Samstag, 31. Dezember 2011

Happy New Year 2012





Volker Stiny und Team sagt Danke
und wünscht einen guten Rutsch ins Jahr 2012!


Sehr geehrte Leser, Teilnehmer, Unterstützer und Freunde,

zum Jahresende möchten wir Ihnen
recht herzlich für die Unterstützung sowie
für Ihr in mich gesetztes Vertrauen danken.

Für das Jahr 2012 wünschen wir Ihnen
und Ihrer Familie viel Erfolg, Freude und Gesundheit.


Ihr Volker Stiny & Team


Freitag, 30. Dezember 2011

Glücksspielstaatsvertrag soll auch die Suchtgefahren eindämmen

MdL Ralf Michalowsky

Der NRW-Landtag hat im Dezember nach langer Diskussion den Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet. Ab 2013 wird die derzeitige Rundfunkgebühr zur Abgabe und nicht mehr personenbezogen erhoben, sondern für jede Wohnung fällig. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob der Wohnungsinhaber ein Empfangsgerät besitzt. Auch wer ohne Handy, Computer, Radio oder Fernseher durch das Leben kommt, zahlt künftig den Höchstsatz; Behinderte verlieren ihren Nachteilsausgleich. DIE LINKE hat diesen Staatsvertrag aus sozialen und datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Seit vielen Monaten wird auch schon der nächste wichtige Vertrag beraten; dabei geht es um die Neuregulierung des Wett- und Glücksspielmarktes.

Ralf Michalowsky, Landtagsabgeordneter der LINKEN und Fraktionssprecher im Haupt- und Medienausschusses des Landtages, ist bei den regelmäßigen Informationsgesprächen in der Staatskanzlei dabei. Schon im Vorfeld wird dort der Verhandlungsstand der Bundesländer untereinander diskutiert. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag sollen alle Wett- und Glücksspiele vom Automaten in der Kneipe, über Lotto, bis hin zu Online-Wetten neu reguliert werden.

Ralf Michalowsky: "Die Erarbeitung des Vertragswerkes ist ein Spagat zwischen der Eindämmung der Suchtgefahren und dem Erhalt der Abgaben aus Glücksspielumsätzen zur weiteren Finanzierung der Destinateure, denn von den Abgaben gehen Millionenbeträge an Wohlfahrts- und Sportverbände, in Kunst und Kultur und viele andere Bereiche." Wer künftig Online-Wetten anbieten will benötigt eine Lizenz dafür und davon wird es nur 20 geben. Alles darüber hinaus ist dann illegal. Auch internationale Wetten werden künftig technisch unterbunden, bzw. die Zahlungsströme werden kontrolliert.

"Im Laufe der Verhandlungen konnte durchgesetzt werden, dass man nur auf Ergebnisse und nicht auch Ereignisse wetten kann. Wetten auf einen Elfmeterschuss, Sekunden vor dem Abschuss, werden nicht möglich sein, wohl aber auf das Spielergebnis", so Michalowsky.

"Lokal, auch in Gladbeck, entfaltet das Gesetz seine sichtbare Wirkung bei den Spielhallen. Zwischen zwei Spielhallen muss es künftig einen Mindestabstand von 250 Metern geben, damit der Spieler beim Wechsel des Spielortes eine "Bedenkzeit" hat. In Gaststätten darf es künftig max. nur noch zwei, statt bisher drei Geräte geben. Ale Spielhallen müssen nachts von 1 bis 6 Uhr ausnahmslos schließen. In jeder Spielhalle werden max. 12 Spielgeräte erlaubt sein. Der derzeit mögliche Verlust von 80 Euro pro Automat und Stunde, muss durch technische Änderungen auf max. 60 Euro reduziert werden.

Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Regulierungen, die Einfluss auf das Suchtverhalten haben werden. Eine ganz wichtige sei noch genannt: EC-Automaten, durch die sich der Spieler finanziellen Nachschub verschaffen kann, sind in allen Spielhallen Deutschlands künftig verboten."

Die Spielhallenbetreiber und die hinter ihnen stehende Automatenindustrie läuft jetzt schon Sturm und bombardiert die Landtagsabgeordneten mit Briefen und e-Mails. Diesem Druck beugt sich der Gesetzgeber durch eine fünfjährige Übergangsfrist.

Michalowsky: "Die technische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Online-Wetten, aber auch vor Ort in den Spielhallen, macht das neue Gesetz notwendig. Schließlich hat das Automatenspiel den höchsten Suchtfaktor aller Regulierungsbereiche. Ohne den Druck der Destinateure würde ein deutlich schärferes Gesetz verabschiedet, aber Politik besteht nun mal aus Kompromissen."

Der Glücksspielstaatsvertrag soll im April 2012 den Ländern zur Beschlussfassung vorgelegt werden und ab 2013 wirken.

Quelle: DIE LINKE NRW

Das wäre alles richtig, wenn der Staat seine Angebote nicht weiter ausweiten würde !

In den letzten Jahren haben die Spielbanken mit der Schaffung von Dependancen, im Bereich der Innenstädte Automatensäle eröffnet und zielen damit auf neue Kunden mit dem „kleinen Geldbeutel.“ Dies obwohl gerade von Automatenspielen die höchste Suchtgefahr ausgeht und Glücksspiel an staatlichen Slot-Machines ist in keiner Weise limitiert ist. Übersicht über Glücks- und Gewinnspiele in Deutschland. weiterlesen

Der Fall des früheren Herstellungsleiters des Kinderkanals, Marco K. beweist, dass auch staatliches Glücksspiel nicht vor Spielsucht schützt. Mit Scheinrechnungen und fingierten Aufträgen wurde der Sender über zehn Jahre um Millionen geprellt und das Geld größtenteils an Automaten im Casino Erfurt verzockt. Die Sucht will der Betreiber nicht erkannt haben.
"Bigott", nennt Jurist Kreile das Verhalten der Länder angesichts solcher Exzesse. weiterlesen

Den Ländern geht es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz. Sie versuchen nicht nur eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr das Glücksspiel-Monopol weiter auszuweiten. weiterlesen

"Neue" Spielbank gegen Spielsucht ? weiterlesen
Land prüft Bau einer neuen Spielbank Mannheim zeigt Interesse
Stadt könnte mit zwei bis drei Millionen Euro Gewinn rechnen

Oddset-Chef in Interview - Bald Live-Wetten bei Lotto
Horak: „Er kann bei Oddset im Internet wetten, was jetzt untersagt ist. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber ein erweitertes Wettangebot und auch Live-Wetten zulässt. Was möglich ist, werden wir anbieten.“ weiterlesen

Wenn das Glücksspiel im Internet so gefährlich ist, wie dies von den Monopolvertretern immer behauptet wurde, dann dürfte es auch in Zukunft nicht zugelassen werden - auch nicht für staatliches Glücksspiel.

Der GlüÄndStV und der Eurojackpot
Die staatlichen Lottogesellschaften hoffen auf kräftige Extra-Einnahmen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist das Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft, diese Sucht so weit wie möglich eindämmt und ihr Einhalt gebietet.
Mit der Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € werde sicherlich nicht die Spielsuchtbekämpfung verfolgt.
weiterlesen

Besteuerung von Sportwetten in DeutschlandEine ökonomische Analyse von verschiedenen Szenarien

Land steigt in Euro-Lotterie ein: Experten warnen vor Suchtgefahr weiterlesen

Jede Woche 10 Millionen garantiert - bis zu 90 Millionen Euro möglich
Neue europäische Lotterie Eurojackpot startet im März
Pressearchiv-Pressemitteilungen
Ab dem 23. März 2012 wird es in Deutschland und weiteren europäischen Ländern eine neue Zahlenlotterie geben: Eurojackpot. Der Eurojackpot wird nach der Spielformel 5 aus 50 und 2 aus 8 gespielt. Der Jackpot wird also mit fünf richtigen Zahlen aus 50 sowie den zwei richtigen "Eurozahlen" aus acht geknackt. Quelle

Für die Begründung eines Veranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren gibt es keine Rechtsgrundlage. Das ist von zahlreichen Gerichten bestätigt worden. So hatte unter anderem das Verwaltungsgericht Halle in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil (Az.: 3 A 158/09 HAL) festgestellt:

"Der oben dargelegte Befund einer im Wesentlichen nicht vorhandenen Wett- und Spielsucht im Bereich der Glücksspiele des staatlichen Lotto-Toto-Blocks belegt die oben schon dargelegte Inkohärenz bei der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht."

Video
Europäischer Gerichtshof - Staatliches Monopol für Sportwetten und Lotterien unzulässig
Der EuGH stellte am 8.9.2010 fest: Der GlüStV erreiche nicht das Ziel des Staatsmonopols.

Das BVerwG (Az: 8 C 2.10 Rn. 45) stellte am 01.06.2011 fest:
Zum einen muss der Mitgliedstaat die Gemeinwohlziele, denen die beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren könnten (EuGH, Urteile vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - Slg. 1999, I-7289 Rn. 35 ff., vom 6. November 2003, Gambelli, a.a.O. Rn. 67 ff. und vom 8. September 2010, Carmen Media, a.a.O. Rn. 65; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 77, 80). Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden.

In der Vergangenheit haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein staatliches Glücksspielmonopol nur dann zulässig ist, wenn dadurch konsequent die Spielsucht bekämpft wird, und zwar kohärent, also für alle gleich geltend. Sonst muss der Markt für Wettbewerber geöffnet werden. Seitdem versuchen die Ministerpräsidenten den Spagat: vor Glückspiel warnen, ohne das eigene Geschäft in Frage zu stellen. "Die versuchen zu retten, was faktisch nicht zu retten ist - ihr Monopol", sagt der Münchener Medienrechtler Professor Johannes Kreile

Spielsucht: Verbote schützen nicht

Die Bedeutung der Spielsucht im Glücksspielrecht
Spielsucht hat keine messbaren größeren negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung und Gesellschaft als andere verhaltensbedingte, stoffgebundene Süchte wie Arbeitssucht, Computer-/Internetsucht, Esssucht, Kaufsucht, Sexsucht, Sportsucht. Spielsucht hat ferner keine auch nur annähernd so großen negativen Auswirkungen auf Bevölkerung und Gesellschaft wie der stoffgebundene Konsum von Tabak und Alkoholmissbrauch nicht zu staatlichen Monopolen auf Anbieterseite geführt. Spielsucht wird von interessierter Seite als einzige Suchtform zur (nachträglichen) Begründung eines staatlichen Monopols herangezogen. (s V.S.22, Reeckmann-Bedeutung der Spielsucht) pdf-download

Weitere Publikationen von Rechtsanwalt Martin Reeckmann, Regierungsdirektor a.D.


update: 29.05.2012

Jahresrückblick der ZAK

ZAK-Pressemitteilung 26/2011:
Jahresrückblick der ZAK: 34 Zulassungen, 20 Beanstandungen, drei Untersagungen

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat im Jahr 2011 im bundesweiten privaten Rundfunk insgesamt mehr als 100 Aufsichts- und Zulassungs-Verfahren sowie Plattformanzeigen behandelt.

Werbung und Programm
2011 beanstandete die ZAK insgesamt 20 Rechtsverstöße und sprach drei Untersagungen aus. Darunter waren im Bereich Programm fünf Beanstandungen im Zusammenhang mit Gewinnspielen und eine Beanstandung wegen Verstoßes gegen journalistische Grundsätze.
Im Bereich Werbung wurden neun Beanstandungen wegen Schleichwerbung, Missachtung von Trennungsgebot bzw. Kennzeichnungspflicht oder unzulässiger Produktplatzierung ausgesprochen, außerdem fünf Beanstandungen und drei Untersagungen wegen unerlaubter Werbung für Glücksspiel.
Mit Blick auf die Verfahren im Bereich Werbung stellte die ZAK wiederholt klar, dass eine gut sichtbare Kennzeichnung von Werbung und ihre klare Trennung vom Programm unerlässlich sind. Anlässe waren dafür u. a. die so genannten „Move-Splits“, die verschiedene Programmveranstalter zeigten. Als „Move-Splits“ bezeichnen sie Werbeeinblendungen an einer beliebigen Stelle des Bildschirms, auf die die Kamera zoomt, bis die Werbung Bildschirm füllend zu sehen ist. „Move-Splits“ sind als Varianten von Split-Screen-Werbung grundsätzlich zulässig.
Auf die deutliche Kennzeichnung kommt es auch bei Produktplatzierung an. Eine Schwerpunktanalyse im Auftrag der ZAK zeigte ein Jahr nach Einführung dieser neuen Werbemöglichkeit, dass die Programmveranstalter davon zunächst noch verhalten Gebrauch machten. Dabei hielten sie sich ganz überwiegend an die gesetzlichen Vorgaben.
In den letzten Monaten des zu Ende gehenden Jahres hatte sich die ZAK mehrfach mit unerlaubter Werbung für Glücksspiel zu befassen. Der bis 31.12.2011 geltende Glücksspielstaatsvertrag war vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) kritisiert worden. Mehrere Programmveranstalter sahen darin einen Anlass, das im Glücksspielstaatsvertrag formulierte Werbeverbot nicht mehr zu beachten. Die ZAK bekräftigte demgegenüber, dass die Rechtsprechung des EuGH auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung hat. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, haben diese Auffassung bestätigt.
Eine Einigung über die Auslegung der Gewinnspielsatzung erzielte die ZAK in einem Vergleich mit Sport1. Der Fernsehspartensender verpflichtete sich darin, die bisherige Auslegung der Gewinnspielsatzung durch die Medienanstalten verbindlich anzuerkennen und für ihre Beachtung im Programm zu sorgen. Im Vorjahr war ein ähnlicher Vergleich zwischen den Medienanstalten und dem inzwischen eingestellten Sender 9Live vereinbart worden.

Zulassungen
Im Jahr 2011 konnte die ZAK die rundfunkrechtliche Zulassung für 34 bundesweit verbreitete Programme erteilen. Darunter waren:
• 19 Fernsehprogramme (im Einzelnen: ein Vollprogramm, 18 Spartenprogramme,
davon zwei reine Web-TV-Angebote und ein Teleshopping-Sender), und
• acht Radioprogramme (sechs Sparten- und zwei Vollprogramme) sowie
• sieben Zulassungsverlängerungen (sechs Spartenprogramme und ein Vollprogramm).
Darüber hinaus führte die ZAK 23 Zulassungsänderungsverfahren (d. h. Inhaber- und Beteiligungsveränderungen, Verschmelzungen, Abspaltungen, Rechtsform- bzw. Geschäftsführerwechsel) und stellte die medienrechtliche Unbedenklichkeit von fünf Telemedien fest.
Inhaltlich war einer der Schwerpunkte der Start von DAB+. Die ZAK konnte im Zusammenwirken mit der GVK alle Übertragungskapazitäten im neuen bundesweiten Multiplex für digitalen Hörfunk zuweisen. Seit dem 1. August werden über DAB+ zehn private Programme bundesweit verbreitet.
Um andere Fragen der Zulassungspraxis ging es beim Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages. Die ZAK stellte im März 2011 fest, dass das Fernsehen des Deutschen Bundestages in seiner damals verbreiteten Form ein Rundfunkangebot sei und damit einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedürfe. Allerdings können juristische Personen des öffentlichen Rechts – also auch Verfassungsorgane - grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen. Der Bundestag stellte daraufhin sein Angebot im April so um, dass es nicht mehr unter den Rundfunkbegriff fällt.
Um Programmanbietern eine erste Orientierungshilfe zu geben, verabschiedete die ZAK eine Checkliste für Web-TV-Angebote, die einen Überblick über die Kriterien gibt, nach denen zwischen (zulassungspflichtigem) Rundfunk und (zulassungsfreien) Telemedien unterschieden wird.

Plattformregulierung und Digitaler Zugang
Die ZAK nahm 2011 vier Plattformen in die Liste der Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 Rundfunkstaatsvertrag auf.
Noch in der Planung waren 2011 die Online-Video-Plattformen, die private wie öffentlich-rechtliche Sender in Angriff nahmen. Die Verfahren, die das Bundeskartellamt in Sachen „Amazonas“‘ (RTL und ProSiebenSat.1) und „Germany’s Gold“ (ARD und ZDF) führte bzw. führt, werden von den Medienanstalten intensiv begleitet.
Anfang des Jahres verabschiedete die ZAK ein Thesenpapier zum Thema Netzneutralität, das die Bedeutung der Netzstrukturen für Vielfaltsicherung und den chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang von Anbietern wie Nutzern heraus arbeitete.

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.

Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

Quelle www.die-medienanstalten.de

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Glücksspiel 2012 - Vorschau auf das Glücksspieljahr 2012

Verfasst von Walter am Di, 2011-12-27 08:00
In wenigen Tagen ist das Jahr zu Ende.

Was bleibt ist ein Rückblick auf ein aufregendes und ereignisreiches Glücksspieljahr 2011.
Es hat sich viel getan und das in vielen verschiedenen Bereichen. weiterlesen


Glücksspiel - Das war das Glücksspieljahr 2011

Beginnen können wir da zum Beispiel im gesetzlichen Bereich, denn in zahlreichen europäischen Ländern wurden die Glücksspielgesetze aktualisiert und geändert. Der Schwerpunkt lag dabei meist auf der Liberalisierung und Legalisierung von Online Glücksspielen. Als Beispiele sind hier zum Beispiel Italien, Spanien, Frankreich und ganz aktuell auch Dänemark zu nennen.
weiterlesen

Das Glücksspiel in Deutschland ist sehr verbreitet und wird immer beliebter.
Doch warum wird in Deutschland so gerne Glücksspiel betrieben und welche Arten von Glückspielen gibt es?
Außerdem muss immer die Frage im Raum stehen, ob eventuell eine Suchtgefährdung besteht. weiterlesen

Glücksspiele im Internet
(pressebox) Hannover, 29.12.2011 - Rund 600.000 Profis und Neulinge pokern hierzulande im Internet. Damit liegt Deutschland auf Platz zwei hinter den USA, wo die meisten Online-Pokerspieler verzeichnet werden. Das Geschäft mit den deutschen Kunden ist für die Plattformanbieter lukrativ. Sie setzen mit Online-Poker mittlerweile mehr Geld um als die Sportwetten-Industrie, schreibt die Computerzeitschrift c't [http://www.ct.de] in ihrer Ausgabe 2/12.....Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2012 ändert sich am Verbot von Online-Casinos in Deutschland nichts. Online-Pokerspieler bewegen sich weiterhin auf illegalem Terrain.... weiterlesen

Glücksspielrecht: Glücksspielstaatsvertrag: Marktöffnung deutet sich an
Durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder werden Glücks­spiele im Internet und die Werbung da­für in Deutschland verboten. Der GlüStV hat außerdem die Aufrechterhaltung der bestehenden staatlichen Monopole bei Sportwetten und Lotterien zum Ziel. In Anbetracht der bisherigen Rechtspre­chung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der die Monopole in Spani­en und den Niederlanden bestätigt wur­den, ist in Teilen der rechtswissenschaft­lichen Literatur eine entsprechende Ent­scheidung für Deutschland in den deutschen Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH erwartet worden.  weiterlesen










Sonntag, 25. Dezember 2011

Weihnachtsgrüße

Ich wünsche allen Teilnehmern, Freunden und Unterstützern

Fröhliche Weihnachten
und einen guten

Rutsch ins Neue Jahr

Ihr Volker Stiny von winyourhome.de/braincontest.org

Samstag, 24. Dezember 2011

USA lockern Verbot von Internetglücksspiel

Washington - Die USA haben offenbar ihr Verbot von Glücksspielen im Internet gelockert. Das US-Justizministerium veröffentlichte am Freitag ein Rechtsgutachten, wonach Bundesgesetze nicht auf Online-Wetten - außerhalb von Sportwetten - anwendbar sind. weiterlesen

US-Justizministerium: Wire Act gilt nicht für Online-Poker
Das US-Justizministerium veröffentlichte am Freitag ein Rechtsgutachten, in dem zum ersten Mal geklärt wurde, dass der Interstate Wire Act von 1961 nur Sportwetten verbietet. Diese neue Ansicht hat positive Auswirkungen auf die Zukunft von Online-Poker in den USA.

Am Freitag veröffentlichte das Justizministerium (Department of Justice, DOJ) ein offizielles Rechtsgutachten, das klarstellt, was der Wire Act tatsächlich umfasst. Der maßgebliche Grund für die Verfassung dieses Gutachtens war das Interesse mehrerer einzelstaatlicher Lotterien, die ihre Lose online verkaufen wollten. Quelle


Donnerstag, 22. Dezember 2011

Neuer Glücksspielstaatsvertrag

1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download

Es ist deshalb eine geradezu groteske Verdrehung der Tatsachen, wenn die Erläuterungen der Länder zu ihrem 1.GlüÄndStV davon sprechen, der Glückspielstaatsvertrag sei in seinen Zielen und Einzelregelungen von der Rechtsprechung gebilligt worden (Erläuterungen vom 13.10.2011 A I. 2. ). Vom EuGH über das Bundesverwaltungsgericht und die Oberverwaltungsgerichte ist inzwischen das glatte Gegenteil der Fall.

Ebenso absurd ist es, wenn der Evaluierungsbericht davon spricht, dass die Vorschriften des GlüStV sich "im Wesentlichen bewährt haben". Auch insoweit hat die von den Ländern durchgeführte Anhörung gerade in Bezug auf Sportwetten den Befund eines Totalversagens der Regulierung ergeben. weiterlesen

Stypmann fürchtet internationalen Wettbewerb

Lotto-Chef warnt vor Freigabe

„Wenn wir das Lotterie-Monopol verlieren, dann werden wir als 16 kleine Gesellschaften gegen internationale Wettbewerber nicht wettbewerbsfähig sein“, sagte der Jurist.

Stypmann bezweifelt allerdings, dass der neue Staatsvertrag mit dem EU-Recht vereinbar ist. „Das Grundproblem sehe ich bei der Begrenzung auf 20 Konzessionen für Sportwetten. Wir hatten schon mal ein Urteil in Italien, da war das Monopol auf 80 begrenzt. Da hat der 81. geklagt und Recht bekommen.“ weiterlesen

Poker um das neue Glücksspielrecht
Die aktuelle Situation ist einmalig in der Glücksspielregulierung. Während in Schleswig-Holstein bereits am 1. Januar 2012 das neue Glücksspielgesetz in Kraft treten wird, ist für den Moment nicht absehbar, wann es zu einer Neuregelung in den 15 anderen Ländern kommt. weiterlesen

Carstensen bekräftigt Zweifel am Glücksspielvertrag
Carstensen begründet seine Skepsis vor allem damit, dass der Staatsvertragsentwurf im Gegensatz zum Kieler Gesetz keine Online-Spiele genehmigt und die Zahl der Lizenzen für Sportwetten auf 20 Anbieter begrenzt. weiterlesenSchleswig-Holstein - Las Vegas des Nordens?
"Unser Gesetz wird nicht vor Gericht kommen" weiterlesen

Der Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann (FDP):
Neues deutsches Glücksspielgesetz ist europarechtswidrig

Zur heutigen Unterzeichnung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags erklärt Jürgen Creutzmann, wirtschafts- und verbraucherpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament:

„Die neue Glücksspielgesetzgebung ist ganz klar europarechtswidrig. Sie bevorzugt staatliche Glücksspielanbieter auf unangemessene Art und Weise und verletzt damit die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der vorliegende Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Kommission ihrer Rolle als Hüterin der Verträge gerecht wird und ein Machtwort spricht.“

Der im neuen Gesetzentwurf erzielte Kompromiss sieht vor, das Lottomonopol beizubehalten und den Sportwettenbereich zu liberalisieren, allerdings nur unter Auflagen: so soll die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 begrenzt und eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten erhoben werden.

„Die Festlegung der Konzessionen für Sportwetten ist willkürlich und nicht sachlich zu rechtfertigen. Wenn allein die 16 staatlichen Anbieter jeweils eine Lizenz für sich beanspruchen, dann bleibt ein großer Teil der privaten Anbieter außen vor“, so Creutzmann. „Zudem schafft der Entwurf wirtschaftliche Barrieren für den Markteintritt privater Anbieter. Die im internationalen Vergleich hohe Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten macht den deutschen Markt für private Anbieter derart unattraktiv, dass die Nachfrage nach Sportwetten im Internet nicht durch legale Angebote abgedeckt werden kann. Als Folge wird der Großteil der Verbraucher weiterhin auf illegalen Seiten spielen, die keinerlei Regulierung unterliegen, und sich damit erheblichen Gefahren aussetzen.“

Der Gesetzentwurf widerspricht zudem in zentralen Punkten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011, die mehr Transparenz und Wettbewerb für staatliche Lizenzierungsmodelle gefordert hatte.

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer erst am 7. Dezember den endgültigen Text vor. Die EU-Kommission hat sich seither nicht mehr zur Sache geäußert.
Quelle

update: 26.12.2011

VG Düsseldorf: Sperrungsanordnung gegen Internet-Zugangsanbieter rechtswidrig

Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten öffentlichen Glücksspiel rechtswidrig
22. Dezember 2011

Mit den Beteiligten soeben zugestelltem Urteil vom 29. November 2011 hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Klage der Vodafone D2 GmbH gegen eine glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung der Bezirksregierung Düsseldorf stattgegeben.

Der Klägerin, einer Internet-Zugangsanbieterin, war von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgegeben worden, eine Sperrung der über die Klägerin zugänglichen Websites zweier großer Online-Glücksspielanbieter einzurichten. Diese Sperrungsanordnung aus dem Jahr 2010 hat das Gericht aufgehoben. In der Urteilsbegründung führt die Kammer aus: Die Klägerin sei als Diensteanbieterin im Sinne des Telemediengesetzes nicht für die durch Aufruf der Domains der beiden Glücksspielanbieter zu erreichenden Inhalte verantwortlich, da sie die Übermittlung der Glücksspielinhalte weder veranlasse noch auswähle. Auch die bloße Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspielangebots begründe keine Verantwortlichkeit. Die Inanspruchnahme der Klägerin als Nichtstörerin sei rechtswidrig, weil die Bezirksregierung Düsseldorf nur gegen zwei Access-Provider vorgehe. Die Wahrung des Gleichheitssatzes erfordere jedoch eine einheitliche Vorgehensweise gegen die in Nordrhein-Westfalen ansässigen gewerblichen Diensteanbieter. Zudem könnten die Internetnutzer ohne weiteres auf einen der verbleibenden Anbieter ausweichen.

Die Klage der drittbetroffenen Tipp24 Services Ltd., die eine gleichlautende, gegen die Deutsche Telekom AG gerichtete Sperrungsanordnung angefochten hatte, war daher ebenfalls erfolgreich.

Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Aktenzeichen: 27 K 5887/10 und 27 K 3883/11

Quelle
Rechtsprechungsdatenbank

Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Provider rechtswidrig
Glücksspiel-Sperrverfügung in NRW aufgehoben

Sperrverfügungen gegen Wettanbieter in NRW
Während die Auseinandersetzung um die Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrags derzeit hohe Wellen schlägt, hat die Bezirksregierung Düsseldorf bereits Fakten geschaffen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Behörde die Deutsche Telekom und Vodafone bereits im August 2010 zur Sperre zweier Glücksspielseiten verpflichtet. Bis zur gerichtlichen Klärung wurde die Vollstreckung der Sperrverfügungen allerdings ausgesetzt. weiterlesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 K 458/10:
DeNIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

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20.12.2011
ZAK-Pressemitteilung 24/2011: ZAK untersagt Sport1 erneut Werbung für Glücksspiel und beanstandet zwei Fälle bei kabel eins
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Berlin mehrere Fälle unerlaubter Werbung für öffentliches Glücksspiel beanstandet und die weitere Ausstrahlung in einem Fall untersagt.

Bei Sport1 beanstandete die ZAK die Ausstrahlung eines Werbespots für „sportingbet.com“ am 16. Oktober 2011 und untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen einschließlich Sponsorhinweisen für „sportingbet.com“. Die ZAK hatte bereits im August unerlaubte Werbung für den Sportwettenanbieter „bet-at-home.com“ bei Sport1 beanstandet und darüber hinaus im Oktober jegliche Werbung für „bet-at-home.com“ untersagt.
Bei kabel eins beanstandete die ZAK die Ausstrahlung mehrerer Spots für „digibet.com“ und „wetten.de“ sowie für „Tipico Sportwetten“ in verschiedenen Werbeblöcken am 15. bzw. 29. September 2011.

Die Anbieter berufen sich auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK hat dagegen wiederholt dargelegt, dass die Rechtsprechung des EuGH auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung hat. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, haben diese Auffassung bestätigt.

ZAK-Vorsitzender Thomas Fuchs: „Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen.“

Der Glücksspielstaatsvertrag war bis zum 31.12.2011 befristet. Am 15. Dezember 2011 haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Fassung beschlossen, die nach Zustimmung durch die Länderparlamente am 1.7.2012 in Kraft treten soll. Bis dahin gelten die Regelungen des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins als Landesrecht fort. Auch der neue Staatsvertrag verbietet grundsätzlich Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, ermöglicht aber in engen Grenzen Ausnahmen für Lotterien und Sport- und Pferdewetten.



Mittwoch, 21. Dezember 2011

Frankfurt Airport Casino eröffnet

an neuem Standort im Transitbereich

Wegen großflächiger Umbauarbeiten am Terminal 1 des Frankfurter Flughafens musste die Spielbank Frankfurt im Frühjahr 2008 ihren damaligen Standort im Transitbereich aufgeben und sich mehr als zweieinhalb Jahre lang mit Interimsräumlichkeiten zufrieden geben. Auf rund 60 m² in der Halle C wurden Spielautomaten, American Roulette und Black Jack angeboten und die Spielbank Frankfurt hat damit als kleinste konzessionierte Spielbank Europas sicher Geschichte geschrieben.
Jetzt endlich wird am 22. Dezember nach Beendigung der Baumaßnahmen am Terminal 1 der neue Standort im Abflugbereich B Ebene 2 in Betrieb genommen.
In bester Lage gegenüber dem duty-free-shop ist hier ein modernst ausgestattetes Casino entstanden, das sich im Flugzeug-Design präsentiert und den Besuchern während ihrer Wartezeiten Unterhaltung und Entspannung bietet.
Auf rund 200 m² finden Casinogäste 40 Spielautomaten modernster Bauart, die alle mit Ticket-In-Tichket-Out System ausgestattet sind.
Auch Liebhaber des Live-Spiels finden ihre Angebote: American Roulette, Black Jack und ab nächstem Frühjahr auch Poker stehen den Gästen täglich zur Verfügung.
Wegen des überwiegend internationalen Publikums, das aus aller Welt und damit sehr unterschiedlichen Zeitzonen in den Transitbereich des Flughafens kommt, ist das Casino täglich von 7.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends geöffnet.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.airportcasino.de
Quelle: Spielbank Frankfurt

Zocker zieht’s vermehrt ins Elsass
Der harte Frankenkurs hat Auswirkungen auf das Glücksspiel im Dreiland: Die Zocker zieht es in s Elsass. Schon steht in Basel das Schreckgespenst des Stellenabbaus vor der Casinotür.
Einzelhandel und Gastronomie in Südbaden und im Elsass frohlocken angesichts des hohen Frankenkurses dieser Tage besonders. Südlich des Rheins aber spüren Handel, Gastronomie ja die Wirtschaft insgesamt den Wechselkurs immer schmerzlicher. weiterlesen

Glücksspiel steuern

Bopfingen erhöht Vergnügungssteuer
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat in Bopfingen, wie in anderen deutschen Städten, die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer rechtswidrig gemacht. Der Gemeinderat hat nun eine neue Satzung beschlossen und dabei die Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten ab 1. Januar 2012 auf 20 Prozent angehoben. weiterlesen

Die Vergnügungssteuer und die Deutsche Automatenwirtschaft weiterlesen

Die staatlichen Spielbanken in Deutschland drängen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" auf ein rasches Verbot ihrer privaten Konkurrenz.
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Berlin will Gastro-Spielgeräte abschaffen
"Die Ansiedlung und der Bestand an Spielhallen und sogenannten Café-Casinos sind durch eine Verschärfung des Spielhallengesetzes zu reduzieren." Wir werden auch da wieder Neuland betreten", sagte SPD-Mann Daniel Buchholz. Er ist eine der Triebfedern hinter dem Landesspielhallengesetz. weiterlesen

„Game Over“ für drei Wettbüros in der Innenstadt
Offenbach - Die Bauaufsicht hat drei Wettbüros in der Innenstadt dichtgemacht und viele weitere im Visier. Taktik: Vermieter der Spielhöllen sollen nicht mehr behaupten können, sie hätten von nichts gewusst. Von Marcus Reinsch weiterlesen

NRW verstärkt Kampf gegen Automaten-Spielsucht
Die Landesregierung von NRW verstärkt den Kampf gegen die Automaten-Spielsucht.
Der Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense, sagte der Zeitung, es werde Einschränkungen beim Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen geben. weiterlesen

"Das deutsche Automatenspiel wird zu Tode reguliert!"
Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), zur geplanten Verschärfung der Spielverordnung

Durch eine anonyme Veröffentlichung des offiziell noch geheim gehaltenen Entwurfs für eine Änderung der Spielverordnung sind neue Pläne der Bundesregierung zu weiteren drastischen Beschränkungen des gewerblichen Automatenspiels in die Öffentlichkeit gelangt.

Der Vorsitzende des VDAI, Paul Gauselmann, reagierte darauf mit Bestürzung: "Noch in der letzten Woche haben die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern ihre Unterschrift unter den Glücksspielstaatsvertrag gesetzt, durch den die Betreiber von Spielstätten in wenigen Jahren weitgehend enteignet werden." Dies allein schon entziehe einer Branche, die seit sechzig Jahren auf legaler Basis Unterhaltungsspiele mit Geldgewinn anbietet, weitgehend die Existenzgrundlage.

"Damit nicht genug," so Gauselmann, "jetzt soll auch noch völlig grundlos die Attraktivität unserer Spiele in unerträglicher Weise weiter beschnitten werden." Schon jetzt lasse das enge Regelwerk der deutschen Spielverordnung mit den äußerst geringen Einsatz- und Gewinnvorgaben kaum Spiele zu, die sich am weit liberaleren internationalen Spielemarkt z.B. im Internet behaupten können. "Der Gesetzgeber scheint zu vergessen, dass wir kein Kinderspielzeug machen, sondern Spiele für erwachsene Männer und Frauen herstellen, die ohne Bevormundung darüber entscheiden wollen, was sie spielen", so Gauselmann weiter.

Wenn der Gesetzgeber den "Spielraum" für das gewerbliche Automatenspiel noch weiter schrumpfen lasse, dann führe dies zwangsläufig dazu, dass die Spielinteressierten ihr Spielvergnügen an den über 30 Millionen Internetzugängen suchten und dort bei den über 3.000 Anbietern aus dem Ausland auch finden. Allerdings gelten dort nicht die engen Einsatz- und Verlustgrenzen wie beim deutschen gewerblichen Automatenspiel. Auch gibt es dort keinerlei soziale Kontrolle. "Damit hebelt der Gesetzgeber den Spielerschutz, den er durch die Spielverordnung schafft, faktisch aus", gibt Gauselmann zu bedenken. "Dem Spielerschutz ist nicht geholfen, wenn die Spiele gesetzlich verordnete Langeweile bieten, sie deswegen von den Spielern gemieden werden und sich die Menschen bei den unbegrenzten Spielangeboten Tag und Nacht, vierundzwanzig Stunden im Internet bedienen", so Gauselmann. Deswegen fordert er vom Gesetzgeber mehr Augenmaß, damit die deutschen Automatenspiele "nicht zu Tode reguliert" werden und die deutsche Automatenindustrie deswegen in kürzester Zeit ihre Fabriken in Deutschland schließen und Tausende von Mitarbeitern in die Arbeitslosigkeit schicken muss.
Paul Gauselmann: "Seit 60 Jahren wird die Spielfreude der Menschen durch das streng geregelte kleine Spiel optimal kanalisiert. Wenn es unser kleines Spiel nicht gäbe, müsste es erfunden werden." Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Die SpielV ist eine Rechtsverordnung und konkretisiert die Vorgaben der GewO zur Aufstellung von „Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“ (§§ 33 c, d und e GewO). Wogegen die Glücksspielautomaten, so genannte Slotmachines, in Spielbanken ungeregelt sind. Kramer, J. (2011): Spielbanken gegen Spielhallen - Zum sog. Regelungsgefälle zwischen staatlich konzessioniertem Glücksspiel und gewerblichem Geldgewinnspiel, in: WRP 2011 Heft 2, 180 - 188. (pdf-download)

In den letzten Jahren haben die Spielbanken mit der Schaffung von Dependancen, im Bereich der Innenstädte Automatensäle eröffnet und zielen damit auf neue Kunden mit dem „kleinen Geldbeutel.“ Dies obwohl gerade von Automatenspielen die höchste Suchtgefahr ausgeht und Glücksspiel an staatlichen Slot-Machines ist in keiner Weise limitiert ist. Übersicht über Glücks- und Gewinnspiele in Deutschland. weiterlesen

"Einarmige Banditen" in staatlichen Spielbanken sind bis zu siebenmal riskanter als Geldspielgeräte in gewerblichen Spielstätten.
Das Risiko krankhaften Spielens ist bei den "Einarmigen Banditen" (Slotmachines) in den staatlichen Spielbanken mindestens siebenmal so hoch wie bei den Geldspielgeräten, die in Spiel- und Gaststätten betrieben werden. mehr

Die private Spielbank-Berlin verfügt über drei Automatenspiel-Dependancen. Sie stellt rund 600 Glücksspielautomaten bereit und bietet mit dem Berlin-Jackpot, der stets mindestens 500.000 € beinhaltet einen der größten Jackpots der deutschen Casino-Branche. weiterlesen

Die ebenfalls private Spielbank-Hamburg verfügt auch über drei Dependancen und stellt rund 390 Glücksspielautomaten bereit.

Die 1965 verstaatlichten Spielbanken in Bayern stellen in 9 Standorten ca. 1140 Glücksspielautomaten bereit.

Politik reguliert Spielautomaten Abkühlung für Glücksspieler
Von Klaus Ott und Thomas Öchsner
Schwere Vorwürfe gegen die Betreiber von Spielhallen: Sie "heizten" die Automaten vor, um Kunden zu ködern, sagt das Wirtschaftsministerium. Die Politik plant umfassende Eingriffe, um Spieler vor Abhängigkeit zu schützen. Die Lobby der Betreiber läuft Sturm. weiterleiten

Gewerbliches Automatenspiel am Scheideweg
Zur Unvereinbarkeit von Glücksspiel und Gewerbefreiheit
Mit dieser Überschrift hat RA Martin Reeckmann in einem Fachaufsatz die Schlüsselfrage zur Regulierung von Geldgewinnspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten gestellt und Hinweise zu einer sachgerechten Beantwortung gegeben. weiterlesen

Gewerbliches Automatenspiel in Deutschland
Bestandsaufnahme eines Glücksspielangebots und politischer Handlungsbedarf bei der Rückkehr zum Unterhaltungsspiel. weiterlesen

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Sonntag, 18. Dezember 2011

Kauder will Glücksspiel-Vorhaben der Länder ausbremsen

Kauder will Glücksspiel-Vorhaben der Länder ausbremsen. Zwischen Bund und Ländern zeichnet sich ein Streit über neue Regeln für den Glücksspielmarkt ab. 15 von 16 Ministerpräsidenten hatten zuvor in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet.

"Kauder sagte dem Magazin, diese Ungleichbehandlung halte er für "einen glatten Verfassungsbruch, der vorsätzlich begangen wird, um den staatlichen Spielbanken und den Länderhaushalten Vorteile zu verschaffen". Focus) weiterlesen

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), fordert das Parlament laut einem "Focus"-Bericht auf, ein eigenes Glücksspielgesetz auf Bundesebene zu verabschieden, um die Länder an die Kandare zu nehmen.
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Mit der Unterzeichnung des nicht nur von namhaften Staatsrechtlern Prof. Dr. Christoph Degenhart und Prof. Hans-Jürgen Papier in mehrfacher Hinsicht als "verfassungswidrig" angesehenen neuen Glücksspielstaatsvertrags durch 15. Bundesländer (ohne Schleswig-Holstein) entsteht eine nicht EU-konforme Splittung innerhalb Deutschlands, die weder stimmig noch konsistent ist. Das nördliche Bundesland Schleswig-Holstein bleibt bei seiner deutlich liberaleren Lösung, die definitiv zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird.

Indem von den Bundesländern alle paar Jahre neue gesetzliche Regelungen erlassen werden die bekanntermaßen nicht den rechtlichen Vorgaben des EuGH und des BVerfG entsprechen, wird versucht, höherrangiges Recht zu unterlaufen um bis zur erneuten Feststellung einer Rechtswidrigkeit möglichst hohe Kartellgewinne zu generieren. Eine für einen Rechtsstaat äußerst bedenkliche Vorgehensweise, wenn die Grundsätze der Rechtsklarheit und Beständigkeit, sowie des Vertrauensschutzes nicht eingehalten werden.

In der Bundesrepublik Deutschland gehört der Grundsatz des Vertrauensschutzes zu den grundlegenden Prinzipien der demokratischen, sozialen und rechtsstaatlichen Ordnung. Auch wenn er im GG keine ausdrückliche Regelung erfahren hat, gilt er nach nahezu einhelliger Auffassung als ungeschriebener Verfassungsgrundsatz in der deutschen Rechtsordnung.
(Borchardt, Vertrauensschutz (vgl. Fn. 1), S. 22; Erichsen, Jura 1981, S. 534 (542)

Bereits mehrfach wurde der Bund aufgefordet den Ländern das Zepter aus der Hand zu nehmen und das Glücksspielrecht bundeseinheitlich zu regeln.

Unter Hinweis auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit mahnt er eine Regelung durch den Bund an. Nur dadurch kann das Glücksspielrecht insgesamt kohärent und systematisch an den gesetzgeberischen Zielen ausgerichtet und die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden. so der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer L.L.M., Kanzlei Hengeler Mueller weiterlesen

"Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."
Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols. Quelle: Deutscher Lottoverband weiterlesen

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) unter der Rn 155:

„Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Insoweit kann auch der Bund, gestützt auf den Gesetzgebungstitel für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG tätig werden. Eine Kompetenz des Bundes scheitert nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie.“

Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006

Mehr unter: Glückspielmonopol (GlüStV) unzulässig !

Besteuerung von Online-Glücksspiel und Sportwetten:
Dreht Berlin den Kieler Geldhahn zu, bevor er zu sprudeln beginnt?

Bundesrat will Sportwetten besteuern
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Änderung des Glückspielstaatsvertrages flankieren und das Steuerrecht für Sportwetten öffnen soll. weiterlesen

Sport und Wettanbieter Das Spiel mit dem Glück

29.12.2011 · Es geht um viele Millionen: Sport und Wettanbieter sind zwei Partner mit einem komplizierten Verhältnis. Hessische Vereine stecken in einer Sonderrolle.
Von Steffen Schneider, Frankfurt
Durch die neue Regelung wird sich vieles ändern; auch das Miteinander von Sport und Glücksspiel - zwei Partnern mit einem seit jeh komplizierten Verhältnis, das aber auf einer einfachen Rechnung beruht: kein Sport, keine Sportwetten.

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update: 06.02.2012


Freitag, 16. Dezember 2011

Ministerpräsidenten unterzeichnen, Rechtsunsicherheit bleibt

Das Medieninteresse an der Ministerpräsidentenkonferenz war groß, denn es stand heute in Berlin die abschließende Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag an. Die Fragezeichen bei den Pressevertretern waren nach der Pressekonferenz umso größer. Trotz der geleisteten Unterschriften steht und fällt der neue Glücksspielstaatsvertrag mit dem Votum der Europäischen Kommission.

Wann dieses abgegeben wird, konnte auch der Ministerpräsident des zur Ausarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages federführenden Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Haseloff, nicht beantworten. Ein Notifizierungsverfahren dauert in der Regel bis zu drei Monaten. Der Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages vom 28. Oktober 2011 wurde erst Anfang Dezember zur erneuten Überprüfung vorgelegt. Somit könnte Brüssel bis Februar 2012 auf die Anfrage antworten.

Sollte Brüssel den Staatsvertrag notifizieren, wird dieser den Landesparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden. Sodann ist damit zu rechnen, dass die Politik die Änderungen der Spielverordnung und der Gewerbeordnung abwarten will – mittlerweile liegt ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Spielverordnung dem Bundesrat vor. Dann könnten die angepeilten Gesetzesänderungen in Kraft treten. Aufgrund des Umfangs dieser Verfahren kann damit erst Mitte nächsten Jahres gerechnet werden.
Das Inkrafttreten ist insbesondere für die Geltungsfristen bestehender und neuer Spielstättenkonzessionen relevant, die gegen die neuen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages (§§ 24 und 25, u.a. Mehrfachkonzessionen) verstoßen. Denn dann beginnt die Laufzeit für die Fünf-Jahresfrist für vor dem 28. Oktober 2011 bestehenden und die Ein-Jahresfrist für die nach dem 28. Oktober 2011 erteilten Konzessionen (§ 29 Abs. 4)
Sollte das Änderungsgesetz notifiziert werden, wird wahrscheinlich das Land Schleswig-Holstein dem Vertrag bis Ende Februar 2012 beitreten. Die bis dahin beantragten Konzessionen für das Angebot von Sportwetten für das Land Schleswig-Holstein würden sich erledigen.

Sollte die Europäische Kommission den Staatsvertrag nicht notifizieren, müssten die Länder eine neue überarbeitete gesetzliche Grundlage schaffen. Die bisherigen Regelungen für die Sportwetten und das gewerbliche Automatenspiel würden zunächst unverändert bestehen bleiben.

O-Töne von der Ministerpräsidentenkonferenz
Dieses Szenario sieht hingegen Dr. Haseloff nicht als realistisch an. Nach einer mündlichen Auskunft der Europäischen Kommission seien die Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages unionsrechtskonform. Auch die Begrenzung der Zahl der Konzession für Sportwettunternehmen sei nicht zu beanstanden. Die Nachfrage des Geschäftsführers der AW Info GmbH, Dipl.Pol. Lamprecht, ob aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen mit Schadenersatzforderungen zu rechnen sei, wies Ministerpräsident Beck zurück. Der neue Staatsvertrag halte sich zur Bekämpfung der Spielsucht an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Politik würde niemandem vorsätzlich das Betreiben des Gewerbes verbieten wollen.

Frohes neues Jahr 2012! Und nun?
Sicher ist, ab dem 01. Januar 2012 besitzt lediglich das Land Schleswig-Holstein eine unionsrechtskonforme liberale Regelung für den Bereich der Sportwetten. Für das gewerbliche Automatenspiel ist zwischen Ländern mit und den Ländern ohne eine landesrechtliche Spielstättenverordnung zu unterscheiden. Bundeseinheitliche Rechtssicherheit sieht anders aus!
Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Damir Böhm
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld


Die SpielV ist eine Rechtsverordnung und konkretisiert die Vorgaben der GewO
zur Aufstellung von „Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“ (§§ 33 c, d und e GewO). Wogegen die Glücksspielautomaten, so genannte Slotmachines, in Spielbanken ungeregelt sind. Kramer, J. (2011): Spielbanken gegen Spielhallen - Zum sog. Regelungsgefälle zwischen staatlich konzessioniertem Glücksspiel und gewerblichem Geldgewinnspiel, in: WRP 2011 Heft 2, 180 - 188.

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Donnerstag, 15. Dezember 2011

Uneinigkeit bei Glücksspielstaatsvertrag?

1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download

Beratungen gehen fort, 2. Verlängerung
weiterlesen

Seehofer erwartet Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages
15.12.2011, 10:35 Uhr weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag - Sport hofft auf Millionen
Der deutsche Sport hofft auf eine Finanzspritze in Millionenhöhe, Sportwetten-Anbieter bleiben skeptisch. weiterlesen

Michael Vesper zu Sportwett-Abgaben
"Wir erhalten ein Drittel der Gelder" weiterlesen

Auf den Norden setzen
Wenn es um Sportwetten geht, hält es die Politik wie mit dem Rauchen. Einerseits will sie Rauchen und die daraus entstehenden Gesundheitskosten bekämpfen. Anderseits aber Geld mit der Tabaksteuer verdienen. Und einerseits will sie auch die Spielsucht bekämpfen. Andererseits aber am Glücksspiel mitverdienen. So ist auch der neue Staatsvertrag zum Glücksspiel zu verstehen.... Wenn Schleswig-Holstein bei seinem Gesetz bliebt, könnte es einen kleinen Boom im Norden geben, weil private Wettanbieter nur dort eine Lizenz beantragen und nur dort ihre Abgaben leisten. Und noch ein Wort zu Wettskandalen: Die wird es auch weiterhin geben, ganz gleich welche Gesetze in Deutschland gelten. Denn den größten Anbietern, denen aus Asien, ist ziemlich egal, was deutsche Ministerpräsidenten tun. weiterlesen

Neue Glücksspiel-Regelung
Länderchefs erlauben private Sportwetten
Raus aus der Illegalität: Private Unternehmen dürfen künftig in Deutschland Sportwetten anbieten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten in einem neuen Staatsvertrag geeinigt. weiterlesen

Kieler Koalition bleibt beim Glücksspiel-Sonderweg
Berlin/Kiel - Die Initiatoren des Kieler Alleingangs bei der Liberalisierung des Glücksspielmarktes halten den Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer weiter nicht für vereinbar mit EU-Recht. weiterlesen

Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt
Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten – Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert

Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren

Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.

Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.

Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.

"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."

Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.

Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols. Quelle: Deutscher Lottoverband

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben das heute (15. Dezember 2011) erzielte Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt:

"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".

Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.

Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.

Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.

"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

Kieler Koalition bleibt beim Glücksspiel-Sonderweg
Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird», erklärten FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp in Kiel. weiterlesen

Weitere Veröffentlichungen:

"Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten!"
Demonstration vor Landesvertretung Schleswig-Holstein

Berlin. Unter dem Motto: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten" versammelten sich am Donnerstagvormittag rund hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spielstätten aus dem Bundesgebiet sowie Vertreter der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft zu einer Demonstration vor der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin, wo die Ministerpräsidenten der Länder tagen. Die Regierungschefs beraten dort am Donnerstag erneut den Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages.

"Mit unserer Demonstration wollen wir deutlich machen, dass die im Glücksspielstaatsvertrag geplanten Änderungen für das gewerbliche Unterhaltungsspiel weitreichende negative Konsequenzen für die Menschen, die in dieser Branche arbeiten, haben", so der Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e. V., Andy Meindl. "In den über 5.000 Betrieben der Deutschen Automatenwirtschaft arbeiten mehr als 70.000 Menschen, die bislang einen sicheren Job hatten!", sagte Meindl gegenüber den anwesenden Journalisten. "Plötzlich stehen diese Arbeitsplätze auf dem Spiel", fügte Thomas Breitkopf, Vorsitzender der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V., hinzu. Es könne nicht angehen, dass Unternehmer, die langfristig investiert hätten und gute Steuerzahler seien, jetzt vor dem Aus stehen, obwohl sie nur auf Basis von behördlichen Genehmigungen gehandelt hätten, so Breitkopf weiter.

