müssen wir doch endlich mal wieder zu einer sachlichen und vernünftigen Betrachtung kommen.

50 Jahre lang hat die Bundesrepublik mit dem gemeinnützigen Glückspiel bei stetig steigenden Lottoumsätzen gut gelebt und niemand hat daran Anstoß genommen. Nur mit dem Ziel, das Sportwettenmonopol rechtlich zu verteidigen, wurde dann 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht der Geist der Suchgefahr heraufbeschworen. Damit hatte aber auch die Stunde von einigen Glückspielsuchtexperten geschlagen, die plötzlich Posten und Gelder für sich beanspruchen konnten. Ihre Existenz rechtfertigen sie seitdem dadurch, dass sie ständig den Eindruck vermitteln, die gesamte Volksgesundheit würde durch Sportwetten und andere Glückspiele, bis hin zum harmlosen Lotto, stärker bedroht, als durch Tabak oder Alkohol. In dieses Szenario vom Untergang des Abendlandes durch eine Öffnung des Monopols, passte dann auch noch der politische Trend, uns alle zu Gutmenschen werden zu lassen. Mit dem Ergebnis: Die staatlichen Glückspieleinahmen schwinden, die Gerichte konstatieren, dass die Regelungen und Ausgestaltungen des Monopols nicht rechtmäßig sind und diejenigen, denen wirklich geholfen werden müsste, spielen unkontrolliert bei Anbietern, die nicht den gewünschten Regelungen unterliegen, wobei der Fiskus leer ausgeht.

Da man das Internet nicht abschotten kann, wird dieser Zustand anhalten bzw. sich noch verschärfen. Es ist also höchste Zeit, dass die Politik sich auf der Grundlage von Fakten beraten lässt und ihre Entscheidung sowohl zugunsten der Spielteilnehmer, als auch der Destinatäre des Glückspielwesens, sprich des Sports, und der Staatskasse trifft. Die erste – nicht manipulierte - Fassung der von den Ländern in Auftrag gegebenen Schweizer Studie hatte empfohlen, den Sportwettenmarkt unter Beibehaltung des Lottomonopols zu öffnen. Dieser Expertise sollte man folgen. Es ist ja auch nicht nachzuvollziehen, warum man dem Verbraucher, der in seiner Freizeit Sportwetten oder anderen Glückspielen nachgeht, nicht ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen kann. In anderen Bereichen funktioniert das doch auch. Ansonsten enden wir irgendwann an der Stelle, dass Jeder, je nach Einkommen, am Anfang des Monats festlegen muss, wofür er wie viel ausgeben wird, damit er nicht kaufsüchtig wird." sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg

Dienstag, 22. Februar 2011

BGH-Entscheidung zum Verbot von privaten Wettangeboten erwartet

Verhandlungstermin: 17. März 2011
I ZR 189/08 – Wettbewerbsrecht
LG München I– 4 HK O 11552/06 – Urteil vom 16. Dezember 2007
OLG München – 29 U 1669/08 – Urteil vom 16. Oktober 2008
I ZR 89/09 – Wettbewerbsrecht
LG Wiesbaden – 11 O 56/06 – Urteil vom 28. März 2007
OLG Frankfurt – 6 U 93/07 – Urteil vom 4. Juni 2009
I ZR 92/09 – Wettbewerbsrecht
LG Wiesbaden – 13 O 119/06 – Urteil vom 29. November.2007
OLG Frankfurt am Main – 6 U 261/06 – Urteil vom 4. Juni 2009
I ZR 30/10 – Wettbewerbsrecht
LG Bremen – 12 O 379/06 – Urteil vom 20. Dezember 2007
OLG Bremen – 2 U 4/08 – Urteil vom 29.Januar 2010
I ZR 43/10 – Wettbewerbsrecht
LG Bremen – 12 O 333/07 – Urteil vom 31. Juli 2008
OLG Bremen – 2 U 96/08 – Urteil vom 12. Februar 2010
I ZR 93/10 – Wettbewerbsrecht
LG Köln – 31 O 599/08 – Urteil vom 9. Juli 2009
OLG Köln – 6 U 142/09 – Urteil vom 12. Mai 2010

zu den Urteilen

Der Senat hat erneut über die Frage der Wettbewerbswidrigkeit des privaten Angebots von Sportwetten und anderen Wetten (Kasinospielen) im Internet zu befinden. Im Kern der Rechtsstreitigkeiten stehen nunmehr sowohl das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von öffentlichen Glücksspielen als auch das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel unter der Geltung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags. Die von den klagenden Lottogesellschaften auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommenen in- und ausländischen Wettunternehmen präsentierten und bewarben ihr Sportwettenangebot unter ihrem jeweiligen Domainnamen im Internet, welches von Spielern jedenfalls in Deutschland angenommen werden konnte. Ihnen wird jeweils ein Verstoß gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Glücksspielstaatsvertrags vorgeworfen (§ 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §§ 284, 287 StGB und § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 3 und 4 GlüStV).
Die Instanzgerichte haben unterschiedlich erkannt: Überwiegend haben die Landgerichte und die Berufungsgerichte (OLG Köln, ZfWG 2010, 359; OLG Bremen, ZfWG 2010, 105; I ZR 43/10 – nicht veröffentlicht) den Klagen – teils allerdings nur zweitinstanzlich – vollumfänglich oder im Wesentlichen wegen eines solchen Rechtsverstoßes stattgegeben (OLG Frankfurt am Main, ZfWG 2009, 268; OLG Frankfurt am Main, MMR 2009, 577). Hingegen haben das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München die Klage vollumfänglich abgewiesen (I ZR 189/08).
Die Berufungsgerichte - mit Ausnahme des Oberlandesgerichts München (Revision wurde durch den Bundesgerichtshof zugelassen) - haben die Revision zugelassen. Der Bundesgerichtshof wird zu entscheiden haben, ob die Beurteilung der Berufungsgerichte zutreffend ist. Dabei wird er insbesondere darüber zu befinden haben, inwieweit die in Rede stehenden privaten Wettangebote und ihr Bewerben im Internet wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Glücksspielsstaatsvertrags unlauter sind und ob mögliche Verbote mit der höherrangigen unionsrechtlichen Dienst- und Niederlassungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV) im Einklang stehen. Quelle

Zu den Urteilen des BGH vom 18.11.2010

Aus der hinlänglich bekannten Wirklichkeit geht aus den Urteilen des EuGH vom 8.9.2010, mehreren Urteilen des BGH, und den Urteilen des BVerwG vom 24.11.2010, wie aus dem Urteil vom 28.03.2006 des BVerfG hervor, dass die staatliche Praxis seit langem auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, die legitimen Ziele nur vorgeschoben werden und die fiskalischen Gründe im Vordergrund stehen.

Dadurch handelt es sich beim GlüStV in Wahrheit um ein gemeinschaftsrechts- und verfassungswidriges Finanzmonopol in Form eines Kartells, zu dem der Staat nicht berechtigt war. (vgl. Art. 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1, Art. 108 Abs. 1 GG; BVerfGE 14, 105, 111ff; Scholz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 12 Rn. 114, 259, 413, 417 m.w.N.)

