Freitag, 18. Februar 2011

Mehr zum Raubtier Kapitalismus

von Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter

II. WIE KAM ES ZUR INSOLVENZ DER WALTER BAU AG?
(ZERSTÖRUNG EINES GESUNDEN UNTERNEHMENS)

1. Bei einem Menschen heißt es Mord, bei einer gesunden Firma sprechen viele z. B. bezüglich dem, was bei WALTER BAU geschah, von Wirtschaftsverbrechen.

2. Wer die wahren Hintergründe und die Fakten bei der Insolvenz der WALTER-Gruppe kennt, der denkt unwillkürlich an Bankendiktatur, an Raubrittermethoden, an Raubtier Kapitalismus und an Wirtschaftsverbrechen.

3. Jeder aufrechte Mensch, jeder Bürger in unserem Land, der die wahren Hintergründe und die Fakten der Insolvenz der WALTER BAU AG kennt, ist über diesen Vorgang äußerst empört, entsetzt und zweifelt an der gesellschaftspolitischen Verantwortung der Banken.

4. Viele Bankkunden - vom Privatmann über Handwerker, Freischaffende bis hin zum mittelständigen Unternehmer, also die SU – Selbständigen Unternehmer - sind immer mehr verärgert

  • über die unseriösen Methoden vieler Banken
  • über die Geldgier, um nicht zu sagen, das Raubrittertum vieler Banken.

5. Viele Selbständige Unternehmer, sehr viele Handwerker, Freischaffende und die meisten Mittelständler verurteilen aufs Schärfste

  • die Selbstherrlichkeit, die Überheblichkeit und die Arroganz vieler Bankmanager und ihrer (um mit „Lenin“ zu sprechen) „nützlichen Idioten“.
  • das Anti-Unternehmertum, die Raffgier und die Raubtier-Methoden vieler Bank-Vorstände, die zu Tätern werden und sich perverserweise noch Banker und sogar Unternehmer nennen.

Viele ehrliche und fleißige Handwerker, Freischaffende, Klein- und Mittelstandsunternehmer leiden unter den selbstgefälligen Willkür-Aktivitäten solcher kleinen und großen Bankangestellten.

Viele Banken in Deutschland sind heute in ihrer Raffgier nach 20 - 30 % Eigenkapitalverzinsung zur totalen Belastung und zum Vernichtungsübel des Handwerks, der Freischaffenden und des Mittelstandes, ja langfristig sogar unseres ganzen Wirtschaftssystems geworden...............
....................Pikanterweise hatten die Banken der WALTER BAU für die DSI seinerzeit einen "Schandpreis" von nur 86 Mio. € angeboten, die WB war notgedrungen damit einverstanden. Die Banken lehnten auch dieses Schandangebot in letzter Sekunde ab und behielten das Pfand mit DSI für sich.

Wenige Monate nach der Insolvenz der WB wurde die DSI dann um ca. 160 Mio. € an eine den Banken bekannte Investmentgesellschaft verkauft.
Im Jahre 2007, nach Ablauf einer Schonfrist von 2 Jahren, wurde die DSI nun um ca. 1,15 Mrd. € an eine schwedische Firma weiterverkauft.

Ist so etwas nicht Betrug?
Ist dies nicht höchste Wirtschaftskriminalität? Quelle



„Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“
Middelhoff wegen Täuschung verurteilt

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat den Kapitalmarkt vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Dies hat das Landgericht Essen festgestellt und ihn zu Schadenersatz verurteilt. Quelle: FAZ mehr

§ 826
BGB Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
(Fassung vom 02.01.2002, gültig ab 01.01.2002)
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. mehr

AG München (141 C 38828/04) vom 05.03.2005
Die zuständige Richterin gab dem Kläger in vollem Umfang recht. Sie sah das Verhalten der Beklagten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB an.
Damit habe die Beklagte aufs Geratewohl einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid gegen den an der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht beteiligten Kläger erwirkt, in der bloßen Hoffnung, sie werde schon den Richtigen treffen. Wer aber in dieser Weise handele, der nehme zumindest billigend in Kauf, dass er einen völlig unbeteiligten Nichtschuldner mit einem Gerichtsverfahren überziehe. Solches Verhalten sei als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu qualifizieren und könne von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden.


