Dienstag, 27. Mai 2014

Wollte Österreich den EuGH hinters Licht führen ?

Dem Urteil des EuGH kann unter der Rn 42 entnommen werden:      
"Im vorliegenden Fall gehören die angeführten Ziele der in den Ausgangsverfahren fraglichen österreichischen Regelung, d. h. die Spieler zu schützen, indem das Angebot von Glücksspielen begrenzt wird, und Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspielen zu bekämpfen, indem diese im Rahmen einer kontrollierten Expansion reguliert werden, zu den Zielen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Beschränkungen von Grundfreiheiten auf dem Gebiet des Glücksspiels rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C-2012:80, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung)."
Quelle: Rs. Pfleger (C-390/12)
Der Standard berichtete:
Tatsächlich würde der Bund finanzielle Einbußen der Länder im Wege des Finanzausgleichs nur dann kompensieren, wenn die Höchstzahl an Automaten ausgeschöpft wird.   Quelle
Damit wird bestätigt, dass eine wirkliche Reduktion nie vorgesehen war.
Geplantes Casino in Wiener Schloss: Fürstlich Zocken

Soll heißen: Wenn demnächst, wie geplant, ein Grand Casino im Wiener Palais Schwarzenberg einzieht, samt 290 Slotmachines für Zocker im Untergeschoss, würde das .....
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Zu den zwölf österreichweit wieder an die Casinos Austria vergebenen Berechtigungen kommen drei neue Standorte - zwei in Wien, einer in Niederösterreich - hinzu. Vor allem die Lizenzen in der Bundeshauptstadt sind nicht nur von wirtschaftlicher, sondern auch politischer Bedeutung, fällt hier doch die Vergabe mit dem geplanten Verbot des kleinen Glücksspiels zusammen.

Umso bedeutender wäre ein Zuschlag für den Branchenriesen Novomatic, der im Würstel- und Böhmischen Prater je eine Automatenhalle betreibt. Ohne Lizenz müsste der Konzern die beiden Spielstätten 2015 schließen. Mit einem Zuschlag für beantragte 1300 Automaten - 800 davon samt baulicher Ausdehnung im Prater - käme Novomatic ungeschoren davon. Davon profitierte auch Wien, weil der Bund finanzielle Einbußen der Länder im Wege des Finanzausgleichs nur dann kompensiert, wenn die Höchstzahl an Automaten ausgeschöpft wird. Entsprechend groß soll die Unterstützung der Wiener SPÖ für Novomatic im aktuellen Verfahren sein, ist aus dem Finanzministerium zu hören. Offiziell wird das nicht kommentiert. Es werde streng nach Gesetz vorgegangen, zudem entscheide ein unabhängiger Beirat, heißt es. Mitte Juni soll dann der Zuschlag erfolgen.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Höchstgericht verschafft Novomatic Zeit
OGH: Novomatic muss einarmige Banditen mit Automatiktaste nicht aus dem Verkehr ziehen

Es war ein aufsehenerregendes Urteil, das vom Oberlandesgericht (OLG) Wien im Jänner gefällt wurde: Die Novomatic-Tochter Admiral verstoße gegen die Gesetze zum kleinen Glücksspiel, erklärten die Richter.

Konkret ging es  um die seit Jahren umstrittenen Automatik- oder Action-Tasten, mit denen eine ganze Serie von Spielen gestartet werden kann. So können binnen weniger Minuten hunderte Euros verspielt werden, obwohl beim kleinen Glücksspiel ursprünglich ein Maximaleinsatz von nur 50 Cent pro Spiel vorgesehen war (mittlerweile wurde er auf zehn Euro angehoben).Weiter zum vollständigen Artikel ...

Es darf bezweifelt werden, ob die aktuelle Konzessionsvergabe den unionsrechtlichen Bedingungen entspricht. 


Die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht  Quelle: EuGH, Rs. Engelmann (C-64/08)
Mit der Costa - Entscheidung des EuGH (Rs. C-72/10 und C 77/10) wurden die Bedingungen zur Konzessionsvergabe weiter konkretisiert, die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.
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Sonntag, 25. Mai 2014

LVWG Oberösterreich: Glücksspielgesetz ist EU-rechtswidrig

EuGH: Beschränktes Glücksspiel nur bei tatsächlichem Spielerschutz zulässig !  

Als die Möglichkeit von Landeskonzessionen geschaffen wurde, schrieb das Finanzministerium in den Erläuterungen zum Gesetz, dass nach der Reform mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen sei.

Mit dem geltenden Bundesgesetz wird insbesondere der Zweck verfolgt, die Glücksspiele zu regulieren, um ihre Ausübung einzuschränken und dem Staat möglichst hohe Einnahmen aus ihnen zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits entschieden, dass die Staatseinnahmen eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen könnten.
(EuGH Rs. Pfleger; C-390/12)

Vier Automatenbetreiber hatten geklagt - und bekommen nun die beschlagnahmten Geräte zurück

Das heimische Glücksspielmonopol sei EU-rechtswidrig, entschied das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Oberösterreich in einem aktuellen Urteil, das dem STANDARD vorliegt.

Nun geht es um das Bundesgesetz, das die Basis für die Landesgesetze ist.
Bisher habe noch keine Behörde in Österreich einen Beleg erbracht, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel "tatsächlich ein erhebliches Problem” darstellen. Und selbst wenn das der Fall wäre, sei nicht klar, warum solche Probleme nur mit einem Monopolsystem zu bekämpfen seien, schreiben die Richter.
Was besonders brisant ist: Der Regierung fällt dabei eine vor kurzem beschlossene Gesetzesnovelle auf den Kopf.......
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Rückblick

Die EU-Kommission prüft Beihilfebeschwerden gegen Österreich

Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 9. September 2010 (Rs. Ernst Engelmann; C-64/08) entschied, die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht, wurden nach Verfahren beim Verfassungsgerichtshof auch Beschwerden bei der EU-Kommission wegen verbotener Beihilfen eingebracht. Eine davon stammt von Lottelo, einem Glücksspielunternehmen, das bei der Lotterienvergabe leer ausging.
In der Beschwerde, die von Anwalt Walter Schwartz Mitte September bei der Generaldirektion Wettbewerb eingebracht wurde, wird die Höhe der Beihilfe mit 40 Milliarden Euro beziffert.  Dies ergibt sich aus dem Jahresumsatz der Lotterien, multipliziert mit der Dauer der Lizenz von 15 Jahren.
Bemängelt wird insbesondere, dass die Republik indirekt an den Lotterien – via Nationalbank und Münze Österreich – beteiligt ist und deshalb keine faire Vergabe erfolgte. Dem Vernehmen nach bastelt auch der Novomatic-Konzern an einer Beihilfe-Beschwerde. Diese soll sich jedoch gegen die – noch nicht erfolgte – Vergabe der Casino-Lizenzen richten.

Auch das 2010 gewährte Steuerzuckerl an die Casinos – die Glücksspielabgabe wurde in Hinblick auf die wachsende Konkurrenz von 48 auf 30 Prozent gesenkt – soll darin thematisiert werden.
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Ungarn: Nach Automatenverbot 5 neue Vollcasinos

Das Gesetz erlaubt die Vergabe von bis zu elf Casinokonzessionen
Regierungsnahe Kreise beherrschen Casino-Szene
Wie das ungarische Wirtschaftsmagazin HVG berichtet, stecken hinter dem gesetzlichen Verbot von Spielautomaten in Ungarn, das jedoch nicht für lizensierte Casinos gilt, auch noch andere als die von der Regierung genannten "nationalen Interessen" (mafiöse Strukturen und Verbindungen in die Behörden) oder gar die behauptete soziale Fürsorge für verarmte Spielsüchtige. 

Zur Notifizierung des Spielautomatenverbots in Ungarn:
Notifizierungs Nummer:    2012/560/HU
Empfangs Datum: 01-Oct-2012
8. Inhaltszusammenfassung
Der Entwurf enthält die Änderung des Gesetzes über das Betreiben von Glücksspielen. Ziel des Entwurfs ist die Beschränkung der Möglichkeit der Betreibung von Glücksspielautomaten.
Quelle

EuGH: Vorlage zum ungarischen Glücksspielrecht
Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 30. April 2014 in der Rs. Pfleger (C-390/12) das österreichische Glückspielrecht entsprechend der Vorlage als nicht mit Unionrecht vereinbar erklärt hatte, gibt es nunmehr eine sehr umfassende EuGH - Vorlage zum ungarischen Glücksspielrecht (Geldspielautomaten). Hintergrund sind die restriktiven Gesetzgebungsinitiativen der rechtskonservativen ungarischen Regierung. 2011 wurde zunächst massiv an der Steuerschraube gedreht und die Spielsteuer ohne Übergangszeitraum verfünffacht. 2012 wurde dann der Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen komplett verboten (so dass diese nur noch in den Spielbanken erlaubt sind, deren Zahl allerdings deutlich erhöht wurde).
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Am 23.5.2014 berichtete die Budapester Zeitung:

Nachdem Ungarns Regierung noch im Oktober 2012 Spielautomaten außerhalb von Vollcasinos verboten hatte, bekommt das Land nun 5 neue Vollcasinos. Zwei davon sollen bereits im Herbst in Budapest ihren Betrieb aufnehmen, zwei neue Konzessionen gelten für die Städte Debrecen und Nyíregyhaza, die schon im Sommer starten dürften. Mit Jahresbeginn 2015 bekommt die Hauptstadt dann noch eine weitere Spielbank, berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur MTI unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium. Entsprechende Verträge wurden bereits unterzeichnet. Das Gesetz erlaubt die Vergabe von bis zu elf Casinokonzessionen: Fünf in Budapest und  Umgebung, drei in Westungarn und drei im Osten des Landes. Bisher gibt es in Ungarn nur drei Vollcasinos, zwei in Budapest und jenes der Casinos Austria im grenznahen Sopron, deren Lizenzen Ende 2015 auslaufen. In der Branche geht man davon  aus, dass diese verlängert werden. Die zusätzlichen Lizenzen sollen an das Umfeld von Premier Orbán vergeben worden sein. Der Regierung Orbán sind laut Tiroler Tageszeitung durch das Spielautomatenverbot erkleckliche  Steuereinnahmen entgangen, die man sich nun durch die Spielbanken holen will.
Quelle: BUDAPESTER ZEITUNG

Vier neue Casinos eröffnen Ende 2014 in Ungarn

Die Entscheidung beendet den Prozess, der im Juli 2013 begann, als Ungarns Wirtschaftsminister Mihály Varga der Nationalversammlung einen Vorschlag für den Bau von bis zu 10 neuen Casinos präsentierte.

