Missbraucht Landesregierung Lotto-Millionen? ......Es drängt sich also der Verdacht auf, dass der Finanzminister die Lotto-Mittel zur Querfinanzierung im Haushalt missbraucht. weiterlesen
Die da oben kümmern sich in der Wahrnehmung der Mehrheit - nicht um die da unten. Ein dramatischer Vertrauensverlust in politische Institutionen und Politiker, Unternehmen und Unternehmer Banken und Banker. Die Banken verzocken mit ihrer Casinomentalität Milliarden, die Politik nimmt die Steuerzahler damit in Geiselhaft - die Staatsverschuldung steigt auf Rekordhöhe - angeblich ist das alternativlos. (Quelle: scobel 3sat 170211)
Der Bürgermeister einer Stadt, die an der RWE AG beteiligt ist muss die Vergütungen für seine Mitgliedschaft im Beirat des Unternehmens abliefern. Er wurde nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Beirat berufen um dort die Gemeinde zu vertreten und nicht als Privatperson. BVerwG 2 C 12.09 - Urteil vom 31. März 2011
MDR: Staatsanwaltschaft ermittelt in einem weiteren Fall gegen TV-Manager
Das System Landowsky - Der tiefe Fall des Saubermanns
Es war der größte Wirtschaftsprozess seit 1945: Für den früheren starken Mann der Berliner CDU, Klaus-Rüdiger Landowsky, endete der Berliner Bankenskandal heute mit einer Bewährungsstrafe. Nur ein schwacher Trost für die Steuerzahler - sie bleiben auf Milliardenrisiken sitzen.
Das Geld "nur so hinterhergeworfen"
Landowsky war damals nicht nur Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, sondern - quasi in Personalunion - auch Vorstandsvorsitzender der Berlin Hyp, einer Tochter der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin. In dieser Funktion hatte er in den neunziger Jahren Kredite an die Immobilienfirma Aubis vergeben - allerdings ohne die Bonität und die Risiken ausreichend zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft sprach deshalb von "Untreue in einem besonders schweren Fall". Landowsky und die anderen Angeklagten hätten den Kreditnehmern das Geld "nur so hinterhergeworfen".
Zeitnah zu den Krediten überbrachte ein Aubis-Manager Landowsky die besagte Spende an die CDU. Für die politische Einordnung des Falls mag dieser Aspekt bedeutsam sein - vor Gericht spielte er keine Rolle. Hier ging es nur um den wirtschaftlichen Schaden, den die Manager ihrer eigenen Bank zugefügt haben. Und der war beachtlich.
Weil sich hinter den Krediten tatsächlich größere Risiken verbargen, fuhr die Berlin Hyp im Geschäftsjahr 2000 einen Verlust von 1,1 Milliarden Mark ein, der Wert des Unternehmens musste um 1,3 Milliarden Mark nach unten berichtigt werden. Als letztlich haftender Hauptaktionär musste das Land Berlin einspringen - und damit der Steuerzahler. Im Juli 2001 stellte der Senat zwei Milliarden Euro für die Bankgesellschaft bereit. Bedingung: eine grundlegende Sanierung des Unternehmens. weiter lesen: Spiegel.de
unzulässige Prämienzahlungen an Ärzte
Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb das Unternehmen, bei welchem die Angeklagte als Referentin tätig war, spätestens seit dem Jahr 1997 ein "Verordnungsmanagement", auf dessen Basis Vereinbarungen mit niedergelassenen Ärzten geschlossen wurden. Danach erhalten diese Ärzte Prämien von 5 % des Herstellerabgabepreises für sämtliche in einem Quartal verordneten Arzneimittel aus dem Vertrieb dieses Unternehmens. Die angeklagte Pharmareferentin übergab in Ausführung dieser Vereinbarung dem mitangeklagten Arzt mehrfach Schecks in Höhe von insgesamt über 10.000 €, weiterhin händigte sie auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen auch anderen (gesondert verfolgten) Ärzten Schecks aus. Mit diesen Schecks, die zum Schein als Honorare für tatsächlich nicht gehaltene Vorträge deklariert wurden, erfolgte die Zahlung der Prämien. Quelle: BGH Beschluss vom 20. Juli 2011 (5 StR 115/11)
Zum Quiz auf GMX: Affären, Prozesse und Bestechung
Die Wirtschaft, die Politik und das liebe Geld. Erinnern Sie sich?