Erfolgsaussicht für Schadensersatzklagen wegen IKB-Verlusten gestiegen – strafrechtliche Verurteilung des ehemaligen IKB-Chefs Stefan Ortseifen
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen IKB-Vorstandsvorsitzenden Stefan Ortseifen am Mittwoch wegen Marktmanipulation durch die Pressemitteilung vom 20.07.2007 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Ortseifen habe die Anleger mit der irreführenden Pressemitteilung vorsätzlich getäuscht, heißt es in dem Urteil. (...)

Oberlandesgericht verurteilt Thomas und Florian Haffa sowie die Constantin Medien als Rechtsnachfolgerin der früheren EM.TV AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung
Das Oberlandesgericht München, Az: 21 U 5083/10 hat festgestellt, dass Thomas Haffa und Florian Haffa als Vorstände der früheren EM.TV AG Aktionäre über die Umsatz- und Gewinnerwartung für das Jahr 2000 sittenwidrig und vorsätzlich falsch informiert hat. (...)

Positiver Ausgang des Verfahrens gegen EM.TV und Thomas und Florian Haffa
Frau Rechtsanwältin Bergdolt konnte einen Vergleich mit der Nachfolgerin der EM.TV der Firma Constantin Medien AG, den Beklagten Florian und Thomas Haffa abschließen. Die von ihr vertretenen Kläger erhalten zu 100 % das von ihnen eingesetzte Kapital und weitere 70 % auf die seit Rechtshängigkeit laufenden Zinsen im Vergleichswege erstattet. (...) PDF


Aufklärungspflicht über sogenannte Rückvergütungen durch Banken bereits seit dem Jahre 1990 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09 bestätigt, dass Banken seit dem Jahre 1990 verpflichtet sind, über sogenannte Rückvergütungen aufzuklären. Diese Verpflichtung gilt für Rückvergütungen, die eine Bank aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten die der Bankkunde an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, von seiner Fondsgesellschaft als Provision erhält. In diesem Falle vermutet der Bundesgerichtshof eine Interessenkollision, die gegenüber dem Kunden aufzudecken ist. Durch die Provisionen hat die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse daran, gerade diese Beteiligung zu empfehlen. (...)

Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Aufklärung über den Zufluss von Boni- und Vertriebsgebühren.
Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 Az: 15 O 36/09 einer Bankkundin Schadensersatz in Höhe des investierten Betrags für den Kauf eines Top Zins-Zertifikat auf Dow Jones EuroStoxx 50 zugesprochen. (...)
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Haben Anleger einen Herausgabeanspruch der verschwiegenen Provisionen gegen die Bank? Mit dieser Frage mußte sich kürzlich der Ombutsmann der privaten Banken in einem Schlichtungsverfahren auseinandersetzen. Der Beschwerdeführer hatte von der Bank die Herausgabe von Rückvergütungen in Höhe von insgesamt EUR 10.225,38 im Zusammenhang mit Beteiligungen an einem Medienfonds und Schiffsfonds verlangt. Den Herausgabeanspruch stütze der Beschwerdeführer auf die §§ 665, 667 BGB. (...)

Bank muss über einen vom Umsatz abhängigen Verdienst aufklären
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 30.11.2010, Az: 6 U 2/10 entschieden, dass eine Bank über Rückvergütungen bei einer Anlageberatung unabhängig vom Zahlungsfluss aufklären muss. (...)

Auch ein erfahrener Anleger muss sich keinen Mitverschuldensvorwurf entgegenhalten lassen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 08.12.2010, Az: 19 U 22/10 entschieden, dass auch erfahrene Anleger über die Risiken einer Anlageform zutreffend unterrichtet werden müssen. (...)


OLG München: Die falsche Behauptung, ein Unternehmen habe ein Werk unerlaubt kopiert, stellt eine schadensersatzpflichtige Kreditgefährdung dar
OLG München, Urteil vom 26.06.2008, Az. 29 U 1537/08
§§ 823 Abs. 1; 824; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB



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update: 14.08.2011