In den vergangenen Wochen haben Spielstättenbetreiber fast 180.000 Unterschriften bei ihren Spielgästen gesammelt, die sich zum einen mit den Betrieben solidarisieren und das gewerbliche Spiel in seiner jetzigen Form unterstützen. Zum anderen wollen diese Spielgäste auch für sich keine Änderungen hinnehmen. Die Spielgäste wehren sich gegen die "Bevormundung durch den Staat". 180.000 Spielgäste der Spielstätten im Bundesgebiet haben sich daher an der Aktion: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten!" beteiligt.

"Diese Unterschriften wollten wir heute an einen Vertreter der Landesregierung Schleswig-Holstein übergeben, auch um klar zu machen, dass nicht nur wir als Unternehmer und die Arbeitnehmer nicht mit den geplanten Änderungen einverstanden sind, sondern wir auch viele viele Spielgäste hinter uns haben, die das genau so sehen", betonte Breitkopf im Interview.

Mit großen Transparenten mit der Aufschrift "Wir fordern Respekt", Plakaten und T-Shirts mit dem Aufdruck: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten", machten die Teilnehmer der angemeldeten Demonstration ihrem Unmut Luft und stießen auf das Interesse der vielen anwesenden Medienvertreter und Funk- sowie Fernsehteams. Das Berliner Traditionsunternehmen Bally Wulff Games & Entertainment GmbH war mit einem eigenen Transparent gegen eine weitere Verschärfung der Auflagen für Spielstätten gekommen.

Symbolisch schoben BA-Präsident Meindl und der 1. Vorsitzende der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland, Breitkopf, den riesigen Rollwagen, auf dem die Unterschriften in Ordnern gelagert waren, vor den Eingang der Landesvertretung Schleswig-Holstein, nachdem zuvor der Pressesprecher der Landesvertretung hatte mitteilen lassen, dass man nicht bereit sei, die Unterschriften am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Empfang zu nehmen. "Dies ist eine Unglaublichkeit, die ich aufs Schärfste verurteile. "Es zeigt die momentane Kaltschnäuzigkeit die in der Politik herrscht!", kommentierte Meindl.

Insgesamt zeigte er sich zufrieden mit der Aktion: "Wir wollten Öffentlichkeit, wir wollten aufmerksam machen auf unsere Aktion und wir wollten unseren Mitarbeitern und allen, die von der Aktion erfahren, deutlich machen, dass wir nicht tatenlos zusehen werden, dass unser Gewerbe, das wir seit mehr als 50 Jahren legal betreiben, weiter in den Schmutz gezogen und zerstört wird. Was wir wollen und fordern ist Respekt für unsere Arbeit, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für unsere Gäste – und ich denke, dass ist uns gelungen!"
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760 Berlin, 15. Dezember 2011
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Gauselmann fürchtet um tausende Jobs
Glücksspiel-Branche: Klagewelle gegen Staatsvertrag droht
Espelkamp. Die Unterschriften unter dem Glücksspiel-Staatsvertrag sind kaum getrocknet, da läuft Europas größter Hersteller von Geldspiel-Automaten schon Sturm. Das Schriftstück, das 15 von 16 Ministerpräsidenten gestern unterzeichnet haben, gefährde die gesamte Branche, sagt Paul Gauselmann. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. weiterlesen

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Verbände und Wettanbieter üben Kritik
Kurz vor dem Jahresende haben es die Ministerpräsidenten dann doch noch geschafft - und viele unglücklich gemacht: der neue Glücksspielstaatsvertrag ist unterschrieben. 15 der 16 Bundesländer einigten sich auf das bereits im Herbst grob vorgestellte Regelwerk, das vor Inkrafttreten jedoch erst von der EU-Kommission abgesegnet werden soll. Nicht dabei ist Schleswig-Holstein. Das nördliche Bundesland bleibt bei seiner deutlich liberaleren Lösung, die definitiv zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert
15 Länder stellen sich gegen Recht und Gesetz

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein.

....Die 15 Länderchefs haben ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert. Quelle

Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben – Fiasko perfekt

- Schleswig-Holstein bleibt mit eigenem Gesetz realitätsnah
- Weiteres Rechtschaos in Deutschland ab 2012

Berlin, 15. Dezember 2011. Heute haben 15 Ministerpräsidenten den Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein bleibt bei seinem eigenen praxisgerechten Gesetz, das im September auf den Weg gebracht wurde. "Nun ist die Rechtsunsicherheit in Deutschland in puncto Glücksspiel auch für die nächsten Jahre festgeschrieben", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Es ist gut, dass Schleswig-Holstein stark geblieben ist und bedauernswert, dass die anderen Länder an ihrem Entwurf festhalten, dem es Wettanbietern sehr schwer macht, in Deutschland tätig zu sein."

Die 15+1-Lösung vereint aus Sicht des Sportwettenanbieters digibet ein finanziell unrentables mit einem rechtsunsicheren Modell. "Die Limitierung in den 15 Bundesländern auf willkürliche 20 Konzessionen, die zu hohen Steuerabgaben von fünf Prozent auf den Einsatz und des festgesetzten Höchstbetrages von 1.000 Euro pro Spieler und Monat sind vor allem für Onlineangebote schon fragwürdig genug. Durch die 15+1-Lösung wird darüber hinaus aber die ohnehin schon existierende Rechtsunsicherheit weiter fortgeschrieben", so Boyks weiter. "Eine Splittung innerhalb Deutschlands ist nach unserer Einschätzung nicht EU-konform, da sie in sich nicht stimmig und somit nicht konsistent ist. Mit Klagen von privaten und auch staatlichen Anbietern kann daher gerechnet werden." Mit der jetzigen Umsetzung gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln als in den übrigen Bundesländern. So könnten durch die unlimitierte Konzessionszahl in Schleswig-Holstein dort zugelassene Anbieter Werbung schalten, was im Rest von Deutschland nicht ginge. Die Ausstrahlung von Werbung in TV-Programmen, Printmedien, Hörfunksendungen oder im Internet ist aber nicht auf Schleswig-Holstein reduzierbar.

"Wir hoffen, dass sich die rechtliche Entwicklung in Deutschland hin zu der Gesetzgebung wie in Schleswig-Holstein entwickelt. Bei der Gestaltung wurde an eine sinnvolle und praxisnahe Umsetzung im Glücksspielbereich gedacht", so Boyks. Quelle: Markengold PR GmbH

Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Staatsvertrag lässt den Vertriebsweg Internet wieder zu und stärkt damit die gemeinwohlorientierten Lotterie

Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb

Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt

München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.

"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.

Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.

Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

Lotto informiert: Neuer Staatsvertrag ist eine Chance für Lotto
Lotto Rheinland-Pfalz begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidenten

Koblenz. Als eine "große Chance für die Lottogesellschaften" hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages durch 15 der 16 Ministerpräsidenten bezeichnet.

Der neue Staatsvertrag regelt für die kommenden Jahre das Glücksspiel in Deutschland. Wie bisher werden Lotto, die GlücksSpirale und die weiteren traditionellen Produkte von Lotto unter ein Monopol gestellt. Dieses wird weiter in erster Linie dem Spielerschutz und dem Jugendschutz zu dienen haben.

Völlig neu ist die Liberalisierung des Marktes der Sportwetten. Hier wollen die Länder im Laufe des Jahres 2012 zwanzig Konzessionen an staatliche und private Wettanbieter vergeben. Diese Anbieter sollen fünf Prozent des Umsatzes als Steuer an die Länder abführen. "Damit ist in diesem Bereich endlich der unselige Zustand beendet, dass die staatlichen Anbieter wie Lotto Rheinland-Pfalz mit ihrer Sportwette ODDSET im Schnitt 32 % vom Umsatz als Steuer und Abgabe an die Länder abführen, während die Privaten bisher illegal den Markt bevölkerten, ohne auch nur einen Cent dafür zu zahlen und sich an die Werbevorschriften zu halten", sagte Schössler. Sportwetten werden künftig also unter gleichen Bedingungen stattfinden. Schössler: "Das ist eine große Chance für Lotto."

Ganz wichtig sei auch, so Schössler, "dass der neue Staatsvertrag den Lottogesellschaften wieder den Zugang zum Internet ermöglichen wird". Vermutlich ab dem 1. Juli 2012 dürfen also Lotto und die anderen Produkte neben den Annahmestellen wieder im Internet angeboten werden.

"Der neue Staatsvertrag festigt viele bereits jetzt bestehende Beschränkungen, aber er ist auch eine Chance für Lotto in Deutschland", so der Lotto-Geschäftsführer abschließend.
Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Dabei entschied das BVerwG noch am 1.6.2011: "Das Internet-Verbot trage dazu bei, Jugendliche und Personen, die eine ausgeprägte Neigung zum Glücksspiel besitzen, vor der mit problematischem Spielverhalten verbundenen Suchtgefahr und deren möglichen finanziellen Folgen zu schützen."
Das Verbot gelte nicht nur für staatliche oder staatlich dominierte (Monopol)-Anbieter von Sportwetten, sondern für alle Veranstalter und Vermittler der vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele.

