Sonntag, 30. Oktober 2011

Ein neuer Staatsvertrag fürs Glücksspiel scheint in weiter Ferne

15 Länder wollen 20 private Lizenzen vergeben, aber Hessen und Niedersachsen haben Bedenken. Schleswig-Holstein bleibt noch bei seinem Sonderweg.

Eine Einigung auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag hat Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gestern nach der ersten Sitzungsrunde der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck verkündet. 15 Länder hätten sich auf eine Regelung verständigt, für Schleswig-Holstein sei ein späterer Beitritt möglich. Doch der schöne Schein wärte kaum 15 Minuten. Wer auf dem Fußmarsch der Regierungschefs zum abendlichen Schlemmen in den Schuppen 9 mit den CDU-Ministerpräsidenten von Hessen und Niedersachsen, Volker Bouffier und David McAllister, sprach, wusste schnell, dass die Länder von einer Einigung so weit entfernt sind wie zuvor. weiterlesen

In der Osnabrücker Zeitung stand:
Man mag es kaum glauben: Der politische Poker ums Glücksspiel ist beendet. Zumindest vorerst. Wer in die Runde am Zockertisch blickt, sieht dort aber keine Gewinner. Was nach zähem Ringen der Regierungschefs endlich auf dem Tisch liegt, ist alles andere als ein großer Wurf. Eher der kleinste föderale Nenner, auf den sich obendrein nur 15 von 16 Ländern einigen konnten. Dass dieses Stückwerk vor den Augen kritischer Europarichter Bestand haben wird, darf bezweifelt werden. Eine schlüssige, widerspruchsfreie Regelung des Glücksspielmarktes sähe anders aus.
Einige Länder sind mit scharfen Spielhallengesetzen vorgeprescht, für staatliche Spielbanken soll der harte Kurs aber nicht gelten. Und auch beim staatlich gelenkten Lottospiel soll alles beim Alten bleiben. Es drängt sich der Eindruck auf, die Politik handele nur widerwillig und mit dem Ziel, den Europäischen Gerichtshof zu besänftigen und so das Lottomonopol zu retten. Ein riskantes Spiel. weiterlesen


Über die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland findet sich auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein folgende Veröffentlichung:

Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck

Die Länder haben sich mit Ausnahme von Schleswig-Holstein auf einen Entwurf zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes geeinigt. Nach dem Entwurf, der auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck verabschiedet wurde, soll es 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter und eine Steuer auf den Umsatz von 5 Prozent geben. Das so genannte Casinospiel soll im Internet nicht erlaubt werden. Schleswig-Holstein hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen begründete die Enthaltung mit dem Gesetz, das der schleswig-holsteinische Landtag erst vor einigen Wochen verabschiedet hatte. ""Es gibt dieses Gesetz nun einmal. Und es ist bewusst so gestaltet worden, dass noch Zeit bleibt für eine gemeinsame Lösung"", sagte Carstensen am Freitag, 28. Oktober, in Lübeck.

Reales Spiel

Die Länder Hessen und Niedersachsen hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz eine Protokollerklärung abgegeben. Auf deren Grundlage soll eine Öffnungsklausel geprüft werden, die die Übertragung des so genannten "realen Spiels" aus staatlichen Spielbanken im Internet möglich macht. Außerdem wollen beide Länder prüfen lassen, ob die Regelungen für Pferdewetten deutlich reduziert werden können.

Staatsvertrag schon im Dezember?

Die Länder stellten in Aussicht, einen Staatsvertrag über die künftige Regelung des Glücksspielwesens bis zum 15. Dezember zu unterzeichnen. Dann findet unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin statt.

Gemeinsame europarechtskonforme Linie

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff begrüßte den Kompromiss der 15 Länder. Sachsen-Anhalt hatte das Thema Glücksspielwesen in den vergangenen Monaten federführend koordiniert. ""Ich freue mich, dass unter meinem Vorsitz 15 Länder, die ursprünglich sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Reform des Glücksspielwesens in Deutschland hatten, sich hier in Lübeck für das Zahlenlotto, die Sport- und Pferdewetten sowie für das gewerbliche Spiel (Spielhallen) auf eine gemeinsame europarechtskonforme Linie verständigt haben. So wird es möglich, das immer schon legale Lotto zu stabilisieren, suchtfördernden Fehlentwicklungen im Bereich der Spielhallen entgegen zu wirken und bislang illegale Sportwetten zu liberalisieren, allerdings auch so zu kanalisieren, dass ein insgesamt ausgewogenes, Suchtgefahren vorbeugendes Gesamtsystem des Glücksspiels entsteht. Schleswig-Holstein ist eingeladen, dem Staatsvertrag beizutreten"", sagte er. Quelle
Kontakt
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

mit der Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Faber-Lotto droht wegen Glücksspielgesetz in NRW mit Umzug
Lotto-Faber strebt nach Glückstadt
Wegen des liberalen Glücksspielgesetzes: Insgesamt wollen schon 40 Firmen nach Schleswig-Holstein kommen.

Glückspielstaatsvertrag

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Ankündigung von Norman Faber:
Es geht um bis zu 370 Arbeitsplätze für Schleswig-Holstein

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, haben die öffentliche Ankündigung von Norman Faber, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein zu gründen, heute (01. November 2011) begrüßt.

Faber hatte dies am gestrigen Montag (31. Oktober 2011) in der WDR-Sendung "Lokalzeit Ruhr" bestätigt und prüft nach eigenen Angaben sogar eine Verlagerung des Unternehmenssitzes von Bochum nach Schleswig-Holstein.

"Damit geht es für Schleswig-Holstein um bis zu 370 Arbeitsplätze", begrüßte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp, die Entwicklung für die CDU-Landtagsfraktion.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: "Unsere klare Orientierung an europarechtliche Rahmen zahlt sich zunehmend aus. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem 2012 Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel herrschen wird."

Bislang sei dies nach Kenntnis von CDU und FDP in Schleswig-Holstein der größte Arbeitgeber, der aufgrund der Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel- und Glücksspielvermittlung eine Ansiedlung in Schleswig-Holstein prüft:
"Gleichzeitig zeigt das auch, dass es um seriöse Firmen geht, die seit Jahrzehnten in Deutschland Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoren im Kulturbereich sind und denen durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag die Geschäftsgrundlage zerstört wurde", betonten Arp und Kubicki.

Die beiden Schleswig-Holsteiner kündigten an, sich bereits an diesem Freitag (04. November 2011) mit Vertretern des Deutschen Lottoverbandes und Norman Faber selbst treffen zu wollen, um Einzelheiten der möglichen Ansiedlung zu besprechen.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Pressesprecher
Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: http://www.fdp-sh.de


Land macht den Weg für die Privatisierung von Spielbanken frei
Nach einer Privatisierung darf es nach den Vorstellungen der Landesregierung auch künftig nur fünf Spielbanken im Land geben. Darüber hinaus nennt der Regierungsentwurf die Voraussetzungen für die neue Möglichkeit, Casinospiele mit Bankhaltern auch im Internet anzubieten. Gemeint sind Black Jack, Roulette und Baccara. weiterlesen

»Glücksspiel – Regierung zweiter Streich!«
Die drei Lübecker SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Baasch, Hans Müller und Thomas Rother erklären in einer Pressemitteilung:.......Und auch der städtische Haushalt wird leiden, da die geregelten kommunalen Abgaben mit einer Privatisierung wegfallen. Damit belastet die Landesregierung wieder einmal den Haushalt der Hansestadt Lübeck.« weiterlesen

Weg frei machen für Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag

Veröffentlicht am 03.11.2011 12:59 Uhr

Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Glücksspielgesetz aufgehoben werden soll. Dazu erklärt der Sprecher für Glücksspiel, Andreas Beran:

Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.

Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.

Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)

Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. # ) wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag


Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes

Veröffentlicht am 03.11.2011 12:42 Uhr

Minister de Jager: "Strengere Auflagen für Spielhallen – mehr Jugendschutz"

Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 1. November den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten.

"Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention", sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.

Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Studie: Fast zwei Drittel der Deutschen nimmt an Glücksspielen teil
Krankhafte Spieler nicht zwangsläufig auf ein spezielles Glücksspiel fixiert
Bei dieser Studie handelt es sich den Angaben zufolge um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe jener Unternehmen durchgeführt wurde, die dem staatlichen Glücksspielmonopol unterliegen. Für die Erhebung wurden von Februar bis Juni dieses Jahres 15.000 Interviews geführt. Quelle

Lotto,Poker oder Lose – Die Deutschen spielen
Geselligkeit für Spieler am Wichtigsten Hauptgrund für das Spielen war laut Umfrage für 72 Prozent der Glücksspieler „mit Freunden zusammen sein“. An zweiter Stelle stand das Interesse, „andere Menschen kennenzulernen“. Den dritten Rang belegte der Wunsch nach Spaß und Unterhaltung. Auf den vierten Platz kam mit 31 Prozent die Absicht, Geld für besondere Zwecke gewinnen zu wollen. weiterlesen

Glücksspiel-Entscheidung der Ministerpräsidenten für Konzessionsmodell ist zu begrüßen, aber unvollständig

Private Spielbanken fordern begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele

Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) hat eine begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele der staatlich konzessionierten Spielbanken empfohlen. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 27. Oktober, bei Sportwetten 20 Konzessionen für private Anbieter zu ermöglichen und zugleich für Lotterien und Sportwetten den Vertrieb im Internet zuzulassen. Entsprechende Regeln für Kasino-Spiele im Internet sind aber weiterhin nicht vorgesehen.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, begrüßte grundsätzlich die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das historische Grundprinzip der Begrenzung von Glücksspielangeboten beizubehalten und behutsam der Lebenswirklichkeit anzupassen. Deshalb sei es konsequent, so Reeckmann, die überfällige Begrenzung des Spielhallenmarkts einzuführen. Vor allem sei es richtig, für Sportwetten zugunsten besserer Kontrollmöglichkeiten in begrenzter Zahl Konzessionen an private Anbieter zu erteilen. Reeckmann weiter: “Es überzeugt jedoch nicht, dass die Ministerpräsidenten diese Anpassung eines wirkungslosen Verbots bei den Internet-Casino-Spielen verweigern. Deregulierung ist keine akzeptable Antwort auf den Kontrollbedarf im Glücksspielmarkt.” Dereguliert werde mit einem wirkungslosen Verbot auch der illegale Markt: Er wuchere weiter, anstatt ausgetrocknet zu werden. “So werden die Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz entwertet, ihre Erfahrung bei der Betrugs- und Geldwäscheprävention werden nicht für den wachsenden Glücksspielmarkt im Internet genutzt.”

Der Bundesverband privater Spielbanken empfiehlt den Bundesländern eindringlich, den staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland ein begrenztes Angebot von Kasino-Spielen im Internet zu ermöglichen. Nur so lassen sich die jahrezehntelangen Erfahrungen der Spielbanken bei Spielerschutz und Betrugs- und Geldwäscheprävention bewusst und dauerhaft in die digitale Gesellschaft hineintragen. Quelle

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...
- wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.
- erzielten durchschnittlich 87 € Bruttospielertrag und 18 € Tronc pro Gast,
- erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,
- beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.

Kontakt
Martin Reeckmann
Geschäftsführender Vorsitzender
Tel. 030 3940 8651
Fax 030 3910 5680
info(at)bupris.de
http://www.bupris.de


Stellungnahme zum EU-Grünbuch über Online-Glücksspiele

Der Bundesverband privater Spielbanken hat am 29.07.2011 umfassend zu dem Grünbuch der EU-Kommission zum Online-Glücksspiel Stellung genommen. Die Europäische Kommission hatte am 24. März diesen Jahres ihr lang erwartetes Grünbuch zum Regulierungsbedarf beim Online-Gambling veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung wurde ein breit angelegtes Konsultationsverfahren eingeleitet, an dem die EU-Mitgliedstaaten und ihre Behörden als auch Interessenverbände und private Akteure bis zum 31.07.2011 teilnehmen konnten.

BupriS hat in seiner Stellungnahme (PDF, 450 KB, 72 Seiten) folgende zentrale Anliegen betont:

1. Eine wirksame Betrugs- und Geldwäscheprävention entsprechend den Empfehlungen der FATF ist BupriS ein Kern-Anliegen. In seiner Stellungnahme fordert BupriS vom europäischen und nationalen Gesetzgeber insbesondere eine ausdrückliche und unmissverständliche Einbeziehung aller Glücksspielanbieter in den Anwendungsbereich der europäischen Third Anti-Money Laundering Directive als auch das deutsche Geldwäschegesetz (GWG). Derzeit werden die verbindlichen 40 Empfehlungen der FATF zur Geldwäscheprävention nicht ausreichend umgesetzt. Gemäß der 40 Empfehlungen ist es dringend geboten und erforderlich, den Adressatenkreis der relevanten europäischen und nationalen Gesetze per definitionem auf sämtliche Glücksspielanbieter zu erweitern, welche die Kriterien Frontgesellschaft (leichte Zugangsmöglichkeit, Massengeschäft) erfüllen. Dies sind mangels genügender Regulierung und Aufsicht insbesondere die Spielhallen und Online-Glücksspielangebote. Online-Glücksspiele werden in großem Umfang für Geldwäsche genutzt, wie Europol in seinem Halbjahres-Bericht “EU Organised Crime Threat Assessment” (OCTA 2011) vom 05.04.2011 sowie auch das Europäische Parlament in seiner Resolution zur Integrität von Online-Glücksspiel vom 10.03.2009 ([2008/2215(INI)], Official Journal of the European Union 01.04.2010 [2010/C 87 E/08]) festgestellt haben.

Die staatlich-lizensierten Spielbanken sind in Deutschland die einzigen Glücksspielanbieter mit beinahe 20-jähriger Erfahrung in Geldwäscheprävention, während alle anderen Glücksspielanbieter bislang nicht den speziellen, strengen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes unterliegen und insoweit auch keinerlei Anwendungserfahrung haben. Dies gilt sowohl für Lotto, Sportwetten und Spielhallen als auch für die Anbieter von Online-Glücksspielen.

2. BupriS tritt ferner ein für einen effektiven Verbraucher- und Spielerschutz. Deshalb fordert BupriS die bevorzugte Berücksichtigung der terrestrischen Spielbanken bei der Vergabe von Lizenzen für Online-Casino-Spiele im Rahmen eines begrenzten und konsequenten Konzessionssystems. Zum einen unterliegen die terrestrischen Spielbanken strengsten gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf Besteuerung, Geldwäscheprävention und Verbraucherschutz. Und von allen traditionellen Glücksspielangeboten sind die standortgebundenen Spielbanken diejenigen Anbieter von Glücksspiel mit der umfassendsten Erfahrung in der Überprüfung und im Umgang mit Spielern, die in Hinblick auf Betrug, Geldwäsche oder Spielsucht auffällig erscheinen. Kernkompetenz der terrestrischen Spielbanken ist weiterhin die Entwicklung von umfassenden Sozialkonzepten zum Zwecke des Spielerschutzes.

Bei der Vergabe von Konzessionen für Online-Casino-Spiele sind daher die terrestrischen Spielbanken vorzugswürdig, da auf diese Weise ein effektiver Verbraucher- und Spielerschutz auch im Internet garantiert wird. Zum anderen bedürfen die terrestrischen Spielbanken des Schutzes gegen die Abwertung ihrer arbeits- und kostenintensiven Anstrengungen für den Spielerschutz und die Geldwäscheprävention, weshalb sie bevorzugt am Wachstumsmarkt Online-Glücksspiel teilnehmen können müssen.

In diesem Zusammenhang hebt BupriS ausdrücklich die große Bedeutung eines konsequenten Gesetzesvollzuges gegenüber illegalen (Online-)Angeboten durch staatliche Behörden hervor, da lizensierte Glücksspielangebote andernfalls entwertet werden. BupriS appelliert dringend an die EU-Kommission, diese Erwartung ebenfalls gegenüber den Mitgliedstaaten zu formulieren.