ILLEGALE BEIHILFEN
Post muss Staat bis zu einer Milliarde zurückzahlen
Die EU hat die Deutsche Post zur Rückzahlung von Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro verdonnert. Ihre Wettbewerber werden entschädigt.
Tagungsbericht über die Jahreskonferenz von Transparency Deutschland (Auszug)
So lag es für Transparency International nahe, sich mit der Rolle der Ämterpatronage in der öffentlichen Verwaltung auseinander zu setzen; denn Korruption geschieht nicht nur mit Geld.
1. Klaus Jungfer, Stadtkämmerer der Landeshauptstadt München, wies in seinem Grußwort ausdrücklich darauf hin, dass er eine Zeit seines Berufslebens als Staatsanwalt für Wirtschaftsstrafsachen verbracht habe und daher wohl wisse, dass Geld - öffentliches wie privates ? das Schmiermittel der Korruption darstelle. Der Gebrauch des Begriffs "Parteibuchwirtschaft" ist aber nach Jungfers Ansicht geeignet, ein Vorurteil zu befestigen, das die Parteien im demokratischen Staat stigmatisiert. "Es ist nämlich nicht wahr, dass Mitglieder politischer Parteien prinzipiell weniger befähigt oder weniger geeignet für die Anforderungen bei öffentlichen Leitungsfunktionen sind als andere." Einen Grund für dieses Vorurteil sieht Jungfer darin: "Wenn Sparkassendirektoren, Vorstandsmitglieder von Landesbanken, von Lotto- und Spielbankunternehmen hierzulande besser entlohnt werden als Ministerpräsidenten oder Oberbürgermeister, deren Gehälter im Amtsblatt stehen, kann der Verdacht auftreten, dass es sich um Pfründen handelt, die als Belohnung für Wohlverhalten vergeben werden." Aber Jungfer meinte abschließend, dass eine Gesellschaft, "die in ihrer Privatwirtschaft Absahnerqualitäten zulässt und schützt, ja sogar kultiviert", keine guten Karten hat, Pfründenwirtschaft in Staats- und Kommunalunternehmen wirksam zu verhindern.
3. Prof. Dr. Manfred Röber, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin, ging unter der Überschrift "Das Parteibuch ? Schattenwirtschaft der besonderen Art?" der Frage nach, nach welchen Kriterien öffentliche Führungsämter besetzt werden, welche Zwecke damit verfolgt werden und wer die nötige Kontrolle ausübt. Röber fand den Titel für die ihm gestellte Aufgabe nicht besonders glücklich, denn im Kern sei Patronagepolitik ambivalent. Eine politische Steuerung von Großorganisationen sei dann eine angemessene Personalpolitik, wenn es das politische Ziel sei, Qualität und Standard bestimmter öffentlicher Aufgaben zu kontrollieren. Voraussetzung sei allerdings, dass dies transparent und an objektiven Kriterien überprüfbar geschehe.
6. Till Tolkemitt, Hamburg, hat kürzlich über Lottogesellschaften und Spielbanken und deren politische Kontrolle promoviert. Er sprach über die Frage "Wer sind die eigentlichen Profiteure des staatlich sanktionierten Glücksspiels?" Er stellte die rechtlichen Grundlagen des Glücksspiels dar. Glücksspielunternehmen zeigen Monopolstrukturen, weil sie nach der Lotterieverordnung von 1937 staatlich zugelassen werden müssen. Die Mittelvergabe muss im öffentlichen Interesse liegen, was durch die Länderfinanzministerien kontrolliert wird. Einzig das Land Schleswig-Holstein verlangt aber einen öffentlich kontrollierbaren Nachweis über Einnahmen und Ausgaben. In allen anderen Bundesländern gibt es keinerlei Kontrolle über die gewöhnlich hohen Kosten der Unternehmen, weder durch die "Konsumenten", noch durch Wettbewerb, noch durch die "Eigentümer". Es stellt sich die Frage, warum diese Unternehmen in öffentlichem Besitz sind.
