Montag, 13. Dezember 2010

Glücksspiel-Monopol in Deutschland weiter fragwürdig

26. November 2010 | von Thomas Hoffmann
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Entscheidung des EuGHs, dass das Glücksspiel Monopol in Deutschland in der heutigen Form nicht rechtmäßig ist.

Die Diskussionen um das Glücksspiel-Monopol in Deutschland sind noch nicht zu Ende. Nicht nur die deutschen Bürger selbst, die gerne Wetten setzten möchten und dies nicht auf einem freien Markt tun können, sind unzufrieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass das staatliche Sportwettenmonopol kein Existenzrecht habe, wenn es nicht zu Bekämpfung von Spielsucht eingesetzt würde. Desgleichen müssten für alle Arten der Glücksspiele die gleichen Maßstäbe angelegt werden, das Monopol sonst nicht nach europarechtlichen Maßstäben zu vertreten ist. Damit folgten die Leipziger Richter der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im September entschieden hatte, dass deutsche Monopol nur dann zulässig sei, wenn es zur kohärenten und systematischen Begrenzung der Wetttätigkeit führt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss erneut prüfen, ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist. Bislang wies das Bundesverwaltungsgericht zwei Klagen von privaten Wettbüroanbietern. Private Anbieter protestieren gegen Monopol, da es jeglichen freien Wettbewerb verhindert. Sie dem 1. Januar 2008 wurde das Glücksspiel in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt, der ein weitgehendes staatliches Monopol bei Glücksspielen vorschreibt. Dieser Vertrag läuft 2011 und die privaten Anbieter, die meist über ausländische Lizenzen verfügen, kämpfen gegen das Monopol. Ihr Argument ist, dass das Monopol nicht die Spieler vor Spielsucht schütze, sondern nur versucht für den Staat die Einnahmen aus Lottomitteln sicherzustellen.
Der Bundesgerichtshof wies bereits in der Vergangenheit darauf hin, dass dieses Monopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat zugleich die Suchtprävention beim Glücksspiel in den Fokus stelle. Die bisherige Regelung nutzt bislang nur dem Monopol. Deutsche Bürger verlieren den Vorteil eines freien Wettbewerbs und ein Monopol, das für seine Wetten wirbt, verhindert sicherlich keine Spielsucht. Wenn eine Regelung Spielsucht verhindern soll, dann können alle Anbieter bestimmten Auflagen unterstellt werden, sodass gewisse Maßnahmen verhindern, dass ein Spieler zu viel verlieren kann, wie das in einigen seriösen Online Casinos der Fall ist. Quelle


FDP Hessen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag
Florian Rentsch: Neuer Glücksspielstaatsvertrag muss zügig auf den Weg gebracht werden

Wiesbaden - „Die Länder müssen sich nun zügig auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen, der den Markt für Sportwetten öffnet und den deutschen Fiskus an den Umsätzen beteiligt“, so Florian Rentsch, Chef der FDP-Landtagsfraktion in Hessen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im September entschieden habe, dass ein einseitiges Monopol zu Gunsten von Sportwetten und Lotterien gegen europäisches Recht verstößt, habe diese Woche das Bundesverwaltungsgericht nachgezogen und das staatliche Monopol kritisiert.

Weiter sagte Rentsch, der die Neuregelung dieses Themas für die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Länder koordiniert:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, denn sie macht deutlich, dass eine Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland dringend erforderlich ist. Während im Lottobereich die Umsätze drastisch zurückgehen, erfahren die Sportwettenanbieter, die derzeit noch aus dem Ausland operieren, einen wahren Boom. Damit verzichtet der Staat bisher auf erhebliche Einnahmen.

Trotzdem das Monopol im Lottobereich aufgrund der hohen Manipulationsgefahr sinnvoll ist, sollten wir im Sportwettenbereich auch anderen Anbietern im Rahmen eines Konzessionsmodells den Zugang zum Markt ermöglichen. Nur so können wir die staatlichen Einnahmen wieder steigern und damit den vielen Destinatären, allen voran dem Sport, auch weiterhin eine angemessene Finanzierung sichern.

Die FDP-Fraktionen, die Regierungsverantwortung in den Ländern tragen, haben sich schon früh für den Vorschlag eines dualen System ausgesprochen. Wir halten diese Variante für die sinnvollste und sachgerechteste Lösung, die vor allem auch europarechtskonform ist. Auch aus den Reihen der Union erhalten wir hier positive Signale, die wir jetzt in einem gemeinsamen Entwurf für einen Staatsvertrag zusammenführen müssen. Wenn sich die SPD einer solchen Lösung verschließt, sind wir auch zu einer einseitigen Neuregelung in den von Schwarz-Gelb regierten Bundesländern bereit.“ Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion Quelle