Durch die Feststellungen des EuGH vom 8.9.2010, verstößt der GlüStV gegen die EG-rechtlichen Anforderungen an Glücksspiel-Monopole und wurde rechtswidrig errichtet. (Urteile des EuGH - Schindler vom 24.03.1994, C-275/92; Läärä vom 21.9.1999, C-124/97; Zenatti vom 21.10.1999, C-67/98; Anomar vom 11.9.2003, C-6/01; Gambelli vom 6.11.2003, C-243/01; Lindman vom 13.11.2003, C-42/02; Placanica, Palazzese und Sorricchio vom 6.3.2007, verbundene Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04. Siehe auch Urteile: EFTA-Entscheidungen vom 14.03.2007, Rs. E-1/06 und 30.05.2007, Rs. E-3/06 in Sachen Esa / Nordwegen und Ladbrokes, Comm. vs. Italien vom 26.4.1994, C-272/91; Familiapress vom 26.6.1997, C-368/95; Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-0000, Rn.55 vom 10. März 2009).

Durch den Bruch der Kartellgesetze, die Vergabe der Konzessionen an die staatlichen Lotteriegesellschaften erfolgte in unionsrechtswidriger Weise – nicht transparent, nicht diskriminierungsfrei und nicht wettbewerbsoffen (vergl. C-64/08 - Engelmann), müssen die Konzessionen wie in Österreich auch, eingezogen und in einem zulässigen Verfahren neu vergeben werden. Mit unionsrechtswidrigen Konzessionen kann das Monopol seitens der Lottogesellschaften nicht begründet werden.

Das lange Warten auf den Glücksspielstaatsvertrag

Expertenrunde auf dem Sportkongress SpoBiS fordert wettbewerbsfähige Steuersätze - Wer das Monopol will, fordert die Netz-Zensur
von Andreas Schultheis
Düsseldorf, Februar 2011 -
Jetzt soll also endlich eine Entscheidung fallen. Das Jahr 2011 wird Bewegung in den deutschen Glücksspielmarkt bringen. Im März tagen die Ministerpräsidenten zum nächsten Mal zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), im Juni abermals. Zuverlässige Signale, in welche Richtung – Festschreibung bzw. Verschärfung des bisherigen Monopols oder die kontrollierte Marktöffnung und Lizenzierung privater Anbieter von Sportwetten und Online-Angeboten - die Reise geht, suchte allerdings auch eine Expertenrunde auf Europas größtem Sportsbusiness-Kongress SpoBiS http://www.spobis.de in Düsseldorf vergebens. "Das Feld ist offen", konstatierte dabei Niedersachsens FDP-Fraktionschef Christian Dürr nüchtern. Die Liberalen seien zwar deutlich für eine kontrollierte Öffnung des Marktes positioniert und in Schleswig-Holstein gebe es bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP. In den anderen Bundesländern sei die Lage jedoch weniger eindeutig. Für Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und auch Niedersachsen gibt es jedoch offensichtlich eine Tendenz, den Weg einer Liberalisierung zu beschreiten. Den Monopolverfechtern, die sogar erwägen, Online-Angebote zu sperren, warf er vor, die Bürgerrechte einschränken zu wollen. Im Klartext: Wer das Monopol wolle, sei für die Zensur des Internets.

Für Peter Peters, Finanzvorstand von Fußball-Bundesligist FC Schalke 04, ist die langwierige politische Auseinandersetzung nicht nachvollziehbar. Alle Positionen seien ausgetauscht. Er bemängelte insbesondere den scheinbaren Widerstand in den Landesparlamenten, die Frage sachorientiert zu lösen. Wie Dürr verwies er darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert und europarechtswidrig sei. Dass sich bwin-Direktor Jörg Wacker der Argumentationslinie seiner Vorredner anschloss, war dabei kaum überraschend. "Man muss der Realität ins Auge schauen", forderte er und verwies auf die über Jahre - am Fiskus vorbei - gewachsenen Umsätze, die insbesondere der Online-Markt verzeichne.

In einem Einführungsreferat hatte Dr. Klaus Goldhammer, Geschäftsführer des Beratungshauses Goldmedia http://www.goldmedia.com, über Marktentwicklungen und Marktpotenziale im deutschen Sportwettenmarkt informiert. Unter Bezug auf die Goldmedia-Studie "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" skizzierte er den Rückgang der Spieleinsätze bei der staatlichen Sportwette Oddset um 64 Prozent und den des Fußball-Totos um 39 Prozent in den letzten Jahren. Unterdessen sei der Bruttospielertrag im gesamten Online-Markt von 2005 bis 2009 im Jahresschnitt um knapp 30 Prozent gewachsen, wobei die Sportwetten um 28 Prozent anstieg, das Segment Online-Poker sogar um jährlich 35 Prozent zulegen konnte. Für die Prognose bis 2015 stellte er zwei Szenarien gegenüber: Während die Bruttospielerträge bei einem verschärften Monopol von derzeit 960 Millionen Euro auf bis zu 580 Millionen sinken dürften, kletterten sie bei einer kontrollierten Marktöffnung mit Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Weil sich mit diesen Umsätzen immer auch die Mittel für die freie Wohlfahrtspflege sowie die Erträge entwickeln, die die Bundesländer für den Breitensport und die Landessportverbände bereitstellen können, kann es auch aus steuerpolitischen Gründen nach Ansicht von FDP-Mann Dürr nur einen Weg geben, nämlich den der kontrollierten Liberalisierung.

Das Thema Spielsuchtbekämpfung war für die Experten im Düsseldorfer Congress Center keines mehr, diese Argumentation sei flächendeckend widerlegt. Schalke 04-Vorstand Peters forderte daher vehement den Abschied von der "Schattendiskussion". Dass eine Marktöffnung einen gewaltigen Schub für das Marketing der Sportclubs in Deutschland bringe, war ebenfalls unbestritten. Sportfive-Geschäftsführer Philipp Hasenbein erwartet eine ganze Reihe von zusätzlichen Sponsorships in Deutschland, wenn der Markt erst einmal in Bewegung komme, und das nicht nur in den umsatzträchtigen Fußball-Ligen. "Jeder wartet derzeit eigentlich auf die Öffnung." Kommt diese, seien viele Unternehmen bereit, eine deutsche Lizenz zu erwerben, darunter der weltweite Marktführer im Online-Poker-Bereich, PokerStars http://www.pokerstars.de, der mittlerweile in jedem liberalisierten Glücksspielmarkt innerhalb der Europäischen Union eine Lizenz beantragt hat.

Allerdings müsse dies auch mit adäquaten, wettbewerbsfähigen Steuersätzen einhergehen, so die Runde auf dem Sportkongress. Nach Ansicht vieler Experten wäre hier die so genannte Rohertragsbesteuerung die sinnvolle Variante. "Das heißt, man prüft die Einsätze eines Unternehmens und die Summe der ausgezahlten Gewinne. Die Differenz als Rohertrag würde besteuert", erläutert der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de. Diese sehe auch das bereits in erster Lesung behandelte Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein vor. Hambach verweist darauf, dass das spanische Kabinett in diesen Tagen einen Gesetzentwurf zur 25-prozentigen Rohertragsbesteuerung von Online-Sportwetten und Online-Poker verabschiedet habe. Die bisherigen Pläne zur Besteuerung des Umsatzes in Höhe von fünf Prozent hatten zu Drohungen der Anbieter geführt, dem spanischen Markt fernzubleiben. Clive Hawkswood, Chief Executive der Remote Gambling Association, bezeichnete diese Korrektur als positiven Schritt. Der Blick über die französische Grenze habe den Verantwortlichen wohl gezeigt, dass die erdrosselnde Umsatzbesteuerung nicht funktioniere.