Doch trotz der Auswirkungen der neuen Lizenzen auf die ungarische Wirtschaft, kritisieren einige im Land die Maßnahmen und die Tatsache, dass das Ministerium beschlossen hat, diese Genehmigungen ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben.

Ungarns radikale nationalistische Partei Jobbik hat bereits das Ministerium gebeten, die Kriterien zur Entscheidung öffentlich zu machen, warum fünf der sieben Lizenzen an die Las Vegas Casino ltd vergeben wurden, einem Unternehmen des ungarisch-amerikanischen Filmproduzents Andy Vajna, der auch Regierungskommissar der ungarischen Filmindustrie ist.
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EuGH, Rs. Engelmann (C-64/08):
Die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht

Mit der Costa - Entscheidung des EuGH (Rs. C-72/10 und C 77/10) wurde erneut die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.

Der EuGH hat damit seine Rechtsprechung, hier insbesondere sein Urteil in der Rechtssache Engelmann (Rs. C-64/08) bestätigt. Entsprechend der bisherigen EuGH-Rechtsprechung muss die Konzessionsvergabe transparent sein, d.h. "auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen gesetzt werden". Eine Vergabe "unter der Hand" ist unzulässig. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen "auf der Grundlage sämtlicher einschlägiger Informationen an Ausschreibungen teilnehmen können". Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens müssen "klar, genau und eindeutig formuliert" sein. Negative Auswirkungen müssen für die Bewerber bestimmt und vorhersehbar sein.

Eine Rechtsvorschrift, die einen Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern – sei es auch nur vorübergehend – vom Markt zulässt, könnte nur dann als angemessen betrachtet werden, wenn ein wirksames gerichtliches Verfahren und, falls sich der Ausschluss später als ungerechtfertigt erweisen sollte, Ersatz für den entstandenen Schaden vorgesehen sind. ( Urteil Rs. C-72/10 und C 77/10 Costa u.a. Rn 81) weiterlesen

Neben der Dienstleistungsfreiheit  und der - selbstverständlichen - Beachtung der Standards der EU-Grundrechte-Charta (insbesondere Art. 1 bis 4, 47 bis 50) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (insbesondere Art. 1 bis 3, 6 und 7) wird darauf zu achten sein, dass die allgemeine Handlungsfreiheit der EU-Bürger nicht durch eine einseitig an der Durchsetzung der (wirtschaftlichen) Grundfreiheiten ausgerichtete Gesetzgebung unangemessen eingeschränkt wird.
EU-Justizpolitik nach dem Vertrag von Lissabon, S.6 

Bayerische Verfassungsrichter: Staatsregierung verstieß gegen Landesverfassung

Krachende Niederlage für Horst Seehofer: Der Ministerpräsident hat in der Verwandtenaffäre gegen die bayerische Verfassung verstoßen.

Bayerns oberste Richter schreiben Seehofer und seinen Kabinettsmitgliedern auch ins Stammbuch, dass sie sich nicht nur nach dem Gesetz, sondern auch integer verhalten müssen. Die Verfassungsrichter stellen mit ihrer Entscheidung höchste Anforderungen an die Kabinettsmitglieder.
Nur gesetzestreu zu sein, reicht nicht!

Sorgfaltspflicht im Umgang mit öffentlichen Mitteln
Bayerischer Verfassungsgerichtshof (VGH):
"Den Kabinettsmitgliedern obliegt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht im Umgang mit öffentlichen Mitteln, die noch über die eines einfachen Abgeordneten hinausgeht", heißt es.
"Es ist daher zu erwarten, dass Kabinettsmitglieder gerade bei Ausgaben in eigener Sache zulasten der Staatskasse besondere Sorgfalt walten lassen."
Denn, so der VGH weiter:
"Fehlt es an einem dieser Vorbildfunktion gerecht werdenden Verhalten, kann dies zugleich Folgen im Hinblick auf die Eignung für ein Regierungsamt haben, das in besonderem Maß persönliche Integrität voraussetzt."
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Auch das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“, auf das sich Seehofer und Landtagspräsidentin Barbara Stamm in der Verwandtenaffäre berufen haben, lassen sie nicht gelten:
Bei den betroffenen Politikern handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer Wahl zu Abgeordneten und der Ernennung zum Regierungsmitglied ohnehin in der Öffentlichkeit stehen. Die Verhaltensweisen, auf die sich die Anfragen beziehen, sind nicht dem privaten, sondern dem beruflichen Bereich zuzuordnen.
Insoweit müssten die Kabinettsmitglieder und ihre Angehörigen damit rechen, die Aufmerksamkeit des die Landesregierung kontrollierenden Parlaments zu finden.
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Verwandtenaffäre: Fiasko für Seehofer
Auf totale Transparenz waren Horst Seehofer und Landtagspräsidentin Barbara Stamm deshalb in Wahrheit nie aus. Sie haben gemauert wie die Weltmeister. Ließen es stattdessen lieber auf Gerichtsverfahren ankommen. Alles, um die Landtagswahl zu überstehen.
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Mit ihrer Nicht-Beantwortung von fünf Anfragen habe die Regierung in München gegen die bayerische Verfassung verstoßen und das Fragerecht der Abgeordneten verletzt, entschieden die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH). In seiner Urteilsbegründung betonte Gerichtspräsident Karl Huber, die Regierung sei für die Beantwortung zuständig (Urt. v. 22.05.2014, Az. Vf. 53-IVa-13). Dafür spreche schon die "Personalverflechtung" zwischen Landtag und Regierung. Zudem habe sich Seehofer persönlich in den Fall eingeschaltet.
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Die Staatsregierung habe gegen die Verfassung verstoßen
Die Staatsregierung hat Anfragen der SPD zur Verwandtenaffäre unzureichend beantwortet und damit gegen die Bayerische Verfassung verstoßen. Das entschied nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH).
SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und der von der SPD beauftragte Anwalt Michael Bihler hielten dagegen, dass die Affäre durch die Einmischung Seehofers zur Regierungsangelegenheit gemacht wurde. Deshalb müsse die Staatsregierung auch die Fragen beantworten - diese Auffassung haben die Verfassungsrichter mit ihrem Urteil nun bestätigt.
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Auskunftspflicht Verfassungsrichter rügen Staatsregierung
Das Kabinett muss sorgsamer mit den Rechten des Landtags umgehen, urteilen Bayerns oberste Richter. Das Innenministerium habe gegen die Verfassung verstoßen, als es Anfragen der Grünen zur rechten Szene abblockte.

Im aktuellen Fall ging es um sieben Fragen der Grünen zum Vorgehen des Verfassungsschutzes aus den Jahren 2011 und 2012: unter anderem um den Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene, um die Beobachtung von Politikern durch Verfassungsschützer und um Details des Münchner Oktoberfestattentats von 1980.

Die Grünen hatten dazu detaillierte Auskünfte, etwa über Zahlen und Honorare von eingesetzten V-Leuten oder auch über den Bestand an Unterlagen gestellt. Das Innenministerium blieb jedoch in den Antworten zahlreiche Details schuldig und verwies darauf, viele Informationen müssten geheim gehalten werden oder seien nur mit unzumutbarem Aufwand zu besorgen.
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Staatskanzlei will Fragen zur Verwandtenaffäre „umgehend“ beantworten
Nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof will die Staatsregierung „umgehend“ sämtliche Fragen der SPD zur Verwandtenaffäre beantworten.
Dazu werde man sich zunächst „die erforderlichen Informationen bei den betroffenen Kabinettsmitgliedern beschaffen“, teilte Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) am Donnerstag mit.
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Verwandtenaffäre in Bayern - Langsam wird's peinlich
Nach der Verwandtenaffäre - Transparenz à la Seehofer
Horst Seehofer fabuliert gerne von einer "Koalition mit dem Volk", die er anführen will.
Schon zum dritten Mal muss sich Horst Seehofer in der Verwandtenaffäre vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof rügen lassen. Allmählich wird es peinlich. Dahinter jedoch stecken keine Betriebsunfälle, sondern System. Dabei findet er Mitsprache und direkte Demokratie toll. Zumindest so lange sie ihm nutzen. 

Weniger eindrucksvoll ist sein Umgang mit nüchternen Spielregeln der Demokratie. Monatelang hat er den Rechnungshof verächtlich gemacht, weil der auf schlichten Haushalts-Grundsätzen bestand. Als selbst Seehofer das nicht mehr durchhalten konnte, musste er klein beigeben. Mit den Anfragen ist es ähnlich.
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Stamm will Abgeordneten mehr Geld zur Verfügung stellen
Unabhängig von der deutlichen Rüge an die Staatsregierung in Sachen Verwandtenaffäre, will Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) heute eine Verbesserung für die Abgeordneten durchsetzen: Sie sollen mehr Geld für Mitarbeiter bekommen. "Die Aufgabe der Abgeordneten ist es, die Regierung zu kontrollieren. Dafür müssen sie in einer immer komplexeren Welt auch ausgestattet sein", sagte Stamm dem Münchner Merkur. Im nächsten Doppelhaushalt wolle sie für jeden Abgeordneten das Mitarbeiter-Budget von 93 000 Euro um 24 000 Euro erhöhen.
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Seehofer verordnet Mäßigung beim Geldausgeben
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ändert seine Linie in der Finanzpolitik
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Verwandtenbeschäftigung durch Abgeordnete des Bayerischen Landtags
Betroffene Abgeordnete
Wikipedia

