Finanzen/Gesetzentwurf - 31.01.2012
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) eingebracht.
Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen. Quelle: Deutscher Bundestag
http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708494.pdf
Dienstag, 31. Januar 2012
Bayerischer Landtag - Haushaltsausschuss
Klare Ansage von Finanz-Staatssekretär Pschierer: Staatliche Spielbanken werden nicht privatisiert!
Donnerstag, 26. Januar 2012
„Die staatlichen Spielbanken in Bayern werden nicht privatisiert!“ Diese klare Ansage machte Finanz-Staatssekretär Franz Josef Pschierer am 26. Januar 2012 im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags. Die einschneidenden Umstrukturierungs-Maßnahmen zeigten Erfolg; Ende Ende 2014 sollen die neun Casinos zumindest wieder eine schwarze Null schreiben. Keine Privatisierung – dieses Signal ging an die FDP-Fraktion, die eine Privatisierung durchaus angedacht hatte. Karsten Klein wollte auch in der jüngsten Sitzung des Haushaltsauschusses die zwei Spielbanken auf den Prüfstand stellen, die noch nie ein Plus erwirtschaftet haben: Bad Kötzting im Bayerischen Wald und Bad Steben im oberfränkischen Landkreis Hof. „Ich werde allen Äußerungen in dieser Richtung entschieden entgegentreten“, kündigte Pschierer an. Dies geschehe vor allem im Interesse der Beschäftigten. Diese hätten für eine gute Zukunft der Spielbanken große Opfer gebracht und bräuchten jetzt Sicherheit und Verlässlichkeit. Abgeordnete aus allen Fraktionen des Landtags drängten auf wirksame Maßnahmen gegen die Flut an gewerblichen Spielhallen, unabhängig vom Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll. „Ich stelle hier ein großes Versagen des Innenministeriums fest“, kritisierte Eike Hallitzky, der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Innenminister Herrmann torpediert alles, was wir Finanzer hier machen.“ So jedenfalls werde das Ziel des Staates, die Spielsucht einzudämmen und zu kontrollieren, nicht erreicht, beschwerte sich Christa Naaß von der SPD-Fraktion.
Auch Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer drängte auf ein Ende der Wettbewerbsverzerrungen. So müsse zum Beispiel ein einheitliches Zugangsalter für gewerbliche Spielhallen und staatliche Spielbanken gelten. Derzeit dürften Leute ab 18 in private Spielhallen, aber erst ab 21 in die Casinos des Freistaates. Bei den Öffnungszeiten gebe es ebenfalls Korrekturbedarf. Auch zumindest regionale Werbung für die staatlichen Spielbanken müsse zugelassen werden. „Es kann Ihnen passieren, dass Sie in der Spielbank in Garmisch-Partenkirchen in der Tourismuszeitung blättern und dort eine ganze Seite Werbung für das Casino in Seefeld im benachbarten Österreich finden“, machte Pschierer das Problem deutlich.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden auch konkrete Zahlen präsentiert. 77 Beschäftigte in den staatlichen Spielbanken schieden freiwillig aus, was bei den Personalkosten Einsparungen von 4,6 Millionen Euro brachte. Es werde deshalb auch keine betriebsbedingten Kündigungen geben, sicherte der Finanzstaatssekretär zu. In das Freiwilligenprogramm seien acht Millionen Euro geflossen – eine gute Investition, so Franz Josef Pschierer. Überlegungen, die Spielbankabgabe von derzeit 30 auf 25 Prozent zu senken, erteilte er eine Absage. Manche Standortkommunen ächzten noch jetzt unter den Kosten, die sie sich mit dem Bau einer Spielbank aufgehalst haben. Die betroffenen Kommunalpolitiker betrachteten ein Casino noch immer als Alleinstellungsmerkmal. Diskussionen, den Städten und Gemeinden statt einer Spielbank eine andere Form von Strukturhilfe zukommen zu lassen, seien deshalb kontraproduktiv. /hw Quelle