Andreas Schultheis Text & Redaktion
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Samstag, 19. Februar 2011

Ämterpatronage, Machtmissbrauch und Korruption: Parteibuchwirtschaft in öffentlichen Unternehmen

Viel zu hohe Kosten: In Bayern bemängelte der Rechnungshof die durchschnittliche Gesamtvergütung von jährlich einer halben Million Euro der Bezirksstellenleitungen und deren zu große Anzahl von bald 30. weiterlesen

Missbraucht Landesregierung Lotto-Millionen? ......Es drängt sich also der Verdacht auf, dass der Finanzminister die Lotto-Mittel zur Querfinanzierung im Haushalt missbraucht. weiterlesen

Die da oben kümmern sich in der Wahrnehmung der Mehrheit - nicht um die da unten. Ein dramatischer Vertrauensverlust in politische Institutionen und Politiker, Unternehmen und Unternehmer Banken und Banker. Die Banken verzocken mit ihrer Casinomentalität Milliarden, die Politik nimmt die Steuerzahler damit in Geiselhaft - die Staatsverschuldung steigt auf Rekordhöhe - angeblich ist das alternativlos. (Quelle: scobel 3sat 170211)

Der Bürgermeister einer Stadt, die an der RWE AG beteiligt ist muss die Vergütungen für seine Mitgliedschaft im Beirat des Unternehmens abliefern. Er wurde nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Beirat berufen um dort die Gemeinde zu vertreten und nicht als Privatperson. BVerwG 2 C 12.09 - Urteil vom 31. März 2011

MDR: Staatsanwaltschaft ermittelt in einem weiteren Fall gegen TV-Manager

Das System Landowsky - Der tiefe Fall des Saubermanns
Es war der größte Wirtschaftsprozess seit 1945: Für den früheren starken Mann der Berliner CDU, Klaus-Rüdiger Landowsky, endete der Berliner Bankenskandal heute mit einer Bewährungsstrafe. Nur ein schwacher Trost für die Steuerzahler - sie bleiben auf Milliardenrisiken sitzen.

Das Geld "nur so hinterhergeworfen"
Landowsky war damals nicht nur Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, sondern - quasi in Personalunion - auch Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp, einer Tochter der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin. In dieser Funktion hatte er in den neunziger Jahren Kredite an die Immobilienfirma Aubis vergeben - allerdings ohne die Bonität und die Risiken ausreichend zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft sprach deshalb von "Untreue in einem besonders schweren Fall". Landowsky und die anderen Angeklagten hätten den Kreditnehmern das Geld "nur so hinterhergeworfen".

Zeitnah zu den Krediten überbrachte ein Aubis-Manager Landowsky die besagte Spende an die CDU. Für die politische Einordnung des Falls mag dieser Aspekt bedeutsam sein - vor Gericht spielte er keine Rolle. Hier ging es nur um den wirtschaftlichen Schaden, den die Manager ihrer eigenen Bank zugefügt haben. Und der war beachtlich.

Weil sich hinter den Krediten tatsächlich größere Risiken verbargen, fuhr die Berlin Hyp im Geschäftsjahr 2000 einen Verlust von 1,1 Milliarden Mark ein, der Wert des Unternehmens musste um 1,3 Milliarden Mark nach unten berichtigt werden. Als letztlich haftender Hauptaktionär musste das Land Berlin einspringen - und damit der Steuerzahler. Im Juli 2001 stellte der Senat zwei Milliarden Euro für die Bankgesellschaft bereit. Bedingung: eine grundlegende Sanierung des Unternehmens. weiter lesen: Spiegel.de
unzulässige Prämienzahlungen an Ärzte
Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb das Unternehmen, bei welchem die Angeklagte als Referentin tätig war, spätestens seit dem Jahr 1997 ein "Verordnungsmanagement", auf dessen Basis Vereinbarungen mit niedergelassenen Ärzten geschlossen wurden. Danach erhalten diese Ärzte Prämien von 5 % des Herstellerabgabepreises für sämtliche in einem Quartal verordneten Arzneimittel aus dem Vertrieb dieses Unternehmens. Die angeklagte Pharmareferentin übergab in Ausführung dieser Vereinbarung dem mitangeklagten Arzt mehrfach Schecks in Höhe von insgesamt über 10.000 €, weiterhin händigte sie auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen auch anderen (gesondert verfolgten) Ärzten Schecks aus. Mit diesen Schecks, die zum Schein als Honorare für tatsächlich nicht gehaltene Vorträge deklariert wurden, erfolgte die Zahlung der Prämien. Quelle: BGH Beschluss vom 20. Juli 2011 (5 StR 115/11)

Zum Quiz auf GMX: Affären, Prozesse und Bestechung
Die Wirtschaft, die Politik und das liebe Geld. Erinnern Sie sich?


ILLEGALE BEIHILFEN
Post muss Staat bis zu einer Milliarde zurückzahlen
Die EU hat die Deutsche Post zur Rückzahlung von Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro verdonnert. Ihre Wettbewerber werden entschädigt.


Tagungsbericht über die Jahreskonferenz von Transparency Deutschland (Auszug)

So lag es für Transparency International nahe, sich mit der Rolle der Ämterpatronage in der öffentlichen Verwaltung auseinander zu setzen; denn Korruption geschieht nicht nur mit Geld.

1. Klaus Jungfer, Stadtkämmerer der Landeshauptstadt München, wies in seinem Grußwort ausdrücklich darauf hin, dass er eine Zeit seines Berufslebens als Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen verbracht habe und daher wohl wisse, dass Geld - öffentliches wie privates ? das Schmiermittel der Korruption darstelle. Der Gebrauch des Begriffs "Parteibuchwirtschaft" ist aber nach Jungfers Ansicht geeignet, ein Vorurteil zu befestigen, das die Parteien im demokratischen Staat stigmatisiert. "Es ist nämlich nicht wahr, dass Mitglieder politischer Parteien prinzipiell weniger befähigt oder weniger geeignet für die Anforderungen bei öffentlichen Leitungsfunktionen sind als andere." Einen Grund für dieses Vorurteil sieht Jungfer darin: "Wenn Sparkassendirektoren, Vorstandsmitglieder von Landesbanken, von Lotto- und Spielbankunternehmen hierzulande besser entlohnt werden als Ministerpräsidenten oder Oberbürgermeister, deren Gehälter im Amtsblatt stehen, kann der Verdacht auftreten, dass es sich um Pfründen handelt, die als Belohnung für Wohlverhalten vergeben werden." Aber Jungfer meinte abschließend, dass eine Gesellschaft, "die in ihrer Privatwirtschaft Absahnerqualitäten zulässt und schützt, ja sogar kultiviert", keine guten Karten hat, Pfründenwirtschaft in Staats- und Kommunalunternehmen wirksam zu verhindern.

3. Prof. Dr. Manfred Röber, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin, ging unter der Überschrift "Das Parteibuch ? Schattenwirtschaft der besonderen Art?" der Frage nach, nach welchen Kriterien öffentliche Führungsämter besetzt werden, welche Zwecke damit verfolgt werden und wer die nötige Kontrolle ausübt. Röber fand den Titel für die ihm gestellte Aufgabe nicht besonders glücklich, denn im Kern sei Patronagepolitik ambivalent. Eine politische Steuerung von Großorganisationen sei dann eine angemessene Personalpolitik, wenn es das politische Ziel sei, Qualität und Standard bestimmter öffentlicher Aufgaben zu kontrollieren. Voraussetzung sei allerdings, dass dies transparent und an objektiven Kriterien überprüfbar geschehe.