Augsburger Abgeordneter Güller wegen Betrugs verurteilt
Richterin: "Vertrauen der Bevölkerung erheblich missbraucht"
Als Abgeordneter habe er zudem selbst an den Regelungen zur Beschäftigung von Verwandten mitgewirkt. «Wenn Sie denn das Gesetz nicht verstanden haben, wer denn dann? Das ist ein sehr, sehr einfaches Gesetz.» Tauscher warf Güller zudem vor, die Tat in seinem Amt als Landtagsabgeordneter begangen zu haben - mit Steuergeldern, die ihm als Vorschuss für Aufwendungen gewährt wurden. 7500 Euro sei «für den Durchschnittsbürger eine Stange Geld». «Sie haben das Vertrauen der Bevölkerung erheblich missbraucht», sagte Tauscher. «Durch solche Taten wird bei der Bevölkerung der Eindruck erweckt, dass man sich bedient.» Zu Güllers Gunsten wertete die Richterin, dass er sich 2013 sofort um Wiedergutmachung und um vollständige Aufklärung bemüht und das Geld zurückgezahlt habe. Sie glaube ihm auch, dass es ihm leidtue.
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Güller schweigt und legt Berufung ein
Dies bestätigte sein Anwalt Michael Scheerschmidt am Mittwoch. Das Amtsgericht München hatte den 50-Jährigen am Dienstag zur Zahlung von 180 Tagessätzen à 150 Euro verdonnert.
"Das Urteil ist unverhältnismäßig", sagt Anwalt Scheerschmidt. "Herr Güller wusste schlichtweg nicht, dass ein Stiefsohn ein Schwager ist." Nach dem Abgeordnetengesetz ist die Beschäftigung von Schwagern ersten Grades verboten. Dennoch hatte Güller im Antrag auf Erstattung der Lohnkosten angekreuzt, dass der Beschäftigte mit ihm weder verwandt noch verschwägert sei. Ähnliches sei auch seiner ehemaligen Landtagskollegin Claudia Jung von den Freien Wählern passiert, betont Scheerschmidt, "aber bei ihr wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt". Auch aus diesem Grund sei das Strafmaß überzogen.
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JUSTIZMINISTERIN Beate Merk zahlte Schwester bis zu 3000 Euro im Monat
Die Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag weitet sich aus. Weitere hochrangige Politiker haben am Donnerstag eingeräumt, Verwandte beschäftigt zu haben
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Verwandtenaffäre: Keine Ermittlungen im Fall Winter
Der schwäbische CSU-Abgeordnete Georg Winter bekommt wegen der Beschäftigung seiner minderjährigen Kinder keine weiteren Probleme mit der Justiz. Nach mehreren Anzeigen gegen ihn lehnte die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen Winter ab. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte einen entsprechenden Bericht der Augsburger Allgemeinen. Es gebe keinen strafrechtlichen Verdacht.
Interessant an dieser Begründung ist vor allem, dass die Staatsanwalt damit den Ball an den Landtag selbst zurückspielt. Nur wenn Winter diesen durch seine Familien-Arbeitsverträge geschädigt hätte, wäre Betrug als Tatbestand in Betracht gekommen. Dafür hätte Winter jedoch den Landtag im Unklaren über die umstrittenen Details lassen müssen. Das aber war offenbar keineswegs der Fall. Aus den Unterlagen des Landtagsamts ergebe sich, dass Winter von Anfang an exakt das Alter seiner Kinder angegeben hatte, sagte Steinkraus-Koch der SZ. Der Landtag sei also "über die Problematik ausreichend informiert" gewesen, heißt es in dem Bescheid der Justiz.
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CSU-Verwandtenaffäre: Georg Winter (CSU) bezahlte seinen Sohn auch, als der im Ausland studierte. Aber es "gibt ja schließlich Telearbeit".
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Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid (CSU)
 muss sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wegen seiner Verstrickungen in die Verwandtenaffäre des Landtags aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten. Die Schadenssumme soll 400 000 Euro betragen.
Der Politiker hatte seine Ehefrau Gertrud jahrelang mit einem Werkvertrag als Sekretärin beschäftigt und ihr hierfür bis zu 5500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich auf Steuerzahlerkosten ausbezahlt.
......Seehofers hartes Durchgreifen in der Verwandtenaffäre hatte verhindert, dass die CSU bei der Landtagswahl eine Pleite erlebte. Sie schaffte sogar die Rückkehr zur Alleinregierung.
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Aufhebung der Immunität von Ex-Fraktionschef beantragt
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Die fünf Familienunternehmer im Kabinett
Zwei Minister und drei Staatssekretäre betrieben ein Familienunternehmen. Bildungsminister Ludwig Spaenle räumte als Erster ein, dass er seine Frau auf Staatskosten beschäftigt. Er kündigte ihr sofort, bedauerte den Fehler und erklärte, dass er 34 889 Euro an die Staatskasse zurücküberwiesen habe. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner wollte lieber eine Spende machen, zahlte dann aber 13 666 Euro an die Staatskasse. Zehn Jahre hatte er seine Frau beschäftigt für „919 Euro netto“. Und seine Schwester dazu.  Franz Pschierer (Wirtschaft) erklärte, 42 000 Euro zurückgezahlt zu haben. Besonders dreist war Gerhard Eck (Inneres). Seine Frau leitete eine Baufirma und jobbte nebenbei auch noch im Büro ihres Mannes. Bernd Sibler (Wissenschaft) versicherte, er habe den Vertrag mit seiner Frau beendet, als er 2007 ins Kabinett berufen wurde.
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Jakob Kreidl (CSU) - Dieser bayerische Landrat lässt keinen Skandal aus
Die Skandale um den Miesbacher Landrat reichen für mehr als einen Rücktritt: Doktorarbeit abgeschrieben, Gattin auf Steuerzahlerkosten beschäftigt und jetzt auch noch eine 120.000 Euro teure Geburtstagsparty. Trotzdem hofft Jakob Kreidl auf Wiederwahl.
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Mies gelaufen in Miesbach - der Fall Kreidl, von Michael Watzke, am 27. Februar 2014 im Deutschlandfunk Audio (mp3)
14 Jahre lang hatet er seine eigene Ehefrau Elisabeth Kreidl angestellt – bezahlt wurde sie aus Steuermitteln.
Als Landrat hat Jakob Kreidl lukrative Nebenjobs. Zum Beispiel im Aufsichtsrat der Bayerischen Landesbank.
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Schwarzbuch Miesbach
Demnach beanstandet das Innenministerium, das die Aufsicht über die Sparkassen und die Landkreise innehat, nicht nur die 118 000 Euro teure Geburtstagsfeier für den Miesbacher Ex-Landrat Jakob Kreidl (CSU), die diesen letztlich die Wiederwahl gekostet hat. In ihrem Fokus stehen auch die Ausstattung von Kreidls Büro im Landratsamt und anderes mehr.
Die Wochenendfahrt in das schweizerische Interlaken, die sich Kreidl, Vize Färber, Bromme und 16 Bürgermeister im Frühjahr 2012 gönnten, rügt das Innenministerium ebenfalls. Sie hat wenigstens doppelt so viel gekostet wie die bisher bekannten 34.000 Euro.
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Abschied von Landrat Kreidl - Reuelos und tränenreich
Verwandtenaffäre, Plagiatsaffäre, Sparkassenaffäre: Der Miesbacher Landrat Jakob Kreidl hat sich einen fragwürdigen Ruf erworben. Bei seinem Abschied hebt er dennoch nur seine Verdienste hervor - und bricht in Tränen aus. Der scheidende Landrat, der von Parteichef Horst Seehofer vor der Kommunalwahl zum Rückzug gezwungen worden war, sprach lediglich von "Turbulenzen in den vergangenen Wochen".
Während Kreidl sich offiziell verabschiedet, läuft im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistags und bei der Regierung von Oberbayern die Untersuchung seiner Affären. Auch die Staatsanwaltschaft München II sammelt Unterlagen für den Fall einer strafrechtlichen Aufarbeitung.
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Kreidl-Stellvertreter steht unter Druck
Nach dem Miesbacher Landrat gerät auch sein Vize Färber in Bedrängnis. Auch er hatte sich seinen runden Geburtstag von der Sparkasse zahlen lassen.
Aiwanger forderte eine Diskussion über die Rolle der Sparkassen. „Die Sparer bekommen keine Zinsen, aber die Sparkassen betätigen sich als Party-Sponsoren“, sagte der FW-Vorsitzende. Mit Blick auf den Vorsitz Kreidls im Verwaltungsrat der Sparkasse und Färbers Mitgliedschaft in dem Gremium sagte Aiwanger: „Hier hat wohl die Kontrolle versagt.“ Kreidl und Färber sei die Selbstbedienung wichtiger gewesen als die Kontrolle.
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Ein Kommentar zur Salamitaktik in der "Affäre Miesbach"Es ist nicht zu weit gegriffen, zu behaupten, dass sich Teile der Eliten im Landkreis in einem Auflösungsprozess befinden. Längst distanziert sich die Basis von den früheren Häuptlingen. Egal, ob die CSU von Jakob Kreidl, die Freien Wähler von Arnfried Färber oder die Sparkasse von Georg Bromme.
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Presseerklärung der SPD-Kreistagsfraktion
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Anwalt von Haderthauers Ex-Geschäftspartner zweifelt an Bilanz