3. BupriS fordert einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele. Es ist nicht hinnehmbar, dass in dem von Natur aus grenzüberschreitenden und wachsenden Markt für Online-Gambling weiterhin kein sekundäres Gemeinschaftsrecht existiert und stattdessen der Europäische Gerichtshof im Wege von Einzelfallentscheidungen für Rechtssicherheit sorgen soll. BupriS stellt das gemeinschaftsrechtliche Subsidiaritätsprinzip zwar nicht grundsätzlich in Frage. Die beträchtlichen Vollzugsprobleme der Mitgliedstaaten (so hat z. B. Deutschland laut Grünbuch trotz bestehenden Internetverbots den zweitgrößten Online-Glücksspielmarkt in Europa) offenbaren jedoch, dass der nationale Regelungsvorbehalt scheitert, wo in einem originär grenzüberschreitenden Bereich Online-Anbieter unterschiedlichsten nationalen Regelungen in Hinblick auf Zulassung und Vollzug gegenüber stehen – und wo somit große Rechtsunsicherheit und beträchtliche praktische Schwierigkeiten für die Behörden der Mitgliedstaaten auf Vollzugsebene die Folge sind. Hauptproblem in diesem Kontext ist dabei nicht zuletzt die mangelnde Bereitschaft mancher Akteure, sich gemäß den jeweils geltenden mitgliedstaatlichen Bestimmungen rechtskonform zu verhalten.

4. Die Vergabe von Lizenzen für Online-Casino-Spiele allein an standort-basierte Spielbanken ist schließlich unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung mit dem Ziel der Abschöpfung geboten, da auf diese Weise die mitgliedstaatliche Kontrolle über die Einnahmen aus Online-Angeboten und damit die Integration derselben in das nationale Steuersystem sichergestellt ist. Eine gegenüber den terrestrischen Spielbanken niedrigere Besteuerung von Online-Casinos ist hingegen durch keinerlei Erwägungen gerechtfertigt und aufgrund der hohen sowohl anfänglichen als auch laufenden Kostenbelastungen der Spielbanken wettbewerbsverzerrend und nach den EU-Beihilfevorschriften als staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Quelle


Go North: Faber-Lotto erwägt Umzug nach Schleswig-Holstein
Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel spricht für den Norden
Bochum/Kiel. Auch auf der Konferenz der Ministerpräsidenten Ende Oktober in Lübeck ist nicht der große Durchbruch in Sachen Glücksspielstaatsvertrag gelungen. Im Vergleich zum Entwurf aus dem April dieses Jahres, der zunächst bei Wettanbietern für Unmut gesorgt hatte und später von der EU-Kommission kassiert wurde, wollen die Bundesländer nun 20 statt sieben Lizenzen vergeben. Auch die vorgesehene Konzessionsabgabe von fünf Prozent ist niedriger als im Frühjahrsentwurf.

Einige Verbände und Wettanbieter hatten die Lübecker Ergebnisse zwar als "Schritt in die richtige Richtung" gelobt, doch es gibt auch zahlreiche Stimmen, die auf massive Nachbesserungen dringen. Namhafte Experten bemängeln insbesondere, dass die Lizenzen noch immer auf Sportwettenanbieter beschränkt sein sollen. Zudem dürfte eine Steuer auf Spieleinsätze ein wirtschaftlich tragfähiges und attraktives Angebot erschweren. Die Kritiker sind sich einig: Auch der neue Entwurf trägt den Kernkritikpunkten der EU-Kommission nicht Rechnung. Daher dürfte auch der neue Vertrag, dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein zugestimmt haben, zum Scheitern verurteilt sein.

Mit dem schleswig-holsteinischen Modell steht bereits eine Alternative im Raum, die den "Segen" der EU-Kommission schon erhalten hat. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte im September nämlich Fakten geschaffen und ein Gesetz verabschiedet, das eine liberale Öffnung des Glücksspielmarktes anstrebt und eine vergleichsweise geringe Steuer von 20 Prozent auf den Rohertrag des Lizenznehmers vorsieht. Außerdem hat Kiel in seinem Gesetz dem tatsächlichen Spielverhalten der Nutzer Rechnung getragen und erlaubt Online-Poker und Online-Live-Wetten, da diese von der Community stark nachgefragt werden. So wird die EU Kommission beim so genannten E-15 Modell nachfragen, warum man nicht - wie in Dänemark, Italien, Frankreich und nun Schleswig-Holstein geschehen - auch den "Graumarkt" Online-Poker durch eine positive Regulierung beseitigen möchte.

Auch wenn die übrigen Landespolitiker dem Modell aus Schleswig-Holstein (noch) ablehnend gegenüber stehen, stößt es in der Branche auf breite Akzeptanz. Für einen medialen Paukenschlag sorgte beispielsweise Norman Faber von Faber-Lotto (http://www.faber.de, der in der WDR-Sendung "Lokalzeit Ruhr" am 31. Oktober öffentlich ankündigte, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen zu wollen. Er prüfe sogar eine Verlagerung des Unternehmenssitzes von Bochum nach Schleswig-Holstein.

"Damit geht es für Schleswig-Holstein um bis zu 370 Arbeitsplätze", begrüßte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU, Hans-Jörn Arp, die öffentlichen Äußerungen Fabers. Während Faber, der sein Lebenswerk aufgrund der derzeitigen restriktiven Gesetzeslage gefährdet sieht, gegenüber dem Onlineportal "Der Westen" (http://www.derwesten.de die langsamen Entscheidungsprozesse und bürokratischen Hemmnisse in Nordrhein-Westfalen kritisierte, will man in Kiel schnell Nägel mit Köpfen machen. So kündigten Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an, sie würden sich noch am Freitag (04.11.2011) mit Vertretern des Deutschen Lottoverbandes (http://www.deutscherlottoverband.de und Norman Faber selbst treffen wollen, um Einzelheiten der möglichen Ansiedlungen zu besprechen. An Rhein und Ruhr sieht es derweil etwas anders aus. "Um in allen Bundesländern tätig zu werden, benötige ich in Nordrhein-Westfalen 34 Genehmigungen", beklagte Faber, dessen Unternehmenszentrale (noch) in Bochum ihren Sitz hat. Seiner Ansicht nach ist das "Lübecker" Modell – also die Einigung der 15 Ministerpräsidenten von Ende Oktober – "extrem rechtswidrig". Es bedeutet aus seiner Sicht das Aus für die Lottovermittlung. Großes Interesse scheint die NRW-Staatskanzlei jedenfalls nicht daran zu haben, das Unternehmen im größten Bundesland zu halten. "Wir haben unsere guten Argumente dargelegt, aber es ist nichts passiert", so Faber über seine Erfahrungen mit der Düsseldorfer Landesregierung.

FDP-Mann Kubicki freut sich hingegen, dass "unsere klare Orientierung am europarechtlichen Rahmen" sich zunehmend auszahle. Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in dem 2012 Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel herrschen werde. Und Rechtssicherheit, so Brancheninsider, ist ein entscheidendes Argument für unternehmerische Entscheidungen. Daher seien die "Abwanderungspläne" von Bochum in den hohen Norden nicht abwegig. Nach Kenntnis von CDU und FDP in Schleswig-Holstein ist Faber der bisher größte Arbeitgeber, der aufgrund der Rechtssicherheit in puncto Glücksspiel eine Ansiedlung im eigenen Bundesland in Erwägung zieht.

"Gleichzeitig zeigt das auch, dass es um seriöse Firmen geht, die seit Jahrzehnten in Deutschland Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoren im Kulturbereich sind und denen durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag die Geschäftsgrundlage zerstört wurde", betonten Arp und Kubicki. Ob Faber hingegen sein bürgerschaftliches Engagement in Bochum aufgrund der unbeweglichen Haltung der NRW-Landesregierung aufrechterhalten könne, wollte er gegenüber "Der Westen" noch nicht beantworten. Schließlich hatte er ursprünglich eine Millionen schwere Unterstützung des geplanten Konzerthauses in der westfälischen Großstadt erwogen. Und so könnte die unsichere Gesetzeslage in den übrigen 15 Bundesländern in Zukunft vielleicht nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen haben, weil Unternehmen die Rechts- und Planungssicherheit in Schleswig-Holstein vorziehen könnten. Auch das bürgerschaftliche Engagement könnte sich in Richtung Norden verlagern. Ob die 15 Ministerpräsidenten es sich leisten werden, in Sachen Glücksspielrecht weiterhin auf eine restriktive Gesetzgebung und das Eindämmen unternehmerischer und bürgerschaftlicher Aktivitäten setzen zu können, wird die Zukunft zeigen. Schleswig-Holstein hat aufgrund seines Gesetzes im Standortwettbewerb mit den übrigen Ländern jedenfalls gute Karten. Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

update: 05.11.2011

Freitag, 28. Oktober 2011

Presseveröffentlichungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder

Automatenwirtschaft zu Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Länder haben sich für einen Irrweg entschieden!

Zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2011 in Lübeck und den Beschlüssen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende des VDAI (Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.), Paul Gauselmann, für die Deutsche Automatenwirtschaft:
"Ohne Rücksicht auf Verluste und ohne die gebotene Rücksicht auf Recht und Gerechtigkeit, haben die Ministerpräsidenten heute einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.

Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.

Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.

Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."

Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten

Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.
Quelle: Remote Gambling Association (RGA)

Glücksspiel-Staatsvertrag stellt deutsche Online-Wettanbieter ins Abseits - Sportwettenanbieter digibet hält geplanten Steuersatz für zu hoch
Berlin, 02. November 2011. Es ist ein Durchbruch in einer jahrelang währenden Diskussion: Das Sportwettenmonopol in Deutschland wurde mit den am Donnerstag letzter Woche durch die Ministerpräsidenten getroffenen Rahmenentscheidungen zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages beendet. Aber was bedeuten die Bestimmungen, auf die sich die Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – geeinigt haben, für die Wettanbieter?

"Grundsätzlich begrüßen wir den momentanen Umgestaltungsprozess in der Gesetzgebung, aber der beschlossene Steuersatz von fünf Prozent auf den Umsatz ist für Online-Wettanbieter kaum rentabel", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist."

Der Wettmarkt teilt sich grundsätzlich in den stationären und den Online-Markt. Während bei stationären Wettbüros die Ladenmieten und das Personal vor Ort mitfinanziert werden müssen, entfällt dieser Kostenblock bei den reinen Online-Anbietern. Um diese Nebenkosten aufzubringen, sind die Ausschüttungsquoten bei stationären Angeboten oftmals niedriger als bei Online-Anbietern.

So ist bei stationären Wettbüros eine Gewinnausschüttungsquote von 75 bis 80 Prozent üblich, im Online-Bereich liegt diese jedoch bei circa 92 Prozent. Dem Wettanbieter verbleiben somit rund acht Prozent des Umsatzes, um seine Kosten zu decken. Eine Einsatzsteuer von fünf Prozent bedeutet damit eine Abgabe von durchschnittlich 62,5 Prozent des beim Wettanbieter verbleibenden Umsatzes.

Bei Wetten in Höhe von 100 Euro kassieren die Spieler 92 Euro in Form von Gewinnen, fünf Euro der Staat durch seine Steuern und nur drei Euro würden beim Wettanbieter verbleiben – zu wenig, um im Markt existieren zu können. Zumal es weiterhin unregulierte Online-Anbieter an prominenten Standorten geben wird, die mit solchen steuerlichen Nachteilen nicht zu kämpfen haben.

"Ein weiterer Nachteil der geplanten Änderungen, neben dem für Online-Wettanbieter unwirtschaftlich hohen Steuersatz, stellt die Begrenzung der Lizenzen auf insgesamt 20 dar. Diese Zahl ist willkürlich und nicht marktgerecht", so Boyks weiter. "Wir sehen bei den Änderungen im Glücksspiel-Staatsvertrag noch viel Verbesserungspotenzial und hoffen auf eine Anpassung der Regulierung in die Richtung, die Schleswig-Holstein jüngst beschlossen hat und durch die Enthaltung bei der Abstimmung letzte Woche auch weiterhin für sich in Anspruch nimmt." Quelle: Markengold PR GmbH


Glücksspielstaatsvertrag teilt Deutschland
Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen. Dieses Gesetz soll eine Beitrittsklausel für das Land Schleswig-Holstein enthalten.

Was bedeutet das? Es ist klar zu stellen, dass der Alleingang Schleswig-Holsteins vor allem die Sportwetten betrifft. Regelungen für Spielhallen bestehen nicht. Vielmehr sollen demnach die Gewerbeordnung und die Spielverordnung unverändert fortgelten.

Die 15 anderen Länder haben wesentliche Veränderungen bei den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. Die Regelungen für die Spielhallen stehen dabei im krassen Missverhältnis zu den geltenden Gesetzen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, die Möglichkeit einer Begrenzung der Zahl der Spielhallen pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag (§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV ) sind erhebliche Einschnitte in bestehende Rechte der Betreiberinnen und Betreiber. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Kurt Beck bestätigte dieser, dass alte Spielhallenkonzessionen für fünf Jahre fort gelten sollen. Der bis dato vorgesehene Stichtag 28. Oktober 2012 würde an die neuen zeitlichen Bedingungen angepasst und nach hinten geschoben werden. Beck äußerte sich weiter, dass die Gewerbeordnung und die Spielverordnung nunmehr entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden müssten. Hier liegt bereits das Kernproblem der Umsetzung dieser Änderungen. Denn das Recht der Spielhallen steht grundsätzlich dem Bund zu. Allein der Beschluss des neuen Glücksspielstaatsvertrages kann somit die geltenden Gesetze nicht ändern. Wann Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden sollen, ist noch nicht geklärt.

Das Recht der Sportwetten hingegen ist Sache der Länder. Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken jedoch weiterhin begrenzend. 20 Konzessionen sollen an private Sportwettunternehmen erteilt werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen Land betragen. Dabei würden Gebühren in sechsstelligem Bereich anfallen. Die Abgabe – keine Steuer – wird 5 % des Umsatzes betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten Kontrollen, ermöglicht werden. Die Sache des Onlinepokers sei noch nicht abschließend diskutiert. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt werden.
Hier stellt sich das in den Folgen noch nicht einschätzbare Problem dar, dass das Land Schleswig-Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert ist. Ministerpräsident Harry Carstensen hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Er erwartet eine weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission. Diese hatte in ihrer Stellungnahme im Juli dieses Jahres eine Limitierung der Konzessionen bemängelt. Ferner seien die Verfahren der Konzessionsvergaben nicht ausreichend transparent und die Bedingungen wie das Sozial- und Wirtschaftlichkeitskonzept nicht präzise genug. Diese Vorwürfe werden sich die 15 Länder erneut gefallen lassen müssen.

Beck stellt klar, dass mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sowohl das Sportwettenrecht als auch das Recht der Spielhallen abschließend geregelt sein sollen. Aufgrund der komplexen Umsetzungsbedingungen ist sich Beck sicher, dass dieser neue Staatsvertrag nicht wie geplant zum 01. Januar 2012 in Kraft treten wird. Und diese Einschätzung ist vollkommen richtig, denn die seit Jahren bekannten Probleme sind nach wie vor vorhanden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Unternehmerinnen und Unternehmern keine Planungssicherheit gebracht hat. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Vor allem wird die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen vor dem Hintergrund des vorrangigen Unionsrechts überprüft werden. Mit Spannung darf der Tag erwartet werden, an dem die neuen Gesetze in Kraft treten werden. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort. Insbesondere sind die Gewerbe- und Spielverordnung noch lange nicht angepasst. Vor diesem Hintergrund kommt auf alle Beteiligten viel Arbeit zu. Die Automatenbranche hat die Entscheidungen der Politik weiterhin aufmerksam zu beobachten. Zurücklehnen darf sich lediglich das Gastgeberland, dessen Regelungen von der Europäischen Kommission vollständig gebilligt wurden und am 01. Januar 2012 in Kraft treten werden.
Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Damir Böhm
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld



Pseudo-Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland
Sportwettenanbieter digibet hält auch neue Regelung für marktfern und begrüßt Enthaltung Schleswig-Holsteins

Berlin, 28. Oktober 2011. Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihren Beratungen zum Glücksspiel-Staatsvertrag auf eine Öffnung der bisherigen Festlegungen geeinigt. Für den Sportwettenanbieter digibet geht das jedoch nicht weit genug. "Wir begrüßen, dass die Länder sich der EU beugen und anfangen, die Vorgaben umzusetzen", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Die Änderungen gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind vom eigentlichen Ziel noch weit entfernt. Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entsprechen immer noch nicht der Marktrealität."

Die Limitierung der Lizenzen für Sportwettenanbieter auf 20 ist trotz Erhöhung weiterhin leider willkürlich und stellt automatisch zahlreiche private Anbieter ins Abseits, die auch in Deutschland aktiv werden möchten. Die Senkung der Umsatzabgabe von 16,66 % auf 5 % ist für Wettanbieter weiterhin unrentabel, sodass es wirtschaftlich gesehen wenig Sinn macht, auf dem deutschen Markt tätig zu sein. In Frankreich, wo mit acht Prozent ein ähnlich hoher Steuersatz angesetzt wurde, ist dieses Modell bereits gescheitert: Die Anbieter haben hier ihre Lizenzen teilweise wieder zurückgegeben. Unter den jetzigen Bedingungen wäre somit weiterhin die Online-Konkurrenz aus dem Ausland im Vorteil. Mit ihr können deutsche Wettanbieter auf Dauer – ähnlich wie in Frankreich – nicht mithalten.