6. Till Tolkemitt, Hamburg, hat kürzlich über Lottogesellschaften und Spielbanken und deren politische Kontrolle promoviert. Er sprach über die Frage "Wer sind die eigentlichen Profiteure des staatlich sanktionierten Glücksspiels?" Er stellte die rechtlichen Grundlagen des Glücksspiels dar. Glücksspielunternehmen zeigen Monopolstrukturen, weil sie nach der Lotterieverordnung von 1937 staatlich zugelassen werden müssen. Die Mittelvergabe muss im öffentlichen Interesse liegen, was durch die Länderfinanzministerien kontrolliert wird. Einzig das Land Schleswig-Holstein verlangt aber einen öffentlich kontrollierbaren Nachweis über Einnahmen und Ausgaben. In allen anderen Bundesländern gibt es keinerlei Kontrolle über die gewöhnlich hohen Kosten der Unternehmen, weder durch die "Konsumenten", noch durch Wettbewerb, noch durch die "Eigentümer". Es stellt sich die Frage, warum diese Unternehmen in öffentlichem Besitz sind.

7. Hartmut Bäumer, Geschäftsführer einer Public Management Consulting GmbH und vormaliger Regierungspräsident von Mittelhessen, stellte einen Vergleich zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft an und betonte, dass es vor allem der fehlende Wettbewerb sei, der die öffentlichen Unternehmen an verkrusteten Strukturen festhalten lasse: "Im öffentlichen Bereich sind die strukturellen Kontrollmechanismen angesichts der Interessenverflechtung mit der Politik nicht ausreichend oder dysfunktional". Es sei ein Fehler der Politik, dass die Parteien sich nicht öffnen und transparenter werden in ihren Entscheidungsstrukturen.

Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz: Transparency begrüßt Europarats-Empfehlungen für Deutschland
Im Berichtsentwurf wird Deutschland empfohlen, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte aufzuheben. Diese Abschaffung sei auch im Interesse der Minister, die für die Anwendung oder Nicht-Anwendung dieser Kompetenz in Kritik geraten können. Weiterhin wird im Berichtsentwurf Deutschland die Bestellung von Justizverwaltungsräten empfohlen, wie es sie bereits in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten gibt. Im Rahmen einer solchen justiziellen Selbstverwaltung entscheiden diese Räte über die Zuweisung von Sach- und Personalmitteln. Die Empfehlungen von Leutheusser-Schnarrenberger kommen denen des Deutschen Richterbundes nahe. Mehr zur Mini-Reform
Richter und Anwälte rügen die Richter-Kritik durch Innenminister
Mit seinem als Minister formulierten und ins Intranet der Polizei gestellten Brief habe Schlie die von der Gewaltenteilung gesetzte Grenze überschritten, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Der Innenminister sah keinen Grund, sich für seine Kritik am sogenannten Reizgas-Urteil zu entschuldigen. Er hatte das Urteil zum Pfefferspray-Einsatz eines Polizisten in einem Schreiben kritisiert. In dem Brief schrieb der Minister an die Richterin, dass er "die möglichen Folgen Ihrer Entscheidung für nicht unproblematisch" hält. Quelle
Peter Fries, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung von Transparency Deutschland: „Allein der Anschein illegitimer Einflussnahme von der Verwaltung auf die Justiz schadet dem Rechtsstaat“. Durch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber dem Justizminister ist ihre Unabhängigkeit grundsätzlich nicht gewährleistet. weiterlesen

Die richterliche Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der Erosionen des Verfassungsstaats
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht
Wissenschaftskolleg für Doktoranden und fortgeschrittene Studierende

I. Zielsetzung
Das inhaltliche Ziel des Forschungsprojektes ist die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt und ihre Bedeutung für den verfassten Rechtsstaat. Exemplarisch untersucht werden die verfassungsrechtlichen, rechtsgeschichtlichen, philosophischen, rechtstheoretischen und rechtssoziologischen Grundlagen richterlicher Unabhängigkeit. Im Zentrum der Forschung stehen die Frage der Notwendigkeit unabhängiger Richter sowie die Überprüfung der nationalen Gewährleistung und der Umsetzung auf europäischer Ebene. weiterlesen

Deutscher Richterbund zur Selbstverwaltung der Justiz
Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und "Beförderungen" von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage. Dabei bleibt der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des Bürgers auf Justizgewährung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels immer mehr auf der Strecke. Politische Einflüsse, Partei- und Kabinettsdisziplin hindern die Justizminister, die nötige Abhilfe zu schaffen. Eine offene Diskussion über die gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion einer bedarfsgerecht ausgestatteten Justiz findet nicht statt.

Es ist an der Zeit, dass die Justiz in Deutschland dem Vorbild fast aller Staaten in Europa folgt und in den Ländern, aber auch im Bund ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt. weiterlesen
Es darf darauf hingewiesen werden, dass mit den bekannt gewordenen Schreiben der Ministerien, interner Weisungen, mit Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf landeseigenen Webseiten rechtliche Meinungen der Politik und Verwaltung vorgegeben werden, die u. U. als Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in dem das Recht auf ein faires Verfahren verankert ist, gesehen werden können. "Es genügt schon der äußere Anschein einer Beeinflussung bzw. Befangenheit."

Auch wenn behauptet wird, das die Ausführungen die Rechtsmeinung des Ministeriums, der Behörde etc. widerspiegelt und nicht geeignet ist, die unabhängige Rechtssprechung zu präjudizieren, so handelt es sich "de facto“ aber doch um einen „autoritären Eingriff" in ein Verfahren. Der Deutsche Richterbund weist seit Jahren auf die Erosion des Verfassungsstaats hin. „Allein der Anschein illegitimer Einflussnahme von der Verwaltung auf die Justiz schadet dem Rechtsstaat.“ (vgl. Kapitel VI: Justizielle Rechte (Charta der Grundrechte)

Die sächsische Korruptionsaffäre
In der Affäre geht es auch um angebliche Verbindungen sächsischer Politiker und Justizbeamter zum organisierten Verbrechen und ins Rotlichtmilieu. Die in Akten des Verfassungsschutzes enthaltenen Vorwürfe sollen von Amtsmissbrauch, Kinderprostitution, Bandenkriminalität und Geldwäsche bis hin zu Verstrickungen höchster Kreise in zwei Morde und einen Mordversuch in Leipzigs Immobilienbranche reichen. Quelle: focus online

Opposition verlangt Aufklärung über Lagerung von Polizei-Akten
Die Opposition im Thüringer Landtag kritisiert den Umgang mit brisanten Unterlagen bei der Polizei. Grüne und Linke verlangten am Donnerstag Aufklärung über die Lagerung von Akten, die Auskünfte über eine mögliche Stasi-Vergangenheit der Thüringer Polizisten enthalten. weiterlesen

Affäre Guttenberg - Kritik an Lammert
SPD-Innenexperte Sebastian Edathy hat die Entscheidung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in Zweifel gezogen, gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) keinen Strafantrag wegen der Plagiatsaffäre zu stellen. weiterlesen
Die Atomindustrie will nicht für das “End”lager Asse zahlen.
2,5 Mrd. EUR wird die Sanierung des maroden Atomlagers Asse voraussichtlich kosten. Die AKW-Betreiber lehnen jedoch eine Beteiligung an den Kosten ab. Ihr Argument: Nur knapp 20 Prozent der in Asse eingelagerten Abfälle würden von deutschen Atomkraftwerken stammen.

Das ist natürlich mal wieder totaler Blödsinn den die AKW-Betreiber da verbreiten. Greenpeace hat in einer Untersuchung eindeutig festgestellt, daß ca. 70 Prozent der Radioaktivität aus deutschen AKWs (bspw. Obrigheim) und Wiederaufbereitungsanlagen (Karlsruhe) stammen. EnBW und RWE sind die Spitzenreiter beim Atommüll in Asse und wollen sich jetzt aus der Verantwortung stehlen.

Niedersachsen genehmigt Probebohrungen in der Asse
Die Probephase für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse kann in absehbarer Zeit beginnen.
Steinmeier und Schröder in illegale Parteispende verwickelt?
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde offenbar finanziell stärker vom AWD-Gründer Carsten Maschmeyer unterstützt als bisher bekannt.
Maschmeyer blieb anonym, das Geld floss offenbar über einen Strohmann zu den Verlagen. Im Unterschied zur ersten Spende soll einigen Funktionsträgern in der SPD die Verteilung der Spenden über Strohmänner bekannt gewesen sein. Das zeigen die „Panorama“ vorliegenden Dokumente. Eine solche Konstruktion sei eindeutig illegal, so Verfassungsrechtler Morlok. Spiegel Online web.de weiterlesen
Maschmeyer bestreitet anonyme Spende für Schröder
Rot-Grüne Wendehälse ARD-exclusiv: Rot-Grün macht Kasse - Schröder, Fischer und die Lobbyisten
Gerd Schröder arbeitet für Gazprom, Joschka Fischer für die Konkurrenz. Große Autos bedeuten ihm viel und Fischer legt Wert auf Statussymbole, erklärt dessen alter Sponti-Kumpel Daniel Cohn-Bendit öffentlich.
Lockte das auch den ehemaligen grünen Staatssekretär Matthias Berninger aus dem Verbraucherschutzministerium ausgerechnet zum Schokoriegel-Multi "Mars"? Und war das der Grund, warum die frühere SPD-Gesundheitsministerin aus NRW, Birgit Fischer, "oberste deutsche Pharmalobbyistin" wurde? Es gibt gleich eine ganze Reihe rot-grüner Ex-Politiker, die ihre alten Berührungsängste lukrativ überwunden haben - mit teilweise bizarren Wandlungen. Christoph Lütgert und sein Team durchleuchten in "ARD-exclusiv" das rot-grüne Business-Geflecht und müssen feststellen: Die Nähe von Politik und Wirtschaft war selten größer. Quelle: ARD.de ARD: Mi, 17. Aug · 21:45-22:15

Landgericht Augsburg Wenn der Richter nichts mehr weiß

Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz - und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft. SZ 23.03.2011

Prof. Dr. Gerhard Wolf hat 1996 die folgenden Rechtssätze in dem von ihm stammenden Aufsatz “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?” geprägt:

“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist - logisch zwingend - gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”

“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.”  weiterlesen

Prof. Dr. Gerhard Wolf
Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?

Man tut heute meist so, als sei die Befreiung vom nationalsozialistischem Denken ein längst abgeschlossener Vorgang, eine inzwischen 50 Jahre zurückliegende Tatsache, die Rechtsgeschichte, für die aktuelle Strafrechtslehre aber nicht mehr von Bedeutung sei. - Die folgende kritische Bestandsaufnahme führt zum gegenteiligen Ergebnis.


Inhaltsverzeichnis

update: 02.06.2012

Freitag, 18. Februar 2011

Bundestag - Dubiose Spenden von Glückspielkonzern

focus vom 18.02.2011
Dem Bundestag droht ein Spendenskandal: Abgeordnete verschiedener Parteien sollen nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ von Deutschlands führendem Spielhallen-Konzern, der Gauselmann AG, Spenden erhalten haben.
Demnach flossen seit 1990 verdeckt mehr als eine Million Euro an die Parteien. weiterlesen



Abgeordnete erhielten Schecks - Dubiose Parteispenden aus Glücksspielkonzern
SZ vom 18.02.2011
Manager von Deutschlands größtem Automaten-Hersteller zahlten mehr als eine Million Euro an Union, SPD, FDP und Grüne.
Bundestagsabgeordnete nahmen nach SZ-Informationen Hunderte Schecks entgegen.
Der Konzern versuchte auf diese Weise, strenge Auflagen für umstrittene Spielhallen zu verhindern.

Gauselmann wirft den Bundesländern vor, ein Monopol für deren eigene Glücksspiele wie Lotto und Casinos anzustreben und die Spielhallen mit "brutaler Gewalt" zu bekämpfen. Dagegen wehre er sich. weiterlesen


Gauselmann: Parteispenden sauber und transparent

Espelkamp. Der Unternehmensgründer Paul Gauselmann, der seit dreißig Jahren auch Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie ist, sieht sich durch die in der Süddeutschen Zeitung aufgestellten Behauptungen ungerechtfertigt angegriffen – insbesondere deswegen, weil er gerade durch seine politischen Initiativen in erster Linie für die Interessen der Branche mit ihren mehr als 70.000 Mitarbeitern kämpft. Für Paul Gauselmann steht das Brancheninteresse immer im Vordergrund; als Unternehmer habe er sich allenfalls nur "seine Scheibe" vom Branchenerfolg abgeschnitten.

Zu den Behauptungen der Süddeutschen Zeitung nimmt die Unternehmensgruppe Gauselmann wie folgt Stellung:

Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute in großer Aufmachung von angeblich "dubiosen" Parteispenden der Unternehmerfamilie Gauselmann und den leitenden Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Gauselmann. Bei genauer Prüfung bleibt von den Vorwürfen und Mutmaßungen nichts übrig.

Die Spendentätigkeit fand niemals verdeckt statt, sondern ganz offen und nachvollziehbar. Die Spendenschecks der leitenden Mitarbeiter wurden daher immer mit einem Begleitbrief der Unternehmensgruppe an die Politiker verschickt. Für die Parteien war damit immer ganz klar, dass der Spender in der Automatenwirtschaft tätig ist. Weder die leitenden Mitarbeiter noch die Unternehmerfamilie haben etwas zu verbergen. Zu jeder Zeit waren alle Vorgänge absolut transparent und entsprachen den Bestimmungen des Parteiengesetzes. Die Höhe der Spenden bewegte sich üblicherweise im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit und waren damit nicht anzeigepflichtig.

Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung legt den Eindruck nahe, als wären die Spenden den Parteien aufgezwängt worden, um politischen Einfluss zu nehmen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Unternehmen und den Unternehmer Gauselmann, der seit dreißig Jahren auch Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie ist, erreichen laufend Spenden-Anfragen von Parteien und Politikern aller Couleurs. Sofern es möglich war, wurde diesen Wünschen entsprochen. Wenn dieses grundsätzlich positive staatsbürgerliche Engagement jetzt in ein schlechtes Licht gerückt wird, dann liegt der Gedanke nahe, dass dies mit der Diskussion um das staatliche Glücksspielmonopol der Länder zusammenhängt, das teilweise dazu zu neigen scheint, sich das nach Bundesrecht geregelte gewerbliche Spiel auch noch einverleiben zu wollen und so "Schweizer Verhältnisse" zu schaffen.

In der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung wird der Eindruck erweckt, als hätten das Unternehmen und seine leitenden Mitarbeiter mit Millionenbeträgen versucht, über den Weg der Parteispenden Einfluss auf die Politik zu nehmen. Die Realität sieht anders aus. Im Jahre 2010 haben die Unternehmerfamilie und die leitenden Mitarbeiter insgesamt einen Betrag von rund 80.000 Euro gespendet – und zwar in 26 Einzelbeträgen, verteilt auf die CDU/CSU, die SPD, die FDP und die Grünen. Der behauptete Millionenbetrag ergibt sich nur, wenn man alle Spenden aus den letzten zwei Jahrzehnten zusammenrechnet. Allein schon, wenn man die Höhe der Spenden im einzelnen betrachtet, wird deutlich, dass die Spenden nicht geeignet waren, politischen Einfluss zu nehmen. Bei den Spenden handelte es sich um positive Gesten, mit denen gesellschaftspolitisches Engagement verdeutlicht werden sollte. Mehr nicht. Die Parteispenden der letzten zwanzig Jahre entsprechen in der Summe dem, was die Unternehmensgruppe Gauselmann Jahr für Jahr für ihr kulturelles und soziales Engagement ausgibt.

Paul Gauselmann resümiert: "Spielen braucht Freiheit. Wie wir aus unserer Vergangenheit im Osten, aber auch im Westen wissen, ist die Freiheit immer in der Gefahr, von rechten oder linken Ideologen beschnitten zu werden. Wer die Freiheit braucht, um zu spielen oder – so wie wir – Spiele in engem gesetzlichem Rahmen gewerblich anzubieten, sollte die freiheitlichen Kräfte in Deutschland stärken. Nichts anderes haben wir mit unseren Spenden getan. Wir haben Politiker und Parteien auf Bundes- und Landesebene in ihren Wahlkämpfen symbolisch und mit vielen Beträgen unterstützt und haben damit unseren Beitrag zur Sicherung unseres freiheitlich-demokratischen Systems in Deutschland geleistet."

Quelle: Gauselmann AG


Neue OZ: Kommentar zu Parteien / Spenden / Glücksspiele
Osnabrück (ots) - Ungutes Gefühl

Glücksspiel kann süchtig machen. Das gilt für die Spielhalle im Bahnhofsviertel genauso wie für das Kasino im Kurpark. Was beide unterscheidet, ist vor allem dies: Hinter dem Kasino steht ein staatlicher, hinter der Spielhalle dagegen ein privater Betreiber. Und der Staat hat im Wettstreit um die Glücksspiel-Millionen die besseren Karten.

Dass Spielhallen-Marktführer Gauselmann daher versucht, auf die Politik Einfluss zu nehmen, sollte nicht überraschen. Eher schon die Cleverness, mit der das Unternehmen dies umsetzt, ohne bislang als Sponsor von Parteien aufgefallen zu sein. Der Chef "bittet" seine gut verdienenden leitenden Mitarbeiter, im steuerlich sinnvollen Rahmen jedes Jahr einige Tausend Euro an diejenigen Parteien zu spenden, die in Bund oder Land über Gesetze zum Glücksspielgewerbe mitentscheiden.

Das klingt - sofern das Geld nicht vom Unternehmen selbst kommt und kein Druck aufgebaut wird, legitim, denn schließlich geht es bei Gauselmann auch um die Jobs der Führungsriege. Ein ungutes Gefühl stellt sich aber trotzdem ein, denn niemand weiß, ob die Parteispenden der Gauselmann-Mitarbeiter wirklich freiwillig erfolgt sind. Die vielen Kleinspenden einzusacken, die zusammen eine Million Euro ergeben, damit hatten die Parteien bislang kein Problem, obwohl die Herkunft für sie offenbar klar erkennbar war. Transparenz predigen und leben, das sind offenbar zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe

Gauselmann: Ja, wir haben gespendet

Hoffmeister: »Das Unternehmen und den Unternehmer Gauselmann, der seit 30 Jahren auch Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie ist, erreichen laufend Spendenanfragen von Parteien und Politikern aller Couleurs.« Diesen Wünschen habe man - »zugegeben in sehr begrenztem Maß« - entsprochen und nur die anti-demokratischen Parteien links und rechts ausgenommen. Hoffmeister vermutet hinter der Veröffentlichung eine Kampagne gegen das private Glücksspiel. Insbesondere die Bundesländer versuchten, sich das nach Bundesrecht geregelte gewerbliche Spiel selbst einzuverleiben - ähnlich wie in der Schweiz, wo private Glücksspielautomaten inzwischen verboten seien. weiterlesen

Neue Westfälische (Bielefeld): Staatsanwälte prüfen Spenden von Gauselmann


Parteispenden aus dem Hause Gauselmann sauber
13.04.2011
Espelkamp. Am gestrigen Dienstag, den 12. April 2011, besuchte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Gauselmann Gruppe. Grund dafür waren Spekulationen in der Öffentlichkeit über die Rechtmäßigkeit von Parteispenden leitender Mitarbeiter aus dem Hause Gauselmann. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft konnten Einblick in umfangreiche Unterlagen zur Spendenpraxis der Jahre 2005 bis 2011 nehmen, welche durch das Unternehmen lückenlos dokumentiert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden.

Daneben vernahm die Staatsanwaltschaft leitende Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe, welche die Parteispenden geleistet hatten. Dabei wurde festgestellt, dass alle Spenden eindeutig den Mitarbeitern zuzuordnen waren. Ebenfalls sind die Parteien bei Erhalt der Spende korrekt auf den Sachverhalt, dass es sich um Einzelspenden von Mitarbeitern des Unternehmens handelte, die das Unternehmen lediglich weiterleitete, hingewiesen worden. Damit wurde den Anforderungen des Parteiengesetzes in vollem Umfang genüge getan.

Nach Abschluss dieser Ermittlungen wurde das Verfahren aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage eingestellt. Firmengründer Paul Gauselmann, der schon immer auf größtmögliche Transparenz gegenüber der Presse und nun auch der Staatsanwaltschaft Wert legte, hatte diesbezüglich auch keine andere Entscheidung erwartet. Er zeigte aber Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft, auch in seinem Interesse, umfassend aufklären musste. "Alle Spenden der leitenden Mitarbeiter, die in den vergangenen Jahren auf einzelne Anfrage von Abgeordneten und Parteien erfolgten, sind ordnungsgemäß an die Parteien gegangen. Davon hat sich die Staatsanwaltschaft auch durch die Einsichtnahme in alle relevanten Personalakten überzeugen können. Ich bin froh, dass nun die Verdächtigungen gegen meine Mitarbeiter und mein Unternehmen restlos vom Tisch sind", so Paul Gauselmann. "Die durch einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung ausgelösten Mutmaßungen, aus dem Hause Gauselmann seien verdeckte Parteispenden geflossen, haben sich damit als völlig haltlos erwiesen", stellte Paul Gauselmann abschließend fest. Quelle: Gauselmann AG

update: 13.04.2011






Mehr zum Raubtier Kapitalismus

von Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter

II. WIE KAM ES ZUR INSOLVENZ DER WALTER BAU AG?
(ZERSTÖRUNG EINES GESUNDEN UNTERNEHMENS)

1. Bei einem Menschen heißt es Mord, bei einer gesunden Firma sprechen viele z. B. bezüglich dem, was bei WALTER BAU geschah, von Wirtschaftsverbrechen.

2. Wer die wahren Hintergründe und die Fakten bei der Insolvenz der WALTER-Gruppe kennt, der denkt unwillkürlich an Bankendiktatur, an Raubrittermethoden, an Raubtier Kapitalismus und an Wirtschaftsverbrechen.

3. Jeder aufrechte Mensch, jeder Bürger in unserem Land, der die wahren Hintergründe und die Fakten der Insolvenz der WALTER BAU AG kennt, ist über diesen Vorgang äußerst empört, entsetzt und zweifelt an der gesellschaftspolitischen Verantwortung der Banken.

4. Viele Bankkunden - vom Privatmann über Handwerker, Freischaffende bis hin zum mittelständigen Unternehmer, also die SU – Selbständigen Unternehmer - sind immer mehr verärgert

  • über die unseriösen Methoden vieler Banken
  • über die Geldgier, um nicht zu sagen, das Raubrittertum vieler Banken.

5. Viele Selbständige Unternehmer, sehr viele Handwerker, Freischaffende und die meisten Mittelständler verurteilen aufs Schärfste

  • die Selbstherrlichkeit, die Überheblichkeit und die Arroganz vieler Bankmanager und ihrer (um mit „Lenin“ zu sprechen) „nützlichen Idioten“.
  • das Anti-Unternehmertum, die Raffgier und die Raubtier-Methoden vieler Bank-Vorstände, die zu Tätern werden und sich perverserweise noch Banker und sogar Unternehmer nennen.

Viele ehrliche und fleißige Handwerker, Freischaffende, Klein- und Mittelstandsunternehmer leiden unter den selbstgefälligen Willkür-Aktivitäten solcher kleinen und großen Bankangestellten.

Viele Banken in Deutschland sind heute in ihrer Raffgier nach 20 - 30 % Eigenkapitalverzinsung zur totalen Belastung und zum Vernichtungsübel des Handwerks, der Freischaffenden und des Mittelstandes, ja langfristig sogar unseres ganzen Wirtschaftssystems geworden...............
....................Pikanterweise hatten die Banken der WALTER BAU für die DSI seinerzeit einen "Schandpreis" von nur 86 Mio. € angeboten, die WB war notgedrungen damit einverstanden. Die Banken lehnten auch dieses Schandangebot in letzter Sekunde ab und behielten das Pfand mit DSI für sich.

Wenige Monate nach der Insolvenz der WB wurde die DSI dann um ca. 160 Mio. € an eine den Banken bekannte Investmentgesellschaft verkauft.
Im Jahre 2007, nach Ablauf einer Schonfrist von 2 Jahren, wurde die DSI nun um ca. 1,15 Mrd. € an eine schwedische Firma weiterverkauft.

Ist so etwas nicht Betrug?
Ist dies nicht höchste Wirtschaftskriminalität? Quelle



„Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“
Middelhoff wegen Täuschung verurteilt

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat den Kapitalmarkt vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Dies hat das Landgericht Essen festgestellt und ihn zu Schadenersatz verurteilt. Quelle: FAZ mehr

§ 826
BGB Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
(Fassung vom 02.01.2002, gültig ab 01.01.2002)
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. mehr

AG München (141 C 38828/04) vom 05.03.2005
Die zuständige Richterin gab dem Kläger in vollem Umfang recht. Sie sah das Verhalten der Beklagten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB an.
Damit habe die Beklagte aufs Geratewohl einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid gegen den an der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht beteiligten Kläger erwirkt, in der bloßen Hoffnung, sie werde schon den Richtigen treffen. Wer aber in dieser Weise handele, der nehme zumindest billigend in Kauf, dass er einen völlig unbeteiligten Nichtschuldner mit einem Gerichtsverfahren überziehe. Solches Verhalten sei als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu qualifizieren und könne von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden.


Erfolgsaussicht für Schadensersatzklagen wegen IKB-Verlusten gestiegen – strafrechtliche Verurteilung des ehemaligen IKB-Chefs Stefan Ortseifen
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen IKB-Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen am Mittwoch wegen Marktmanipulation durch die Pressemitteilung vom 20.07.2007 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Ortseifen habe die Anleger mit der irreführenden Pressemitteilung vorsätzlich getäuscht, heißt es in dem Urteil. (...)

Oberlandesgericht verurteilt Thomas und Florian Haffa sowie die Constantin Medien als Rechtsnachfolgerin der früheren EM.TV AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung
Das Oberlandesgericht München, Az: 21 U 5083/10 hat festgestellt, dass Thomas Haffa und Florian Haffa als Vorstände der früheren EM.TV AG Aktionäre über die Umsatz- und Gewinnerwartung für das Jahr 2000 sittenwidrig und vorsätzlich falsch informiert hat. (...)

Positiver Ausgang des Verfahrens gegen EM.TV und Thomas und Florian Haffa
Frau Rechtsanwältin Bergdolt konnte einen Vergleich mit der Nachfolgerin der EM.TV der Firma Constantin Medien AG, den Beklagten Florian und Thomas Haffa abschließen. Die von ihr vertretenen Kläger erhalten zu 100 % das von ihnen eingesetzte Kapital und weitere 70 % auf die seit Rechtshängigkeit laufenden Zinsen im Vergleichswege erstattet. (...) PDF


Aufklärungspflicht über sogenannte Rückvergütungen durch Banken bereits seit dem Jahre 1990 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09 bestätigt, dass Banken seit dem Jahre 1990 verpflichtet sind, über sogenannte Rückvergütungen aufzuklären. Diese Verpflichtung gilt für Rückvergütungen, die eine Bank aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten die der Bankkunde an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, von seiner Fondsgesellschaft als Provision erhält. In diesem Falle vermutet der Bundesgerichtshof eine Interessenkollision, die gegenüber dem Kunden aufzudecken ist. Durch die Provisionen hat die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse daran, gerade diese Beteiligung zu empfehlen. (...)

Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Aufklärung über den Zufluss von Boni- und Vertriebsgebühren.
Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 Az: 15 O 36/09 einer Bankkundin Schadensersatz in Höhe des investierten Betrags für den Kauf eines Top Zins-Zertifikat auf Dow Jones EuroStoxx 50 zugesprochen. (...)
Link
Haben Anleger einen Herausgabeanspruch der verschwiegenen Provisionen gegen die Bank? Mit dieser Frage mußte sich kürzlich der Ombutsmann der privaten Banken in einem Schlichtungsverfahren auseinandersetzen. Der Beschwerdeführer hatte von der Bank die Herausgabe von Rückvergütungen in Höhe von insgesamt EUR 10.225,38 im Zusammenhang mit Beteiligungen an einem Medienfonds und Schiffsfonds verlangt. Den Herausgabeanspruch stütze der Beschwerdeführer auf die §§ 665, 667 BGB. (...)

Bank muss über einen vom Umsatz abhängigen Verdienst aufklären
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 30.11.2010, Az: 6 U 2/10 entschieden, dass eine Bank über Rückvergütungen bei einer Anlageberatung unabhängig vom Zahlungsfluss aufklären muss. (...)

Auch ein erfahrener Anleger muss sich keinen Mitverschuldensvorwurf entgegenhalten lassen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 08.12.2010, Az: 19 U 22/10 entschieden, dass auch erfahrene Anleger über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden müssen. (...)


OLG München: Die falsche Behauptung, ein Unternehmen habe ein Werk unerlaubt kopiert, stellt eine schadensersatzpflichtige Kreditgefährdung dar
OLG München, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08
§§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB



weitere Urteile finden Sie hier

update: 14.08.2011



Zocken auf Bayerisch

Über das Glücksspiel mit Steuergeldern - heute 21:30 3 SAT (Wiederholung vom 15.12.2010)

Die Banken verzocken mit ihrer Casinomentalität Milliarden - die Politik nimmt die Steuerzahler damit in Geiselhaft - die Staatsverschuldung steigt auf Rekordhöhe - angeblich ist das alternativlos. (scobel 17.02.11)

weitere Veröffentlichungen:
BGH - Prozess um Zinswetten
Zins-(Währungs)-Swaps ein Glücksspiel mit nur einem Gewinner?
hochriskante Finanzwetten - Bestechlichkeit, Bilanzfälschung, Untreue
BayernLB - Wie Haiders Rechtspartei finanziert wurde
Die CSU und die Milliardenverluste der BayernLB
Zocken und Abzocken - Mehr zum Raubtier Kapitalismus

Erster Zivilprozess gegen Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky
"Bayern ist größer und reicher als wir"
Unter großem Medienrummel stellten sich Karl-Heinz Grasser und Tilo Berlin am Mittwoch in Klagenfurt den Fragen des Hypo-U-Ausschusses.