Pontons Anwalt hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen Christine Haderthauer und ihren Ehemann sowie den neuen Besitzer der Firma wegen möglichen Betrugsverdachts erstattet.
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Mit dem französischen Geschäftsmann Ponton hatten Hubert Haderthauer und seine Frau eine Firma betrieben, die in den Bezirkskrankenhäusern Ansbach und Straubing von psychisch kranken Straftätern hochwertige Modellautos produzieren ließ. Aus der genauen Stückzahl sowie den Material- und Personalkosten, die dezidiert festgehalten sind, können fundierte Rückschlüsse auf die tatsächlichen Umsätze gezogen werden.
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Dafür interessiert sich bereits die Landesanwaltschaft, die gegen den Landgerichtsarzt Haderthauer wegen möglicher Dienstverstöße ermittelt.
Zum einen wird seinem Mandanten zur Last gelegt, in privatärztlicher Nebentätigkeit Geld für Drogenscreenings eingenommen zu haben, obwohl dies in seinen Aufgabenbereich als Leiter der landgerichtsärztlichen Dienststelle falle. Zum anderen habe Haderthauer seine Dienstpflichten verletzt, weil er in seiner Zeit als Arzt im Bezirkskrankenhaus Ansbach (von 1986 bis 1991) auch für die Firma "Sapor Modelltechnik" tätig war - ohne sich von seinem Dienstherrn diese Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Die laut Haderthauer 1990 gegründete Firma vertrieb zu dieser Zeit hochwertige Modellautos, die von psychisch kranken Straftätern in der forensischen Klinik Ansbach im Rahmen ihrer Arbeitstherapie hergestellt worden waren.
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Steuer-Razzia beim Mann von Bayerns Staatskanzlei-Chefin
Haderthauers Modellbauaffäre weitet sich aus
Der Mann der CSU-Politikerin Christine Haderthauer ist offenbar ins Visier von Steuerfahndern geraten.
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In die Affäre um die bayerische Staatsministerin Christine Haderthauer und ihren Ehemann soll sich die Steuerfahndung eingeschaltet haben, berichtet die SZ
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Bayerischer Oberster Rechnungshof (ORH):  Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof schwere Vorwürfe gegen das Parlament. Die umstrittene Altfallregelung zur Beschäftigung von Eheleuten und Kindern hätte nach Ansicht der Finanzprüfer schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr angewendet werden dürfen.
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Bananenrepublik Bayern
Außerdem brachte ein Sonderbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH)  im August 2013 weitere Ungereimtheiten ans Licht: Unter anderem legte sich ein Abgeordneter auf Kosten des Landtags eine 6000-Euro-Kamera zu, weil er sich eine „gescheite“ Leica gönnen wollte.
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Amigos und Affären – Hat die Selbstbedienung im Münchner Landtag System?
Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl in Bayern kämpfen die Parteien nicht nur um Wählerstimmen, sondern um ihren Ruf. Nach Ansicht des Parteienkritikers von Arnim sind die aktuelle Verwandtenaffäre und der Skandal um die Anschaffung einer 6000-Euro-Kamera auf Staatskosten nur die Spitze des Eisbergs.
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Legitime Beschäftigung oder Amigowirtschaft?
Prof. Dr. jur. Michael Kubiciel: ....wir, die Wähler, haben uns angewöhnt, an Politiker moralische Maßstäbe zu stellen, die für uns selbst, als Angestellte, Unternehmer oder Beamte, nicht gelten. Denn zweifellos ist es rechtlich zulässig und moralisch akzeptabel, wenn die Zahnärztin ihren Ehemann mit Abrechnungen betraut, der Fleischer seine Frau als Verkaufskraft beschäftigt oder der Sohn des Regierungspräsidenten Dienst in einer Fachabteilung tut. Für Abgeordnete und ihre Angehörigen soll dies nicht gelten – und dies ist, wenn nicht verfassungswidrig, so doch hart an der Grenze zur Legitimität.
Wenn man eine Vettern- oder Amigowirtschaft konsistent bekämpfen wollte, müsste man auch die Einstellung von Partei- oder Studienfreunde, Bekannten aus Stadt, Dorf oder Verein und vieles mehr verbieten. Dies ist weder praktisch justiziabel noch rechtsethisch zu rechtfertigen.
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Das Buch "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen" von Hans Herbert von Arnim erscheint und tritt die Diskussion um die "Familienaffäre" los. Zwei Tage später diskutiert der bayerische Landtag über Arnims Kritik.  weiterlesen

Macht und Missbrauch: Von Strauß bis Seehofer
Ein Insider packt aus
Der Bestseller über Amigos und Affären der Politik
Wilhelm Schlötterer (Autor)   weiterlesen


Samstag, 24. Mai 2014

SZ: Bayerische Justiz - Der gute Ruf ist weg


Wann gab es diesen? Zu FJS-Zeiten, oder gar zu Erich Kisl-Zeiten, Hundhammer-Zeiten, Spielbankaffäre?

War der angeblich "gute Ruf" denn jemals berechtigt oder nicht vielmehr die Folge von Ignoranz gegenüber den Fehlentscheidungen und Mauscheleien, die es immer gegeben hat?

Die ersten, großen, Eklats waren doch schon Ende der 70ger Jahre bekannt geworden. Auch Dank Joachim Roth, dem sich viele Beamte offenbarten, die den Druck "von oben" als unerträglich bezeichneten. Wenn ein Ermittler seine Arbeit gut machte, aber einen "Großen" erwischte wurde er fertig gemacht- um ihn später aufgrund "psychischer Störungen " zu versetzen in einen ungefährlicheren Job.
(Aus den Kommentaren)

Erst der Fall Mollath, dann der Fall Peggy.
Jetzt möglicherweise noch Milde für kriminelle Ärzte?

Vom einst guten Ruf der bayerischen Justiz ist im Moment wirklich wenig übrig geblieben. Gut möglich, dass die Geschehnisse seit dem Jahr 2006, als die "Soko Labor" ihre Arbeit aufnahm, die CSU-Politikerin (Beate Merk) noch einholen werden.

Bemerkenswert ist die Rolle, die dem heutigen CSU-Parteivize Peter Gauweiler in diesem Fall zufällt. Er hat einen der Beschuldigten, den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf, vertreten. Als Anwalt forderte Gauweiler mit einer Härte, für die er früher als Innenpolitiker gefürchtet war, gegen die Kriminalbeamten vorzugehen. Gauweiler war einmal ein Mann, der den Respekt der Polizei genoss. Davon bleibt nicht mehr viel.
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In einem am 1. Juli 2013 veröffentlichten Interview sagte die damalige Jusitzministerin Beate Merk:
Sie nehme wahr, "dass die Justiz unheimlich an Vertrauen verloren" hat.

Seehofer wusste von Labor-Affäre
Die Liste der Politiker, die über ein fragwürdiges Abrechnungssystem von 10.000 Ärzten in Bayern Bescheid wussten, wird immer prominenter. Sogar Ministerpräsident Seehofer war informiert – doch der schob das Problem ab.
Im Zuge von Ermittlungen gegen 10.000 Ärzte in der sogenannten "Labor-Affäre", die einen möglichen Schaden von 500 Mio Euro aufklären sollten, stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg mit Wissen der damaligen Jusitzministerin Merk rund 150 Verfahren ein, der Rest ist aufgrund von Untätigkeit der Behörde mittlerweile verjährt.
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s.a. Ärzte-Betrugsverfahren

quer vom 22.05.2014, 20:15 Uhr, Bayerisches Fernsehen
Justizkrise-Bayerische Staatsanwälte im Zwielicht
Studiogespräch zur "Labor-Affäre"
Beeinträchtigte Glaubwürdigkeit der Justiz     (Video)

Affäre Schottdorf Landtag steht vor langwierigem U-Ausschuss
Der Augsburger Laborarzt Schottdorf soll Tausenden Kollegen beim Betrug geholfen haben. Haben es die Justizbebörden gedeckt? Sie weisen die Vorwürfe zurück. Grüne und Freie Wähler im Landtag fordern einen Untersuchungsausschuss. 
Bayerischer Rundfunk

Ungeklärt ist bislang aber die Rechtsfrage, ob Schottdorfs Verstöße gegen die Gebührenordnung Betrug - und damit strafbar - waren.
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Rechtsausschuss: Staatsregierung und Justiz berichten zum Fall Schottdorf
Worum geht es? Ein Privatpatient geht zum Hausarzt, der ihm Blut abnimmt und das Blut ins Labor schickt. Die Rechnung für die Blutuntersuchung erhält der Patient vom Hausarzt und nicht vom Labor, obgleich nur das Labor abrechnungsberechtigt ist. Hat sich der Hausarzt strafbar gemacht? Ja, aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist mittlerweile klar, dass es aus Perspektive der Justiz sinnvoller gewesen wäre, gegen die betroffenen Ärzte weiter zu ermitteln und Anklage zu erheben. Warum hat die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlungen eingestellt? Dieses heute maßgebliche Urteil lag ihnen noch nicht vor, als sie die Ermittlungen einstellten, erklärten jetzt die Staatsanwälte.
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Nur für CSU alles klar

Ermittelte Justiz zu lax gegen ein medizinisches Abrechnungskartell? Auch die SPD möchte das nun mit einem Untersuchungsausschuss im Landtag klären.
Hochrangige Vertreter des bayerischen Justizministeriums und der Staatsanwaltschaften berichteten – und der Oberpfälzer SPD-Mann Franz Schindler, Vorsitzender des Rechtsausschusses, baute vor: Er ordnete ein Wortprotokoll an, „damit es keine Missverständnisse dessen geben kann, was heute gesagt wird“.
Medien berichteten von einem möglichen Schaden in Höhe von 500 Millionen Euro und von bis zu 10 000 Mediziner, die ins Abrechnungskartell verstrickt waren. Helmut Seitz, Leiter der Abteilung Strafrecht im Justizministerium, wies dies zurück. Ein Schaden sei „schwer zu begründen“, da zum üblichen Gebührensatz abgerechnet worden sei.
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„Das Bayerische Staatsministerium der Justiz, der Generalstaatsanwalt in München sowie die Leiter der befassten Staatsanwaltschaften München I und Augsburg haben heute, wie dies auch von der CSU-Fraktion gefordert worden war, den Rechtsausschuss des Landtags umfassend über den so genannten Fall Schottdorf informiert.“ So bewertet Petra Guttenberger, die Vorsitzende des Arbeitskreises Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, den heutigen Bericht der Justiz im Landtag zum Thema Schottdorf.Weiter zum vollständigen Artikel ...

Eklatante Widersprüche
Rechtssausschuss - Fall Schottdorf: Opposition will Untersuchungsausschuss

Nun hat die Angelegenheit aber auch eine politische Facette, weil sich Laborarzt Schottdorf in dem Verfahren vom heutigen CSU-Vize Peter Gauweiler hat juristisch vertreten lassen. Dessen Intervention führte unter anderem dazu, dass gegen mit dem Fall betraute Kriminalbeamte wegen uneidlicher Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger ermittelt wurde – letztlich ohne Ergebnis. Die beiden Polizisten klagen aber bis heute über Behinderungen ihrer Arbeit. Weder Seitz noch die Staatsanwälte konnten im Rechtsausschuss deren Vorwürfe restlos klären. Man verneinte lediglich kollektiv eine „unzulässige Einflussnahme“. Der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz betonte, man habe stets „nach Recht und Gesetz entschieden“.
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Ärzte-Betrugsverfahren Landtag erwägt eine Soko Justiz

Wer wusste was?
Regierungschef Horst Seehofer wusste spätestens seit 2010 von den Vorgängen. Damals hatte einer der Ermittler über seinen Anwalt, den Linken-Politiker Gregor Gysi, Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen. Seehofer sagte, er habe den Brief ernst genommen und um Prüfung durch das Innen- und das Justizressort gebeten. "Ich habe draufgeschrieben: wichtig." Geantwortet habe dann in seinem Auftrag das Justizressort unter Beate Merk. Wenn Fachleute zu dem Ergebnis kämen, das sei "in Ordnung", dann könne er keine eigenen Ermittlungen anstellen. Jetzt wird ganz fieberhaft innerhalb der Staatsregierung recherchiert, ob an den Vorwürfen nicht doch etwas dran ist.