7. Hartmut Bäumer, Geschäftsführer einer Public Management Consulting GmbH und vormaliger Regierungspräsident von Mittelhessen, stellte einen Vergleich zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft an und betonte, dass es vor allem der fehlende Wettbewerb sei, der die öffentlichen Unternehmen an verkrusteten Strukturen festhalten lasse: "Im öffentlichen Bereich sind die strukturellen Kontrollmechanismen angesichts der Interessenverflechtung mit der Politik nicht ausreichend oder dysfunktional". Es sei ein Fehler der Politik, dass die Parteien sich nicht öffnen und transparenter werden in ihren Entscheidungsstrukturen.
Leutheusser-Schnarrenberger zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz: Transparency begrüßt Europarats-Empfehlungen für Deutschland
Im Berichtsentwurf wird Deutschland empfohlen, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte aufzuheben. Diese Abschaffung sei auch im Interesse der Minister, die für die Anwendung oder Nicht-Anwendung dieser Kompetenz in Kritik geraten können. Weiterhin wird im Berichtsentwurf Deutschland die Bestellung von Justizverwaltungsräten empfohlen, wie es sie bereits in der großen Mehrzahl der europäischen Staaten gibt. Im Rahmen einer solchen justiziellen Selbstverwaltung entscheiden diese Räte über die Zuweisung von Sach- und Personalmitteln. Die Empfehlungen von Leutheusser-Schnarrenberger kommen denen des Deutschen Richterbundes nahe. Mehr zur Mini-Reform
Richter und Anwälte rügen die Richter-Kritik durch Innenminister
Mit seinem als Minister formulierten und ins Intranet der Polizei gestellten Brief habe Schlie die von der Gewaltenteilung gesetzte Grenze überschritten, sagte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Der Innenminister sah keinen Grund, sich für seine Kritik am sogenannten Reizgas-Urteil zu entschuldigen. Er hatte das Urteil zum Pfefferspray-Einsatz eines Polizisten in einem Schreiben kritisiert. In dem Brief schrieb der Minister an die Richterin, dass er "die möglichen Folgen Ihrer Entscheidung für nicht unproblematisch" hält. Quelle
Peter Fries, Leiter der Arbeitsgruppe Strafverfolgung von Transparency Deutschland: „Allein der Anschein illegitimer Einflussnahme von der Verwaltung auf die Justiz schadet dem Rechtsstaat“. Durch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gegenüber dem Justizminister ist ihre Unabhängigkeit grundsätzlich nicht gewährleistet. weiterlesen
Die richterliche Unabhängigkeit vor dem Hintergrund der Erosionen des Verfassungsstaats
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht
Wissenschaftskolleg für Doktoranden und fortgeschrittene Studierende
I. Zielsetzung
Das inhaltliche Ziel des Forschungsprojektes ist die Unabhängigkeit der Dritten Gewalt und ihre Bedeutung für den verfassten Rechtsstaat. Exemplarisch untersucht werden die verfassungsrechtlichen, rechtsgeschichtlichen, philosophischen, rechtstheoretischen und rechtssoziologischen Grundlagen richterlicher Unabhängigkeit. Im Zentrum der Forschung stehen die Frage der Notwendigkeit unabhängiger Richter sowie die Überprüfung der nationalen Gewährleistung und der Umsetzung auf europäischer Ebene. weiterlesen
Deutscher Richterbund zur Selbstverwaltung der Justiz
Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und "Beförderungen" von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. Personal- und Sachmittel weist der Finanzminister zu und streicht sie wieder nach Haushaltslage. Dabei bleibt der im Grundgesetz verbriefte Anspruch des Bürgers auf Justizgewährung, auf Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels immer mehr auf der Strecke. Politische Einflüsse, Partei- und Kabinettsdisziplin hindern die Justizminister, die nötige Abhilfe zu schaffen. Eine offene Diskussion über die gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion einer bedarfsgerecht ausgestatteten Justiz findet nicht statt.
