Wider die unglaubwürdigen Machenschaften von Lobbyisten und Staatsmonopolisten
Neuötting - Unter dem fadenscheinigen Vorwand des "Spielerschutzes", den der Staat selbst nicht ansatzweise so betreibt, wie er es von gewerblichen Geld-Gewinnspiel-Anbietern fordert, soll der ganzen Unterhaltungsautomatenbranche rigoros der Garaus gemacht werden. Dabei betrifft die künstlich aufgebauschte "Spielsucht" nur eine verschwindend geringe Anzahl von Erwachsenen: zirka 0,2 Prozent! Über 99 Prozent aller Spieler von Glücks- und Gewinnspielen spielen ohne Probleme und zum reinen Vergnügen! Das eigentliche Ziel des aktuellen Entwurfs zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ist allein die Stärkung des staatlichen Glücksspielmonopols durch erweiterte Privilegien und Zugewinn der Umsätze der staatlichen Wettbewerber - mit katastrophalen Auswirkungen:
Staatsgeschenke für illegale Glücksspielbetreiber
Durch die gezielte Vernichtungskampagne gegen die gewerbliche Unterhaltungsautomatenbranche, die jährlich 1,5 Milliarden Euro Steuern und sonstige Abgaben aus legalem Geld-Gewinnspiel an den Staat abführt, werden die legalen Spieler ohne Zweifel in die Illegalität des Internets getrieben - in Online-Casinos und Online-Wettbüros, wo kein Gesetz vor Betrug schützt, wo unlimitiert Unsummen verwettet werden können, wo es keine regelmäßigen gesetzlichen Geräte-Überprüfungen gibt und jegliche soziale Kontrolle sowie der Jugendschutz fehlen.
Kann sich unser Staat den Verlust von Steuereinnahmen dieses Ausmaßes leisten? Sollen tatsächlich unzählige ausländische Glücksspielanbieter in Übersee mit über 4 Milliarden Euro Umsatz p.a. aus deutschen Landen belohnt werden - am Staat vorbei? Dass diese Umsätze in staatlich betriebene deutsche Spielbanken oder in Oddset-Wetten abwandern - was die erklärte Absicht hinter dem neuen ,,Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)" ist - können nur Ignoranten hoffen.
Politik hinter verschlossenen Türen
Von einem bayerischen Landtagsabgeordneten war zu erfahren, es sei "in der Angelegenheit Spielhallen das letzte Wort bereits gesprochen, soweit es um die Änderungen im 1. GlüÄndStV geht." Tatsächlich liegt das Machwerk bereits bei der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung, obwohl es noch nicht einmal vom Bayerischen Landtag ratifiziert worden ist! Wozu dann noch eine schriftliche Stellungnahme bis zum 06. Mai 2011, wozu eine mündliche Anhörung am 25. Mai 2011 in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt? Es ist eine Farce zum Schreien und nichts anderes als ein abgekartetes Spiel mit "gezinkten Karten"!
Stationen einer Vernichtungskampagne
Mit der Änderung der Spielverordnung ging den gewerblichen Anbietern von Geldgewinn-Spielgeräten 2006 über Nacht ein komplettes Umsatzsegment verloren. Bundesweit mussten 80.000 sog. "Fun-Games" abgebaut werden. Neben immerfort neuen Auflagen zum Spielerschutz wurden 2011 die Rahmenbedingungen der Geldgewinn-Spielgeräte nochmals verschärft - durch stündlichen Pausenzwang und stark begrenzte Gewinnerwartungen. Vorläufige Folge: zweistelliger Umsatzrückgang und stark abnehmende Gästezahlen.
Der Gipfel des Vernichtungsfeldzuges: Jede Gewerbeerlaubnis für Spielstätten soll mit dem GlüÄndStV zum 31.12.2016 ablaufen, nach dem 6.4.2011 erteilte Erlaubnisse schon am 1.1.2013!. In einem Gebäude soll es künftig nur noch eine Spielstätte geben!
Die fatalen Konsequenzen deutschlandweit: 6.000 mittelständische Unternehmen mit rund 70.000 Mitarbeiter (75% davon Frauen) stehen vor dem Ruin. Ihre Existenzen werden bewusst vernichtet.
Bayerischer Automaten Verband e.V., Ansprechpartner RA Christian Szegedi, Tel. 08671 - 8865 10
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
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Neuer Glücksspielstaatsvertrag vernichtet bis zu 6.000 Autobahn-Lkw-Parkplätze
Die VEDA fordert die Überarbeitung des Glücksspiel-Staatsvertrages mit Aufhebung der faktischen Enteignung bestehender Spielotheken an Autohöfen. weiterlesen
'Wir müssen die Bürger schützen'
SPD-Landtagsfraktion will Betreiben von Spielhallen unattraktiv machen
München - Die SPD-Landtagsfraktion will die stetig steigende Zahl von Spielhallen in Bayern gesetzlich begrenzen. 'Wir müssen die Bürger schützen', sagte die innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger am Dienstag nach einer Expertenanhörung im Landtag. Momentan gebe es noch keine tauglichen Instrumente, um Spielhallen zu verhindern. weiterlesen
Glücksspielstaatsvertrag
Völlig verfehltes Konzept
Als materiell verfassungswidrig und nicht ein Mal im Ansatz entsprechend den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs bewerten die Spitzenverbände der Automatenwirtschaft (AMA) den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags der Länder.
Schwer ins Gericht gehen die Spitzenverbände der gewerblichen Automatenwirtschaft mit dem Entwurf der Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. In einer schriftlichen Stellungnahme für das Anhörungsverfahren zu dem Vertragsentwurf bezeichnet der Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA) den Vertrag in den Passagen zum gewerblichen Geldgewinn-Spiel als „verfassungs- und europarechtswidrig“. Unmissverständlich wird gefolgert: „In Anbetracht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken sind die für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Spielhallen und Gaststätten betreffenden Regelungen des 1.GlüÄndStV (E) zu streichen.“
Wie der AMA in dem Schreiben detailliert darlegt, fehlt es für die Regelungsvorschläge der Länder zum gewerblichen Spiel „weit überwiegend an der Gesetzgebungskompetenz.“ Außerdem seien die Vorschläge „materiell verfassungswidrig“.
Auch europarechtlich gibt die AMA dem Vertragsentwurf verheerende Noten. Nicht ein Mal „ansatzweise“ werde er „den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts an eine kohärente und systematische Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechts gerecht“. Die Einbeziehung der Spielhallen in das verfehlte Regelungskonzept“ erscheine als ein „Ablenkungsmanöver“ mit „desaströsen Folgen für eine wirtschaftlich gesunde und volkswirtschaftlich bedeutende Branche“.
Die mündliche Anhörung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist am 25. Mai 2011 in Magdeburg anberaumt. Branchenvertreter werden dort ergänzend zur schriftlichen Stellungnahme zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Vertragswerks berichten.
Vollständige Stellungnahme des AMA als Pdf-Datei
update: 01.06.2011