Nemetz ist auf dem Sprung, er ist als Präsident des Amtsgerichts München im Gespräch. Auch er wird viel zu erklären haben.

aus den Kommentaren:
alterschwingenstein 19.5.2014 | 0:27 Uhr
Der verantwortliche Leiter der Augsburger Staatsanwaltschaft auf dem Sprung zum Münchner Amtsgerichtspräsidenten. Allein dieser Nebensatz im Artikel entlarvt exemplarisch das System CSU in der Bayerischen Justiz, eine in Jahrzenten Alleinherrschaft zementierte politische Einflußnahme und Steuerung der Justiz durch Besetzung sensibler Schlüsselfunktionen mit geeigneten "Persönlichkeiten".
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Gründlich aufklären
Einen schlechten Beigeschmack hinterlässt schon jetzt das Auftreten des Schottdorf Anwalts Peter Gauweiler: Der CSU-Mann attackierte im Interesse seines Mandanten mit großer Härte die Justiz. Das Allgemeinwohl, dem er als Volksvertreter verpflichtet wäre, rückte in der Prioritätenliste nach hinten. Es sollte aber stets sein Hauptanliegen sein.
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Viele Fragen an Justiz
Am Donnerstag entscheidet sich im Landtag, ob auch die SPD in der Laborarzt-Affäre einen Untersuchungsausschuss wünscht.
Entscheidend im Fall Schottdorf ist die Rolle der Justiz. ...Schottdorfs Anwalt war CSU-Mann Peter Gauweiler, der auf dem Dienstweg gegen Ermittler vorging. „Er hat scharf geschossen. Das darf man als Anwalt, aber es hat natürlich einen Geschmack, dass Schottdorf wechselweise von hohen CSU-Funktionären vertreten wurde, sogar vom ehemaligen Justizminister Hermann Leeb“, sagt Schindler.
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Gauweilers Empfehlungen an die Polizei

Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler legte dem Chef des Landeskriminalamts im Fall Schottdorf Ermittlungen gegen einen Beamten nahe.
Die Freien Wähler im Landtag sehen darin den Verdacht politischer Einflussnahme.
Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, bezeichnet Gauweilers Intervention als "dickes Ding": "Herr Gauweiler ist ja nicht irgendein Strafverteidiger, da liegt der Verdacht der politischen Einflussnahme sehr nahe", sagt der Abgeordnete. Er fordert auch zu diesem Thema eine Erklärung der Staatsregierung im Landtagsplenum. Sollte diese unbefriedigend ausfallen, droht Streibl mit einem Untersuchungsausschuss. Dies hatten zuvor bereits auch die SPD und die Grünen angedeutet.
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Strafverfahren für Ermittler
Zwei damalige Ermittler des Landeskriminalamtes fühlten sich in ihrer Arbeit behindert und waren später selbst mit Strafverfahren gegen sie überzogen worden. "Wir sind gegrillt worden", sagte Stephan Sattler, einer der Beamten, im Gespräch mit der SZ. Der andere, Robert Mahler, verklagt den Freistaat auf Schadenersatz.
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Fall Schottdorf
Bohrende Spekulationen: Justiz wehrt sich gegen drohenden Skandal

Drei Staatsanwälte und ein Ministerialdirigent berichten im Landtag über die schwierigen Ermittlungen gegen den Augsburger Laborarzt Schottdorf und seine Geschäftspartner. Von Uli Bachmeier.
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Fall Schottdorf: Augsburger Justiz muss im Landtag berichten
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte Schottdorf seit Anfang der neunziger Jahre mehrmals angeklagt. Zwei große Betrugsprozesse endeten 1992 und 2000 mit Freispruch beziehungsweise Einstellung gegen Geldbuße. In einem weiteren Fall wurde Schottdorf 2007 verurteilt, weil er einem korrupten Staatsanwalt Geld geliehen hatte.
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Dr. Schottdorf soll 12 Millionen Euro zu viel kassiert haben

1987 saß der Laborarzt erstmals vor Gericht. Betrug konnte ihm nie nachgewiesen werden. Ein Untersuchungsausschuss soll nun die Frage nach Einflussnahme auf die Ermittler klären.
Ein Arzt schleicht sich unter falscher Identität, mit falschem Bart und Perücke, ausgerüstet mit Fotoapparat und Videokamera in das Labor eines Konkurrenten ein, um zu spionieren. Sein Ziel: Er will Beweise sammeln dafür, dass sein Konkurrent ein Betrüger ist. Der Spion wird enttarnt und wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
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Gegen 10.000 Mediziner nicht ermittelt?

Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft in Augsburg weist den Vorwurf zurück, rund 10.000 Ärzte, die unter Manipulationsverdacht stehen sollen, nicht verfolgt zu haben.
weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine

Justiz-Posse um möglichen Ärztebetrug
Beweismittel geschreddert

In der Labor-Affäre um womöglich betrügerische Ärzte kommen immer neue Erkenntnisse ans Licht: Die Staatsanwaltschaft Augsburg gab 600 000 konfiszierte Laborkarten wieder frei - sie wurden umgehend vernichtet. Aus zweifelhaftem Grund.
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Wie recht doch der Rechtsanwalt von Mollath hatte. Er erwarte in Bayern nichts von der Justiz, der Fall wird außerhalb Bayern entschieden.
Traurig aber wahr und kein Einzelfall.

Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz
Augsburger Oberstaatsanwalt zieht es mit 63 Jahren nach München
Augsburgs Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz will an die Spitze des größten deutschen Amtsgerichts in München. Zuletzt war er wegen des Falls Gurlitt in die Kritik geraten
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Mehr zur STA Augsburg
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WittmannAndreas 19.5.2014 | 10:53 Uhr

Offener Brief an Minister Bausback

Sehr geehrter Herr Minister Bausback,

der Presse entnehme ich, dass Sie aller Voraussicht nach den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg zum Präsidenten des größten deutschen Amtsgerichts ernennen werden.
Hierzu möchte ich Ihnen meine größten Bedenken mitteilen.

Herr Nemetz hat in der Vergangenheit als Leitender Oberstaatsanwalt in Augsburg mehrfach durch nicht unbedingt absolut einwandfrei rechtsstaatliches Vorgehen auf sich aufmerksam gemacht.

Ich möchte dabei insbesondere an die folgenden Verfahren erinnern:
1. Während der Parteispendenaffäre im November 1999 wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg unter Leitung von Herrn Nemetz der Vorschlag abgelehnt, Altkanzler Helmut Kohl (CDU) als Zeugen vorzuladen, obwohl dieser zur Aufklärung der Vorwürfe der wichtigste Zeuge gewesen wäre.
2. Unter Herrn Ltd. OStA Nemetz wurde im Herbst 2012 (rechtswidrig) ein Anfangsverdacht bejaht, der designierte Direktkandidat der CSU, der Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) wäre beleidigt worden und es wurde mit Hilfe des Amtsgerichtes ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss gegen die Augsburger Allgemeine erwirkt.
3. Im Februar 2013 wurde die Anzeige von Gustl Mollath gegen einen Richter und einen Psychiater, die entgegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes Herrn Mollath trotz dessen klarer Willensbekundung, sich nicht explorieren zu lassen, mehrere Wochen der Freiheit berauben, eingestellt.
4. Im Jahr 2011 wurde ohne valide Rechtsgrundlage die Bilder des Cornelius Gurlitt beschlagnahmt. Bilder die unstrittig im Eigentum des Herrn Gurlitt waren.
5. Rund 10.000 Mediziner, denen das Landeskriminalamt wegen Betrugsverdachts auf der Spur war, blieben offenbar unbehelligt, da die Staatsanwaltschaft Augsburg unter Leitung von Herrn Reinhard Nemetz viele Verfahren einstellte sowie den überwiegenden Teil verjähren ließ.

Sehr geehrter Herr Minister Bausback, Richter und Staatsanwälte in Bayern schwören zu Beginn ihrer Amtszeit einen Amtseid.

Falls Sie der Ansicht sind, Herr Ltd. OStA Nemetz für seine beachtenswerte Auslegung seines Amtseides auch noch mit einem Karrieresprung, der auch mit einer zwei Stufen höheren Besoldung verbverbunden wäre, belohnen zu müssen, riskieren Sie eine weitere Schädigung des sowieso schon arg ramponierten Rufs der Bayerischen Justiz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann

Quelle

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CSU'schen Staatsmachtkomplex aufbrechen

"Dass der CSU-Politiker Gauweiler im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen seinen Parteifreund Schottdorf bei den Behörden interveniert, ist ein bemerkenswerter Vorgang, aber Teil des Systems CSU", kritisierte FDP-Generalsekretär Daniel Föst. Die jahrzehntelange  Herrschaft der CSU in Bayern habe zu engen Verflechtungen zwischen Partei, Staat und Justiz geführt, "die zum Missbrauch geradezu einladen".
In Bayern würden die Grenzen zwischen den Gewalten immer wieder verschwimmen, sagte Föst. Es werde Zeit, den "CSU'schen Staatsmachtkomplex" Schritt um Schritt aufzubrechen.

Ein wichtiger Schritt dazu sei es, den Einfluss parteipolitisch dominierter Ministerien auf die Gerichte zurückdrängen: "Derzeit entscheidet die Staatsregierung über Anstellung und Beförderung von Richtern", erklärte der FDP-Politiker. Das Verfahren sei intransparent und begünsigt Parteibuchwirtschaft. Die Verquickung von Staatsanwalts- und Richterlaufbahnen führe zudem zu einer ungesunden Nähe zwischen Gerichten und  Strafverfolgungsbehörden.