"Wir freuen uns, dass Schleswig-Holstein den 15 anderen Bundesländern trotzte und sich bei der Abstimmung enthalten hat, da sie sich der Vorteile ihrer realitätsnahen Gesetzesregelung bewusst sind", so Boyks weiter. "Es ist wünschenswert, dass die Bundesländer sich doch noch eines besseren Besinnen und auch zu dieser Regelung greifen."
Quelle: Markengold PR GmbH

Glücksspiel-Poker in der nächsten Runde
Sportwetten sollen zugelassen werden, Online-Poker und Casino-Spiele nicht

...Auch in Kiel waren es die Freidemokraten, die auf die Liberalisierung des Glücksspielmarktes gedrängt hatten, positiver ausgedrückt: Auf die Anpassung des staatlichen Glücksspielmonopols an die Realität.

Rund 3,3 Mrd. Euro Einnahmen, so hat es das statistische Bundesamt ausgerechnet, erwarten die Bundesländer in diesem Jahr ...... Das Ganze allerdings unter etwas zweifelhaften Staatsmonopolbedingungen und insofern, das hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, auch regelwidrig. weiterlesen

Sport sieht neue Geldquelle - Wettanbieter skeptisch
Leipzig. Der Sport sieht eine neue Geldquelle, die Anbieter von Sportwetten jedoch bleiben skeptisch: Die geplante Öffnung des milliardenschweren deutschen Glücksspielmarktes auch für private Betreiber findet nicht nur Beifall.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erwartet nach der Einigung auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen. weiterlesen
Der Sport, der durch seine Spiele und Veranstaltungen in hohem Maße die Basis für das Glücksspiel legt, darf nach seinen Einnahmeeinbruch im Bereich Glücksspiel künftig auf stattliche Gewinnzuwächse im Millionenbereich hoffen. weiterlesen

Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols

15 Länder halten am Argument der nicht existierenden Lottosucht fest – mit katastrophalen Folgen für Lotto, Länder und Destinatäre

Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.

"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.

Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:

Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."

Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.

Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.

Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.

Komplett-Verbot für Lotto-Werbung

Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".
Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)


Volker Bouffier und Lotto-Chef zufrieden mit Glücksspiel-Liberalisierung
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann sind mit der Einigung für eine Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes zufrieden.
Im Kampf gegen die Glücksspielsucht sprach sich Sundermann für Glücksspiele im Internet aus: „Der klassische Internetkunde muss sich mit seinem Namen identifizieren.
weiterlesen


Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz

Verbesserung für Lottokunden: Spiel künftig in Annahmestellen und auch im Internet möglich
München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.

"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.

Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.

Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."

Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)


Alle Artikel und Hintergründe
Sportwetten [SPIEGEL ONLINE RSS - Sportwetten]

http://news.feed-reader.net



update: 02.11.2011

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Spielsucht: Verbote schützen nicht

EMNID Studie: Glücksspiel in Deutschland
Verbote schützen nicht

Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen." Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt/M., der die Untersuchung wissenschaftliche begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.

"Die tatsächliche Bedeutung des Spielens mit und um Geld, wie wir sie statistisch zuverlässig gemessen haben, ist weit geringer, als ihr in der aktuellen politischen Diskussion beigemessen wird. Auch das pathologische Spielverhalten, die Spielsucht, ist im Vergleich zu anderen Suchtformen relativ unbedeutend," kommentiert Professor Haase die Ergebnisse des TNS Emnid-Untersuchung. Eine Spielerschutz-Politik, die ich ausschließlich mit der Frage beschäftige, welche Glücksspielangebote zugelassen und wie sie reguliert werden sollen, gehe am Kernpunkt vorbei. "Wer Spieler wirksam schützen will, der muss ihre Kompetenz im Umgang mit risikoreichen Spielen fördern. Denn bei der Allgegenwärtigkeit von Glücksspielangeboten im Internet, sind Verbote weitgehend nutzlos", resümiert Haase. "Im schlimmsten Fall können sie sogar das Gegenteil bewirken. Wer ein Wettbüro oder eine Spielhalle verbietet, treibt den Spieler aus dem gesetzlich geregelten und sozial kontrollierten ´Spielraum` in die Anonymität des unkontrollierbaren Internets." weiterlesen


Bonner Ökonomie-Professor: Automaten-Spiel kaum suchtgefährdend
Neue Untersuchung mit überraschendem Ergebnis

Bisherige Gefährdungsvermutungen, die mehr auf vorurteilshaften Plausibilitätserwägungen als auf wissenschaftlich fundierten Daten basierten, seien damit nicht mehr haltbar. Dies müsse zwangsläufig zu einer Korrektur in der gesellschafts- und ordnungspolitischen Diskussion führen.

Wenn es jedoch um eine politische Bewertung gehe, die sich hinsichtlich der Belastungspotenziale der verschiedenen Spielformen wissenschaftlich rückversichert, seien weniger Lotto und das gewerbliche Automatenspiel, als vielmehr die Angebote der staatlichen Spielbanken und die Online-Spiele in den Fokus zu stellen. weiterlesen


Kika-Herstellungsleiter verzockt GEZ-Gebühren im staatlichen Spielcasino Erfurt
Nichts gesehen, gehört oder getan - Der Kika-Betrugsprozess zeigt, wie Verantwortliche trotz deutlicher Warnhinweise nicht reagierten und sich bis heute nicht zuständig fühlen. weiterlesen

In den letzten Jahren haben die Spielbanken mit der Schaffung von Dependancen, im Bereich der Innenstädte Automatensäle eröffnet und zielen damit auf neue Kunden mit dem „kleinen Geldbeutel.“ Dies obwohl gerade von Automatenspielen die höchste Suchtgefahr ausgeht und Glücksspiel an staatlichen Slot-Machines in keiner Weise limitiert ist. weiterlesen

Fazit: Auch staatliches Glücksspiel schützt nicht vor Spielsucht!

Was ist Sucht?
Grünen-MdL Ulrike Gote: "Bisher agiert der Staat hier gleichzeitig als Dealer und Kontrolleur. So etwas kann nicht gut gehen." weiterlesen

Zur Glücksspielsucht
Für eine angemessene Einschätzung des gesellschaftlichen Schadens der Glücksspielsucht ist allerdings der Vergleich mit den Dimensionen anderer Süchte wie der Alkoholsucht oder der Nikotinsucht notwendig, und hier stellt man eine eher unterdurchschnittliche Gefahr fest. So geht man nach allgemein zugänglichen Quellen in Deutschland derzeit von rund 1,6 Mio. Personen aus, die als akut alkoholabhängig bezeichnet werden müssen, sowie von etwa 42.000 Todesopfern, die der Alkoholismus jährlich fordert. Die Nikotinsucht betrifft 3,8 Mio. Tabak-abhängige (bei ca. 16,5 Mio. Rauchern insgesamt) und verursacht etwa 140.000 Tote pro Jahr. Hinzu kommen noch 1,8 Mio Medikamentenabhängige und 0,38 Mio. Canabisabhängige, sowie vieler weiterer Erscheinungsformen, wobei das Ausmaß und die Mortalität die Sucht-problematik im Glücksspielbereich um ein Vielfaches übersteigt.

Hierbei muss der Gesetzgeber dem Verbraucher auch ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen, wie er seine Freizeit gestaltet und was mit seinem Geld macht. Wichtig ist, das dies sozialverträglich geschieht. Mindestens genau so wichtig ist aber auch die Klärung der Frage was aus nicht ausgegebenem, also gespartem Geld wird.

Darf die Bank- und Versicherungsberatung zum Glücksspiel werden?

