Samstag, 30. Oktober 2010

Neues Glücksspielgesetz - rechtswidrige Manipulationen im behördlichen Auftrag ?

Schalten politische Amigos gehorsam die Konkurrenz per Amtsmissbrauch durch Unterlassung und mittels fehlerhaften Glücksspielgesetz aus ?

Wien (OTS) - Finanzminister Pröll ist dafür verantwortlich, dass die KIAB, (publikumswirksam zur "SOKO Glücksspiel" hochgejubelt) dramatischen und vor allem auch rechtswidrigen Schaden in Österreich anrichtet. Der Steuerzahler wird für diese Schäden geradestehen müssen, da die verantwortlichen Politiker natürlich für nichts persönlich haften.

Zuletzt geschehen in Kärnten, wo die KIAB mittels Spekulationen und mit juristisch unhaltbaren Details eine angebliche Zuständigkeit und "moralische" Notwendigkeit künstlich vorgetäuscht hat. Spielautomaten werden in Kärnten von gerichtlich beeideten Sachverständigen und einem akkreditierten, international anerkannten, Prüfinstitut sorgfältig auf ihre Gesetzmäßigkeit hin ge- und auch immer wieder überprüft. Diese Spielautomaten sind mit Siegeln gegen etwaige Manipulationen geschützt und haben ordentliche, aufrechte, Landesgenehmigungen. Solche Spielautomaten wurden von der KIAB in Kärnten provozierenderweise - vorläufig - beschlagnahmt.

Die gesamte staatliche Verwaltung darf allein auf Basis der Verfassung handeln. Da die KIAB die Amtshandlung leitet, ist sie für das von ihr behauptete illegale Glücksspiel - § 168 StGB - gar nicht zuständig. Beim Vorliegen eines solchen Verdachts hat sie die Amtshandlung, mangels Zuständigkeit des Verwaltungsstrafrechts, sofort abzubrechen. Dafür ist die Polizei zuständig.

Die Zuständigkeit der KIAB nach dem neuen Glücksspielgesetz blieb in anderen Fällen nur erhalten, weil ein, mit der KIAB zusammen agierender, gerichtlich beeideter, Sachverständiger, übrigens ein aktiver Gefolgsmann von Pröll und Lopatka, "zufällig" folgendermaßen vorging: Wie den Niederschriften der KIAB zu entnehmen ist, hat er, in vergangenen Fällen, außerhalb Kärntens, die zu überprüfenden Spielautomaten mit jeweils nur Euro 5.- bespielt und konnte so natürlich nicht feststellen, ob dieser Spielautomat mit mehr als Euro 10.- pro Spiel bespielt werden kann. Bei - möglichen - Einsätzen von mehr als Euro 10.- pro Spiel ist nämlich, gemäß dem gültigen, Neuen, Glücksspielgesetz, die "echte" Polizei zuständig und nicht die, gemäß ihren eigenen Niederschriften auch sonst klar rechtswidrig
agierenden, "Möchtegernpolizisten" im Auftrag des Finanzministeriums.

Ob es schriftliche Weisungen gibt, wo diese und weitere rechtswidrigen Vorgangsweisen angeordnet wurden, ist höchst fraglich. Vermutlich gibt es sie gar nicht und bei Bedarf werden dann einzelne KIAB Beamte als ganz allein verantwortlich der Öffentlichkeit als "Bauernopfer" präsentiert.
Quelle/
Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Pressesprecher,
Automatenverband.at, Tel.: 01-920 33 33


Lizenzen für Spielbanken: Big Player am Zug
Die Kapitalerfordernis für Betreiber ist sehr hoch. Für die Lotterien braucht ein Betreiber 109 Mio. Euro Stammkapital, für eine Spielbank sind 22 Mio. Euro Stammkapital erforderlich.
[Wien]Im Frühling 2011 geht es los: Dann soll die Ausschreibung (offiziell ist von einer transparenten Interessentensuche die Rede) für 15 Spielbanken- und eine Lotterienlizenz sowie eine Konzession für Pokercasinos gestartet werden. Parallel dazu wollen die Bundesländer mit der Suche nach Bewerbern für die Automatencasinos beginnen, erfuhr die „Presse“.
Das erst im Oktober fixierte Glücksspielgesetz muss wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs repariert werden. Quelle

Croupiers auf den Barrikaden
Die Angestellten des Casinos in Namür (B) streiken seit Montag. Sie fordern bessere Löhne. Ihre Kollegen aus Spa erklärten sich am Freitag solidarisch und könnten ebenfalls die Arbeit niederlegen.
Das Personal des Casinos aus Namür fordert unter anderem bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen. Quelle

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Schreiben an die Europäische Kommission vom 21.10.2010

von Meggi Erwig
Münster, den 21.10.2010

Europäische Kommission
B- 1049 Brüssel, Belgien

Betreff: Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 08.09.2010
(Rechtssache C-409/06, den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07 und in der Rechtssache C-46/08)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Urteil vom 08.09.2010 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass das deutsche Glücksspielmonopol mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist.
Aus diesem Grunde dürfen sämtliche, das Monopol betreffende, nationale Regelungen nicht mehr angewandt werden.

Dazu gehört auch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), wenn dieser entgegen der Feststellungen des Bay.Verwaltungsgerichtshofs vom 28.10.2009 (7 N 09.1377) als Verbots- und Eingriffsgesetz angewandt wird, um damit missliebige Konkurrenz vom Markt fern zu halten um so die Umsätze der Monopolbetriebe weiterhin zu schützen. Urteil im Volltext

Mit dem § 8a RStV umgehen manche Glücksspielaufsichtsbehörden die eindeutigen Rechtsbefehle aus den Urteilen des EuGH vom 08.09.2010, indem auf den Präzedenzfall VG Münster vom 14.06.2010 verwiesen wird.

In einem Telefonat vom 11.10.2010 wurde dies von Rechtsanwalt xxxx / xxxxxx Tel. xxxxxxxxx mir gegenüber so auch bestätigt.

Mit der Falschanwendung des § 8a RStV verstoßen die Behörden gegen Europarecht und die Bundesdeutsche Verfassung.

Mit dem § 8a RStV werden Telefongewinnspiele "ausschließlich" in Rundfunk und Fernsehen geregelt, um eine Senderfinanzierung zu ermöglichen.

Die Justiz in NRW hat diese Ausnahmeregelung rechtsmissbräuchlich und verfassungswidrig als Eingriffsgesetz ausserhalb des "Rundfunks" gegen eine Privatperson angewandt. Mit der Falschbehauptung einer Verlosung wurde ein Präzedenzfall geschaffen, indem man den Streitwert so hoch ansetzte, dass eine juristische Klärung über den Instanzenweg unmöglich wurde. Urteil des VG Münster (1 L 155/10) vom 14.06.2010

Festzustellen ist, dass die o.a. rechtswidrige Vorgehensweise besonders durch die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder Bayern (Aufsichtsbehörde Mittelfranken) und NRW (Aufsichtsbehörde Düsseldorf) bekannt wurde, da diese auch die Aufsicht über den Rundfunkstaatsvertrag durchführen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf (Aufsichtsbehörde NRW) veröffentlicht noch immer:
"Gemäß § 58 Abs. 4 i.V.m. § 8a des Staatsvertrages für Rundfunk- und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) ist ein Gewinnspiel im Internet u. a. dann zulässig, wenn für die Teilnahme nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt wird."

Auch wird durch die Behörde noch immer so getan als würden die Urteile vom 08.09.2010 nicht existieren.

In Bundesländern, in denen die Kontrolle des Rundfunkstaatsvertrages den Landesmedienanstalten obliegt, wird in ähnlich gelagerten Fällen eine "Rundfunkähnlichkeit" bzw. die Zugehörigkeit zum Rundfunk verneint.

Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass die tatsächliche Anwendung (als Verbotsgesetz) des § 8a RStV entsprechend der Urteile vom 08.09.2010 unionsrechtswidrig ist.

Bitte unterrichten Sie mich über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Meggi Erwig Quelle

Pressemitteilung zum Beschluß des VG Münster vom 14.06.2010

Auf die Veröffentlichungen auf der Informationsseite www.haus-gewinnspiele.de zur Petition
möchte ich hinweisen:

Am 3. September 2010 (mittlerweile genau vier Monate nach Einreichen der Petition beim Bundestag) kommt die zweite und endgültige Ablehnung der Petition seitens Petitionsausschuss:
weiterlesen

Auch hier ist der politische Einfluss ersichtlich, den Bestand des Monopols mit allen Mitteln weiter verteidigen zu wollen. Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 ist das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar.

Die beschränkenden Regelungen des deutschen Glücksspiel-Staatvertrags dürfen wegen des Vorrangs des Europarechts bis zur Herstellung einer europarechtskonformen Sach- und Rechtslage nicht mehr angewandt werden.


Zu einer eigenen Entscheidung über die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht sind nationale Gerichte - gleich welcher Instanz - nicht befugt. EuGH 22.10.1987, Rs 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199.

Der EuGH gesteht seinerseits den nationalen Gerichten nur in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutes insoweit eine Kompetenz zur Entscheidung hierüber zu, als sie bei erheblichen Zweifeln an der Gültigkeit von Sekundärrecht, zur Vermeidung schwerer und irreversibler Nachteile und unter Beachtung der Interessen der Gemeinschaft die Vollziehung des Gemeinschaftsrechts aussetzen dürfen, wenn sie gleichzeitig gemäß Art. 177 EGV den Gerichtshof mit den einschlägigen Fragen befassen.
EuGH 21.2.1991, Rs C-143/88 u. C-92/89, Zuckerfabrik Süderithmarschen, Slg. 1991, I-415; jüngst 9.11.1995, C-465/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft.

Nicht das Recht, sondern die Vernunft muss Richter sein über den Menschen !

update vom 15.11.2010




Montag, 25. Oktober 2010

Deutsches Glücksspielmonopol gescheitert: Wie geht es weiter?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Deutschland verfehlt den Scheinheiligkeitstest (hypocrisy test) deutlich. Die vorgeschobene Begründung für das in Deutschland von den Ländern beanspruchte staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele, nämlich die Bekämpfung der Spielsuchtgefahr, hat der EuGH als unzutreffend beurteilt, insbesondere nachdem die Regeln für die Glücksspielform mit der höchsten Spielsuchtgefahr, die Glücksspielautomaten, kürzlich liberalisiert worden sind. Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 ist das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar und damit zumindest in der derzeitigen Form gescheitert, das es keine kohärente und systematische Begrenzung gibt.

Die beschränkenden Regelungen des deutschen Glücksspiel-Staatvertrags dürfen wegen des Vorrangs des Europarechts bis zur Herstellung einer europarechtskonformen Sach- und Rechtslage nicht mehr angewandt werden. Anders als nach deutschem Recht gibt es nach den klaren Ausführungen des Gerichtshofs in der Rechtssache Winner Wetten keine Übergangsregelung und keine vorübergehende Weitergeltung europarechtswidrigen Rechts. Bis auf Weiteres kann somit das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten und Glücksspielen und dessen Bewerbung nicht mehr verboten werden. Auch strafrechtliche Sanktionen sind unzulässig. Für Altfälle (Untersagungsverfügungen gegen Vermittler und in anderen EU-Mitgliedstaaten staatlich zugelassene Anbieter in den letzten Jahren) dürften Schadensersatzansprüche wegen europarechtlicher Staatshaftung bestehen.

Um was geht es ?

Entscheiden musste der EuGH Vorlagen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte (VG Köln, VG Stuttgart, VG Gießen, VG Schleswig) in den Rechtssachen:
- Markus Stoß u. a. (verbundene Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07)

- Carmen Media (Rs. C-46/08) und
- Winner Wetten (Rs. C-409/06).
Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Bei der Rechtssache Winner Wetten geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (März 2006 bis Ende 2007).

Kernaussagen des EuGH

Zwar betont der EuGH, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben und verweist hierbei auf die Besonderheiten bei Glücksspielen („sittliche, religiöse und kulturelle Besonderheiten“). Jeder Mitgliedstaat könne das von ihm angestrebte Schutzniveau bei Glücksspielen selbst bestimmen (d. h. dieses muss nicht bei allen Mitgliedstaaten gleich sein). Auch die Einrichtung eines Monopols für ein Staatsunternehmen ist nach Ansicht des Gerichtshofs grundsätzlich zulässig. Ein Nebeneinander von staatlichem Monopol und Zulassung privater Anbieter für unterschiedliche Glücksspielarten ist nach Auffassung des EuGH ebenfalls grundsätzlich denkbar, wenn dies durch die Umstände sachlich gerechtfertigt ist (wobei der EuGH auf die Vergleichbarkeit abstellt).

Dann verweist der EuGH in seinen Urteilen jedoch auf die Rechtfertigungsprüfung bei der Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. So begrenze das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol die Dienstleistungsfreiheit auch bei Anbietern mit einer sog. Offshore-Lizenz (Rechtssache Carmen Media: Lizenz in Gibraltar). Auch die Niederlassungsfreiheit, die nach den Ausführungen des EuGH auch für Wettannahmestellen gilt (d.h. nicht nur für Niederlassungen im handelsrechtlichen Sinn), wird eingeschränkt.

Forderung nach einer „kohärenten und systematischen Begrenzung“
Eine massive Einschränkungen dieser durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch ein Monopol ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden „normativen Rahmen“ und eine „strikte behördliche Kontrolle“ geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant. Neben der gesetzlichen Regelung sind die „konkreten Anwendungsmodalitäten“ zu prüfen. Wenn das Monopol mit der Begrenzung der Ausnutzung der Spielleidenschaft begründet werde, sei auf eine „maßvolle Werbung“ zu achten. Bei der grundsätzlich zulässigen „kontrollierter Expansion“ seien die Werbemaßnahmen auf die erforderliche Lenkungsfunktion zu begrenzen.
Hier scheitert Deutschland kläglich. Die deutsche Regelung begrenzt die Glücksspiele nämlich nicht in kohärenter und systematischer Weise. Zum einen führen nämlich die staatlichen Monopolunternehmen intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Sie entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Casino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Das (angebliche) präventive Ziel des Monopols, die Bekämpfung der Spielsucht, wird somit nicht mehr wirksam verfolgt. Damit ist das Monopol gescheitert.
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Parallelität der Rechtfertigungsprüfung (Orientierung der verfassungsrechtlichen Prüfung an den europarechtlichen Vorgaben) dürfte die derzeitige Situation im Übrigen auch verfassungswidrig sein (so auch das VG Berlin in seiner ständigen Rechtsprechung).
Behörden setzen Vollstreckung von Untersagungsverfügungen aus

Mehrere deutsche Behörden haben seit den EuGH-Urteilen vom 8. September 2010 bereits die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen ausgesetzt (z. B. Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg), andere wollen trotz der Europarechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage weiter verbieten (z. B. Münster, Bochum), wieder andere warten auf ministerielle Weisungen. In Rheinland-Pfalz gab es bereits die Aufforderung an Sportwettenvermittler, Erlaubnisanträge zu stellen. Man werde sich auf die einschränkenden Regelung durch § 10 Glückspiel-Staatvertrags nunmehr nicht mehr berufen.

Für eine europarechtskonforme Neuregelung ist „großer Wurf“ erforderlich

Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung von Gauselmann & Co. ist aber politisch unwahrscheinlich und – wenn überhaupt – nur mit einer angemessenen Übergangsfrist umsetzbar. Im Übrigen müsste sich auch das als problematisch beurteilte Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.

Politische Diskussion hat erst begonnen

Trotz des derzeitigen rechtlichen Umbruchsituation und obwohl die Evaluierung des Glücksspiels-Staatvertrags bereits für 2010 angesetzt war, ist die politische Diskussion erst jetzt in Gang gekommen. Während Schleswig-Holstein und Niedersachsen sich bereits vor den EuGH-Urteilen für eine Konzessionssystem für Sportwetten ausgesprochen hatten (bei Aufrechterhaltung des für die Länderhaushalte wesentlichen Lottomonopols), gab es nunmehr positive Signale aus Bayern und von der FDP Hessen. Eine einheitliche Linie der Länder ist aber nicht erkennbar. Insbesondere Ministerpräsident Beck sprach sich für eine Beibehaltung des Monopols aus, allerdings ohne einen rechtlich umsetzbaren Weg zu nennen. Auch auf Bundesebene (Neuregelung der bundesgesetzlich geregelten Glücksspielautomaten) gab es bislang keine öffentliche Diskussion.
Quelle

Sonntag, 24. Oktober 2010

Darf ein Ethikrat Lobbyarbeit betreiben?

Wie der Deutsche Lotto- und Totoblock für das Staatsmonopol auf Glücksspiele kämpft
Von Ansgar Lange

In großen Zeitungsanzeigen beispielsweise in der FAZ und in der Tageszeitung Die Welt werben die früheren Minister Renate Schmidt, Rudolf Seiters und Barbara Stamm "Für ein verantwortungsvolles Glücksspiel in Deutschland". Für die Anzeige haben die drei Mitglieder des so genannten "Ethikbeirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks" (DLTB), der die teuren Anzeigen auch finanziert haben dürfte, die Form eines offenen Briefes an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, an den Bundeswirtschaftsminister Brüderle und die Ministerpräsidenten gewählt. Die Haltung der drei früheren Berufspolitiker ist seit langem bekannt. Sie plädieren für eine Beibehaltung des Glücksspielmonopols und begründen dies damit, dass Jugend- und Spielerschutz Vorrang vor Profitstreben haben müsse.