"Das zu ändern ist Ziel unseres Volksbegehrens 'Für eine unabhängige Justiz in Bayern'", so Föst. "Wir wollen diesen CSU-Staatsmachtkomplex nach und nach in ein modernes, demokratisches bayerisches Gemeinwesen verwandeln."

Quelle

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martindeeg     

Die Bayerische Justiz und der Missbrauch des Par. 63 StGB
Beschuldigte entscheiden über sich selbst – Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Frank Gosselke
Es geht konkret um den Missstand in der bayerischen Justiz, dass Beschwerden und Strafanzeigen gegen diese Justiz durch diese Justiz selbst, selbstreferentiell und “in eigener Sache” abgefertigt werden.
Hier hat sich offenkundig ein rechtsfreier Raum zu Lasten der Bürger etabliert, der nicht nur endlich öffentlich gemacht werden muss sondern ab sofort als “Chefsache” abgestellt werden muss.
Diese Geltendmachungen hier sind u.a. auch Inhalt der Beschwerde beim EGMR, 1033/12.......
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Zusammengestellt durch Volker Stiny

Mittwoch, 21. Mai 2014

Super-Jackpot! Kölner daddelt 14 Stunden am Automaten


„Ich hatte den Hauptgewinn, den Bildschirm voller Cowboys und auf einen Schlag rund 7000 Euro gewonnen“, berichtet der Geschäftsmann.

Die Gewinnausschüttung war mit 450 Freispielen verbunden, die vor der Auszahlung abgespielt werden mussten. Zudem legte der Automat jede halbe Stunde eine 30-minütige und gesetzlich vorgeschriebene Zwangspause ein, um maximal 500 Euro des Gewinns gutzuschreiben.

„Das bedeutet, dass mein Mann 14 Stunden in dieser Bimmelbude saß, und auf sein Geld wartete“, erzählt seine Freundin.

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VG Mainz: Teilerfolg für "Aktion Mensch"

VG Mainz: Az.: 6 K 17/13.MZ

Pressemitteilung 9/2014
Klage wegen Losgutscheinen bei REWE und dm - Teilerfolg für "Aktion Mensch"

Der Veranstalter der ZDF Fernsehlotterie "Aktion Mensch" (Aktion Mensch e.V.) – Kläger – hat mit seiner Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen des beabsichtigten Vertriebs von sogenannten Los-Gutscheinen über die Handelsketten REWE und dm vor der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz teilweise Erfolg gehabt.

Der Kläger plant folgende Vorgehensweise: Der Käufer des Los-Gutscheins bezahlt den Preis für diesen an der Kasse von REWE oder dm und entscheidet anschließend, ob er den Gutschein telefonisch oder online bei der „Aktion Mensch“ selbst aktiviert oder ob er auf eine Aktivierung verzichtet und so den Gutscheinbetrag spendet.

Das beklagte Land – als für alle Bundesländer zuständige Behörde – lehnte die Erteilung einer Erlaubnis zum Vertrieb der Los-Gutscheine ab, weil es sich bei dem Losverkauf um gewerbliche Spielvermittlung handle und die beiden Handelspartner die hierfür erforderlichen Vermittlungserlaubnisse nicht besäßen.

Die Richter der 6. Kammer haben auf den entsprechenden Antrag des Klägers festgestellt, dass REWE und dm für den Verkauf von Los-Gutscheinen keine glücksspielrechtliche Vermittlungserlaubnis benötigen. Der bloße Verkauf der Gutscheine beinhalte keine Vermittlung von Glücksspiel, da der potentielle Spieler bei den Handelsketten trotz der Entgeltentrichtung noch keine Gewinnchance erhalte; diese erhalte er erst mit der Aktivierung des Los-Gutscheins beim Lotterieveranstalter selbst. Auch erst mit dieser Aktivierung komme ein Spielvertrag zustande.

Keinen Erfolg hat die Klage insofern gehabt, als die Richter entschieden haben, dass der Kläger selbst entgegen seinem Antrag für sein neues Vertriebskonzept einer glücksspielrechtlichen Vertriebserlaubnis bedarf. Der Verkauf der Los-Gutscheine bei den Handelsketten und die nachfolgende Aktivierung der Gutscheine bei der „Aktion Mensch“ selbst erweise sich in der Zusammenschau als neue und damit genehmigungsbedürftige Vertriebsform. Über die Erteilung der Genehmigung müsse das beklagte Land nunmehr im Ermessenwege erneut befinden, wobei es aber nicht mehr zugrunde legen dürfe, dass es sich bei dem bloßen Verkauf der Gutscheine um eine erlaubnispflichtige Glücksspielvermittlung handle. Außerdem werde es zu berücksichtigen haben, dass der Fachbeirat „Glücksspielsucht“ gegen den neuen Vertriebsweg keine Bedenken geäußert habe.

Az.: 6 K 17/13.MZ

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können, auch per E-Mail, angefordert werden (poststelle@vgmz.mjv.rlp.de).

Im Internet finden Sie die Pressemitteilungen und Terminshinweise des Verwaltungs­gerichts Mainz unter der Adresse www.VGMZ.mjv.rlp.de. Für den laufenden Bezug von Presse­mitteilungen steht Ihnen ein News­mailer unter der Adresse www.mjv.rlp.de , sodann unter Aktuelles, zur Verfügung.   


Datum:    19.05.2014
Herausgeber: Verwaltungsgericht Mainz

Quelle

Montag, 19. Mai 2014

Wien: Vergabe von Casinolizenzen

Century, Casinos, Tojner und Novomatic kämpfen mit harten Bandagen um Wien
"Grand Casino Wien" soll Superreiche aus Russland und Co. in die Hauptstadt locken

Es geht um viel Geld, schließlich sollen die zwei neuen Konzessionen für Wien und jene für Niederösterreich 15 Jahre laufen. Beworben haben sich der bisherige Platzhirsch Casinos Austria und sein großer Rivale, der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic. In Wien wollen beide in den Prater, wobei es in der Branche als so gut wie fix gilt, dass dort Novomatic zum Zug kommt.

Die Niederösterreicher haben im Prater bereits eine große Admiral-Spielhalle, die sie zu einem noch größeren Vollcasinos ausbauen wollen.

Weltweit wird in der Branche mit harten Bandagen gekämpft.
Die Konzerne sind darauf bedacht, das Zockerbuden oft anhaftende Schmuddel-Image loszuwerden und auf der anderen Seite Rivalen zu bezichtigen, Menschen in die Spielsucht zu treiben ("Wir sind die Guten").
Betreiber von Casinos, Automatensalons und Online-Glücksspielplattformen geben Abermillionen für PR und Anwälte aus.
Neben Klagen gegen die Konkurrenz oder wegen unliebsamer Medienberichte schlägt auch das Lobbying beispielsweise in Brüssel und bei nationalen Gesetzgebern ordentlich zu Buche. Glücksspielanbieter agieren in vielen Ländern rechtlich im Graubereich und zahlen vielfach kaum Steuern.
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Mehr zur Lizenzvergabe in Österreich

EuGH zu den österreichischen Bestimmungen für Automaten-Glücksspiele

Beschränkungen nur bei tatsächlichem Spielerschutz zulässig !
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A - Glücksspiel: Wackelt Lizenzvergabe?
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Glücksspielgesetzgebung - EU schickt blauen Brief nach Wien
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Streit um die Öffnung des Glücksspielmarktes
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Samstag, 17. Mai 2014

Baden-Würtemberg: Konzession für Spielbanken europaweit ausgeschrieben

Die Konzession für die drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart ist erstmals europaweit ausgeschrieben worden.
Dies teilte das Innenministerium am Freitag in Stuttgart mit. Der Betrieb solle für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Bieter gehen.

Spielbankerlaubnis in Baden-Württemberg europaweit ausgeschrieben


Das Innenministerium hat die Erlaubnis zum Betrieb der drei baden-württembergischen Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart europaweit neu ausgeschrieben.

Die Laufzeit der bisherigen Spielbankerlaubnisse endet am 29. Dezember 2015. Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbanken soll ab 30. Dezember 2015 für die Dauer von 15 Jahren an einen einzigen Erlaubnisnehmer erteilt werden. Damit werden erstmals in Baden-Württemberg die Erlaubnisse nicht getrennt für den jeweiligen Spielbankstandort ausgeschrieben.

Das Erlaubnisverfahren richtet sich nach dem Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg. Es orientiert sich am vergaberechtlichen Wettbewerbsverfahren. Grund hierfür ist der Charakter der Spielbankerlaubnis als Dienstleistungskonzession. Dabei sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz sowie das Diskriminierungsverbot zu beachten.

Mit der Zielsetzung, einen möglichst großen Interessentenkreis einzubeziehen, müssen Antragssteller zunächst ihr Interesse bekunden und dabei ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Hierfür wird den Interessenten Zeit bis 16. Juli 2014 eingeräumt. Alle Antragsteller, die fristgerecht ihre Unterlagen eingereicht haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden anschließend aufgefordert, ihren Antrag entsprechend den im Landesglücksspielgesetz gestellten Anforderungen zu vervollständigen. Im Anschluss daran erfolgt die Auswahlentscheidung durch das Innenministerium.

Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr getroffen werden können. Den Interessenten muss in der jeweiligen Stufe des Verfahrens ausreichend Zeit gegeben werden, um die geforderten Unterlagen und Nachweise beibringen zu können. „Wir werden das Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit und Sorgfalt durchführen. Damit gewährleisten wir, dass der am besten geeignete Antragsteller die Erlaubnis erhält“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Quelle PM


Hintergrund

Die staatlich betriebenen Spielbanken sind ein völlig marodes Geschäftsmodell, das immer weiter in die Miesen rauscht, weil es der Konkurrenz im Internet längst nicht mehr gewachsen ist.
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Spielbanken fehlen Millionen - zwei sollen schließen
Das Ergebnis ist ernüchternd. Wieder einmal. Der Bruttospielertrag der staatlichen Spielbanken 2011 weist im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von knapp 3,2 Millionen Euro auf. Nicht miteinkalkuliert sind Personal- und Betriebskosten.
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Marode Spielbanken – Um Geld in die Kasse zu bringen, versteigert der Spielbankbetreiber Westspiel zwei Bilder von Andy Warhol ......
Auch die bayerischen Spielbanken werden seit Jahren subventioniert
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Verwaltungsgericht Karlsruhe
Baden-Baden: Spielbank Baden-Baden GmbH & Co KG unterliegt im Eilverfahren
Datum: 21.07.2003
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 21.07.2003
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2000 das alte Spielbankengesetz teilweise für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, wurde im Oktober 2001 ein neues Spielbankengesetz erlassen und eine Übergangsregelung für das Recht zum Betrieb der Spielbanken Baden-Baden und Konstanz eingeführt.Nach der maßgeblichen Übergangsvorschrift soll der bisherige Rechtszustand bis zum Wirksamwerden der nach dem nunmehr in einem gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsverfahren erteilten Erlaubnisse aufrechterhalten bleiben. An dem Ausschreibungsverfahren für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank in Baden-Baden nahm neben der Antragstellerin als alleinige weitere Bewerberin die Spielbank Stuttgart GmbH & Co KG teil. Dieser wurde im Januar 2003 durch das Innenministerium Baden-Württemberg die beantragte Spielbankenerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzugs erteilt. Gleichzeitig wurde der Antrag der Antragstellerin abgelehnt.

vgl. u.a. EuGH zum Vergaberecht
Urteil Rs. C-64/08 - Strafverfahren gg. Ernst Engelmann
Urteil Rs. C-72/10 - Costa u.a.

Mit der Costa - Entscheidung des EuGH wurden die Bedingungen zur Konzessionsvergabe weiter konkretisiert, die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.

Zum staatlichen "Auftrag" führt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung 1 BvR 539/96 vom 19.07.2000 aus:
".......Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit.........."

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 122/2000 vom 21. September 2000
Dazu Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 -
Spielbankgesetz Baden-Württemberg teilweise verfassungswidrig
Das BVerfG stellte am 19.07.2000 (Az.: 1 BvR 539/96) fest, dass das Betreiben einer öffentlichen Spielbank, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, eine Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG darstellt und Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf zulässig sind, wenn mit ihnen wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.

.. der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Aus diesem Grunde ist die Zahl zugelassener Spielbanken begrenzt. Den Besonderheiten des Spielbanken"marktes" würde nicht angemessen Rechnung getragen, wenn der Staat Eingriffe in das Recht der freien Wahl des Berufs des Spielbankunternehmers nur unter der Voraussetzung vornehmen dürfte, dass dies zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter und zur Abwehr ihnen drohender schwerer Gefahren notwendig ist. Die Eigentümlichkeiten der beruflichen Tätigkeit lassen es hierfür ausreichend, im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes allerdings auch notwendig erscheinen, Beschränkungen des Zugangs zum Beruf nur davon abhängig zu machen, dass mit der im Einzelfall
beabsichtigten Beschränkung wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden, dies unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 25/2006 vom 28. März 2006
Zum Urteil vom 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01
Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung
nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 45/2007 vom 12. April 2007
Zum Beschluss vom 26. März 2007 – 1 BvR 2228/02

Bayerisches Spielbankenmonopol verfassungsgemäß


In seiner gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung wahrt das in Bayern errichtete staatliche Spielbankenmonopol auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es ist konsequent auf das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet. Das Spielbankengesetz begrenzt die Zahl möglicher Spielbanken und beschränkt sie auf bestimmte Orte.
Die Spielbanken werden nicht in auffallender oder im Alltag allgegenwärtiger Form beworben.


OLG München: Unzulässige Glücksspiel-Reklame für Spielbanken
Ist eine Spielbank-Werbung bewusst darauf ausgerichtet zur Teilnahme am Glücksspiel aufzufordern, verstößt diese Reklame gegen das Sachlichkeitsgebot von § 5 Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) und ist wettbewerbswidrig, so das OLG München (Urt. v. 30.04.2009 - Az.: 29 U 5351/08).

Eine Plakatwerbung für die Bayerischen Spielbanken lautete wie folgt:

"CASINO.RESTAURANT.BAR.BÜHNE"

und

"SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFREGEND ANDERS".

Die Münchener Richter sahen in den Slogans eine unzulässige Werbung, denn diese enthielten einen verbotenen Aufforderungscharakter und würden nicht nur - wie vom GlüStV gefordert - sachlich informieren.

Auf dem betreffenden Plakat werde das Wort "CASINO" in der Aufzählung gleich an erster Stelle genannt. Damit rücke das künstlerische und gastronomische Programm in den Hintergrund. Im Blickfeld sei das Casino und damit die Teilnahme am Glücksspiel.

Darüber hinaus werde mit dem Slogan "SPIELBANKEN BAYERN STAATLICH - BAYERISCH - AUFRGEND ANDERS" nicht nur untergeordnet mit Emotionen geworben. Durch den emotionalen Charakter trete die sachliche Information zurück.        Quelle

-Spielsucht-


Zocker verklagt Freistaat Bayern
Vom Multimillionär zum Sozialfall


Ein ehemaliger Unternehmer verzockt in der staatlichen Spielbank Bad Kissingen sieben Millionen Euro. Jetzt verklagt er den Freistaat:
Die Casino-Mitarbeiter hätten seine Spielsucht erkennen und ihn schützen müssen.
Zum Schluss, als er fast pleite war, verkaufte der Mann sein letztes Haus in Nürnberg für knapp 450.000 Euro. Als er trotzdem schon bald darauf den letzten 50-Euro-Schein gesetzt hatte, bekam er Hausverbot im Casino. Die Anwältin hat den Freistaat nun in seinem Namen verklagt: Sie wirft den Verantwortlichen vor, gegen die im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschriebene Fürsorgepflicht verstoßen zu haben - denn alle hätten zweifelsfrei erkennen müssen, dass Oskar R. pathologisch spielsüchtig sei.
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Casino-Prozess endet mit außergerichtlicher Einigung
1,6 Millionen Euro sollte ihm das Casino St. Gallen „zurück geben“, weil man seine Spielsucht ausgenützt habe – ein Vorarlberger zog gegen das Casino vor Gericht. Jetzt, nach fast einem Jahr, gab es eine außergerichtliche Einigung.
“Ich war spielsüchtig und hätte gesperrt gehört. Stattdessen hat man meine Sucht ausgenutzt“, argumentierte der Vorarlberger im Zivilprozess. Die Spielbankbetreiber machten in den ersten drei Verhandlungen allerdings nicht den Eindruck, als wären sie bereit, irgendwelche Versäumnisse einzugestehen. Im Jänner einigte man sich noch auf ein Fortsetzen des Verfahrens.
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Casino erstattet Spielverlust von 50.000 Euro

Mann durch Geldgeschenke abhängig gemacht
Das Spielcenter erklärte sich demnach vor der 6. Zivilkammer zur Zahlung von 50.000 Euro an die Ehefrau bereit. Das Verfahren ist damit rechtskräftig beendet. Az. 6 O 623/11 (LG Bielefeld)
und I-11 W 138/12 (OLG Hamm)
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Acht Jahre nach Verhaftung: bwin-Gründer in Frankreich freigesprochen


Fast acht Jahre nach der spektakulären Verhaftung der bwin-Chefs Manfred Bodner und Norbert Teufelberger während einer Pressekonferenz in Nizza wurden die beiden Manager am Freitag in Frankreich freigesprochen. Sie waren wegen Verstoßes gegen das französische Glücksspielgesetz angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hat nun zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen, sagte Teufelbergers und Bodners Anwalt Thomas Talos am Freitag auf Anfrage der APA. Das Urteil wurde mündlich in Nanterre verkündet, die schriftliche Ausfertigung folgt in den kommenden Wochen.

"Tatsache ist, dass nun unsere Auffassung, dass europäisches nationales Recht schlägt, bestätigt wurde", so der Rechtsvertreter. Der Online-Sportwettenanbieter bwin habe also in Frankreich keine Gesetze verletzt.

Die Chefs der damaligen Wiener Firma bwin, die später mit der britischen PartyGaming zu bwin.party fusioniert hat, mussten 2006 für zwei Nächte ins Gefängnis, weil die Exekutive der Meinung war, sie dürfen ihre Online-Sportwetten in Frankreich nicht anbieten.
bwin hatte sich auf EU-Recht berufen: Mit einer Lizenz aus einem EU-Staat dürfe man grenzüberschreitend tätig sein.
Das ganze hat sich aber erübrigt, da Frankreich seinen Glücksspielmarkt zwischenzeitlich geöffnet hat. Seit 2010 sind Internetwetten legal - und bwin war der erste ausländische Anbieter, der eine Lizenz bekommen hat. Heute sind auch andere internationale Anbieter auf dem französischen Markt aktiv.

Der Staatsanwalt, der Bodner und Teufelberger angeklagt hatte, hatte eine Geldstrafe von 40.000 Euro pro Person wegen Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz von 2003 bis 2005 gefordert. Haft hätte den beiden Managern nicht gedroht, sagte Anwalt Talos.
Quelle

bwin-Causa - Händler der Deutsche Bank freigesprochen
Update 2: Reaktion FMA - "Freispruch nur für Verdacht auf Insiderhandel, Verurteilung wegen Kursmanipualtion vom UVS bestätigt"

Deutsche Bank-Händler Roman Eisenschenk ist am Dienstag Vormittag vom Vorwurf des Insiderhandels im Zusammenhang mit bwin-Aktien freigesprochen worden. Das berichtet Bloomberg.

Allein der Erste Group sei laut bwin-Gerichtsakt ein Schaden von mindestens 70 Millionen Euro entstanden.
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Freisprüche im bwin-Prozess - Erste musste 100 Millionen Euro abschreiben
Im Jahr 2006 schnellte der bwin-Kurs von weniger als 20 Euro auf über 100 Euro hoch, brach dann aber wieder auf 10 Euro ein. Die Aktien des Glückspielkonzerns sind im Kreis verkauft worden: Von der Deutschen Bank wanderten sie an die Privatinvest Bank, von dort gingen sie weiter die Erste-Group-Internettochter ecetra und dann wieder zurück zur Deutschen Bank. "Das ist keine Insiderinformation, die man missbrauchen könnte", kommentierte Begsteigers Anwalt Nikolaus Vogt den Freispruch gegenüber der APA.
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wikipedia


Wettanbieter wollen aus der Grauzone
Das hessische Innenministerium muss im Auftrag des Bundes den Sportwetten-Markt neu regeln. Keine leichte Aufgabe: Für 41 Bewerber stehen nur 20 Lizenzen zur Verfügung. Die Ungeduld bei Lotto und Co. wächst.