Kapitallebensversicherungen als Armutsfalle
Laut einer Studie verloren die Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt bis zu 160 Milliarden Euro. weiterlesen auf FOCUS Online

Die BMELV-Studie zeigt auf, dass jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro Vermögensschaden durch falsche Finanzberatung entsteht. (Rn 30)

In Anbetracht dieser direkten Vermögensschäden, erscheint die Notwendigkeit präventiven strafrechlichen Schutzes vor Selbstschädigung durch Spielsucht, die mit der Erteilung einer Konzession sogleich entfallen soll, die in der Praxis diesen Gefahren kaum entgegen wirkt, ziemlich heuchlerisch. (vgl. Fischer, § 284, Rn 2a)

Wenn jemand spielt, dann weiß er dass er verlieren kann. Wenn jemand sein Geld für später zurücklegen möchte, dann will er gerade seine Zukunft absichern - dass ist der bedeutende Unterschied.

Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass die Suchtbekämpfung als Begründung für das Staatsmonopol erhebliche Kohärenzprobleme aufweist, insbesondere da die Kontrolle der Finanzwirtschaft noch immer sehr stiefmütterlich behandelt wird, wodurch einer Vermögensgefährdung durch Falschberatung weiterhin Tür und Tor geöffnet bleibt. (vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband)

Nordrhein-Westfalen sprach sich für die Zulassung des so genannten Eurojackpots aus, künftig wäre dann ein Hauptgewinn von bis zu 90 Millionen Euro möglich. Dem Artikel kann auch entnommen werden, dass die Behörde so dem staatlichen Glücksspiel einen neuen Schub verleihen will. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. weiterlesen

Die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (Lotto Hessen) erteilte die Zulassung über den E-Postbrief in Hessen online das Lottospiel anzubieten. (seit 14.7.2010: www.lotto-hessen.de) Der Fachbeirat Glücksspielsucht sieht darin zu Recht nicht nur einen Verstoß gegen das Internetveranstaltungsverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV, sondern bestätigt auch, dass das Suchtpotenzial durch dieses Angebot erheblich steigt. (K&R 11/2010 S. 713) vgl. VG Wiesbaden

Diese Praxis, die Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € und die Zulassung des E-Postbriefs, zeigt, dass die Aufsichtsbehörden der Länder entgegen der Forderung des BVerfG das Glücksspiel nicht zur Suchtprävention eindämmen, sondern im Sinne der fiskalischen Interessen der Länder sogar Ausweitungen des Glücksspiels wie vor dem 28.3.2006 dulden.

In dem die landeseigenen "unabhängigen" Aufsichtsbehörden ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen und auch nicht in der Lage sind für die Einhaltung der Konsistenz durch die von den Bundesländern beherrschten Lottogesellschaften zu sorgen sind sie kein taugliches Mittel die Verwirklichung des geltend gemachten Zieles der Spielsuchtbekämpfung zu gewährleisten, wie die vielen von den Aufsichtsbehörden nicht verfolgten Rechtsverstöße, auch beweisen. vgl. EuGH v.08.09.2010; BVerwG v. 24.11.10; LG Mü. I; BGH v. 16. 12.10


680 Mio. Euro: Tourismus und Staat Casino-Gewinner
Wien, Innsbruck – Mit zwölf Casinos im Inland (davon mit Innsbruck, Seefeld und Kitzbühel gleich drei in Tirol) und 63 im Ausland ist die Casinos AG ein auch international sehr aktiver Glücksspielkonzern. Das Industriewissenschaftliche Institut (IWI) hat in einer Studie die Effekte der Casinos in Österreich unter die Lupe genommen. Demnach lösen die Casinos volkswirtschaftliche Gesamteffekte von insgesamt 679,4 Mio. Euro aus. weiterlesen

Das Geschäft mit dem Glück - Der Staat ist größter Gewinner der Spielsucht: Er kassiert mehr als eine Milliarde Euro. Die Kommunen können die Höhe der Vergnügungssteuer selbst festlegen. Warum geht die Politik nicht konsequent gegen Spielautomaten vor? Weil der Staat damit viel Geld verdient. Im Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Vorgaben sogar noch einmal ausdrücklich gelockert, um das Spiel weiter anzuheizen. weiterlesen

Rückblick: DER SPIEGEL 48/1986
Das zeigt die ganze Heuchelei des Staates
SPIEGEL-Report über die politische Förderung und wirtschaftliche Ausbeutung der Spielsucht


weitere Veröffentlichungen und Urteile zur Spielsucht:

Geringe Gewinne, weniger Steuern, kein Schutz vor Spielsucht:
Vom Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages weiterlesen

"Dazu gehört schon eine gewaltige Portion an Realitätsverlust. Die Trennung zwischen guter Sucht nach staatlichen und schlechter Sucht nach privaten Angeboten ist nicht nur Quatsch. Sie ist zudem rechtswidrig und der Grund für die derzeitige chaotische Rechtslage in Deutschland", stellte Arp klar. weiterlesen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist das Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft, diese Sucht so weit wie möglich eindämmt und ihr Einhalt gebietet. Mit der Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € werde sicherlich nicht die Spielsuchtbekämpfung verfolgt. Dem Artikel kann auch entnommen werden, dass die Behörde so dem staatlichen Glücksspiel einen neuen Schub verleihen will. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. weiterlesen

GlüÄndStV und der Eurojackpot
Die staatlichen Lottogesellschaften hoffen auf kräftige Extra-Einnahmen. Der Staat darf nicht einerseits das Lotteriemonopol mit dem Schutz vor Spielsucht begründen, dann aber selbst mit hohen Jackpots ausdrücklich zur Teilnahme an Lotterien anreizen ! weiterlesen

EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol weiterlesen
Wirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs weiterlesen
"Da nämlich das Ziel, die Verbraucher vor der Spielsucht zu schützen, grundsätzlich schwer mit einer Politik der Expansion von Glücksspielen, die insbesondere durch die Schaffung neuer Spiele und die Werbung für sie gekennzeichnet ist, vereinbar ist, kann eine solche Politik nur dann als kohärent angesehen werden, wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken." (EuGH-Urteil C-258/08, Rz. 30) weiterlesen

BGH beschränkt Lotto-Werbung zu Jackpot-Höhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbebeschränkungen für Jackpot-Gewinne staatlicher Lotterien konkretisiert. weiterlesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Entscheidung des EuGHs, dass das Glücksspiel Monopol in Deutschland in der heutigen Form nicht rechtmäßig ist. weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig weiterlesen
"Die unionsrechtlich zulässige Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen und den Spieltrieb von Verbrauchern in kontrollierte legale Bereiche zu lenken, kann nur dann in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werden, wenn der Monopolträger darauf verzichtet, die Wettleidenschaft zu fördern". (BVerwG: Urteil v. 24.11.2010 Az: 8 C 15.09; Rn. 77) weiterlesen

Mit dem Gerichtsurteil lasse sich das staatliche Monopol nicht mehr mit Suchtprävention begründen, sagte der CDU-Abgeordnete Hans- Jörn Arp. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol.“ Im Klartext: Das Glücksspiel kann ruhig wachsen - solange NRW sein Monopol auf Lotterien und Sportwetten wenigstens zum Teil behalten darf. Denn dieses Monopol ist eine Art Dukatenesel der Bundesländer. Und diese Geldquelle wird Rot-Grün mit Zähnen und Klauen verteidigen. Gegen die private Konkurrenz, die das Monopol kippen will. Und gegen Verbände, denen es wirklich um die Menschen geht.