Es ist an der Zeit, dass die Justiz in Deutschland dem Vorbild fast aller Staaten in Europa folgt und in den Ländern, aber auch im Bund ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt. weiterlesen
Es darf darauf hingewiesen werden, dass mit den bekannt gewordenen Schreiben der Ministerien, interner Weisungen, mit Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf landeseigenen Webseiten rechtliche Meinungen der Politik und Verwaltung vorgegeben werden, die u. U. als Verstoß gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in dem das Recht auf ein faires Verfahren verankert ist, gesehen werden können. "Es genügt schon der äußere Anschein einer Beeinflussung bzw. Befangenheit."
Auch wenn behauptet wird, das die Ausführungen die Rechtsmeinung des Ministeriums, der Behörde etc. widerspiegelt und nicht geeignet ist, die unabhängige Rechtssprechung zu präjudizieren, so handelt es sich "de facto“ aber doch um einen „autoritären Eingriff" in ein Verfahren. Der Deutsche Richterbund weist seit Jahren auf die Erosion des Verfassungsstaats hin. „Allein der Anschein illegitimer Einflussnahme von der Verwaltung auf die Justiz schadet dem Rechtsstaat.“ (vgl. Kapitel VI: Justizielle Rechte (Charta der Grundrechte)
Die sächsische Korruptionsaffäre
In der Affäre geht es auch um angebliche Verbindungen sächsischer Politiker und Justizbeamter zum organisierten Verbrechen und ins Rotlichtmilieu. Die in Akten des Verfassungsschutzes enthaltenen Vorwürfe sollen von Amtsmissbrauch, Kinderprostitution, Bandenkriminalität und Geldwäsche bis hin zu Verstrickungen höchster Kreise in zwei Morde und einen Mordversuch in Leipzigs Immobilienbranche reichen. Quelle: focus online
Opposition verlangt Aufklärung über Lagerung von Polizei-Akten
Die Opposition im Thüringer Landtag kritisiert den Umgang mit brisanten Unterlagen bei der Polizei. Grüne und Linke verlangten am Donnerstag Aufklärung über die Lagerung von Akten, die Auskünfte über eine mögliche Stasi-Vergangenheit der Thüringer Polizisten enthalten. weiterlesen
Affäre Guttenberg - Kritik an Lammert
SPD-Innenexperte Sebastian Edathy hat die Entscheidung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in Zweifel gezogen, gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) keinen Strafantrag wegen der Plagiatsaffäre zu stellen. weiterlesen
Die Atomindustrie will nicht für das “End”lager Asse zahlen.
2,5 Mrd. EUR wird die Sanierung des maroden Atomlagers Asse voraussichtlich kosten. Die AKW-Betreiber lehnen jedoch eine Beteiligung an den Kosten ab. Ihr Argument: Nur knapp 20 Prozent der in Asse eingelagerten Abfälle würden von deutschen Atomkraftwerken stammen.
Das ist natürlich mal wieder totaler Blödsinn den die AKW-Betreiber da verbreiten. Greenpeace hat in einer Untersuchung eindeutig festgestellt, daß ca. 70 Prozent der Radioaktivität aus deutschen AKWs (bspw. Obrigheim) und Wiederaufbereitungsanlagen (Karlsruhe) stammen. EnBW und RWE sind die Spitzenreiter beim Atommüll in Asse und wollen sich jetzt aus der Verantwortung stehlen.
Niedersachsen genehmigt Probebohrungen in der Asse
Die Probephase für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem Atommülllager Asse kann in absehbarer Zeit beginnen.
Steinmeier und Schröder in illegale Parteispende verwickelt?
Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde offenbar finanziell stärker vom AWD-Gründer Carsten Maschmeyer unterstützt als bisher bekannt.