Ex-Vorstand Striedinger kritisiert BayernLB scharf
Schwere Vorwürfe gegen die BayernLB hat Ex-Vorstand Günter Striedinger am Mittwoch vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erhoben...
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Verdacht der Untreue - Ex-BayernLB-Vorstand verhaftet

Und noch ein Skandal für die BayernLB: Weil er sich 50 Millionen Dollar in die eigene Tasche gesteckt haben soll, wurde Ex-Vorstand Gribkowsky am Mittwoch verhaftet. Auch eine dubiose Stiftung in Österreich interessiert die Fahnder. weiterlesen

Mehr über Ämterpatronage, Machtmissbrauch, Korruption und Parteibuchwirtschaft in öffentlichen Unternehmen. weiterlesen

"Das Desaster einer Landesbank - Film von Karl Hinterleitner und Michael Haselrieder

Milliardenverluste mit Schrottpapieren und dubiose Geschäfte auf dem Balkan: Weltweit hat die BayernLB unter den Augen der bayerischen Politik gezockt - und Milliarden verloren.
Der Steuerzahler musste die staatliche Bank vor dem Untergang retten.
Die ZDF-Dokumentation "Zocken auf Bayerisch - Das Desaster einer Landesbank" von Karl Hinterleitner und Michael Haselrieder zeigt auf, mit welch riskanten Geschäften die Bayern-Banker das Geld verzockt haben. Die Reporter begeben sich auf Spurensuche auf den Balkan und in die USA, sprechen mit Insidern, Managern und Opfern.
Die BayernLB ist die Landesbank, die hochriskante Geschäfte gemacht und das meiste Geld vom deutschen Steuerzahler gebraucht hat.

Der Film zeigt die Sorglosigkeit, mit der die Banker vorgingen. Eben darum wird es wohl bald vor Gericht gehen: Eine Schadenersatz Klage gegen den ehemaligen Vorstand ist angekündigt. Die Aufseher der Bank aber, die bayerischen Politiker der Stoiber-Jahre, bleiben bisher unbehelligt.
Eine gigantische Pleite erlebte die BayernLB in den USA.
Hier ging sie auf große Einkaufstour auf dem Wertpapiermarkt und häufte Schrottpapiere in Höhe von bis zu 60 Milliarden Euro an. Und selbst als die Papiere weltweit schon längst in Verruf geraten waren, haben die Landesbanker noch kräftig zugekauft, berichten Wall-Street-Insider in der Dokumentation.
Im zweiten Teil durchleuchtet der Film das andere große Desaster der Bayern LB, den ruinösen Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria.
Die Bayern-Banker wollten offenbar das Geschäft auf dem Balkan kontrollieren, international ein immer größeres Rad drehen. Resultat: 3,7 Milliarden Verlust, für den jetzt der Steuerzahler aufkommen muss. Dabei übersahen die Münchener angeblich, mit wem der neue Partner so alles Geschäfte machte: Waffenschieber, Drogenhändler und ehemalige Warlords der Balkan-Kriege gehörten zu den Kunden, berichten intime Kenner der Region den ZDF-Reportern. Von all dem will die BayernLB nichts gewusst haben.
Im Gegenteil:

Zahlreiche CSU-Spitzenpolitiker, die die Bank eigentlich kontrollieren sollten, stimmten dem Kauf zu einem überhöhten Preis zu.

Auch Edmund Stoiber, damals Ministerpräsident in Bayern, weist jede Schuld von sich. Er habe sich beim milliardenschweren Kauf der österreichischen Hypo Alpe Adria nie um Details gekümmert. Die beiden ZDF-Reporter stießen auf Aussagen von Zeitzeugen und geheime Dokumente, die Zweifel an dieser Version aufkommen lassen. Karl Hinterleitner und Michael Haselrieder erzählen nach dreimonatigen Recherchen einen Wirtschaftskrimi." Quelle: TV-Browser


Zocken bis der Staat hilft Reißt uns die Finanzindustrie in den Abgrund?
Reportage am 22. Februar 2011 um 01:05 Uhr im SWR BW Wiederholung vom 15.09.10

Stuttgart (ots) - Auch zwei Jahre nach der Finanzkrise ist diese in Deutschland weder aufgearbeitet noch haben Verantwortliche und Geschädigte viel daraus gelernt. Deutsche Banken waren nicht Opfer, sie waren Mittäter. Hunderte von Milliarden schwerer Risiken schlummern in den Bad Banks der Deutschen; Hinterlassenschaften zockender Banker und enthemmter Finanzjongleure. Sie werden jeden deutschen Steuerzahler Tausende von Euro kosten. Und dieselben Banken tarnen und täuschen die Bürger weiter über das gegenwärtige Risiko. Schon wieder haben sie milliardenschwere Staatsanleihen fragwürdiger Qualität in ihren Depots. Was die wert sind, weiß keiner.
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Bank-Räuber: Wie kriminelle Manager und unfähige Politiker uns in den Ruin treiben von Leo Müller von Econ Verlag

Dreifacher Staatsbankrott
Für Griechenland, Irland und Portugal prognostiziert US-Bestseller-Ökonom Kenneth Rogoff die baldige Insolvenz. Auch Spanien sei nicht weit davon entfernt.

Die gesamte öffentliche und private Verschuldung der USA Anfang 2010 bezifferte Rogoff beispielsweise auf rund 350 Prozent der dortigen Wirtschaftsleistung - etwa 55 Billionen US-Dollar (55.000 Milliarden). Um diese Summe zurückzuzahlen, müsste die USA-Bevölkerung also dreieinhalb Jahre ausschließlich für diesen Zweck arbeiten und dürfte nichts essen, trinken oder anderweitig konsumieren.

"Dieses Mal ist alles anders" analysiert die Geschichte der weltweiten Staatspleiten seit dem 14. Jahrhundert. weiterlesen

Nicht nur in Europa, auch in den USA ist die Finanzlage prekär. Die neuen Schätzungen der Budget-Berater des US-Kongresses sind dramatisch.

Zusammenbruch? Inflation? Teilung?
Der Euro steckt in der schwersten Krise seit seiner Gründung.
Was die EU vermeiden will, hat Argentinien hinter sich: eine Staatspleite. Tschechiens Präsident Klaus zog bei seinem Besuch in dem Land Parallelen zur europäischen Schuldenkrise. Der Euro kam dabei nicht gut weg.

Verschwendungsatlas
auf focus.de
Gut gemeint, schlecht gemacht
Was macht das „Wiener Loch“ in Dresden? Wozu dient ein Amphibien-Leit-Korridor? Und warum braucht Lübeck eine Bedürfnisanstalt im Japan-Design? Lesen Sie, wo der Staat zu viel des Guten tut – oder melden Sie neue Sündenfälle in Sachen Steuerverschwendung.

Die Mitwirkung Deutschlands an der Währungsunion ist im Maastricht-Vertrag vorgesehen sowie mit Art. 23 und Art. 88 Satz 2 GG grundsätzlich gestattet (vgl. BVerfGE 89, 155 <199>). BVerfG, 2 BvR 1877/97 vom 31.3.1998