VG Gelsenkirchen: Sportwettmonopol unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht stellte zutreffend fest, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften selbst gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und die Vorgaben im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag - Lotto unter Druck
Mit den Eckpunkten eines neuen Glücksspielstaatsvertrags versuchen die Bundesländer den Spagat. Damit bliebe alles wie bisher: Geld verdienen und die Spielsuchtbekämpfung als Feigenblatt davorhalten.
Wenn es der Staat mit der Spielsuchteindämmung ernst meinen würde, dann müsste er jegliches Glücksspiel, auch Lotto und Toto verbieten und nicht am Glücksspiel verdienen wollen. weiterlesen

Bayerischer Ministerpräsident Seehofer verweist auf fiskalische Bedeutung des staatlichen Sportwetten- und Glückspielmonopols weiterlesen

Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der seit 2008 gültige Staatsvertrag habe "vollkommen versagt", sagte Fraktionschef Christian Dürr. Der Staatsvertrag habe sich nicht als brauchbares Mittel gegen die Spielsucht erwiesen und das Land Niedersachsen rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet.....
Denn die Rechtfertigung des Vertrages über den Spielerschutz, und der damit verbundenen Monopolstellung der staatlichen Spielbanken und Lotterien, sei nicht gegeben. weiterlesen

"Darin empfehlen wir ganz konkret, wie sich das Land Baden-Württemberg in den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern zum Glücksspiel-Staatsvertrag, der Ende des Jahres ausläuft, positionieren soll", so der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding. Ziel müsse es sein, den Staatsvertrag rechtzeitig zu verlängern, den Gestaltungsspielraum zugunsten des staatlichen Glücksspielmonopols voll auszuschöpfen und die mit dem Monopol verfolgten Gemeinwohlziele schlüssig umzusetzen. weiterlesen

Das VG Halle hat sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland sowie rund 100 Fachkliniken für Suchtfragen zur Bedeutung der Glücksspielsucht im Rahmen von Betreuungsverfahren der letzten fünf Jahre befragt. Das Ergebnis dieser Befragung sowie eine klägerseitig vorgelegte wissenschaftliche Auswertung waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. Die wissenschaftliche Auswertung, bei der auch der aktuelle Stand der Forschung einbezogen wurde, kommt wie die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Gefahr einer "Lottosucht" faktisch nicht existent ist. Hier wurde deutlich, dass das VG Halle bei Lotterien mit bis zu zwei wöchentlichen Ziehungen auch eigenständige Zweifel an der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hat. Die Kammer warf die Frage auf, ob es bei Lotterien mit bis zu zwei Ziehungen in der Woche überhaupt eine relevante Suchtgefahr geben kann, die einen solchen Eingriff in die Grund-rechte rechtfertigen könnte. Das Wissenschaftliche Forum Glücksspiel hat den Bewertungsmaßstab festgelegt: Verfügbarkeit/Anmeldung/Zahlung/Dauer des Spieles/Ziehungsfrequenz (s. ZfWG 1/08). weiterlesen

Um eine mögliche Spielsucht einzudämmen, hat der Gesetzgeber Lotto im Internet in Deutschland verboten weiterlesen

Spielsucht- und Vermögensgefährdung durch Bingo bei einem Startgeld von 5,-- € ? weiterlesen

PC-Sucht - Nach den Feststellungen der Interdisziplinären Suchtforschungsgruppe der Berliner Charité (ISFB) ist in Deutschland jeder zehnte Computerspieler süchtig - das sind rund 1,5 Millionen Menschen.
Bei der Onlinesucht werden ganz grob drei Formen unterschieden. Neben der Kommunikationssucht gibt es noch die Online-Spielsucht und die Online-Sexsucht, wobei von den Onlinespielen eine hohe Suchtgefahr ausgeht. Quelle: pcgo 4/08 weiterlesen






Länder wollen Glücksspielmarkt weiter öffnen

Osnabrück - Die Regierungschefs der Länder wollen den Glücksspielmarkt für private Anbieter mit einem nachgebesserten Staatsvertrag deutlich weiter öffnen als bislang geplant. Schleswig-Holstein beharrt aber auf sein eigenes, weitergehendes Glücksspielgesetz.

Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) vor dem Treffen: "Wir tragen den Einwänden der EU-Kommission Rechnung und werden den Markt für Sportwetten im Staatsvertrag stärker liberalisieren als zunächst geplant." Statt wie bislang vorgesehen sieben Lizenzen zu vergeben, sollen nunmehr "15 bis 20 private Wettanbieter zum Zuge kommen", kündigte Stadelmaier an.

Die im Glücksspielstaatsvertrag zudem vorgesehenen deutlich verschärften Auflagen für Spielhallen stehen dagegen auf der Kippe. weiterlesen

Länder bei weiterer Glücksspiel-Liberalisierung vor Einigung
Außerdem müsse die EU-Kommission die Reformpläne für den Glücksspielstaatsvertrag akzeptieren. Den bisherigen Entwurf hatte sie kritisiert, für Kiel gab sie dagegen ihr Placet. Beck sagte, wenn Kiel nicht mitziehe, müsse man sich zur Wehr setzen. Wie, ließ er offen. weiterlesen

Glücksspiel europarechtskonform gestalten
Erfurt (FDP-Fraktion Thüringen) - "Es wäre wirklich an der Zeit, dass beim Glücksspielstaatsvertrag endlich die heiligen Kühe aufgegeben werden", fordert der rechtspolitische Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner heute vor der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz.

Der Europäische Gerichtshof habe bereits am 8. September 2010 klar geurteilt, dass die Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechtes nicht mit europäischem Recht vereinbar sei, erinnert Bergner. weiterlesen

Länder einigen sich auf neuen Glücksspielvertrag
Künftig sollen 20 Glücksspiellizenzen zentral vergeben werden.
Lübeck Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins haben sich die übrigen 15 Bundesländer auf den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt.

Der Kieler Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) betonte am Rande der Gespräche in der Hansestadt, für sein Land sei von wichtiger Bedeutung, dass ein Vertrag europarechtlich konform sei. weiterlesen

15 Länder einigen sich auf Glücksspiel-Liberalisierung
Mehr Lizenzen für Sportwettenanbieter und niedrigere Abgaben: 15 der 16 Ministerpräsidenten haben sich auf einen Entwurf geeinigt. Das abtrünnige Kiel enthielt sich. Ob es noch mitzieht, ist ungewiss. weiterlesen


Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag:
Wir begrüßen die Bewegung, sie reicht jedoch zur Kontrolle des Gesamtmarktes nicht aus!
Veröffentlicht am 27.10.2011 19:30 Uhr

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Bewegung der Ministerpräsidenten der 15 anderen Bundesländer begrüßt, diese jedoch als nicht ausreichend bezeichnet:

"Deshalb ist es richtig, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Zustimmung nicht gegeben hat", so Arp und Kubicki.

Mit dem Vorschlag der 15 sei eine Marktkontrolle und damit ein effektiver Spielerschutz nicht zu erreichen. Die Zahl der Konzessionen in Verbindung mit der Höhe der Konzessionsabgabe reiche nicht aus, um kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, sich den deutschen Regelungen zu unterwerfen und hier anzusiedeln. "Wir brauchen ein wettbewerbsfähiges Abgabenmodell, um alle Teile des Marktes zu regulieren", so Arp und Kubicki.

Darüber hinaus werde die Begründung des Lotteriemonopols mit der Suchtgefährdung keinen Bestand vor den Gerichten haben. Dies zeige auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Oktober 2011. "Das Veranstaltungsmonopol für Lotterien muss wieder mit deren großer Manipulationsgefahr begründet werden", forderten die beiden Schleswig-Holsteiner.

Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

Die Begründung des Glücksspielmonopols mit Suchtgefahren ist nach der Veröffentlichung neuerer Untersuchungen, nicht mehr haltbar. weiterlesen




Mittwoch, 26. Oktober 2011

OLG Brandenburg: erneut mangelhafter Minderjährigenschutz

Staatliche Lotteriegesellschaft muss sicherstellen, dass ihre Rubbellose nicht an Minderjährige verkauft werden

OLG Brandenburg: Einsatz minderjähriger Testkäufer ist zulässig

25.10.2011 (Köln) – In der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg gegen die Land Brandenburg Lotto GmbH wurde erneut der mangelhafte Minderjährigenschutz einer staatlichen Lottogesellschaft festgestellt - Az. 6 U 68/10. Die Lottogesellschaft muss es nach dem Urteil des OLG unterlassen, Lotterieprodukte wie Rubbellose an Minderjährige zu verkaufen bzw. verkaufen zu lassen.

Der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. hatte aufgrund der Ergebnisse von Testkäufen den mangelhaften Minderjährigenschutz der brandenburgischen Lottogesellschaft beanstandet und eine Beschlussverfügung des LG Potsdam – 51 O 54/09 - erwirkt. Nach Widerspruch bestätigte das LG Potsdam – Kammer für Handelssachen – die Verfügung durch Urteil vom 17.12.2009. Im nachfolgenden Hauptsacheverfahren – 2 O 59/10 – wurde die Klage wegen angeblich rechtsmissbräuchlichen Einsatzes minderjähriger Testkäufer vom LG Potsdam abgewiesen. Hiergegen hatte der GIG Berufung an das OLG Brandenburg eingelegt, die heute abschließend verhandelt wurde.

