Samstag, 21. Mai 2011

Automatenunternehmer lehnen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages und Landesspielhallengesetze ab

Erheblicher Nachbesserungsbedarf konstatiert – Existenzvernichtung verhindern

Führende Unternehmer der Unterhaltungsautomatenwirtschaft üben scharfe Kritik an den Konzepten der Landesregierungen zum Glücksspielstaatsvertrag und diversen Landesspielhallengesetzen. Auf der Mitgliederversammlung des Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V. in Mainz haben sie die Ministerpräsidenten aufgefordert, einen neuen Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, der nicht gegen Europarecht verstößt und dem gewerblichen Spiel eine faire Marktchance einräumt.

"In seiner jetzigen Form ist der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht akzeptabel und bringt keinerlei nachhaltige Verbesserung in Sachen Spielerschutz", so Ulrich Schmidt, Vorsitzender des Forum und Gründer der Schmidt Gruppe (Coesfeld). Die geplanten Regelungen bedrohen die Existenz von 6.000 mittelständischen Unternehmen und gefährden über 100.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze. Die Reduzierung der Betriebsgrößen und die weitere Einschränkung der Attraktivität des Spieleangebotes treffen einseitig das legale gewerbliche Unterhaltungsspiel. Im Gegensatz dazu sollen die neuen Beschränkungen nicht für die Automatensäle staatlicher Spielbanken gelten. Für Ulrich Schmidt droht die Vernichtung von Unternehmen, die sich ernsthaft für neue, weitergehende und nachhaltige Formen des Spielerschutzes einsetzen. "Wer das legale Angebot so beschneidet, öffnet der Abwanderung in die Illegalität Tür und Tor." Dieser unkontrollierte Raum gibt keinerlei Garantie für den Schutz von Spielgästen, die mit ihrem Spielverhalten ernste Probleme haben. Jede Form der sozialen Kontrolle entfällt.

Neben den massiven Markteingriffen im neuen Glücksspielstaatsvertrag diskutieren die Bundesländer weitere, zum Teil drastische Einschränkungen für das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel durch Landesspielhallengesetze. Bremen und Berlin sind hier Vorreiter. Weitere Länder haben bereits entsprechende Initiativen angekündigt und wollen dem Beispiel der beiden Stadtstaaten folgen. "Unter dem vorgeschobenen Aspekt des Spielerschutzes soll ein erfolgreicher Wettbewerber vom Markt gefegt werden", so Ulrich Schmidt.

Für den demokratischen Willensbildungsprozess sei es höchst problematisch und bedenklich, so Schmidt, dass über die Köpfe der betroffenen Unternehmer hinweg, Gesetze formuliert und beschlossen werden. Wer es mit dem Spielerschutz ernst meint, sollte Wege ebnen, dass Präventionseinrichtungen, gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft und Politik gemeinsam nach praxistauglichen und nachhaltigen Wegen suchen. Diese müssen einerseits den Schutz betroffener Spielgäste erweitern, ohne andererseits der großen Mehrheit verantwortungsvoll spielender Menschen den Spaß und die Freude an einem preisgünstigen Freizeitangebot zu nehmen.

"Sollte sich die Politik in beiden Feldern wider besseren Wissens beratungsresistent und uneinsichtig zeigen, werde die Unterhaltungsautomatenwirtschaft alle juristischen Wege ausschöpfen, der Vernichtung ihres Wirtschaftszweiges entgegen zu treten."

Quelle: Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V.


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Das Problem ist die Umwandlung der Einsätze in Punkte. Damit hat die Automatenindustrie einen Weg gefunden, die Spielverordnung zu umgehen. Eigentlich müsste selbstverständlich sein, dass für das Punktespiel und das Geldspiel die gleichen Vorgaben gelten. Dann käme es nicht zu solchen Auswüchsen. Aber das Bundeswirtschaftsministerium und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die die Geräte zulässt, tolerieren die Umgehung.

Die Länder haben ein ernstes Problem nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hat vereinfacht gesagt: Es ist nicht mit Europarecht vereinbar, wenn bestimmte Lotterien nur der Staat anbieten darf und dies mit der Spielsucht begründet wird, aber immer mehr Spielhallen zugelassen werden, die ein ungleich größeres Spielsuchtproblem mit sich bringen.
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update: 22.05.2011