Berlin/Kiel (dapd-nrd). Die Regierungschefs der Länder beraten am Donnerstag auf der Ministerpräsidenten - Konferenz in Berlin erneut über den Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages. Schleswig-Holstein bleibt vor den Beratungen in der eigenen Landesvertretung am Donnerstagvormittag bislang bei seiner Enthaltung. weiterlesen
Der nicht von der EU notifizierte Entwurf eines geänderten Glücksspielsstaatsvertrags sieht die Vergabe von bis zu 20 Lizenzen vor. Die Glücksspiel-Unternehmen sollen eine Spieleinsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent leisten. Sowohl Online-Poker als auch das sogenannte Casinospiel soll es im Internet nicht geben. weiterlesen
Glücksspielstaatsvertrag
Reform des Glücksspielstaatsvertrags verfassungswidrig
Karlsruhe – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält einem Medienbericht zufolge die geplante Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags für verfassungswidrig. In einem umfassenden Gutachten komme Papier zu dem Ergebnis, dass der Vertragsentwurf in mehrfacher Hinsicht “verfassungswidrig” sei, meldet die Tageszeitung “Die Welt”. weiterlesen
Das Glücksspielrecht ist zum Scheitern verurteilt
Seit Monaten versucht die Politik, eine juristisch tragbare Anschlusslösung für den Ende des Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag zu finden. Die im internationalen Vergleich hohe Abgabenlast sei nicht nur nicht erforderlich, sondern überdies „nicht geeignet zur Bekämpfung des Grau- und Schwarzmarkts im Sportwettenbereich“, schreibt Papier. weiterlesen
Zeitung: Papier hält geplante Reform des Glücksspielstaatsvertrags für verfassungswidrig
In einem umfassenden Gutachten komme Papier zu dem Ergebnis, dass der Vertragsentwurf in mehrfacher Hinsicht "verfassungswidrig" sei, meldet die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe). Sie sei angesichts der eigenen Zielsetzung des Gesetzgebers ebenfalls "nicht erforderlich" und orientiere sich eher an "politischen Kompromisserfordernissen als an der Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte Betroffener". weiterlesen
Auch der Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält den neuen Glücksspielstaatsvertrag für verfassungswidrig. weiterlesen
Mess- und Bewertungsinstrument zur Bewertung des Gefährdungspotentials von Glücksspielprodukten
Forschungsprojekt im Auftrag der Aktion Mensch, Bonn, und ARD-Fernsehlotterie, Hamburg.
Das Instrument ist finalisiert und lässt sich ab sofort in praxi anwenden. Es liefert der Gesetzgebung, der Rechtssprechung sowie der Verwaltungspraxis die Möglichkeit zur Identifizierung von Gefährdungspotentialen einzelner Glücksspielprodukte. Der Vertrieb des Instruments sowie eine wissenschaftlich begleitete Zertifizierung von Glücksspielprodukten werden noch in 2010 durch eine unabhängige Prüfstelle möglich sein. weiterlesen
Aktuelle Glücksspiel-Forschung
In Deutschland dürfte der Nutzen des gewerblichen Geld-Gewinnspiels jährlich mit rund 1,4 Mrd. € etwa viereinhalb bis sechs Mal höher liegen als die gleichzeitig hierdurch generierten Kosten. Gesellschaftspolitisch wichtig ist, dass das Prinzip der Konsumentensouveränität für die glücks- und geschicklichkeitsspielenden Freizeitspieler gewahrt bleibt, deren Spielaktivitäten keine sozialen Kosten verursachen.
s. 5. Schlussfolgerung:
Die bisher vorliegenden Arbeiten beschränken sich weitgehend auf die Erfassung der sozialen Kosten des Glücksspiels. Auf internationalen Standards basierende Berechnungen zeigen, dass die direkten und indirekten
Kosten des pathologischen Glücksspiels in Deutschland mit 300 – 600 Mio. € weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen, welche durch Alkohol- und Tabakmissbrauch entstehen. Letztere liegen mindestens bei 40 Mrd. €. pdf-download
Klare Worte zu Monopolgewinnen durch den Rechnungshof BW:
Beratende Äußerung zum Glücksspiel
Mitteilung des Rechnungshofs
Schreiben des Rechnungshofs vom 17. Januar 2011, III-0620B50000-1001.5:
Drucksache 14 / 7498
19. 01. 2011
2.5 Anmerkung: Relevanz für den Haushalt
Die STLG erwirtschaftet derzeit jährlich rund 200 Mio. Euro Zweckertrag und rund 150 Mio.
Euro Lotteriesteuer. Sie ist damit das für den Landeshaushalt bedeutendste Landesunternehmen.
Der Anteil der Sportwetten beträgt etwa 2 Prozent.
Alle Länder zusammen haben 2009 rund 2,8 Milliarden Euro aus Lotteriesteuer und Gewinn-
abführungen generiert. 2009 waren hohe Jackpots maßgeblich für überdurchschnittliche Ein-
nahmen. Für die nächsten Jahre wird ein gleichbleibendes Niveau erwartet. Experten rechnen mit rückläufigen Einnahmen, wenn keine neuen Produkte entwickelt werden.
Sollte jedoch das Monopol als nicht verfassungskonform von der Rechtsprechung aufgehoben
werden, würden auch die Erträge, die heute zulässigerweise als Ausfluss des Monopols in den
Landeshaushalt einfließen, verlorengehen. Ohne Monopol könnten die bisher hohen Gewinnab-
führungen und der hohe Steuersatz von bis zu 20 Prozent nicht gehalten werden. Von ausländi-
schen Wettanbietern oder Vermittlern ausländischer Wetten könnten keine Steuern erhoben werden, wenn kein Anknüpfungspunkt im Inland vorliegt. weiterlesen
GlüÄndStV und der Eurojackpot
Zwei Euro setzen - 90 Millionen gewinnen
Für zwei Euro ein Los kaufen und 90 Millionen Euro gewinnen. Diesen Traum soll der neue Euro-Jackpot wahr werden lassen. Ab dem 23. März soll in sechs Ländern Wöchentlich gespielt werden. Die Lotterie stellt alles in den Schatten, was es bislang gab. weiterlesen
So möchte der Staat auch mit dem Eurojackpot die Spielsucht bekämpfen und gleichzeitig am Glücksspiel mitverdienen.
Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. Diese Zielsetzung, stürzte das Monopol (vgl. EuGH 08.09.11), indem damit gegen die Ziele des GlüStV und gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstoßen wurde und weiterhin verstoßen wird. Eine Scheinliberalisierung, wie von den 15 Bundesländern vorgesehen, wird ganz sicher nicht ausreichen den 90-Millionen-Eurojackpot zu legitimieren.
Das bewerben von planmäßigen Jackpot wurde bereits mehrfach gerichtlich verboten. Wettbewerbszentrale: ”Staat kann nicht einerseits Lotteriemonopol zum Schutz vor Spielsucht begründen, dann aber selbst ausdrücklich zur Teilnahme an Lotterie auffordern” OLG München v. 22.04.08 - Az.: 29 W 1211/08; LG Berlin Urteil v. 11.02.09, Az. 97 O 116/08
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster berief sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass es nicht einerseits eine "Monopolregelung" geben kann, "die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird" und anderseits die "Behörden (…) die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen".
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gehören wirtschaftliche Interessen und der Schutz der Einnahmen eines Mitgliedstaates nicht zu den in Art 46 EGV genannten Gründen und können keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses bilden, der zur Rechtfertigung einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit oder des feien Dienstleistungsverkehrs berechtigt.
vgl. EuGH Rs C 243/01 Gambelli u.a. Rn 61, und in diesem Sinne Urteile vom 16.07.1998, Rs C 264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Rn 28 und v. 3.10.2002, Rs C 136/00 Danner, Slg. 2002, I-8147, Rn 56
Auch soll Glücksspiel im Internet wieder erlaubt werden.
Das Verbot gelte nicht nur für staatliche oder staatlich dominierte (Monopol)-Anbieter von Sportwetten, sondern für alle Veranstalter und Vermittler der vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele, stellte das BVerwG noch am 1.6.2011 fest und begründete das Verbot wie folgt:
"Das Internet-Verbot trage dazu bei, Jugendliche und Personen, die eine ausgeprägte Neigung zum Glücksspiel besitzen, vor der mit problematischem Spielverhalten verbundenen Suchtgefahr und deren möglichen finanziellen Folgen zu schützen."
Lotto informiert am 15.12.2011 "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) weiterlesen
Wenn das Glücksspiel im Internet so gefährlich ist, wie dies von den Monopolvertretern immer behauptet wurde, dann dürfte es auch in Zukunft nicht zugelassen werden - auch nicht für staatliches Glücksspiel.
Den Ländern geht es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz. Sie versuchen nicht nur eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr das Glücksspiel-Monopol weiter auszuweiten. weiterlesen
Aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ergibt sich, das Maßnahmen, die nicht dazu beitragen die Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden können, Anreize zu überhöhten Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, gegen die Art. 43 EG und 49 EG verstößt. Winner Wetten C-409/06 Rn 68