Maschmeyer blieb anonym, das Geld floss offenbar über einen Strohmann zu den Verlagen. Im Unterschied zur ersten Spende soll einigen Funktionsträgern in der SPD die Verteilung der Spenden über Strohmänner bekannt gewesen sein. Das zeigen die „Panorama“ vorliegenden Dokumente. Eine solche Konstruktion sei eindeutig illegal, so Verfassungsrechtler Morlok. Spiegel Online web.de weiterlesen
Maschmeyer bestreitet anonyme Spende für Schröder
Rot-Grüne Wendehälse ARD-exclusiv: Rot-Grün macht Kasse - Schröder, Fischer und die Lobbyisten
Gerd Schröder arbeitet für Gazprom, Joschka Fischer für die Konkurrenz. Große Autos bedeuten ihm viel und Fischer legt Wert auf Statussymbole, erklärt dessen alter Sponti-Kumpel Daniel Cohn-Bendit öffentlich.
Lockte das auch den ehemaligen grünen Staatssekretär Matthias Berninger aus dem Verbraucherschutzministerium ausgerechnet zum Schokoriegel-Multi "Mars"? Und war das der Grund, warum die frühere SPD-Gesundheitsministerin aus NRW, Birgit Fischer, "oberste deutsche Pharmalobbyistin" wurde? Es gibt gleich eine ganze Reihe rot-grüner Ex-Politiker, die ihre alten Berührungsängste lukrativ überwunden haben - mit teilweise bizarren Wandlungen. Christoph Lütgert und sein Team durchleuchten in "ARD-exclusiv" das rot-grüne Business-Geflecht und müssen feststellen: Die Nähe von Politik und Wirtschaft war selten größer. Quelle: ARD.de ARD: Mi, 17. Aug · 21:45-22:15
Landgericht Augsburg Wenn der Richter nichts mehr weiß
Im Fernsehen tritt er als forscher Staatsanwalt auf. Im echten Leben hat Anwalt Stephan Lucas Ärger mit der Justiz - und fühlt sich als Opfer der Augsburger Staatsanwaltschaft. SZ 23.03.2011
Prof. Dr. Gerhard Wolf hat 1996 die folgenden Rechtssätze in dem von ihm stammenden Aufsatz “Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?” geprägt:
“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist - logisch zwingend - gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”
“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.” weiterlesen
Prof. Dr. Gerhard Wolf
Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?
Man tut heute meist so, als sei die Befreiung vom nationalsozialistischem Denken ein längst abgeschlossener Vorgang, eine inzwischen 50 Jahre zurückliegende Tatsache, die Rechtsgeschichte, für die aktuelle Strafrechtslehre aber nicht mehr von Bedeutung sei. - Die folgende kritische Bestandsaufnahme führt zum gegenteiligen Ergebnis.
Inhaltsverzeichnis
- I. Thesen und Forderungen
- Die personelle Kontinuität in der Strafrechtswissenschaft nach 1945
- Analyse der wissenschaftlichen Diskussion über die NS-Rechtsideologie
- a) Die fehlende Klarheit über die wesentlichen Merkmale der national-sozialistischen Ideologie
- b) Das Versäumnis einer offenen Auseinandersetzung mit den Problemen
- Die Merkmale der nationalsozialistischen Rechtslehre
- Befreiung des Strafrechts von den Merkmalen der nationalsozialistischen Rechtslehre
- Übernahme nationalsozialistischer Gesetze nach 1945
- a) Überblick
- b) Beispiele für die Übernahme nationalsozialistischer Gesetze
- 1) Nötigung
- 2) Mord
- 3) Untreue
- 4) Weitere Beispiele
- Weiternutzung der nationalsozialistischen Rechtsgedanken durch die heutige Strafrechtslehre
- a) Die Abkehr vom Tatstrafrecht zum Täterstrafrecht
- b) Die Auffassung des Verbrechens als Pflichtverletzung
- c) Die Mißachtung der Gesetzesgebundenheit des Richters
- II. Die Absicherung des Ergebnisses
update: 02.06.2012