Donnerstag, 26. Januar 2012
„Die staatlichen Spielbanken in Bayern werden nicht privatisiert!“ Diese klare Ansage machte Finanz-Staatssekretär Franz Josef Pschierer am 26. Januar 2012 im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags. Die einschneidenden Umstrukturierungs-Maßnahmen zeigten Erfolg; Ende Ende 2014 sollen die neun Casinos zumindest wieder eine schwarze Null schreiben. Keine Privatisierung – dieses Signal ging an die FDP-Fraktion, die eine Privatisierung durchaus angedacht hatte. Karsten Klein wollte auch in der jüngsten Sitzung des Haushaltsauschusses die zwei Spielbanken auf den Prüfstand stellen, die noch nie ein Plus erwirtschaftet haben: Bad Kötzting im Bayerischen Wald und Bad Steben im oberfränkischen Landkreis Hof. „Ich werde allen Äußerungen in dieser Richtung entschieden entgegentreten“, kündigte Pschierer an. Dies geschehe vor allem im Interesse der Beschäftigten. Diese hätten für eine gute Zukunft der Spielbanken große Opfer gebracht und bräuchten jetzt Sicherheit und Verlässlichkeit. Abgeordnete aus allen Fraktionen des Landtags drängten auf wirksame Maßnahmen gegen die Flut an gewerblichen Spielhallen, unabhängig vom Glücksspiel-Staatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in Kraft treten soll. „Ich stelle hier ein großes Versagen des Innenministeriums fest“, kritisierte Eike Hallitzky, der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Innenminister Herrmann torpediert alles, was wir Finanzer hier machen.“ So jedenfalls werde das Ziel des Staates, die Spielsucht einzudämmen und zu kontrollieren, nicht erreicht, beschwerte sich Christa Naaß von der SPD-Fraktion.
Auch Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer drängte auf ein Ende der Wettbewerbsverzerrungen. So müsse zum Beispiel ein einheitliches Zugangsalter für gewerbliche Spielhallen und staatliche Spielbanken gelten. Derzeit dürften Leute ab 18 in private Spielhallen, aber erst ab 21 in die Casinos des Freistaates. Bei den Öffnungszeiten gebe es ebenfalls Korrekturbedarf. Auch zumindest regionale Werbung für die staatlichen Spielbanken müsse zugelassen werden. „Es kann Ihnen passieren, dass Sie in der Spielbank in Garmisch-Partenkirchen in der Tourismuszeitung blättern und dort eine ganze Seite Werbung für das Casino in Seefeld im benachbarten Österreich finden“, machte Pschierer das Problem deutlich.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden auch konkrete Zahlen präsentiert. 77 Beschäftigte in den staatlichen Spielbanken schieden freiwillig aus, was bei den Personalkosten Einsparungen von 4,6 Millionen Euro brachte. Es werde deshalb auch keine betriebsbedingten Kündigungen geben, sicherte der Finanzstaatssekretär zu. In das Freiwilligenprogramm seien acht Millionen Euro geflossen – eine gute Investition, so Franz Josef Pschierer. Überlegungen, die Spielbankabgabe von derzeit 30 auf 25 Prozent zu senken, erteilte er eine Absage. Manche Standortkommunen ächzten noch jetzt unter den Kosten, die sie sich mit dem Bau einer Spielbank aufgehalst haben. Die betroffenen Kommunalpolitiker betrachteten ein Casino noch immer als Alleinstellungsmerkmal. Diskussionen, den Städten und Gemeinden statt einer Spielbank eine andere Form von Strukturhilfe zukommen zu lassen, seien deshalb kontraproduktiv. /hw Quelle
Poker - Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel?
Die empirische Messung der Skill-Komponente im Poker
Der Pokermarkt ist ein Milliardenmarkt. Die „Global Betting and Gaming Consultants“ schätzen den Umsatz für Onlinepoker weltweit auf drei Milliarden US-Dollar und in Deutschland werden zwischen einer und zwei Millionen aktive Pokerspieler angenommen. Weitere Zuwächse in diesem Markt sind zu erwarten. Noch immer herrscht eine Debatte darüber, ob die beliebte NL-Holdem Variante im Poker ein Glücksspiel darstellt und seine Veranstaltung und die Werbung dafür damit nach § 284, § 285 StGB strafbar sind, oder ob es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Ein Glücksspiel wird im Glücksspielstaatsvertrag § 3 Abs.1 wie folgt definiert:
„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Das kritische Definitionsmerkmal für das Pokerspiel ist, ob der Zufall oder die Geschicklichkeit überwiegt, also für das Spielergebnis zu mehr als 50% verantwortlich ist. Diese Definition gilt dabei für den durchschnittlichen Spieler. Unstrittig ist, dass beim Pokerspiel – im Gegensatz zu reinen Glücksspielen wie dem Roulett – auch die Geschicklichkeit eine Rolle spielt. Es handelt sich also um ein Mischspiel. Die Schwierigkeit besteht in der Messung, ob der Zufall oder die Geschicklichkeit überwiegt. Hierzu sind bereits einige Untersuchungen getätigt worden, die jedoch alle methodische Mängel aufweisen und/oder sich der Thematik lediglich mit einem „Bauchgefühl“ annähern. In keiner der bisherigen Veröffentlichungen konnte das Verhältnis Geschicklichkeitsanteil zu Zufall exakt bestimmt werden. Meyer & Hayer leiten den Bedarf einer empirischen Untersuchung zur Quantifizierung des Geschicklichkeitsfaktors im Poker ab.
Im Gegensatz zu bisherigen Untersuchungen untersuchen wir das Pokerspiel nicht im Rahmen einer künstlichen Pokerumgebung, sondern anhand des tatsächlichen Spielverhaltens von Pokerspielern. Hierzu zeichnen wir das Online-Spielverhalten von Pokerspielern anhand so genannter Handhistories auf und werten diese aus.
Anhand dieser Untersuchung haben wir die kritische Wiederholungshäufigkeit (CRF-Wert) für das Pokerspiel bestimmt. Der CRF-Wert basiert auf der Annahme, dass sich der Zufall mit zunehmender Spielwiederholung ausmittelt, der Einfluss des Geschicks jedoch verbleibt und sich addiert. Der CRF-Wert stellt dann den Schwellenwert an Wiederholungen dar, ab dem der Anteil des Geschicks gleich dem Anteil des Zufalls ist. Bei einem großen CRF-Wert handelt es sich bei dem Spiel eher um ein Glücksspiel, bei einem kleinen CRF-Wert eher um ein Geschicklichkeitsspiel.
In unserer empirischen Untersuchung kommen wir zu dem Schluss, dass es sich beim Poker eher um ein Geschicklichkeitsspiel als um ein Glücksspiel handelt. Jedoch ist dieses Ergebnis stark abhängig von der Stichprobe, da sich die Geschicklichkeitsdifferenz zwischen den Spielern im Zeitablauf aufgrund von Lerneffekten der Spieler und der Zuwanderung unbedarfter Spieler ändert. Bei einer anderen Stichprobe könnte die Differenz der Geschicke der Spieler daher geringer sein. Dies würde in einem deutlich höheren CRF-Wert resultieren, da dieser wenig robust gegenüber dem Geschicklichkeitsdifferenz ist. Zudem ist die Entscheidung, ab welchem CRF-Wert es sich bei einem Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, eine normative Frage, die letztlich nur von einem Gericht oder einem Gesetz entschieden werden kann.
Poker liegt daher im Kontinuum zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel und seine Klassifizierung als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel bleibt eine politische Frage mit der damit verbundenen Lobbyarbeit und Rechtsunsicherheit. Für den Gesetzgeber sollte bei der Entscheidung zur Regulierung von Spielen ohnehin nicht entscheidend sein, ob das Spielergebnis vom Glück oder vom Geschick abhängt, sondern vielmehr, ob das Spiel sozialschädlich ist. Die nächste Herausforderung ist daher eine Glücksspieldefinition, die alle sozial schädlichen Spiele abdeckt und nicht zu Rechtsunsicherheit führt. Quelle
Der Pokermarkt ist ein Milliardenmarkt. Die „Global Betting and Gaming Consultants“ schätzen den Umsatz für Onlinepoker weltweit auf drei Milliarden US-Dollar und in Deutschland werden zwischen einer und zwei Millionen aktive Pokerspieler angenommen. Weitere Zuwächse in diesem Markt sind zu erwarten. Noch immer herrscht eine Debatte darüber, ob die beliebte NL-Holdem Variante im Poker ein Glücksspiel darstellt und seine Veranstaltung und die Werbung dafür damit nach § 284, § 285 StGB strafbar sind, oder ob es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt. Ein Glücksspiel wird im Glücksspielstaatsvertrag § 3 Abs.1 wie folgt definiert:
„Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Das kritische Definitionsmerkmal für das Pokerspiel ist, ob der Zufall oder die Geschicklichkeit überwiegt, also für das Spielergebnis zu mehr als 50% verantwortlich ist. Diese Definition gilt dabei für den durchschnittlichen Spieler. Unstrittig ist, dass beim Pokerspiel – im Gegensatz zu reinen Glücksspielen wie dem Roulett – auch die Geschicklichkeit eine Rolle spielt. Es handelt sich also um ein Mischspiel. Die Schwierigkeit besteht in der Messung, ob der Zufall oder die Geschicklichkeit überwiegt. Hierzu sind bereits einige Untersuchungen getätigt worden, die jedoch alle methodische Mängel aufweisen und/oder sich der Thematik lediglich mit einem „Bauchgefühl“ annähern. In keiner der bisherigen Veröffentlichungen konnte das Verhältnis Geschicklichkeitsanteil zu Zufall exakt bestimmt werden. Meyer & Hayer leiten den Bedarf einer empirischen Untersuchung zur Quantifizierung des Geschicklichkeitsfaktors im Poker ab.
Im Gegensatz zu bisherigen Untersuchungen untersuchen wir das Pokerspiel nicht im Rahmen einer künstlichen Pokerumgebung, sondern anhand des tatsächlichen Spielverhaltens von Pokerspielern. Hierzu zeichnen wir das Online-Spielverhalten von Pokerspielern anhand so genannter Handhistories auf und werten diese aus.
Anhand dieser Untersuchung haben wir die kritische Wiederholungshäufigkeit (CRF-Wert) für das Pokerspiel bestimmt. Der CRF-Wert basiert auf der Annahme, dass sich der Zufall mit zunehmender Spielwiederholung ausmittelt, der Einfluss des Geschicks jedoch verbleibt und sich addiert. Der CRF-Wert stellt dann den Schwellenwert an Wiederholungen dar, ab dem der Anteil des Geschicks gleich dem Anteil des Zufalls ist. Bei einem großen CRF-Wert handelt es sich bei dem Spiel eher um ein Glücksspiel, bei einem kleinen CRF-Wert eher um ein Geschicklichkeitsspiel.
In unserer empirischen Untersuchung kommen wir zu dem Schluss, dass es sich beim Poker eher um ein Geschicklichkeitsspiel als um ein Glücksspiel handelt. Jedoch ist dieses Ergebnis stark abhängig von der Stichprobe, da sich die Geschicklichkeitsdifferenz zwischen den Spielern im Zeitablauf aufgrund von Lerneffekten der Spieler und der Zuwanderung unbedarfter Spieler ändert. Bei einer anderen Stichprobe könnte die Differenz der Geschicke der Spieler daher geringer sein. Dies würde in einem deutlich höheren CRF-Wert resultieren, da dieser wenig robust gegenüber dem Geschicklichkeitsdifferenz ist. Zudem ist die Entscheidung, ab welchem CRF-Wert es sich bei einem Spiel um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, eine normative Frage, die letztlich nur von einem Gericht oder einem Gesetz entschieden werden kann.
Poker liegt daher im Kontinuum zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel und seine Klassifizierung als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel bleibt eine politische Frage mit der damit verbundenen Lobbyarbeit und Rechtsunsicherheit. Für den Gesetzgeber sollte bei der Entscheidung zur Regulierung von Spielen ohnehin nicht entscheidend sein, ob das Spielergebnis vom Glück oder vom Geschick abhängt, sondern vielmehr, ob das Spiel sozialschädlich ist. Die nächste Herausforderung ist daher eine Glücksspieldefinition, die alle sozial schädlichen Spiele abdeckt und nicht zu Rechtsunsicherheit führt. Quelle
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