In der Vergangenheit hatten die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) wiederholt versucht, sich durch alle Instanzen mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs den wettbewerbsrechtlichen Kontrollen durch den GIG zu entziehen und damit eine gefürchtete Aufsicht über ihr Marktverhalten auszuschalten. Durch Urteile des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 ist der GIG jedoch höchstrichterlich legitimiert worden, gegen Wettbewerbsverstöße der staatlichen Lottogesellschaften vorzugehen. Diese Kontrolle ist erforderlich, weil die Aufsichtsbehörden im Unterschied zu ihrem Vorgehen bei privaten Unternehmen jede effektive Kontrolle des Marktverhaltens der staatlichen Lottogesellschaften verweigern.

Auch das vom Oberverwaltungsgericht Münster am 29.9.2011 veröffentlichte Urteil (4 A 17/08) hat den GIG in seiner satzungsgemäßen Aufgabe bestärkt, das Marktverhalten der staatlichen Lottogesellschaften aufmerksam zu beobachten und auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen hin zu kontrollieren. Anhand von Beispielen aus verschiedenen Bundesländern zeigte das OVG in seiner Urteilsbegründung detailliert auf, dass die Werbepraxis der staatlichen Lottogesellschaften deutschlandweit ein "strukturelles Umsetzungsdefizit" widerspiegelt. Letztlich sei den Lottogesellschaften durch den Glücksspielstaatsvertrag jedwede Werbung verboten.
Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.


Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Länder bei Lotterien und stellt sich mit Oddset dem Wettbewerb bei Sportwetten

München, 25.10.2011 - Zu den anstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder über den Glücksspielstaatsvertrag auf ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2011 in Lübeck erklärt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien festhalten wollen. Die Lotteriegesellschaften werden weiter ihren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist."

Im Hinblick auf die geplante Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten betont Erwin Horak, dass sich die staatliche Sportwette Oddset dem Wettbewerb stellen werde. "Entscheidend ist aber, dass für Oddset die gleiche Abgabenlast wie für die anderen Konzessionsnehmer gilt." Neben den negativen Folgen für die Gesellschaft ist es in den Augen des DLTB-Federführers mehr als fraglich, ob sich bei dem angestrebten Experimentiermodell nennenswerte Mittel für die Förderung des Breitensports ergeben. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)


Oddset-Chef in Interview - Bald Live-Wetten bei Lotto

Horak: „Er kann bei Oddset im Internet wetten, was jetzt untersagt ist. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber ein erweitertes Wettangebot und auch Live-Wetten zulässt. Was möglich ist, werden wir anbieten.“ weiterlesen

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki:
Der Lotto- und Totoblock leidet an Realitätsverlust

Arp und Kubicki forderten Horak auf, öffentlich zu Zahl und Inhalt der in den vergangenen Monaten und Jahren gegen die staatliche Lotterieverwaltung Bayern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht gefällten Urteile Stellung zu nehmen: "Herr Horak sollte endlich akzeptieren, dass auch in Bayern deutsches und europäisches Recht gilt. Das haben ihm die Gerichte oft genug ins Stammbuch geschrieben. Es ist angesichts der Zahl der Urteile zunehmend unerträglich, dass Herr Horak als Federführer für den Lotto- und Totoblock an seiner nachweislich falschen Rechtsauffassung festhält", so Kubicki am 24.02.2011. weiterlesen


Durch das seit 1999 mit höherem Recht kollidierende staatliche Wettmonopol werden die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien nicht gewahrt, wenn über den GlüStV eine Ausnahmeregel zum Standard erhoben wird, mit der die Entscheidung den gleichen Behörden überlassen wird, die die Gesetzesverstöße der Monopolbetriebe nicht ahnden und ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen. Diese sind ganz offensichtlich nicht unabhängig wie dies die verfassungsrechtlichen Grundsätze, das Bundesverfassungsgericht und der EuGH verlangen.

Die Regelung des GlüStV, der sofortigen Vollziehung, führt zu einer Umkehr der Beweislast, da dadurch der belastete Grundrechtsträger gezwungen wird, nachzuweisen, dass die Maßnahmen der Behörden rechtswidrig sind. Diese Verfahrensweise widerspricht den verfassungs- und gemeinschafts-rechtlichen Grundsätzen, nach denen grundsätzlich der Staat und somit die Behörden den Beweis für die Erforderlich- und Verhältnismäßigkeit der Freiheitsbeschränkungen sowie der Grundrechtseinschränkung erbringen müssen (s.a. EuGH, Rs. C-42/02, Urt. v. 12.11.2003, Slg. 2003, I-13519, Rn 25, 26 – Lindman)





Spielhallen-Betreiber schlagen Alarm

Der neue Glückspielstaatsvertrag bringt Betreiber wegen langfristiger Mietverträge in Schwierigkeiten. Knackpunkt ist, dass es für bestehende elektronische Casinos nur eine Bestandsgarantie über fünf Jahre geben soll.

Viele neuere Hallen hätten in dieser Zeit aber noch nicht ihre Investitionen wieder hereingespielt, warnen die Betreiber. weiterlesen

Macht sich die BzgA zum Helfer der staatlichen Anbieter?

Deutsche Automatenwirtschaft fordert ausgewogenes Vorgehen und keine einseitige Bevorzugung

Im Vorfeld der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) am 24.10.2011 eine Erklärung veröffentlicht, deren Bewertung verschiedener Glücks- und Gewinnspiele einseitig zugunsten staatlicher Anbieter ausfällt. Die Feststellung, dass vor allem staatliche Angebote vergleichsweise ungefährlich sind und kaum einer Regulierung bedürfen, spricht für sich. Beispielhaft wird etwa für den Deutschen Lotto- und Totoblock hervorgehoben, dass gemeinsame Aktionen wie ein bundesweites Beratungstelefon entscheidend zur Prävention in diesem Bereich beigetragen haben. Es überrascht, dass die bereits im Mai 2000 ebenfalls bei der BzgA aufgeschaltete Info-Telefonnummer der Deutschen Automatenwirtschaft (01801-372700), die unauswechselbar in die Frontscheiben aller in Deutschland aufgestellten mehr als 200.000 Geldgewinnspielgeräte eingedruckt ist, überhaupt nicht erwähnt wird.

Ebenso wenig wird darauf verwiesen, dass die Studie und der Bericht, auf welche die Pressemitteilung der BzgA Bezug nimmt, noch gar nicht veröffentlicht ist – Diese wird erst voraussichtlich Ende 2011 vorgelegt werden. Es wird also nicht die gesamte Studie zitiert, sondern werden aus bisher unveröffentlichtem Material einzelne Aspekte zugunsten staatlicher Anbieter ins Feld geführt.

Auffällig ist, dass z. B. im Bezug auf Live-Wetten, bei denen laut BzgA ähnlich wie an Geldgewinnspielautomaten ein erhöhtes Risiko für problematisches und pathologisches Spielverhalten festgestellt wird, dagegen bei Lotto quasi kein Risiko bestehen soll.
Ebenso wenig wird beschreiben, nach welchen Messungen und Erhebungen ein erhöhtes Spielverhalten bei 16- und 17-Jährigen an Geldspielautomaten festgestellt worden sein soll. Verstöße gegen den Jugendschutz in gewerblichen Spielhallen sind aber in den letzten Jahren nicht bekannt geworden: Noch im Mai 2011 teilt das Bundesministerium für Wirtschaft auf eine Anfrage von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 17/5868, 16. Mai 2011) mit, dass "davon auszugehen ist, dass § 6 Abs. 1 des Jugendschutzgesetztes weitestgehend eingehalten wird. Dies haben sowohl eigens hierfür durchgeführte Begehungen von Spielhallen als auch Rückmeldungen der Vollzugsbehörden der Länder ergeben."

Es fällt auf, dass der Rückgang der absoluten Zahlen von ca. 590.000 Betroffenen auf rund 540.000 Betroffene – also fast 10 % - über alle Spielangebote so gut wie keine Erwähnung findet. Dass die Zahlen von Automatenspielern in der Altersgruppe von 36 bis 65 Jahren, welche in den letzten 12 Monaten an Geldspielautomaten gespielt hat, rückläufig ist, tritt in den Hintergund.

Die Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt eine ausgewogene, sachliche und objektive Auseinandersetzung. Sie erwartet daher gerade von staatlichen Stellen im Vorfeld wichtiger politischer Entscheidungen eine ausgewogenen Darstellung. Die Deutsche Automatenwirtschaft steht nach wie vor zu einem Dialog.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH