Donnerstag, 26. Mai 2011

Diskussion über "präventive" Websperren gegen Glücksspielanbieter in NRW

Nach dem Bericht über die von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassenen Sperrverfügungen gegen Wett- und Glücksspielanbieter in Nordrhein-Westfalen verlangen Landtagsbgeordnete der Opposition von der rot-grünen Landesregierung Aufklärung darüber, ob sie Websperren gegen ausländische Glücksspielseiten durchsetzen will.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will sich trotz des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Grundsatzes "Löschen statt Sperren" die Option zum Sperren von Glücksspielseiten, die im Ausland legal sind, offen halten.

In der Plenarsitzung vom 18. Mai (PDF-Datei) verlangte der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel Aufklärung über die Sperrverfügungen und die Konsequenzen. weiterlesen



Glücksspiel-Sperrverfügungen gegen "bösgläubige" Provider

Nach der parlamentarischen Debatte zu den derzeit außer Kraft gesetzten Sperrverfügungen gegen zwei Provider in Nordrhein- Westfalen hat das Innenministerium nun den Abgeordneten des Landtages den Text einer Sperranordnung vorgelegt.

Mit der Anordnung, die heise online vorliegt, wurden die Provider im August 2010 zu einer DNS-Sperre gegen zwei ausländische Glücksspiel-Angebote aufgefordert.
Da die Aufsichtsbehörde die Provider von den illegalen Inhalten offiziell unterrichtet habe, gälten diese als "bösgläubige Zugangsanbieter" oder "Störer". Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags oder einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses wies die Bezirksregierung zurück. weiterlesen

Der EuGH hat am 8.9.2010 den GlüStV als unzulässig und damit als gemeinschaftsrechtswidrig gehalten.

Bereits 2002 hielt der Branchenverband eco Website-Sperrungen für rechtswidrig (Artikel vom 19.08.2002) weiterlesen

Die damalige Monopolregelung wurde am 28.3.2006 vom BVerfG als verfassungswidrig angesehen. Die Übergangsfristen waren gemeinschaftsrechtswidrig (EuGH v. 8.9.10).

Schmalspur - Der Kampf gegen die Netzneutralität zielt auf die Vereinnahmung des Internet
Gegen das Internet hat sich die klassische Telekommunikationsbranche lange gewehrt; jetzt umarmen die Ewiggestrigen es so, dass es zu ersticken droht. Offiziell wird der Abschied von der Netzneutralität heruntergespielt, doch in Wirklichkeit geht es um eine fundamentale Weichenstellung für die Informationsgesellschaft. weiterlesen

Schleswig-Holstein auf dem Weg zum Spielerparadies!
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update: 02.06.2011



Despotische Willkürakte statt demokratischer Freiheitsbekenntnisse

Wider die wirtschaftsfeindliche Regulierungswut von Politikern und Staatsbediensteten

Die unerträgliche Bevormundung und ständige Gängelung des Bürgers durch die Staatsgewalt nimmt in Deutschland einfach kein Ende. Aktuellstes Beispiel:
In unserem Beamtenstaat mit den weltweit meisten Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen fordern profilierungssüchtige Politiker a.D. als Mitglieder des "Ethik-Beirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks", beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel angeblich vorhandene "Regelungsdefizite" zu beheben.
Dabei ist die gewerbliche Unterhaltungsautomatenbranche schon durch die Gewerbeordnung, die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Baugesetzbuch und Sperrzeitenregelungen paragraphenreich überreguliert und wird auch noch durch erhebliche kommunale Einschränkungen, wie Bebauungspläne, eingeengt. Die Spielverordnung wurde erst zum 1.1.2006 streng verschärft. Und nun soll das legale gewerbliche Geld-Gewinnspiel erneut mit massiven Eingriffen in die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht auf so drastische Weise eingeschränkt werden, dass es dafür nur drei Worte gibt:

Mobbing by Lobbying

Der "Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" ist kein Vertrag im eigentlichen Sinne, weil er keine Vertragspartner sondern nur die Ministerpräsidenten kennt, die den Vertrag nach Zustimmung der Länderparlamente ratifizieren werden. Die Vertreter des staatlichen Glücksspielmonopols beharren wider aller wirtschaftlichen Vernunft sowie in Ignoranz der weltweiten Glücksspielangebote im Internet auf den vom Staat zu sichernden "Spielerschutz" (der tatsächlich nur für zirka 0,2 % aller Spieler notwendig ist!) und sorgen sich letztlich ausschließlich um die Sicherung der staatlichen Einnahmen aus dem Glücksspiel.
Die Existenzvernichtung einer traditionellen und gesunden Wirtschaftsbranche mit deutschlandweit rund 6.000 mittelständischen Unternehmen, die über 70.000 sozial versicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft sichern, wird dabei billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar bewusst herbeigeführt.

Ein Strafkatalog, anders kann man den Änderungsstaatsvertrag zur geplanten Ausrottung mittelständischer Spielhallenbetreiber nicht bezeichnen, soll die komplette Branche systematisch in den Ruin treiben. Mit neuen Vorschriften, deren Maßstäbe für sämtliche Wettbewerber gelten sollen, nur für einen nicht: den Staat mit seinen Glücksspielangeboten und Spielbanken.

Was unter dem Deckmäntelchen der "Prävention von Spielsucht" veranstaltet wird, ist einzig und allein auf die gezielte Ausschaltung der gewerblichen Wettbewerber zur Maximierung der staatlichen Gewinne gerichtet. Denn an die meisten gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz des Spielers fühlt sich der Staat in den Automatensälen seiner eigenen Spielbanken selbst nicht gebunden. ,,Sie predigen öffentlich Wasser und trinken heimlich den Wein" (Heinrich Heine).

Wir fordern alle demokratischen Kräfte im Lande auf, das parteiische Treiben der Verfechter des Staatsmonopols zu unterbinden, die selbsternannten Fürsorger erwachsener Menschen und staatlich konzessionierte Freizeitplaner in ihre Schranken zu weisen und die unternehmerische Freiheit in Deutschland zu schützen.

Quelle: Bayerischer Automaten Verband e.V.


Erfolgreicher Start bei der Prävention pathologischen Spielverhaltens

Deutsche Automatenwirtschaft und Caritas engagieren sich gemeinsam

Berlin - Die Deutsche Automatenwirtschaft und der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. gehen seit Jahresbeginn im Bereich der Frühintervention bei pathologischem Spielverhalten neue Wege. So schult der Caritasverband bundesweit Mitarbeiter von Spielstätten sowie die Führungsebene der Unternehmen der Automatenwirtschaft. Mittlerweile haben über 500 Teilnehmer die Schulung erfolgreich absolviert, bis Jahresende liegen schon jetzt Anmeldungen für weitere 1200 Teilnehmer vor.
Ziel ist es, frühzeitig problematisches und pathologisches Spielverhalten zu erkennen und Betroffene in die örtlichen Hilfesysteme zu vermitteln. Der Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI), der Deutsche Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV), der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V. und die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH werden damit die seit mehr als 20 Jahren freiwillig und erfolgreich praktizierten Maßnahmen (z.B. Info-Telefon bei der BZgA) noch mehr intensivieren. Indem die Unternehmen der Deutschen Automatenwirtschaft aktiv problematischem Spielverhalten vorbeugen, wollen sie ein weiteres deutliches Zeichen im Sinne der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung setzen, so AWI-Geschäftsführer Dirk Lamprecht.

Nach den Erfahrungen der Caritas in ihren Suchtberatungsstellen spielen viele der dort ratsuchenden pathologischen Spieler an Geldgewinnspielgeräten. Pathologisches Spielverhalten kann im Zuge seiner Eigendynamik zu Verschuldung, zum Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, zur Zerrüttung von Partnerschaft und Familie und zu sozialer Vereinsamung führen. Die Deutsche Automatenwirtschaft bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und möchte deshalb dazu beitragen, dass dem pathologischen Spielverhalten mit seinen negativen psychosozialen Auswirkungen so weit wie möglich vorgebeugt wird.

Aktuellen Studien zufolge wird die Zahl der beratungsbedürftigen pathologischen Spieler über alle Spielarten in Deutschland auf 100.000 bis 290.000 geschätzt (0,19 bis 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung). Die Deutsche Automatenwirtschaft schaut auffälligem, exzessivem Spielverhalten nicht tatenlos zu und nimmt die Probleme ernst. Aus diesem Grunde wurde mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. ein Kooperationspartner gewonnen, der seit mehr als 20 Jahren Spielsüchtige und deren Angehörige berät.

In umfassenden Schulungsveranstaltungen sollen die Fachleute der Caritas bundesweit den Blick der Mitarbeiter von Spielsstätten für auffälliges Spielverhalten schärfen und sie in die Lage versetzen, Betroffene gezielt anzusprechen. Problematisches Spielverhalten soll frühzeitig erkannt werden. Es geht darum, bei den Mitarbeitern ein Problembewusstsein für exzessives Spielverhalten zu entwickeln und frühzeitig einzugreifen, damit gefährdete Spielgäste die Kontrolle über ihr Spielverhalten behalten. Bereits Betroffene werden in das Suchthilfesystem vermittelt, um leidvolle Chronifizierungen zu vermeiden.

Auf diese Weise soll der Manifestierung exzessiven Spielverhaltens vorgebeugt bzw. den Betroffenen und deren Angehörigen frühzeitig Information und Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, unkontrollierbarem, pathologischem Spielverhalten entgegenzuwirken. Die neuen, niederschwelligen Hilfs- und Beratungsangebote werden die bereits praktizierten freiwilligen Präventionsmaßnahmen der Deutschen Automatenwirtschaft wirkungsvoll ergänzen.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Privatsender haben Angst vor Wett-Werbeverbot bei Sportsendungen

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der in Deutschland die wichtigsten kommerziellen TV-Sender vertritt, hat am Mittwoch vor einer einseitigen Diskriminierung privater Kanäle durch neue Werbereglungen gewarnt.
Der Entwurf eines aktualisierten Glücksspielstaatsvertrages sehe vor, dass Werbung für Sportwettenanbieter im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig sein soll, berichtete der VPRT anlässlich einer Anhörung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt zur Novellierung der gesetzlichen Vorgaben. weiterlesen

Dienstag, 24. Mai 2011

GlüStV - neu - Länderfront bröckelt

Kiel (dpa/lno) - Im Tauziehen um die Reform des Glücksspielwesens werden aus Sicht von FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki weitere Länder Schleswig-Holsteins Liberalisierungskurs folgen.
Er nannte am Dienstag Hessen und Sachsen, die dem Norden den «Rahm» nicht allein überlassen wollten. CDU/FDP wollen vor der Sommerpause im Alleingang ein Landesgesetz beschließen, weil der Koalition Pläne der anderen 15 Länder für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht weit genug gehen und nicht rechtssicher seien: Sie wollen für Sportwetten nur sieben Privatfirmen eine Lizenz geben. Quelle

Schleswig-Holstein hält an Alleingang beim Glücksspiel fest
Zweite Lesung des Glücksspielgesetzes im Landtag für Ende Juni geplant weiterlesen

Liberales Zeichen – FDP-Fraktionsvorsitzende votieren gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Rostock/Kiel, Mai 2011 - Die FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Ländern setzen ein Zeichen für die Freiheit. Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von den liberalen Fraktionschefs abgelehnt. Laut einem Beschluss, der auf dem FDP-Parteitag in Rostock gefasst wurde, ist der Entwurf nicht nur illiberal, "weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert". Er sei zudem europarechtswidrig, weil er die unterschiedlichen Spielformen inkohärent behandle.

"Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert", lautet der Beschluss. Der derzeitige Vorschlag für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfülle materiell nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gesetzt habe.

Abschließend fordern die FDP-Fraktionsvorsitzenden die Ministerpräsidenten auf, einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, "der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels(…)eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert".

Auch in der CDU gibt es massive Zweifel daran, ob der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag juristisch sattelfest ist. So wollen die Länder beispielsweise den Spielhallenbetrieb massiv einschränken. Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, warnt: Er hält die Pläne für verfassungswidrig und fürchtet Millionen-Klagen der Glücksspielbranche. "Die Auflagen des Staatsvertrags für private Spielhallen verstoßen gegen die Verfassung", sagte der CDU-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Wenn die Pläne zum 1. Januar 2012 umgesetzt würden, "wird der Glücksspielstaatsvertrag aus meiner Sicht beim Bundesverfassungsgericht durchfallen", fügte Kauder hinzu. Auf den Staat kämen Schadenersatzansprüche in mindestens zweistelliger Millionenhöhe zu, wenn die Glücksspielbranche etwaige Einnahmeausfälle gerichtlich geltend mache, sagte Kauder nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus http://www.focus.de. Nach Einschätzung Kauders hat der Glücksspielstaatsvertrag mehrere gravierende juristische Mängel. "Es geht nicht an, dass bisher erlaubte Spielhallen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages automatisch die Erlaubnis verlieren", warnte Kauder. Das sei ein verfassungswidriger Eingriff in fremdes Eigentum. Die Glücksspielbranche befürchtet laut Focus wegen des neuen Staatsvertrags einen "Kahlschlag" bei den bundesweit rund 10.000 Spielhallen. Der Vertrag soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Nach Ansicht von Wettexperten ist auch die Einbeziehung von Online-Poker in ein schlüssiges Gesamtkonzept zwingend geboten. Onlineglücksspiele wie Poker sind in Deutschland aber bisher verboten. Trotz dieses Verbots ist der deutsche Onlinepokermarkt laut einer Studie der Universität Hamburg (Ingo Fiedler: "Online-Poker in Deutschland"), die auf dem Symposium Glücksspiel 2011 der Universität Hohenheim vorgestellt wurde, der zweitgrößte Markt weltweit. 9,64 Prozent aller Spieler kommen aus Deutschland. Mit einem Anteil von 0,706 Prozent an der Bevölkerung nehmen die deutschen Onlinepokerspieler Rang 14 weltweit ein. 0,907 Prozent aller Internetnutzer in Deutschland spielen Onlinepoker (Rang 22 weltweit), wobei Hamburger, Bremer und Berliner besonders begeisterte Onlinepokerspieler sind. Für die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Studie "Der Markt für Onlinepoker: Spielerherkunft und Spielerverhalten" wurden die Herkunft und das Spielverhalten von 4,6 Millionen Spieleridentitäten über 6 Monate aufgezeichnet. Das Fazit der Studie lautet, dass ein Verbot von Onlinepoker in Deutschland nicht greift. Während Poker früher nur in Kasinos gespielt wurde, entstand in Deutschland in den letzten Jahren ein regelrechter Poker-Boom.

Sven Stiel von PokerStars http://www.pokerstars.de kann es daher nicht nachvollziehen, "warum in Deutschland vier Millionen Pokerspieler von der Gesetzgebung ignoriert werden.” Immerhin handele es sich dabei um den zweitgrößten Pokermarkt nach den Vereinigten Staaten. Ob auf ProSieben oder SPORT1, in der BILD oder bei der DPA, Poker sei längst zu einem Massenphänomen geworden und in den deutschen Wohnzimmern angekommen. Ließen die Ministerpräsidenten diesen Markt unreguliert, würden diese Spieler weiterhin in den Schwarzmarkt gedrängt und kriminalisiert. Das derzeitige Verbot für Online Poker erweise sich als stumpfes Schwert. PokerStars setzt wie zahlreiche andere Unternehmen aus der Branche weiter auf Schleswig-Holstein, auch um den vier Millionen Pokerspielern der Republik so einen sicheren Hafen zu bieten: "Pokerstars wird, wie die Beispiele Italien und Frankreich zeigen, unter den ersten sein, die eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen und diese vollumfänglich umsetzen. Spielerschutz, Arbeitsplätze und Kanalisierung sind mit dem vorgestellten Modell sehr gut zu realisieren." (Ansgar Lange)
Kontakt: Andreas Schultheis
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»Wir können dichtmachen«
Ab 2012 soll es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geben / Rechtslage der Wettbüros ist bisher unklar

Offenburger Sportwettenanbieter sind sich sicher: Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der ab 2012 gelten soll, wird scheitern. Wenn nicht, dann wird er die privaten Wetten erdrosseln und die Existenz der Betreiber vernichten.
Denn das Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags sei es, die Bedingungen für private Sportwettanbieter zu erschweren, um der staatlichen Sportwette »Oddset« eine möglichst gute Ausgangsposition im Wettbewerb zu verschaffen. In der Praxis heißt das: Von den Wetteinsätzen bei den privaten Anbietern wollen die Länder zusätzlich zur Umsatzsteuer eine Abgabe von 16,66 Prozent kassieren.

Außerdem gibt Woodall zu bedenken: Wären Wettbüros illegal, würde das auch heißen, dass das Finanzamt illegal Gewerbe- und Einkommenssteuer kassiere. Er ist sich sicher: »Der Entwurf des neuen Glücksspielvertrags wird scheitern. Denn dazu ist die Genehmigung des Europaparlaments nötig, und die wird die Regierung nicht bekommen.« weiterlesen

wikipedia: "Entwurf für einen Änderungsvertrag
Der als Entwurf vorliegende Glückspieländerungsstaatsvertrag (Stand Mai 2011) soll u. a. das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet beenden, einen grenzüberschreitenden Lotto-Jackpot ermöglichen und Spielbank-Werbung wieder ermöglichen.
Private Anbieter von Sportwetten sollen sich um insgesamt 7 Konzessionen bemühen können.
In Bezug auf gewerbliche Spielautomaten soll für Spielhallen eine zusätzliche Erlaubnispflicht eingeführt werden, auch für bereits bestehende. Verbände der Automatenwirtschaft sehen dies als existenzgefährdend an.[7] Einzelne Politiker verschiedener Parteien kritisierten die für Online-Casinos vorgesehenen Websperren." Quelle

Glücksspiel - Alle Artikel, Hintergründe und Fakten SPIEGEL ONLINE

Jackpot in Tschechien geknackt - Lottogesellschaft pleite

Ein Lottospieler hat in Tschechien zwar den Jackpot geknackt, doch auf seinen Gewinn von einer Million Euro wird er vielleicht vergeblich warten. Die Lotteriegesellschaft «Sazka» ist nämlich pleite. Quelle

update: 24.0711

Montag, 23. Mai 2011

Bayerischer Automatenverband: Brutale Existenzvernichtung treuer Steuerzahler

Wider die unglaubwürdigen Machenschaften von Lobbyisten und Staatsmonopolisten

Neuötting - Unter dem fadenscheinigen Vorwand des "Spielerschutzes", den der Staat selbst nicht ansatzweise so betreibt, wie er es von gewerblichen Geld-Gewinnspiel-Anbietern fordert, soll der ganzen Unterhaltungsautomatenbranche rigoros der Garaus gemacht werden. Dabei betrifft die künstlich aufgebauschte "Spielsucht" nur eine verschwindend geringe Anzahl von Erwachsenen: zirka 0,2 Prozent! Über 99 Prozent aller Spieler von Glücks- und Gewinnspielen spielen ohne Probleme und zum reinen Vergnügen! Das eigentliche Ziel des aktuellen Entwurfs zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ist allein die Stärkung des staatlichen Glücksspielmonopols durch erweiterte Privilegien und Zugewinn der Umsätze der staatlichen Wettbewerber - mit katastrophalen Auswirkungen:

Staatsgeschenke für illegale Glücksspielbetreiber
Durch die gezielte Vernichtungskampagne gegen die gewerbliche Unterhaltungsautomatenbranche, die jährlich 1,5 Milliarden Euro Steuern und sonstige Abgaben aus legalem Geld-Gewinnspiel an den Staat abführt, werden die legalen Spieler ohne Zweifel in die Illegalität des Internets getrieben - in Online-Casinos und Online-Wettbüros, wo kein Gesetz vor Betrug schützt, wo unlimitiert Unsummen verwettet werden können, wo es keine regelmäßigen gesetzlichen Geräte-Überprüfungen gibt und jegliche soziale Kontrolle sowie der Jugendschutz fehlen.

Kann sich unser Staat den Verlust von Steuereinnahmen dieses Ausmaßes leisten? Sollen tatsächlich unzählige ausländische Glücksspielanbieter in Übersee mit über 4 Milliarden Euro Umsatz p.a. aus deutschen Landen belohnt werden - am Staat vorbei? Dass diese Umsätze in staatlich betriebene deutsche Spielbanken oder in Oddset-Wetten abwandern - was die erklärte Absicht hinter dem neuen ,,Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)" ist - können nur Ignoranten hoffen.

Politik hinter verschlossenen Türen
Von einem bayerischen Landtagsabgeordneten war zu erfahren, es sei "in der Angelegenheit Spielhallen das letzte Wort bereits gesprochen, soweit es um die Änderungen im 1. GlüÄndStV geht." Tatsächlich liegt das Machwerk bereits bei der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung, obwohl es noch nicht einmal vom Bayerischen Landtag ratifiziert worden ist! Wozu dann noch eine schriftliche Stellungnahme bis zum 06. Mai 2011, wozu eine mündliche Anhörung am 25. Mai 2011 in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt? Es ist eine Farce zum Schreien und nichts anderes als ein abgekartetes Spiel mit "gezinkten Karten"!

Stationen einer Vernichtungskampagne
Mit der Änderung der Spielverordnung ging den gewerblichen Anbietern von Geldgewinn-Spielgeräten 2006 über Nacht ein komplettes Umsatzsegment verloren. Bundesweit mussten 80.000 sog. "Fun-Games" abgebaut werden. Neben immerfort neuen Auflagen zum Spielerschutz wurden 2011 die Rahmenbedingungen der Geldgewinn-Spielgeräte nochmals verschärft - durch stündlichen Pausenzwang und stark begrenzte Gewinnerwartungen. Vorläufige Folge: zweistelliger Umsatzrückgang und stark abnehmende Gästezahlen.

Der Gipfel des Vernichtungsfeldzuges: Jede Gewerbeerlaubnis für Spielstätten soll mit dem GlüÄndStV zum 31.12.2016 ablaufen, nach dem 6.4.2011 erteilte Erlaubnisse schon am 1.1.2013!. In einem Gebäude soll es künftig nur noch eine Spielstätte geben!

Die fatalen Konsequenzen deutschlandweit: 6.000 mittelständische Unternehmen mit rund 70.000 Mitarbeiter (75% davon Frauen) stehen vor dem Ruin. Ihre Existenzen werden bewusst vernichtet.
Bayerischer Automaten Verband e.V., Ansprechpartner RA Christian Szegedi, Tel. 08671 - 8865 10

AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Dirk Lamprecht
Geschäftsführung
Dircksenstr. 49
10178 Berlin
Tel. +49 (30) 24 08 77 60
Fax +49 (30) 24 08 77 70
mail: dlamprecht@awi-info.de
www.awi-info.de



Neuer Glücksspielstaatsvertrag vernichtet bis zu 6.000 Autobahn-Lkw-Parkplätze
Die VEDA fordert die Überarbeitung des Glücksspiel-Staatsvertrages mit Aufhebung der faktischen Enteignung bestehender Spielotheken an Autohöfen. weiterlesen

'Wir müssen die Bürger schützen'
SPD-Landtagsfraktion will Betreiben von Spielhallen unattraktiv machen
München - Die SPD-Landtagsfraktion will die stetig steigende Zahl von Spielhallen in Bayern gesetzlich begrenzen. 'Wir müssen die Bürger schützen', sagte die innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger am Dienstag nach einer Expertenanhörung im Landtag. Momentan gebe es noch keine tauglichen Instrumente, um Spielhallen zu verhindern. weiterlesen


Glücksspielstaatsvertrag
Völlig verfehltes Konzept

Als materiell verfassungswidrig und nicht ein Mal im Ansatz entsprechend den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs bewerten die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft (AMA) den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags der Länder.

Schwer ins Gericht gehen die Spitzenverbände der gewerblichen Automatenwirtschaft mit dem Entwurf der Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. In einer schriftlichen Stellungnahme für das Anhörungsverfahren zu dem Vertragsentwurf bezeichnet der Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) den Vertrag in den Passagen zum gewerblichen Geldgewinn-Spiel als „verfassungs- und europarechtswidrig“. Unmissverständlich wird gefolgert: „In Anbetracht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken sind die für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Spielhallen und Gaststätten betreffenden Regelungen des 1.GlüÄndStV (E) zu streichen.“

Wie der AMA in dem Schreiben detailliert darlegt, fehlt es für die Regelungsvorschläge der Länder zum gewerblichen Spiel „weit überwiegend an der Gesetzgebungskompetenz.“ Außerdem seien die Vorschläge „materiell verfassungswidrig“.

Auch europarechtlich gibt die AMA dem Vertragsentwurf verheerende Noten. Nicht ein Mal „ansatzweise“ werde er „den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts an eine kohärente und systematische Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechts gerecht“. Die Einbeziehung der Spielhallen in das verfehlte Regelungskonzept“ erscheine als ein „Ablenkungsmanöver“ mit „desaströsen Folgen für eine wirtschaftlich gesunde und volkswirtschaftlich bedeutende Branche“.

Die mündliche Anhörung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist am 25. Mai 2011 in Magdeburg anberaumt. Branchenvertreter werden dort ergänzend zur schriftlichen Stellungnahme zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Vertragswerks berichten.

Vollständige Stellungnahme des AMA als Pdf-Datei


update: 01.06.2011

Glücksspiel: österreichische Lizenzausschreibung verspricht Flut an Klagen

Die bereits für Anfang 2011 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen angekündigte Ausschreibung der Glücksspiellizenzen lässt weiterhin auf sich warten.
Ursache für die drängende Neuvergabe der Glücksspiellizenzen ist das EuGH-Urteil Engelmann, das eine rasche transparente und EU-weite Ausschreibung für die österreichischen Glücksspiellizenzen fordert.
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Glücksspiel-Staatsvertrag
Experten dürfen fünf Minuten Stellung beziehen
Die Bundesländer wollen ab 2012 den Milliarden-Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter öffnen.
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Samstag, 21. Mai 2011

Amtsgericht Berlin-Tiergarten spricht Sportwettvermittler frei

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat mit Urteil vom 01.04.2011 - (222 Cs) 61 Js 2031/10 (48/10) – einen Mandanten der Kanzlei des Unterzeichners vom Tatvorwurf der Veranstaltung illegalen Glücksspiels nach § 284 StGB freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte dem Mandanten im Strafbefehl vom 19. Juli 2010 vorgeworfen, ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten bzw. Einrichtungen hierzu bereit gestellt zu haben, indem er Sportwetten an einen ausländischen Wettanbieter vermittelt hat.

Der hiergegen eingelegte Einspruch hatte Erfolg. Der Mandant wurde nunmehr freigesprochen. Das Amtsgericht verweist in seiner Begründung zum einen darauf, dass das Gericht unter Zugrundelegung des Prüfungsmaßstabes des EuGH bereits erhebliche Zweifel an der Unionsrechtskonformität der aktuellen Rechtslage habe.

Dabei verweist das Amtsgericht nicht nur auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010, sondern auch auf ein Urteil des Zivilsenats des BGH vom 18. November 2010 (I ZR 159/07).

Es spreche vieles für eine unionsrechtliche Inkohärenz, wobei von einer solchen Inkohärenz auch deshalb auszugehen sei, weil Werbemaßnahmen des Monopolinhabers für andere von ihm angebotene Arten von Glücksspielen nicht darauf begrenzt seien, Verbraucher zu seinem Angebot hinzulenken, sondern darauf abzielten, sie zwecks Einnahmenmaximierung zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren.

Es wird seitens des Amtsgerichts dann ferner aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 zitiert, wonach gerade keine sektorale, auf dem Bereich der Monopolregelung im Bereich der Sportwetten vorzunehmende Prüfung der Kohärenz vorzunehmen sei, sondern eine Gesamtkohärenzprüfung.

Im Rahmen einer solchen Kohärenzprüfung sei nicht ersichtlich, dass das Ziel, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und bewachte Bahnen zu lenken und sozialschädliche Folgen zu vermeiden, tatsächlich angestrebt und erreicht werden solle, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Ungeachtet dessen verweist das Amtsgericht zusätzlich darauf, dass der Angeklagte sich vorliegend auch auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum im Sinne von § 17 Abs. 1 StGB berufen könne, weil in jedem Fall die Einsicht Unrecht zu tun fehle und ein solcher Irrtum auch unvermeidbar sei.

Dabei hebt das Amtsgericht hervor, dass der Angeklagte sich vor Aufnahme seiner Tätigkeit anwaltlichen Rat eingeholt hat. Gegen die ihm zugestellte Untersagungsverfügung der zuständigen Aufsichtsbehörde habe er Rechtsmittel eingelegt, wobei das Verwaltungsgericht Berlin sogar einen sinngemäßen Hinweis an die Behörde erteilt habe, in der darum gebeten wurde, von Vollstreckungsmaßnahmen während eines eingeleiteten Eilverfahrens Abstand zu nehmen. Gerade dies dürfte der Angeklagte zum Anlass nehmen, seine Tätigkeit zunächst weiterführen zu können.

Insofern ist das freisprechende Urteil gleich auf unterschiedliche Begründungen, einerseits zur objektiven Strafbarkeit, andererseits zur subjektiven Strafbarkeit gestützt worden.

Die Staatsanwaltschaft, die noch im Termin zur Hauptverhandlung ebenfalls ein freisprechendes Urteil beantragt hatte, hat nunmehr trotz dieses Freispruches Berufung eingelegt. Ein erstaunlicher Vorgang, wenn man berücksichtigt, dass auch der Terminsvertreter der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen ist, dass ein strafbares Verhalten nicht vorliegt und überdies bis zum heutigen Tage noch kein hier vertretener Sportwettvermittler in mehreren hundert Ermittlungs- und Strafverfahren strafrechtlich verurteilt worden ist.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

VG Potsdam: Klage eines Sportwettvermittlers hätte Erfolg gehabt

In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hat das Gericht auf Anregung der Parteien ein Klageverfahren eingestellt, in dem es um die Rechtmäßigkeit einer Unterlassungsverfügung bezüglich der Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten in einer Spielhalle in Brandenburg ging.

Die Ordnungsbehörde hatte mit einer Verfügung vom 12.06.2006 die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten in einem Spiellokal untersagt. Der hiergegen gerichtete Widerspruch hatte keinen Erfolg. Der Widerspruch wurde mit einem Widerspruchsbescheid eines brandenburgischen Landkreises am 18.09.2006 zurückgewiesen.

Gegen diese Verfügungen wurde sodann fristwahrend Klage erhoben. Nachdem die Klägerin die Vermittlung von Sportwetten dann im Jahre 2008 eingestellt hatte und auch eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht mehr beabsichtigt war, wurde das Verfahren von den Parteien für erledigt erklärt. Nunmehr hat das Verwaltungsgericht das Verfahren formal eingestellt, wobei nur noch über die Kostentragungspflicht in diesem Verfahren zu entscheiden war.

In dem nunmehr ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 27.04.2011 (6 K 2126/06) werden die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde auferlegt. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die zulässige Klage im Ergebnis Erfolg gehabt hätte. Das Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung dürfte nicht geeignet sein, dazu beizutragen, die Gelegenheit zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen. Während es privaten Wirtschaftsteilnehmern gestattet sei, nicht vom Monopol erfasste Glücksspiele wie Pferdewetten oder Automatenspiele durchzuführen, in denen aber gleichzeitig ein hohes Suchtpotential bestehe, sei nicht zu rechtfertigen, dass im Bereich von Sportwetten und Lotterien ein staatliches Monopol bestehe. Die zuständigen Behörden würden eine zur Entwicklung und Stimulation der Spieltätigkeit geeignete Politik der Angebotserweiterung betreiben, möglicherweise sogar, um die aus diesen Tätigkeiten fließenden Einnahmen noch zu maximieren. Zudem würden sie die durch die öffentliche Hand veranstalteten Glücksspiele teilweise offensiv bewerben. Diese Werbung diene auch nicht lediglich dem Zweck, der Kanalisierung und bloßen Befriedigung des natürlichen Spieltriebes Rechnung zu tragen, sondern schaffe vielmehr gerade Anreize zur Spielteilnahme.

Auch auf die Erlaubnisvorbehaltsnorm im Glücksspielstaatsvertrag könne die Beklagte sich nicht berufen. Diese Regelung diene vielmehr unmittelbar der Realisierung des Glücksspielmonopols, was sich daran zeige, dass der Klägerin untersagt wurde, zu vermitteln, was der Monopolinhaber aber veranstalten und vermitteln dürfe, nämlich Sportwetten. Nichts anderes könne für § 284 StGB oder § 287 StGB gelten. Auch diese Vorschriften seien verwaltungsakzessorisch, so dass man die Betreiber einer Wettannahmestelle auf einen angeblichen Erlaubnisvorbehalt nicht verweisen könne.

Nach alledem geht auch dieses Gericht davon aus, dass die streitgegenständlichen Ordnungsverfügungen gegen Sportwettvermittler rechtswidrig waren und sind, wobei auch hier davon ausgegangen wird, dass ein Berufen auf eine isolierte Erlaubnisvorbehaltsnorm nicht zulässig sein kann.

Die Entscheidung reiht sich ein in eine ganze Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte aus unterschiedlichen Bundesländern, die mittlerweile in Hauptsacheverfahren nahezu durchgängig zu Gunsten von Sportwettvermittlern entschieden haben.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

Automatenunternehmer lehnen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages und Landesspielhallengesetze ab

Erheblicher Nachbesserungsbedarf konstatiert – Existenzvernichtung verhindern

Führende Unternehmer der Unterhaltungsautomatenwirtschaft üben scharfe Kritik an den Konzepten der Landesregierungen zum Glücksspielstaatsvertrag und diversen Landesspielhallengesetzen. Auf der Mitgliederversammlung des Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V. in Mainz haben sie die Ministerpräsidenten aufgefordert, einen neuen Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, der nicht gegen Europarecht verstößt und dem gewerblichen Spiel eine faire Marktchance einräumt.

"In seiner jetzigen Form ist der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht akzeptabel und bringt keinerlei nachhaltige Verbesserung in Sachen Spielerschutz", so Ulrich Schmidt, Vorsitzender des Forum und Gründer der Schmidt Gruppe (Coesfeld). Die geplanten Regelungen bedrohen die Existenz von 6.000 mittelständischen Unternehmen und gefährden über 100.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze. Die Reduzierung der Betriebsgrößen und die weitere Einschränkung der Attraktivität des Spieleangebotes treffen einseitig das legale gewerbliche Unterhaltungsspiel. Im Gegensatz dazu sollen die neuen Beschränkungen nicht für die Automatensäle staatlicher Spielbanken gelten. Für Ulrich Schmidt droht die Vernichtung von Unternehmen, die sich ernsthaft für neue, weitergehende und nachhaltige Formen des Spielerschutzes einsetzen. "Wer das legale Angebot so beschneidet, öffnet der Abwanderung in die Illegalität Tür und Tor." Dieser unkontrollierte Raum gibt keinerlei Garantie für den Schutz von Spielgästen, die mit ihrem Spielverhalten ernste Probleme haben. Jede Form der sozialen Kontrolle entfällt.

Neben den massiven Markteingriffen im neuen Glücksspielstaatsvertrag diskutieren die Bundesländer weitere, zum Teil drastische Einschränkungen für das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel durch Landesspielhallengesetze. Bremen und Berlin sind hier Vorreiter. Weitere Länder haben bereits entsprechende Initiativen angekündigt und wollen dem Beispiel der beiden Stadtstaaten folgen. "Unter dem vorgeschobenen Aspekt des Spielerschutzes soll ein erfolgreicher Wettbewerber vom Markt gefegt werden", so Ulrich Schmidt.

Für den demokratischen Willensbildungsprozess sei es höchst problematisch und bedenklich, so Schmidt, dass über die Köpfe der betroffenen Unternehmer hinweg, Gesetze formuliert und beschlossen werden. Wer es mit dem Spielerschutz ernst meint, sollte Wege ebnen, dass Präventionseinrichtungen, gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft und Politik gemeinsam nach praxistauglichen und nachhaltigen Wegen suchen. Diese müssen einerseits den Schutz betroffener Spielgäste erweitern, ohne andererseits der großen Mehrheit verantwortungsvoll spielender Menschen den Spaß und die Freude an einem preisgünstigen Freizeitangebot zu nehmen.

"Sollte sich die Politik in beiden Feldern wider besseren Wissens beratungsresistent und uneinsichtig zeigen, werde die Unterhaltungsautomatenwirtschaft alle juristischen Wege ausschöpfen, der Vernichtung ihres Wirtschaftszweiges entgegen zu treten."

Quelle: Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V.


Spielsüchtige in Deutschland - Warten auf den Riesengewinn
In Deutschland sind 360.000 Menschen spielsüchtig - oder nach Ansicht von Wissenschaftlern zumindest gefährdet. Ein Spielhallen-Betreiber und ein Suchtforscher streiten über das schnelle Glück und die tiefen Abstürze mit der Droge Geld. weiterlesen


Anfüttern, Punktspiele, Barauszahlung
Der Glücksspielprofessor Tilman Becker erklärt, wie die Branche Regeln gegen die Spielsucht umgeht und beklagt die Untätigkeit der Politik.

Das Problem ist die Umwandlung der Einsätze in Punkte. Damit hat die Automatenindustrie einen Weg gefunden, die Spielverordnung zu umgehen. Eigentlich müsste selbstverständlich sein, dass für das Punktespiel und das Geldspiel die gleichen Vorgaben gelten. Dann käme es nicht zu solchen Auswüchsen. Aber das Bundeswirtschaftsministerium und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die die Geräte zulässt, tolerieren die Umgehung.

Die Länder haben ein ernstes Problem nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hat vereinfacht gesagt: Es ist nicht mit Europarecht vereinbar, wenn bestimmte Lotterien nur der Staat anbieten darf und dies mit der Spielsucht begründet wird, aber immer mehr Spielhallen zugelassen werden, die ein ungleich größeres Spielsuchtproblem mit sich bringen.
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update: 22.05.2011

FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz lehnt Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf ab

FDP-Fraktionsvorsitzende fordern erhebliche Nachbesserungen

Beschluss der Fraktionsvorsitzenden der FDP in den Ländern vom 13.05.2011, Rostock

Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz abgelehnt. Nicht nur, dass er illiberal ist, weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert. Er ist zudem europarechtswidrig, weil er die unterschiedlichen Spielformen inkohärent behandelt.

Der derzeitige Vorschlag für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt materiell nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gesetzt hat. Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert.

Eine Novellierung ist nicht nur deshalb dringend notwendig, weil es der Europäische Gerichtshof verlangt. Die Steuereinnahmen des - bisher in Deutschland zulässigen – Glücksspiels sinken dramatisch. Damit ist auch die Finanzierung des Breitensports, der zu einem maßgeblichen Teil aus Lottomitteln finanziert wird, ernsthaft gefährdet.

Deshalb fordern die FDP-Fraktionsvorsitzenden die Ministerpräsidenten der Länder auf, einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzesentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz), Drs. 17/1100, eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert.

Quelle: FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz

Neuer Glücksspielstaatsvertrag mit Netzsperren

Eine Hydra namens Netzsperre: Neuer Glücksspielstaatsvertrag ruft Gegner aller Couleur erneut auf den Plan

- Überparteiliche Front gegen Glücksspielregelung der 15 Bundesländer wächst
- Experten sagen Scheitern voraus

Berlin/Kiel, Mai 2011 - Es ist ein bundesländerspezifischer Wettbewerb ganz besonderer Art: Während Schleswig-Holstein bereits grünes Licht aus Brüssel bekommen hat für seinen Entwurf für die Neuordnung des Glücksspielgesetzes, haben die anderen 15 Bundesländer ihren im April gemeinsam verabschiedeten Entwurf zur Notifizierung an die Europäische Kommission gegeben. Und während Experten das Modell der Kieler Regierungsfraktionen von CDU und FDP als richtungsweisend und wettbewerbsfähig bewerten, häufen sich die Stimmen derjenigen, für die der Entwurf der 15 markt- und realitätsfern ist.

Hatte sich die Republik im Kontext der Vorratsdatenspeicherung gerade erst vom Thema Netzsperren verabschiedet, steht dieses Instrument zur Bekämpfung ausländischer Glücksspielanbieter auf dem deutschen Markt nun wie der Kopf einer Hydra wieder bedrohlich auf der Agenda - zum Entsetzen der Fachwelt: "Die Diskussion um Internet-Zugangssperren ist zuletzt im Zusammenhang mit dem Zugangserschwerungsgesetz ausführlich und intensiv geführt worden. Selbst in dem dort betroffenen Bereich der Bekämpfung kinderpornographischer Angebote sind der Gesetzgeber und die Bundesregierung letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Instrument der Internetsperren weder geeignet, noch verhältnismäßig ist, um illegale Inhalte im Internet wirksam zu bekämpfen", heißt es beispielsweise in einer Stellungnahme des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) http://www.vatm.de, der dieses Instrument gestrichen sehen möchte. Gleiches fordert der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft http://www.eco.de: Demnach bestehe das Ziel des Glücksspielstaatsvertrags darin, "fairen Wettbewerb im Internet zu verhindern. Die zu seiner Durchsetzung geplanten Grundrechtseingriffe halten wir für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig", erläutert eco-Vorstandsvorsitzender Professor Michael Rotert mit Blick auf die Internetsperren. "Jeder Laie kann Internetsperren in wenigen Sekunden umgehen, sie erfüllen also die beabsichtigte Wirkung überhaupt nicht", beschreibt Rotert das Problem. "Für ein völlig ineffektives Mittel nehmen die Länderchefs tiefe Grundrechtseingriffe in Kauf, die die ganze Bevölkerung betreffen. Das ist völlig unverhältnismäßig, und wir lehnen dies entschieden ab." Ein wesentlich besseres Mittel gegen illegales Glücksspiel im Internet sei es, über realistisch gesetzte Rahmenbedingungen einen legalen Markt zu schaffen.

Netzsperren sollen staatliches Monopol erhalten

Diese Rahmenbedingungen setzt der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein. Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU http://www.cdu.ltsh.de an der Kieler Förde, bemängelt, dass 15 von 16 Bundesländern sich jedoch weitgehend der Linie des Deutschen Lotto- und Totoblocks angeschlossen hätten. "Es war und ist das Ziel des Lotto- und Totoblocks, über hohe Steuern in Verbindung mit Netzsperren und der Kontrolle von Zahlungsströmen sein Wettmonopol faktisch zu erhalten. Leider sind die anderen 15 Bundesländer diesem Vorschlag gefolgt", so Arp. "Wir haben immer davor gewarnt, dass der offensichtlich aus der Feder des Lotto-Totoblocks stammende Vorschlag der 15 Länder sich nur mit Netzsperren realisieren lässt." So hatte Erwin Horak als Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern in der Vergangenheit wiederholt die Möglichkeit von Netzsperren ins Feld geführt. Arps Prognose: "Die EU-Kommission hat unserem Vorschlag zugestimmt. Der Vorschlag der 15 Länder begrenzt die Zahl der zugelassenen Anbieter auf sieben. Er sperrt im europäischen Ausland zugelassene Anbieter aus. Das wird vor den Europäischen Institutionen niemals Bestand haben."

Für Wolfgang Kubicki, den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion http://www.fdp-sh.de in Kiel, sind " Netzsperren einerseits ein Mittel der Zensur und laden regelrecht zum Missbrauch ein, während sie andererseits leicht zu umgehen sind und keine wirksame Schutzmaßnahme darstellen. Auf einer Marktabschottung durch Internet-Sperren basiert aber der Glückspielstaatsvertragsentwurf der 15 Länder. Der kürzlich von uns durchgesetzte Grundsatz 'Löschen statt Sperren' hat sich bei der Bekämpfung der Kinderpornographie als wirksames Mittel erwiesen, weil diese international geächtet ist", unterstreicht der liberale Frontmann im Norden. Dies könne beim Internet-Glücksspiel jedoch nicht funktionieren, da es weder in der überwiegenden Mehrzahl der Staaten ein Straftatbestand noch international geächtet sei. "Ausländische Provider würden nur verständnislos mit dem Kopf schütteln, sollten derartige Löschforderungen an sie herangetragen werden", so Kubickis Prognose.

Nicht zustimmungsfähig: Grüne lehnen Netzsperren ab

Am Rande des Bundesparteitages der Liberalen in Rostock hat sich die Konferenz der FDP-Fraktionsvorsitzenden ebenfalls in diesem Sinne positioniert und hinterfragt auch die Beschränkung auf sieben Konzessionen für Glücksspielanbieter, die der Entwurf der 15 vorsieht: "Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert", so der Beschluss der Fraktionschefs, die von den Ländern einen neuen Entwurf auf Grundlage des europarechtskonformen Kieler Modells fordern. Unterdessen gibt es auch im rot-grünen Lager, das sich lange Zeit jeder Liberalisierung des Marktes verschloss, Anzeichen für ein Umdenken. So hat sich beispielsweise die Fraktion von Büdnis90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft ebenfalls gegen Netzsperren ausgesprochen. Für die medienpolitische Sprecherin Anja Stahmann ist demzufolge der von den 15 Bundesländern vorgelegte Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages "nicht zustimmungsfähig! Die im Entwurf vorgesehenen, durch die Länder verfügten Internetsperren sind weder wirksam noch sinnvoll. Ich fordere klare Veränderungen in diesem Bereich, ehe der Staatsvertrag beschlossen wird." Auch die Koalitionsverträge der neuen rot-grünen Landesregierungen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz enthalten Bekenntnisse zur Ablehnung von Netzsperren.

Entwurf der 15 ist nicht wettbewerbsfähig

Pokerstars-Direktor Sven Stiel http://www.pokerstars.de sieht die aktuelle Entwicklung ebenfalls kritisch. Er ist nicht nur entsetzt darüber, dass die deutsche Politik mit dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf rund vier Millionen deutsche Online-Pokerspieler und damit den zweitgrößten Markt der Welt schlichtweg ignoriert, sondern sieht auch die Gefahr, "dass Deutschland sich selbst einmauert und Millionen von Nutzern in den Schwarzmarkt treibt." Zum positiven Signal aus Brüssel in Bezug auf den Kieler Entwurf bestätigt er bereits früher gemachte Aussagen: "PokerStars wird unter den ersten sein, die eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen und diese vollumfänglich umsetzen."

Die Praxisrelevanz des Entwurfs der 15 Ministerpräsidenten steht aber auch an anderer Stelle in Frage. Der Münchener Rechtsanwalt und Branchenexperte Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte http://www.timelaw.de beispielsweise verweist auf eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft H2 Gambling Capital, wonach die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach Lesart der Ministerpräsidentenkonferenz gerade einmal sieben Prozent des gesamten deutschen Online-Glücksspielmarktes abdeckt. Demgegenüber hätten die Regulierungen in Italien oder Frankreich über 20 Prozent der jeweiligen Märkte aus dem Schwarzmarktsektor zurückgeholt. "Wird die aktuell diskutierte Version des Glücksspielstaatsvertrages umgesetzt", so Hambach, "wird wohl kaum ein Anbieter tatsächlich eine Lizenz in Deutschland beantragen, auch weil der Steuersatz von 16,66 Prozent auf den Spieleinsatz alles andere als wettbewerbsfähig ist und den Anbietern die Luft zum Atmen nimmt."

Demgegenüber entspricht eine Besteuerung von 20 Prozent auf den so genannten Rohertrag viel eher den Marktrealitäten und ebenso der Position der großen Sportverbände und der organisierten Profi-Ligen, wie der Kieler Sportrechtler Professor Martin Nolte bestätigt. Der Entwurf Schleswig-Holsteins liegt nach seiner Einschätzung "in einem weit höheren Maße auf der Linie des organisierten Sports als dies etwa beim aktuellen Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages, in dessen Richtung sich die 15 Ministerpräsidenten am 6. April 2011 verständigten, der Fall ist." Das Lenkungsziel, die illegalen Angebote in den legalen Markt zu überführen, sei im Kieler Entwurf ausgewiesen und das vormals prädominante Ziel der Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht in seiner Bedeutung relativiert. Zudem finde das Interesse des Sports, die Integrität seiner Wettkämpfe zu schützen, erstmals ausdrückliche Berücksichtigung.

Dem so gewürdigten Vertragsentwurf könnten sich schon bald die 15 übrigen Ministerpräsidenten anschließen. Denn Ende Juni wird das Kieler Modell wohl Gesetzeskraft erlangen, wenn die zweite Lesung im Landtag ansteht. Nach der bereits erfolgten Notifizierung durch die EU-Behörden wird das Land zwischen den Meeren dann das einzige Bundesland sein, das über ein EU-rechtskonformes und international wettbewerbsfähiges Glücksspielrecht verfügt.

(Andreas Schultheis)
Andreas Schultheis
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Diskussion über "präventive" Websperren gegen Glücksspielanbieter in NRW





Dienstag, 17. Mai 2011

Glücksspiel-Staatsvertrag

Der riskante Poker der Ministerpräsidenten

Die Länder wollen mit einem neuen Staatsvertrag den Spielhallenbetrieb massiv einschränken. Doch der Rechtsexperte der CDU warnt: Er hält die Pläne für verfassungswidrig und fürchtet Millionen-Klagen der Glücksspielbranche.

Wenn die Pläne zum 1. Januar 2012 umgesetzt würden, „wird der Glücksspielstaatsvertrag aus meiner Sicht beim Bundesverfassungsgericht durchfallen“, fügte Kauder hinzu. weiterlesen

Hessen: Strenge Auflagen - Kabinett beschließt Spielhallen-Gesetz
Die Landesregierung will strengere Auflagen für Spielhallen. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett am Montag vorstellte, sieht unter anderem ein Verbot von Werbung an Außenfassaden vor sowie permanente Videoüberwachung. Hessen sei das erste Flächenland, das diese Aufgabe angehe. Nachdem eine bevorzugte bundeseinheitliche Regelung im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags nicht zustande gekommen sei, setze das Land - wie bereits im März angekündigt - ein Zeichen für die Suchtprävention. weiterlesen


"Gesamtkonzept fehlt" IHK Berlin kritisiert Spielhallengesetz
Die IHK Berlin hat das vom Berliner Angeordnetenhaus beschlossene Spielhallengesetz (wir berichteten) kritisiert. Nach Ansicht der Kammer fehlt der neuen Verordnung ein tragfähiges Konzept. Kritik übt die IHK auch am Gesetzgebungsverfahren. So war die Berliner Wirtschaft nicht an der Erarbeitung des Paragraphenwerks beteiligt. "Es ist kaum vorstellbar, dass dieses Konzept aufgeht", erklärte IHK-Justiziarin Melanie Bähr. „Hier wird die Verantwortung einseitig auf die Spielhallenbetreiber verlagert."
In Fragen der Spielsuchtbekämpfung sieht die IHK insbesondere den Staat in der Verantwortung. weiterlesen


Glücksspiel boomt trotz neuer Regeln
Unterm Strich könnten sich damit die Einnahmen aus der Spielsteuer gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppeln. Damals hatte man 428 000 Euro im Haushaltsplan angesetzt. 2011 könnten es 900 000 Euro werden, die in das Stadtsäckel "eingespielt" werden. weiterlesen

Spielbanken kriminalisieren Spielhallen weiterlesen

Polizei durchsucht 20 Spielhallen in Berlin
Überprüft werden sollte, ob in den Kasinos die für den Betrieb einer Spielhalle geltenden Regelungen sowie die Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden. Außerdem sollten Steuerunterlagen eingesehen werden.
Nicht nur politisch wird gegen Spielhallen in Berlin vorgegangen. Am Montagmittag hat die Polizei unter anderem am Nollendorfplatz zwei größere Spielhallenkomplexe sowie ein Wettbüro durchsucht; zeitgleich wurden Kasinos in Steglitz und Neukölln kontrolliert. weiterlesen

Sachsen-Anhalt - Spielbanken sollen erhalten bleiben

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gesamtbetriebsrat der Spielbanken Sachsen-Anhalt fordern die Landesregierung zum Erhalt der Spielbanken auf

Private Betreiber sind bereit, die Spielbanken zu übernehmen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Betriebsräte der Spielbanken in Sachsen-Anhalt sind besorgt über die die Zukunft der Spielbanken in Sachsen-Anhalt.
"Wir wissen von dem Geschäftsführer Herrn Sadeh bereits seit dem Gespräch von ver.di und dem Gesamtbetriebsrat mit dem ehemaligen Staatssekretär vom Ministerium der Finanzen, Dr. Stegmann vom 10.03.2011, dass die Sybilgroup die Spielbanken in Sachsen-Anhalt verkaufen will", so Bernhard Stracke, zuständiger Betreungssekretär von ver.di.
Sowohl der Gesamtbetriebsrat als auch ver.di hat absprachegemäß sich um weitere Interessenten für die Übernahme der Spielbanken bemüht. "Wir waren erfolgreich", so Stracke, es gibt Interessenten aus Deutschland, die sofort die Spielbanken übernehmen würden.
Die Berichterstattung in der Presse, wonach die Insolvenz oder gar ein Entzug der Lizenz drohe, verunsichert die Beschäftigten sehr, da sie große Sorge um ihre Arbeitsplätze haben.

"Bisher haben alle Beschäftigten ihre Gehälter erhalten, nach den Presseberichten besteht jedoch die Angst, dass die nächste Gehaltszahlung, die zum 15.05.2011 fällig ist, ausbleiben könnte", so Ekkehard Stieglitz, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates.
"Es wird nun endlich Zeit, dass die Übernahme durch einen neuen Betreiber in die Wege geleitet wird, die eine Million Euro kann besser verwendet werden und muss nicht in einen Sozialplan und zur Abfindung der Beschäftigten verwendet werden", so Stracke.

Die Regierungsparteien CDU und SPD wollen zu Recht in absehbarer Zeit ein Spielhallengesetz im Landtag einbringen, dies findet die Zustimmung von ver.di.
Es gilt aber auch den ordnungspolitischen Auftrag nach dem Glücksspielstaatsvertrag zu erfüllen, dazu gehört der Erhalt der Spielbanken mit klassischem Spiel in den drei Standorten in Sachsen-Anhalt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708



Staatliche Spielbanken wollen private Konkurrenz rasch verbieten
Die staatlichen Spielbanken in Deutschland drängen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) auf ein rasches Verbot ihrer privaten Konkurrenz. weiterlesen


Glücksspiel: Nichts geht mehr
MAGDEBURG/MZ. Es ist ein in Deutschland bislang einmaliger Vorgang: In Magdeburg hat gestern das Kasino seinen Spielbetrieb eingestellt, ähnliches droht den Häusern in Halle und Wernigerode in der kommenden Woche. Damit steht nach Angaben der Gewerkschaft Verdi erstmals eine Spielbank vor der Insolvenz. Laut Innenministerium erfolgte die Schließung ohne Angaben von Gründen durch die Betreibergesellschaft. weiterlesen


Spielbanken - Minister setzt Frist von zwei Tagen
MAGDEBURG/MZ. Die von der Insolvenz bedrohte Spielbanken GmbH in Sachsen-Anhalt muss bis Donnerstag nachweisen, ob sie weiter einen ordnungsgemäßen Betrieb in ihren Kasinos in Halle, Magdeburg und Wernigerode gewährleisten kann. Dies kündigte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) nach einem Treffen der Spielbankenaufsicht mit der Geschäftsführung der Kasinos an. "Ich will die Zahlen sehen", sagte Stahlknecht der MZ. Er verkürzt damit die ursprünglich bis zum 20. Mai gesetzte Frist gegenüber der Gesellschaft. weiterlesen


Spielbanken - Kein Glück mit dem Glücksspiel
MAGDEBURG/MZ. Mitte März war eigentlich klar, dass das Ende nah ist. Da sicherte sich der damalige Finanzstaatssekretär Helmut Stegmann (SPD) mit beherztem Griff auf ein Anderkonto gut eine Million Euro. Die waren dort von der Sybilgroup als Sicherheit hinterlegt worden - für den Fall, dass ihr Plan scheitere, die drei Kasinos des Landes in eine strahlende, private Zukunft zu führen. Mit dem Geld sollen dann die Abfindungen der Mitarbeiter der drei Häuser in Halle, Magdeburg und Wernigerode bezahlt werden. weiterlesen

Sonntag, 15. Mai 2011

RStV - 9Live stellt Betrieb ein

Es hat sich ausgezockt

Wegen fehlender Umsätze stellt der Call-In-Sender 9Live den Live-Betrieb ein.

Hunderttausende Euro Bußgeld
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hatte in der Vergangenheit mehrfach Bußgelder gegen 9Live verhängt. weiterlesen

Donnerstag, 12. Mai 2011

VG Gelsenkirchen: Sportwettmonopol unverhältnismäßig, Erlaubnisvorbehalt greift nicht

Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06. April 2011 in zwei durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren den Klagen zweier Sportwettvermittler in Hauptsacheverfahren stattgegeben.

Die Ordnungsverfügungen wurden aufgehoben.

Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor.

Das Verwaltungsgericht verweist in seinen Urteilsgründen im Verfahren 7 K 3095/09 ausdrücklich darauf hin, dass durch die unlängst erfolgte Rechtsprechung des EuGH und ihm folgend auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wesentliche Änderungen bei der Betrachtung der Rechtslage eingetreten sind, die zu einer veränderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts führen. Zunächst verweist das Gericht darauf, dass im Gegensatz zur bisherigen Ansicht der Kammer umfassend das Kohärenzgebot und damit die Verpflichtung zur systematischen und konsequenten Verfolgung der ein Monopol rechtfertigenden Ziele in der gesamten Glücksspielpolitik zu betrachten ist.

Das im Glücksspielstaatsvertrag angelegte Staatsmonopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten erweise sich hiernach als unverhältnismäßig. Eine Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland zeige, dass auf verschiedenen Sektoren das Glücksspielangebotes in der Bundesrepublik das Gebot systematischer und kohärenter Bekämpfung der Spielsucht und des Spielerschutzes und damit zusammenhängend das Ziel der Kanalisierung der Wettleidenschaft nicht eingehalten werde und auch die normativen Regelungen hierzu nicht geeignet seien.

Insbesondere verweist die Kammer auf ein grundsätzlich strukturelles Vollzugsdefizit, welches das Staatsmonopol insgesamt mehr als nur in Frage stelle. Das Umsetzungsdefizit sei schon in der Regelung angelegt, wobei gehäufte und systematische Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag gerade nicht konsequent geahndet und unterbunden würden. Das Verwaltungsgericht stützt sich im wesentlichen auf mehrere Studien, darunter einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, und stellt auf Basis dieser Untersuchungen fest, dass der Sektor des gewerblichen Automatenspiels schon im Hinblick auf die normativen Regelungen dieses Bereiches nicht geeignet ist, dem hier liegenden Suchtpotential wirksam zu begegnen.

Die Spielverordnung aus dem Jahre 2006 gelte bis heute unverändert vor, obwohl sich gezeigt habe, dass dieses Regelwerk zur systematischen Begrenzung der Spielsucht gerade nicht geeignet sei. Ebenso verweist das Gericht auf den Bereich der Spielbanken, wobei hervorgehoben wird, dass jedenfalls in Bezug auf die in den Spielbanken aufgestellten Geldspielautomaten mit hohem Suchtpotential nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass hier eine kohärente und systematische Begrenzung der Spieltätigkeit erfolge. Nicht zuletzt zeige auch die tatsächliche Entwicklung im Bereich der Sportwetten, dass hier das rechtliche Instrumentarium des Glücksspielstaatsvertrages und anderer Gesetzes nicht greife, um den nach den Gesetzesmaterialien gewollte Lenkung des Spieltriebes der Verbraucher in kontrollierte, legale Bahnen herbei zu führen.

Der als nicht legal eingestufte Markt für Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland habe trotz entsprechender ordnungsbehördlicher Maßnahmen erhebliche Umsätze und Umsatzzuwachse zu verzeichnen, die die gesetzliche Regelung des Sportwettmonopols schlichtweg konterkarieren.

Bemerkenswert ist, dass das Verwaltungsgericht unabhängig von dem Kohärenzgebot auch auf die nach wie vor in verfassungswidriger Weise durchgeführte Werbung staatlicher Lotteriegesellschaften abstellt. So heißt es in dem Urteil:

"Nach wie vor beschränkt sich die Werbung für das staatliche Lotteriespiel nicht auf das, was das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28. März 2006 vorgegeben hat: Insbesondere darf danach eine konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Spielsucht ausgerichtete Werbung nicht zum Wetten auffordern, anreizen oder ermuntern und die Teilnahme an Glücksspielen als sozialadäquate bzw. positiv bewertete Unterhaltung darstellen."

Dem werde es aber nicht gerecht, wenn die Werbung so konzipiert sei, dass sie vom Empfänger der Botschaft als Motivierung zur Teilnahme aufgefasst wird. Dies sei aber eindeutig auch nach Verstreichen einer großzügigen Übergangsfrist zur Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei staatlichen Lottoveranstaltungen der Fall. Anstelle vieler Einzelbeispiele verweist das Gericht auf die aktuelle Homepage des Deutschen Lotto- und Tottoblocks als Dachorganisation, wo Kleinwerbeblöcke auf die Höhe der jeweiligen Jackpots und in einem an die Ministerpräsidenten der Länder gerichteten offenen Brief darauf verwiesen wird, dass die Sanierung der ostdeutschen Innenstädte und Denkmäler ohne Lotto nicht hätte erfolgen können.

Hier werde die Gemeinnützigkeit der Lotto-Einnahmen besonders hervorgehoben, wodurch eine positive Aufwertung der Teilnahme jedenfalls stattfinde. Genau dies sei aber mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die seitens des Bundesverwaltungsgerichts zuletzt auch nochmals konkretisiert worden seien, nicht zulässig.

Damit stellt das Verwaltungsgericht zutreffend fest, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften selbst gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und die Vorgaben im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen.

Aus alledem erfolge jedenfalls eindeutig eine Gemeinschaftswidrigkeit des Sportwettenmonopols, was zur Unanwendbarkeit der unmittelbaren Monopolrechnungen im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts führe.

In Abweichung der Rechtsprechung des OVG Münster verweist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dann (im Übrigen ähnlich wie die Verwaltungsgerichte Minden, Köln und Arnsberg) ergänzend darauf, dass auch die Erlaubnispflicht aus § 4 Glücksspielstaatsvertrag keine Geltung mehr beanspruchen kann. Diese Regelung knüpfe unmittelbar an die Monopolregelung mit der Folge an, dass private Anbieter wie die Kläger – ungeachtet sonstiger in ihrer Person liegende Eigenschaften oder Voraussetzungen – von vorneherein keine Erlaubnis erlangen können. Der Erlaubnisvorbehalt ziele damit gerade auf den Ausschluss privater Anbieter und werde insoweit durch das Staatsmonopol als solches gerechtfertigt. Da auch der Erlaubnisvorbehalt eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstelle, könne die Regelung nicht greifen. Dies ergäbe sich im übrigen auch eindeutig aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010, im übrigen auch aus dem Zusammenspiel der drei ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die von einigen anderen Gerichten zum Anlass genommen werden, hier an der Wirksamkeit des Erlaubnisvorbehaltes festzuhalten.

Nach alledem hat nunmehr auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtsprechung aller weiteren, hier bekannten Verwaltungsgerichte, die seit der Entscheidung des EuGH Urteile getroffen haben, fortgesetzt. Damit dürften nach Kenntnis des Unterzeichners mittlerweile mindestens 14 deutsche Verwaltungsgerichte in Hauptsacheverfahren zugunsten der Sportwettvermittler entschieden haben, dies stets unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

LG Köln: Kein Glücksspiel für Geringverdiener?

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln
Kein Glücksspiel für Geringverdiener?
Das Landgerichts Köln droht Westlotto eine Geldstrafe von 250.000 Euro an, wenn das Unternehmen wissentlich Sportwetten oder zuviele Rubbellose an Hartz-IV-Empfänger verkauft. Doch das bedeutet kein generelles Glücksspiel-Verbot für Arbeitslose. weiterlesen

Dazu zählt auch das Lotto-Spiel. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der Westdeutschen Zeitung (WZ). weiterlesen

Landgericht Köln bleibt bei umstrittenem "Hartz IV-Sportwetten-Beschluss"
05.05.2011 14:19

WestLotto legt Berufung beim Oberlandesgericht ein

Münster/ Köln, den 5. Mai 2011 – Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 10. März 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.

WestLotto legt nun Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Köln am 7. April seinen umstrittenen Beschluss dahingehend konkretisiert, dass für einen WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter Handlungsbedarf besteht, wenn ein Spielteilnehmer deutlich macht, dass er Hartz IV-Bezieher ist und sich den Wetteinsatz nicht leisten kann. In diesem Fall muss die WestLotto-Annahmestelle eine Sportwettenteilnahme unmittelbar verhindern. "Das ist und bleibt ein realitätsferner Ansatz", kommentiert WestLotto-Sprecher Axel Weber die Einlassungen des Gerichtes.

"Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen. Dies ist laut NRW-Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag auch so im Vorfeld von Spielersperren zwingend vorgesehen," kommentiert Weber die Entscheidung.

WestLotto ist als seriöser und verantwortlich agierender Anbieter von Glücksspielen der Überzeugung, dass niemand über seine Verhältnisse Geldausgaben tätigen sollte. Dies gilt für alle Formen von Glücksspielen. Unabhängig davon, ob man Hartz IV bezieht. Es kommt immer auf die entsprechende Verhältnismäßigkeit an. Eine Spielersperre auf einen bloßen Verdacht hin, erfüllt nach dem Rechtsverständnis von WestLotto den Tatbestand einer Diskriminierung. Ein solches Vorgehen lehnt das Unternehmen ab.

"Dieses Urteil können wir so nicht stehen lassen. Der juristische Kampf wird dann jetzt beim Oberlandesgericht weiter gehen", meinte Axel Weber abschließend.

Pressekontakt:
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Axel Weber
Tel.: 0251-7006-1341
Fax: 0251-7006-1399
E-Mail: axel.weber@westlotto.com
Quelle



(OLG) Köln (Az.: 6 U 80/11) kippt pauschales Wett-Verbot für Hartz-IV-Empfänger und widersprach dem LG Köln.

lesen Sie auch:
LG Köln: Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger

LG Oldenburg untersagt Lotto Niedersachsen, überschuldete Personen oder Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen zu lassen

update: 06.08.2011

Spielbanken kriminalisieren Spielhallen

- ein Zwischenruf von AWI-GF Dirk Lamprecht -

In der Süddeutschen Zeitung vom 10. Mai 2011 (Seite 25) wird wieder einmal deutlich, dass der Staat kein guter Unternehmer ist – und wenn er dann nicht weiter weiß, greift er oftmals zu Mitteln, die es wert sind hinterfragt zu werden:

So auch in der aktuellen Diskussion um den Glücksspielsstaatsvertrag, bei der die staatlichen Spielbanken die private Konkurrenz am liebsten verbieten lassen würden – und dies mit nicht immer feinen Mitteln: So habe sich laut Süddeutscher Zeitung der Deutsche Spielbankenverband ein Kurzgutachten eines Staatsrechtlers und ehemaligen Verteidigungsministers ausarbeiten lassen, in dem geschlussfolgert wird, dass bei "akuten Missständen in der Berufswelt wirtschaftliche Grundrechte, wie der Bestandsschutz am ausgeübten Gewerbebetrieb, eingeschränkt oder gar ausgesetzt werden könne". Um akute Gefahren bekämpfen zu können, ließe sich eine Übergangsfrist für die Schließung existierender Betriebe ohne weiteres auf ein Jahr reduzieren. Als Beispiel nennt der Artikel "Spielhallen in der Nähe von Kindergärten und Schulen oder wenn es in solchen Spielstätten kriminell zuginge." - Ein Schelm wer Übles dabei denkt und auch die 'Süddeutsche' schlussfolgert, dass "die Konkurrenz schließen soll, die staatlichen Casinos aber expandieren wollen".

Gerade die Ausdehnungspläne staatlicher Spielbanken im Internet sind insofern interessant, als Verbandschef Lutz Wieding den Spielgästen Sicherheit vor Kriminalität im Netz garantiert: "Der Schutz der Kunden sei bei den staatlichen Spielbanken auch im Internet gewährleistet", so wird er zitiert. Das mag stimmen, wenn damit der Schutz vor Raubüberfällen gemeint ist. Erinnert sei hier an den Überfall im März 2010 auf das Pokerturnier der Spielbank Berlin.

Dass auch die Bundesländer versuchen, Spielhallen zu kriminalisieren, zeigt auch ein anderes Beispiel: So stellten die Stuttgarter Nachrichten am 08.März 2011 fest, dass die Innenminister der Länder über das Bundeskriminalamt eine Studie über Delikte im Umfeld von Spielhallen und Casinos erstellen ließen. Aufgrund der mageren Ergebnisse wurde selbige zur Verschlusssache erklärt. Gedacht war die Studie offensichtlich, um gewerbliche Spielhallen in die Nähe eines kriminellen Umfeldes zu rücken. Denn die Studie war laut Stuttgarter Nachrichten in Auftrag gegeben worden, um "Kriminalitätsformen im Umfeld des gewerblichen Glücksspiels "beleuchten" zu lassen". Allerdings waren die Ergebnisse eine herbe Enttäuschung, denn so wurde nur ein eingeschränkt aussagefähiges Lagebild erstellt, die Stuttgarter Nachrichten sprechen ganz offen von "einem Schuss in den Ofen". In einzelnen Bundesländern ließ sich laut der Studie kein eindeutiger Sachzusammenhang konstruieren, an anderen Stellen werden Delikte als rückläufig eingestuft, Mecklenburg-Vorpommern ließ gar übermitteln, dass die abgefragten Kriminalitätsformen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielten. Auch das BKA warnte laut Stuttgarter Nachrichten davor, dem Bericht zu viel Bedeutung zu schenken.

Dies stimmt mit anderen Erkenntnissen aus den Medien überein: So stellte das LKA Berlin in der RBB-Abendschau vom 14.03.2010 fest, dass Spielhallen eher Opfer von Kriminalität werden würden, als das von ihnen kriminelle Handlungen ausgingen. Auch das BKA teilte der Automatenwirtschaft auf Anfrage im März 2010 nach verschiedenen Presseberichten mit, dass keine negativen Erkenntnisse zum Umfeld gewerblicher Spielhallen vorlägen.

Dennoch hielten es die Innenminister vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse für erforderlich, auf eine Beschränkung des gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiels hinzuwirken.

Wie nun ausgerechnet der Deutsche Spielbankenverband mit Hilfe eines Gutachtens eine Kriminalisierung des gewerblichen Automatenspiels beweisen oder in die Öffentlichkeit bringen will, bleibt schleierhaft.

Zu wünschen wäre eine Versachlichung der Diskussion, die Herausnahme des gewerblichen Geldgewinnspiels aus den Überlegungen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag und ein Ende der Vermischung privatwirtschaftlich gewerblichen Unterhaltungsspiels mit staatlichen Glücksspielformen.

AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Dirk Lamprecht
Geschäftsführung
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Staatliche Spielbanken wollen private Konkurrenz rasch verbieten
Die staatlichen Spielbanken in Deutschland drängen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) auf ein rasches Verbot ihrer privaten Konkurrenz. Die großen privaten Spielhallen sollen demnach bereits ab 2013 geschlossen werden und nicht erst ab 2017, wie von den 16 Bundesländern derzeit geplant. Die Länder regeln das Glücksspiel in Deutschland und planen neue Bestimmungen, die in den nächsten Wochen fertig sein und ab 2012 gelten soll. weiterlesen

SZ: Kriminalität - Tatort Spielhalle
Brisanter BKA-Bericht: Die Polizei muss in Deutschlands Spielhallen mehr und mehr Fälle von Diebstahl, Betrug und anderen Delikten aufklären.

Meist sind Spielhallen-Betreiber offenbar die Opfer.

Der von den Behörden zur "Verschluss-Sache" erklärte BKA-Bericht dient als Arbeitsgrundlage für die Regierungen der 16 Länder, die gerade neue Regeln für das Glücksspiel erarbeiten.

Die Paragrafen könnten bewirken, dass viele Spielhallen geschlossen werden müssen. Das ist der gemeinsame Plan fast aller Länder. weiterlesen


IT-Verband kritisiert geplanten Glücksspielstaatsvertrag
Der Bitkom hat den umstrittenen Entwurf für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrag scharf kritisiert. Die Länder riskierten damit "abermals ein faktisches Leerlaufen" der Ziele der Regulierung von Lotterien und Sportwetten im Internet "zugunsten eines sich weiter entwickelnden Schwarzmarktes", schreibt der Hightech-Verband in einer heise online vorliegenden Stellungnahme. Mit dem Vorschlag werde das bestehende staatliche Lottomonopol nicht nur aufrechterhalten, sondern sogar auf den Online-Vertrieb erweitert. Staatliche Lotterien könnten künftig "umfassend im Internet tätig werden". Zudem ermögliche die Initiative dem staatlichen Anbieter von Sportwetten Oddset regulatorische Erleichterungen, während die private Konkurrenz diskriminiert werde. weiterlesen


Glücksspiel-Vertrag - Die SPD will nicht mitspielen
Geht es nach der SPD, dann wird es in Sachsen-Anhalt bald deutlich weniger Spielhallen geben. Nur wenn diese Forderung von der Landesregierung und dem Koalitionspartner CDU akzeptiert wird, wollen die Sozialdemokraten im Landtag dem neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel zustimmen. weiterlesen

Deutscher Lottoverband begrüßt positive Antwort aus Brüssel

11.05.2011 15:11

EU-Kommission gibt grünes Licht für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz

Hamburg, 11. Mai 2011. Wie die schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen gestern in Kiel bekannt gegeben haben, hat die EU-Kommission aus europarechtlicher Sicht keine Bedenken gegen ihren Gesetzesentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels. Schleswig-Holstein hatte als einziges Bundesland die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom 6. April über die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags nicht mitgetragen und einen eigenen Entwurf der Kommission zur Notifizierung vorgelegt.

"Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Antwort der Kommission", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der schleswig-holsteinische Entwurf schafft vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die dringend nötige Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen im Land."

Der Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein räumt konsequent mit der Fiktion einer "Lottosucht" auf. Das Lotterieveranstaltungsmonopol wird so in seinem Bestand gesichert und der Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien von zahlreichen unverhältnismäßigen Beschränkungen befreit. Die vorgesehenen Regelungen für gewerbliche Spielvermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien sicher.

Im Gegensatz dazu würde der von den Ministerpräsidenten am 6. April 2011 eingebrachte "Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" die Vermittlung staatlicher Lotterien unter einen willkürlichen Erlaubnisvorbehalt, ohne klare Kriterien, ohne Rechtsanspruch, stellen. Den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag als unionsrechtswidrig zurückgewiesen hat, wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem sieht der geplante Staatsvertrag der 15 Länder über kurz oder lang eine kartellrechtswidrige Zusammenlegung staatlicher Lotteriegesellschaften vor. Damit wird auch der neue Glücksspielstaatsvertrag vor den Gerichten scheitern.
Quelle: Deutscher Lottoverband


GlüStV: Schleswig-Holstein auf dem Weg zum Spielerparadies!

Im nördlichsten aller Bundesländer geschehen mitunter lustige Dinge.
Da wäre zum Beispiel die Sache mit dem eigenständigen Glückspielgesetz, das sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition ausgedacht hat.
weiterlesen






Glückspielstaatsvertrag - Europa sagt Ja

10.05.2011 15:20

Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp zum Notifizierungsverfahren des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes: Europa sagt Ja zu unserem Glücksspielgesetz

Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat gestern (09. Mai 2011) dem Innen- und Rechtsausschuss die Bemerkungen der EU-Kommission zum Schleswig-Holsteinischen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels zur Kenntnis gegeben (Umdruck 17/2391),

"Aus europarechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen unseren Entwurf. Europa sagt Ja zu unserem Kurs. Schleswig-Holstein geht damit in Vorlage", erklärten die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, heute (10. Mai 2011) dazu.

Die Bemerkungen der Kommission beziehen sich darauf, ob die Betrauung privatrechtlicher Gesellschaften mit der Veranstaltung von Lotterien in einem "transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren erfolgt" und bei welchen europäischen Banken die Anbieter Sicherheiten hinterlegen müssen.

Dazu Christian von Boetticher (CDU): "Unser Verfahren stellt Transparenz und Diskriminierungsfreiheit durch klare und für alle einheitlich geltende Voraussetzungen sicher. Die Frage der Kommission nach den Banken ist deklaratorischer Natur und lässt sich ebenso schnell beantworten."

Die Schleswig-Holsteiner sehen in dieser Bemerkung bereits einen klaren Fingerzeig der Kommission in Richtung der anderen 15 Bundesländer: "Es ist schlicht unmöglich, die Begrenzung auf sieben Anbieter in einem transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren sicher zu stellen. Und auch Internetsperren, die sich in einem europäischen Binnenmarkt gegen in anderen europäischen Ländern ansässige Unternehmen richten sollen, widersprechen klar dem europäischen Recht", betonte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Beides sei im Entwurf der 15 Ministerpräsidenten vorgesehen.

Mit Spannung warten die Fraktionen von CDU und FDP nun auf die Bemerkungen der Kommission zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer: "Angesichts von
Netzsperren, Abschottungssteuern und der willkürlichen Beschränkung auf sieben Konzessionen wird das ein böses Erwachen geben", zeigte sich der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp überzeugt.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
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Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
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Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Pressesprecher

Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de

Internet: http://www.fdp-sh.de



Stellungnahmen:
(unvollständige Auflistung)

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
kjm, Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
GVS, Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Betfair Group plc

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) JAXX SE

Notifizierung zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) - Notifizierung 2011/63/D
Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels: Notwendigkeit einer Notifizierung gemäß Art. 107 ff AEUV
Wissenschaftlicher Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
DLTB, Deutscher Lotto- und Totoblock

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Minister/in für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr

Entwurf eines Glücksspielgesetzes für Schleswig.Holstein; hier: Fragen zum Gesetzentwurf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Innenminister/in

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
SBG Schmid Beteiligungsgesellschaft mbH

Stellungnahme zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages
Die deutsche Automatenwirtschaft

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
CAU, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Sport und Sportwissenschaften

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
VPRT, Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.

Stellungnahme zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages
CAU, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Sport und Sportwissenschaften

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Deutsche Fernsehlotterie eGmbH

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) AMA, Arbeitsausschuss Münzautomaten; VDAI, Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.; DAGV, Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e.V.; BA, Bundesverband Automatenunternehmer e.V.

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Städteverband Schleswig-Holstein

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
ZAW, Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Fachverband Glücksspielsucht e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Juristische Fakultät

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Lett Advokatfirma

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Tipico Deutschland GmbH

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
vewu, Verband Europäischer Wettunternehmer

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) CBH, Rechsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) LAG, Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
IHK, Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen; Lotto Thüringen

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Zentraler Kreditausschuss

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
BdSt, Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co KG

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
NDR, Norddeutscher Rundfunk

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
ver.di, Bundeskoordinierung Spielbanken

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Deutscher Lottoverband; NKL, Fachverband der Lotterie-Einnehmer der NKL e.V.; SKL, Zentralverband der Lotterie-Einnehmer der SKL e.V.; ARD Fernsehlotterie

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
BupriS, Bundesverband privater Spielbanken

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
bwin e.K.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
LSSH, Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel

Stellungnahme zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Deutscher Fussball-Bund

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Spielbank Schleswig-Holstein

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Aktion Mensch e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)
fdr, Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V.