Audio: Ungeduld bei Wettanbietern wächst 2:51 Min

20 Konzessionen sollen in Deutschland an Wettanbieter vergeben werden. So sieht es der Glückspielstaatsvertrag vor, der Mitte 2012 in Kraft getreten ist und unter anderem die Sportwetten-Thematik neu regeln soll. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist das hessische Innenministerium, das die nun schon fast zwei Jahre andauernde Lizenzvergabe mit der Komplexität des Verfahrens begründet. Im Herbst solle eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) dem hr. "Dann könnte die Entscheidung fallen."
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Freitag, 16. Mai 2014

Ärzte-Betrugsverfahren - ein neuer (alter) Justiz-Skandal?

Direkt nach dem Freispruch von Ulvi K. kommt ein lange unter den Teppich gekehrter Justiz-Skandal erneut in den Fokus der Medien.

Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen – und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch. 

Ohne die Öffentlichkeit hätte sich für Ulvi Kulac und Gustl Mollath vermutlich nichts mehr bewegt. Im Fall Peggy durchforsteten Journalisten die Akten und deckten die Ermittlungsfehler auf.  
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Ärztebetrugs-Kartell
Kein Problem für die bayerische Justiz

08.05.2014, 12:00 Uhr, Bayerisches Fernsehen  6 Min.
Sehr sehenswert, wenn auch etwas sehr kurz:  BR-Mediathek

Die Süddeutsche Zeitung berichtet:

Hat die bayerische Justiz Tausende betrügerische Ärzte geschont? Und im Gegenzug LKA-Beamte mit rechtswidrigen Methoden verfolgt? Die Landtags-Opposition zeigt sich "bestürzt" und fordert einen Untersuchungsausschuss.

Strafverfahren für Ermittler

Zwei damalige Ermittler des Landeskriminalamtes fühlten sich in ihrer Arbeit behindert und waren später selbst mit Strafverfahren gegen sie überzogen worden. "Wir sind gegrillt worden", sagte Stephan Sattler, einer der Beamten, im Gespräch mit der SZ. Der andere, Robert Mahler, verklagt den Freistaat auf Schadenersatz.

Florian Streibl, parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler, erklärte am Freitag, mit einer Sitzung des Rechtsausschuss könne die nötige Aufklärungsarbeit nicht geleistet werden. Aber auch SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher nannte die mittlerweile öffentlich gewordenen Erkenntnisse "bestürzend".
So sieht das auch Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann, der bereits einen Fahrplan absteckt: Vor der Sommerpause müsse der Ausschuss seine Arbeit aufnehmen, damit in den Ferien genügend Zeit fürs Aktenstudium bleibe. "Hier wurden Hunderte Millionen Versichertengelder verbrannt, ohne dass die Profiteure und Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden", sagte Hartmann.

Der Ausschuss muss nach Angaben von Streibl vielen Fragen nachgehen. Dazu zählt auch die Frage, warum die Justiz offenbar keine Maßnahmen ergriffen hatte, die Verjährung der Betrugsfälle zu verhindern. Er will auch wissen, wieso die Behörden so rigoros gegen Ermittler vorgegangen waren. "Offenbar sollten sie mürbe gemacht werden, weil sie zu unerwünschten Ergebnissen kamen", vermutet Streibl.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft München I damals sowohl die dienstlichen E-Mail-Konten als auch die sogenannten Home-Laufwerke der zwei LKA-Beamten auslesen lassen - ohne dass hierfür eine schriftliche Anweisung oder ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag. Dabei wurde sogar ein Schriftwechsel mit einem Rechtsanwalt in die Ermittlungsakte aufgenommen - also Material, das nach der Strafprozessordnung nicht beschlagnahmt werden darf. Die Beamten waren in dem Strafverfahren "gegen Unbekannt" weder Beschuldigte noch Tatverdächtige. Sie vermuten aber, dass die Behörden Material gegen sie sammeln wollten für parallel laufende Strafverfahren, in denen sie Beschuldigte waren.
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Gauweilers Empfehlungen an die Polizei
Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler legte dem Chef des Landeskriminalamts im Fall Schottdorf Ermittlungen gegen einen Beamten nahe. Die Freien Wähler im Landtag sehen darin den Verdacht politischer Einflussnahme.
Gauweiler war schon damals CSU-Bundestagsabgeordneter, sein Schreiben verfasste er als Anwalt des umstrittenen Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf, der ebenfalls CSU-Mitglied ist. In dem Brief, der in Kopie auch an die Staatsanwaltschaft München I und an das Landgericht München I ging, bittet Gauweiler den LKA-Präsidenten Peter Dathe, gegen den LKA-Ermittler vorzugehen, weil dieser zuvor öffentlich eine Einflussnahme von höherer Stelle in die Arbeit der Polizei kritisiert hatte.
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dominik93 schreibt:
Die bayrische Politik und Justiz ist eine einzige Schande für die Demokratie.
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Eingriff in die Pressefreiheit ?

Staatsgewalt gegen Lokalreporter
quer - Die Sendung vom 14.11.2013  BR-Mediathek

Ermittlungen nach Berichterstattung
Passauer Journalist im Visier der Fahnder

Hubert Denk hat nicht gestohlen, niemanden verletzt, geschweige denn gemordet - der Passauer Journalist hat nur über eine umstrittene Parteispende berichtet. Jetzt erfährt er, dass die Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren gegen ihn ermittelt. Sein Anwalt vermutet dahinter eine riesige Maulwurfsuche im bayerischen Polizeiapparat.
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Ein Milliardär mahnt ab
In eigener Sache: Was soll das, Herr Schottdorf?
Nach unserer Berichterstattung über die Ermittlungen der bayerischen Justiz gegen den Journalisten Hubert Denk hat der Laborunternehmer Dr. Bernd Schottdorf juristische Schritte gegen unsere Redaktion eingeleitet. Eine Antwort.....
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Pressefreiheit - Je kleiner, desto schwächer
Der Fall des freien Journalisten Hubert Denk zeigt: In Deutschland gerät die Pressefreiheit unter Druck.
Der Passauer Lokalreporter Hubert Denk ist nicht Rudolf Augstein, die Ermittlungen um die Veröffentlichungen in seinem Magazin Bürgerblick sind nicht mit der Spiegel- Affäre zu vergleichen.

Bernd Schottdorf ist vielfacher Millionär, er kann sich die besten Anwälte leisten, zuletzt war es die Kanzlei des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler. Hubert Denk dagegen ist freier Journalist, mit einer Halbtagskraft und vielen freien Mitarbeitern. Doch Denk gewinnt in allen Instanzen.

Dann ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen den freien Journalisten. Sie vermutet, Denk habe von der Parteispende nur durch ein Leck bei den ermittelnden Behörden erfahren können. Es werden 35 LKA-Beamte und Richter vernommen. Laut Medienberichten hat das Innenministerium die Anweisung erteilt, in den eigenen Reihen zu ermitteln. Die Fantasie der Ermittler scheint grenzenlos zu sein. Sie verdächtigen Denk, entweder Beamte bestochen oder den behördlichen Faxverkehr angezapft zu haben, um an seine Informationen zu gelangen. Sie überwachen nun ihrerseits den Journalisten. Die Akte Denk bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg ist inzwischen auf 704 Seiten angewachsen.

Während die Justiz gegen Denk keinen Aufwand scheut, klagen die bayerischen Ermittler der Soko "Labor", die Schottdorf im Visier haben, über Behinderungen ihrer Arbeit "von oben". Einer spricht im bayerischen Fernsehen gar von einem klaren Fall von "bayerischer Spezl-Wirtschaft".

Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Im Spiegel-Urteil, und 50 Jahre später im Cicero- Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten gestärkt und klargestellt, dass Akten, Büros und Wohnungen von Journalisten nur durchsucht werden dürfen, wenn sie einer Straftat verdächtigt werden. Ebenso wenig dürfen Ermittlungen dazu dienen, Journalisten einzuschüchtern. Im Fall Denk ermitteln die Behörden deshalb trickreich wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses.
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Kritischer Journalismus ist Verfassungsauftrag.
Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass politische Entscheidungen in der Demokratie nicht getroffen werden könnten, wenn sich der Bürger nicht umfassend informieren könne. Deswegen – so das Bundesverfassungsgericht – sei es Aufgabe der Medien, als „orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung“ die notwendigen Informationen zu beschaffen und zu ihnen Stellung zu beziehen. Zusammengefasst sei deswegen eine „freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich“ (vgl. etwa BVerfGE 107, 299 m.w.N). Wikipeda

Vorwurf gegen Augsburger Justiz Möglicher Betrug durch Ärzte soll geprüft werden

Es geht um nicht weniger als den Ruf der Justiz: Sind Ärzte geschont worden, die sich eigentlich des massenhaften Abrechnungsbetruges schuldig gemacht haben?
Justizminister Winfried Bausback (CSU) sagte im Landtag: "Ich verstehe die Empörung. Da werden schwere Vorwürfe erhoben, die selbstverständlich aufgeklärt werden müssen." Es gehe "um den Ruf der Justiz".

Al-Do schreibt:
Es gehe "um den Ruf der Justiz".
Der hat ja sowas von Recht. Und das Wort "gut" wagt er schon gar nicht mehr in den Mund zu nehmen,.......

Carpaccio schreibt:
Es gehe "um den Ruf der Justiz". Nein der ist speziell in Bayern ruiniert, schlimmer gehts nimmer.
Es geht um Strafvereitelung im Amt.
Es geht um eine Radikalreform.
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Ein Spendenscheck voller Hoffnung

Hubert Denk und sein Anwalt Klaus Rehbock, beide Lehrbeauftragte an der Universität Passau, diskutieren heute (21. November) ab 16.15 Uhr im Hörsaal 9 in der Innstraße 31 in Passau sowohl den Fall “Schottdorf” als auch den Fall “Denk”. Studierende, Lehrende und interessierte Gäste sind zu dieser Aktuellen Stunde eingeladen. Initiator und Moderator der Diskussion ist Prof. Dr. Ralf Hohlfeld, Lehrstuhlinhaber für Kommunikationswissenschaft.
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Zusammengestellt durch Volker Stiny