Unsauberer Politik-Poker
Eine Politik, die mit dem Argument der Suchtprävention privaten Anbietern den Zugang verweigert und gleichzeitig für staatliche Glücksspiele wirbt, riskiert ihre Glaubwürdigkeit. weiterlesen

Den Ländern geht es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz. Sie versuchen nicht nur eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr das Glücksspiel-Monopol weiter auszuweiten. weiterlesen

So möchte der Staat auch mit dem Eurojackpot die Spielsucht bekämpfen und gleichzeitig am Glücksspiel mitverdienen. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. Diese Zielsetzung, stürzte das Monopol (vgl. EuGH 08.09.11), indem damit gegen die Ziele des GlüStV und gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstoßen wurde und weiterhin verstoßen wird. Eine Scheinliberalisierung, wie von den 15 Bundesländern vorgesehen, wird ganz sicher nicht ausreichen den 90-Millionen-Eurojackpot zu legitimieren.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster berief sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass es nicht einerseits eine "Monopolregelung" geben kann, "die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird" und anderseits die "Behörden (…) die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen". weiterlesen

Der EuGH führt im Urteil C-347/09 Dickinger/Ömer u.a. wie folgt aus:
67 Da das Ziel, die Verbraucher vor der Spielsucht zu schützen, grundsätzlich schwer mit einer Politik der Expansion von Glücksspielen, die insbesondere durch die Schaffung neuer Spiele und die Werbung für sie gekennzeichnet ist, vereinbar ist, kann eine solche Politik nur dann als kohärent angesehen werden, wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken (Urteil Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International, Randnr. 30).

62 Ein Mitgliedstaat kann sich daher nicht auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, die sich auf die Notwendigkeit einer Verminderung der Gelegenheiten zum Spiel beziehen, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Glücksspielen teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a., Randnr. 69).

Glücksspiel: Staat lockert sein Monopol
Die Öffnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes für weitere Anbieter in Deutschland rückt näher. weiterlesen

SPD-Spitzenkandidat Albig verteidigt Vorgehen bei Glücksspielfirmen
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Stadt mit dem Sportwetten-Anbieter betfair über einen Sponsorenvertrag für eine Segelveranstaltung verhandelt und Albig in einem Brief um eine Ansiedlung des Lotto-Anbieters Faber in der Stadt warb.
Die Fraktionen von CDU und FDP hatten Albig am Sonntag Scheinheiligkeit vorgeworfen. weiterlesen

Nord-SPD zwischen Glücksspiel- Moral und Steuer-Moneten: Wer sind denn nun die Geisterfahrer?
Veröffentlicht am 20.12.2011 10:04 Uhr

SPD-Spitzenkandidat Albig steckt in der Zwickmühle

Ein Artikel von Andreas Schultheis

Kiel, Dezember 2011 - So ist das, wenn man sich auf dünnem Eis bewegt: Man überschätzt die Tragfähigkeit des ohnehin glatten Eises, bricht schnell einmal ein und kämpft dann bei Eiseskälte verzweifelt um Halt. Den sucht die SPD in Schleswig-Holstein derzeit vergebens, auch weil sich sogar bei den Genossen manchmal jeder selbst der Nächste ist.

Seit Jahren bekämpft die Partei mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner im Landtag vehement die von der schwarz-gelben Landesregierung mittlerweile verabschiedete Modernisierung des Glücksspielgesetzes mit einer kontrollierten Marktöffnung und der Erlaubnis von Online-Wetten und Online-Poker. Anders als für den neuen Glücksspielstaatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer (E-15) liegt für das Kieler Modell längst die Notifizierung der Europäischen Kommission vor. Und Unternehmen der Branche sind auf Basis des neuen Gesetzes, das zum 1. März 2012 in Kraft tritt, dabei, im Land zwischen den Meeren Niederlassungen zu gründen - und lassen damit ihren Ankündigungen vom Frühjahr, genau dies nach der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes durch den Kieler Landtag zu tun, Taten folgen. Dabei profitieren auch die heimischen Sportvereine von der neuen Gesetzgebung: bwin beispielsweise ist ab 2012 offizieller Teampartner des THW Kiel, das Stadion des traditionsreichen VfB Lübeck trägt künftig den Namen "PokerStars.de Stadion an der Lohmühle". Und genau hier brach das Eis für die SPD: Wolfgang Baasch, Landtagsabgeordneter der Sozialdemokraten und zugleich Aufsichtsrat des Lübecker Viertligisten, spricht zwar selbst von zwei Herzen, die in seiner Brust schlagen, gleichwohl muss er sich den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen. Baasch habe, so FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki am Rande der Landtagsdebatte zu den Gefahren der Geldwäsche durch ein neues Glücksspielgesetz, ihn aktiv um Unterstützung gebeten, als es darum ging, einen Sponsor aus dem Bereich der Wettanbieter für den klammen Nordclub zu finden. Gleichzeitig wehre er sich als SPD-Abgeordneter nachdrücklich gegen die Öffnung des Marktes, die solche Sponsorverträge erst ermögliche. Im Gespräch mit dem Norddeutschen Rundfunk (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/media/shmag13253.html) spricht Kubicki von "Verlogenheit".

Und nicht nur Baasch hat sich verirrt zwischen Markt und Moral, zwischen einträglichen Geschäften für Sportvereine und kommunalen Steuereinnahmen einerseits und dem moralisch bedrohlichen Gefahrenszenario, das die SPD gerne beschreibt. Auch der Kieler Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Torsten Albig, legt den Genossen unerwünschte Geschenke unter den Weihnachtsbaum: Er buhlt offensichtlich um die Gunst der Branche und um die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Glücksspielsektor - was als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zu seinen Pflichten zählt. Gleichwohl wäre er gut beraten, dabei auch die Linie der Partei, für die er im Mai die Staatskanzlei erobern will, einzuhalten. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes (http://www.abendblatt.de) will Albig nämlich abweichend vom SPD-Kurs nun "einen Anbieter von Sportwetten und Glücksspiel im Internet als Sponsor gewinnen. Nach Angaben eines Sprechers der Stadt Kiel hat Albig zudem einem privaten Lottounternehmen Unterstützung bei einer Ansiedlung angeboten." Demnach verhandle man mit dem Sportwettenanbieter betfair über das Sponsoring einer Segelveranstaltung, außerdem habe Albig "in einem Brief dem Lottounternehmen Faber Hilfe bei einer Ansiedlung in Kiel angeboten."

Bedenkt man, dass die SPD bislang stets der Landesregierung die Rolle des Geisterfahrers in Sachen Glücksspiel zugedachte, wird nun klar, wer tatsächlich die falsche Spur erwischt hat. Welche SPD-Haltung in Sachen Glücksspielgesetz nun gilt bei den Sozialdemokraten, lässt sich derzeit kaum erkennen. Ist es die Totalverweigerung à la Stegner, die die Landtagsfraktion an der Förde seit Monaten propagiert? Oder ist es die Zweigleisigkeit der Herren Albig und Baasch, die das Angebot von Glücksspiel, Online-Wetten und Co. grundsätzlich verteufeln, Steuern und Sponsoringgeldern der Branche aber in freudiger Erwartung entgegen sehen. Wolfgang Kubicki und der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Landtag, Hans-Jörn Arp, machten ihrem Ärger über diese Haltung bereits Luft: "Seit Monaten müssen wir wegen unseres europarechtskonformen Glücksspielgesetzes von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner übelste öffentliche Verunglimpfungen ertragen. Selbst auf Nachfrage von Journalisten hat sich SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig von diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden nicht distanziert. Und jetzt wird bekannt, dass Albig selbst private Glücksspielanbieter für Kiel gewinnen will. Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD."

Nun stellt sich nicht nur die Frage, wer den Takt vorgibt im alles andere als harmonischen SPD-Ensemble an der Küste, sondern auch, was die nächsten Monate bringen. Albig müsste, sollte er als Ministerpräsident die CDU/FDP-Regierung tatsächlich ablösen, seine derzeitigen Bemühungen um die Ansiedlung von Branchengrößen nämlich ad absurdum führen. Wen er heute noch umwirbt, dem müsste er im Sommer die Tür versperren. Denn mehr als einmal hat sein Landes- und Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner für die SPD angekündigt, das Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein nach einem Regierungswechsel in Kiel rückgängig machen zu wollen und dies nach Agentur-Meldungen erneut bekräftigt. Albig steckt in der Zwickmühle: Wie erklärt er dann seinen Kielern und allen Bürgern Schleswig-Holsteins den Verlust von Steuereinnahmen, Sponsorengeldern und Arbeitsplätzen, für die er noch Monate zuvor gekämpft hat? Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

Ringen um eine Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland
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1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download


update: 20.12.2011