1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download
Es ist deshalb eine geradezu groteske Verdrehung der Tatsachen, wenn die Erläuterungen der Länder zu ihrem 1.GlüÄndStV davon sprechen, der Glückspielstaatsvertrag sei in seinen Zielen und Einzelregelungen von der Rechtsprechung gebilligt worden (Erläuterungen vom 13.10.2011 A I. 2. ). Vom EuGH über das Bundesverwaltungsgericht und die Oberverwaltungsgerichte ist inzwischen das glatte Gegenteil der Fall.
Ebenso absurd ist es, wenn der Evaluierungsbericht davon spricht, dass die Vorschriften des GlüStV sich "im Wesentlichen bewährt haben". Auch insoweit hat die von den Ländern durchgeführte Anhörung gerade in Bezug auf Sportwetten den Befund eines Totalversagens der Regulierung ergeben. weiterlesen
Stypmann fürchtet internationalen Wettbewerb
Lotto-Chef warnt vor Freigabe
„Wenn wir das Lotterie-Monopol verlieren, dann werden wir als 16 kleine Gesellschaften gegen internationale Wettbewerber nicht wettbewerbsfähig sein“, sagte der Jurist.
Stypmann bezweifelt allerdings, dass der neue Staatsvertrag mit dem EU-Recht vereinbar ist. „Das Grundproblem sehe ich bei der Begrenzung auf 20 Konzessionen für Sportwetten. Wir hatten schon mal ein Urteil in Italien, da war das Monopol auf 80 begrenzt. Da hat der 81. geklagt und Recht bekommen.“ weiterlesen
Poker um das neue Glücksspielrecht
Die aktuelle Situation ist einmalig in der Glücksspielregulierung. Während in Schleswig-Holstein bereits am 1. Januar 2012 das neue Glücksspielgesetz in Kraft treten wird, ist für den Moment nicht absehbar, wann es zu einer Neuregelung in den 15 anderen Ländern kommt. weiterlesen
Carstensen bekräftigt Zweifel am Glücksspielvertrag
Carstensen begründet seine Skepsis vor allem damit, dass der Staatsvertragsentwurf im Gegensatz zum Kieler Gesetz keine Online-Spiele genehmigt und die Zahl der Lizenzen für Sportwetten auf 20 Anbieter begrenzt. weiterlesenSchleswig-Holstein - Las Vegas des Nordens?
"Unser Gesetz wird nicht vor Gericht kommen" weiterlesen
Der Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann (FDP):
Neues deutsches Glücksspielgesetz ist europarechtswidrig
Zur heutigen Unterzeichnung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags erklärt Jürgen Creutzmann, wirtschafts- und verbraucherpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament:
„Die neue Glücksspielgesetzgebung ist ganz klar europarechtswidrig. Sie bevorzugt staatliche Glücksspielanbieter auf unangemessene Art und Weise und verletzt damit die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der vorliegende Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Kommission ihrer Rolle als Hüterin der Verträge gerecht wird und ein Machtwort spricht.“
Der im neuen Gesetzentwurf erzielte Kompromiss sieht vor, das Lottomonopol beizubehalten und den Sportwettenbereich zu liberalisieren, allerdings nur unter Auflagen: so soll die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 begrenzt und eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten erhoben werden.
„Die Festlegung der Konzessionen für Sportwetten ist willkürlich und nicht sachlich zu rechtfertigen. Wenn allein die 16 staatlichen Anbieter jeweils eine Lizenz für sich beanspruchen, dann bleibt ein großer Teil der privaten Anbieter außen vor“, so Creutzmann. „Zudem schafft der Entwurf wirtschaftliche Barrieren für den Markteintritt privater Anbieter. Die im internationalen Vergleich hohe Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten macht den deutschen Markt für private Anbieter derart unattraktiv, dass die Nachfrage nach Sportwetten im Internet nicht durch legale Angebote abgedeckt werden kann. Als Folge wird der Großteil der Verbraucher weiterhin auf illegalen Seiten spielen, die keinerlei Regulierung unterliegen, und sich damit erheblichen Gefahren aussetzen.“
Der Gesetzentwurf widerspricht zudem in zentralen Punkten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011, die mehr Transparenz und Wettbewerb für staatliche Lizenzierungsmodelle gefordert hatte.
Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer erst am 7. Dezember den endgültigen Text vor. Die EU-Kommission hat sich seither nicht mehr zur Sache geäußert.
Quelle
update: 26.12.2011