"Völlig richtig weisen die Mitglieder des Ethikrates darauf hin, dass die Automaten in Spielhallen Hauptverursacher der Spielsucht in Deutschland sind. Allerdings hat hier insbesondere der Glücksspielstaatsvertrag versagt, den Frau Schmidt, Herr Seiters und Frau Stamm sonst so loben. Es verwundert allerdings, dass in der Anzeige davon die Rede ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag gemeinwohlorientiert sei. Bedauerlicherweise trägt der Ethikrat hier Scheuklappen. Abgesehen davon, dass schon im Jahr 2007, als sich der DLTB dieses Gremium ins Leben rief, nicht erkennbar war, welche spezifischen Fachkenntnisse die drei früheren Karrierepolitiker mitbringen, muss man jetzt die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser kostspieligen Anzeigenkampagne stellen. Ist es wirklich die Aufgabe eines unabhängigen Ethikrates, mit bezahlten Anzeigen eine recht unkritische Werbung für diejenigen zu machen, die vermeintlich vom Staatsmonopol profitieren?", fragt der Münchner Rechtsexperte Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de. "Letztlich geht es in dieser Auseinandersetzung weniger um die moralische Deutungshoheit, welcher der Ethikrat gleichsam schon in seinem Titel für sich beansprucht, sondern um Macht und Geld."

Dies bestätigt ein Artikel im Internetportal Der Westen http://www.derwesten.de der WAZ-Gruppe. "Es ist ein Poker, bei dem Milliarden auf dem Spiel stehen. Auf der (…) Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Landeschefs eine Lösung zur Neuordnung des Glücksspielstaatsvertrags finden. Die staatlichen Lottogesellschaften fürchten um ihr Glücksspielmonopol. Während Rheinland-Pfalz strikt gegen eine Liberalisierung ist, schließt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), eine maßvolle Freigabe von Sportwetten für Privatanbieter nicht aus", so der Pressebericht.

"Es gibt ja durchaus namhafte Politiker wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU oder den früheren grünen Politiker Michael Vesper, der als Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sehr genau um die Interessen des Breitensports weiß, welche für eine maßvolle Liberalisierung werben. Und dies aus gutem Grund. Auch zahlreiche andere Politiker zumeist aus dem christlich-liberalen Spektrum ziehen die richtigen Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2010 und der schlechten Praxis mit dem bisherigen untauglichen Staatsvertrag: Wir müssen das Monopol lockern und private Anbieter zulassen, damit wir einen Dreiklang aus verbessertem Jugend- und Spielerschutz, einer konsequenteren Förderung des Breitensports und höheren Einnahmen für den Staat generieren können, die ja zum Beispiel zielgerichtet für soziale oder kulturelle Zwecke verwendet werden könnten", betont Hambach.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), schließt eine maßvolle Freigabe von Sportwetten für Privatanbieter nicht aus. "Ich gehe davon aus, dass auch bei einem Konzessionsmodell durch entsprechende Ausgestaltung der Glücksspielsucht effektiv entgegengewirkt werden kann, dies wird auch von Suchtforschern bestätigt", sagte Dyckmans dem Onlineportal Der Westen. "So kann zum Beispiel die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen beschränkt werden, damit es nicht zu einer wesentlichen Ausweitung des Angebots kommt." Wichtig sei allein, dass ein hoher Spielerschutz und effektive Suchtprävention sichergestellt seien. Eben davon sollten die Länder aus Dyckmans Sicht auch abhängig machen, ob das Glücksspiel im Internet verboten bleibt oder nicht.

Handlungsbedarf sieht die Drogenbeauftragte auch im Bereich der Geldautomatenspiele. Dyckman zufolge sind die meisten der zu behandelnden Glücksspielsüchtigen Automatenspieler sind. "Daher sollten die Kommunen die Anzahl von Spielhallen begrenzen", sagte die Drogenbeauftragte. Diese Möglichkeit hätten sie heute schon nach dem Bauplanungsrecht. "Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern", so lautet Hambachs Resümee der seit 2008 geltenden Praxis des Glücksspielstaatsvertrages. Dieser habe nur "verbrannte Erde" hinterlassen und müsse nun dringend auf den Prüfstand. Dies sei die Aufgabe von verantwortungsbewussten Politikern, damit man sich nicht wieder von Seiten der Gerichte ein schlechtes Zeugnis ausstellen lassen müsse.
Andreas Schultheis
Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen

Donnerstag, 21. Oktober 2010

Fachbeirat Glücksspielsucht wirft Bund "marktorientiertes Gewinnstreben" vor

Der Vorsitzende des von den Ländern eingerichteten Fachbeirats Glücksspielsucht, Jobst Böning, hat die Ministerpräsidenten aufgefordert, die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielmonopol streng einzuhalten und nur ein staatlich kontrolliertes Glücksspielsystem ohne Ausnahmen zulassen.

Marcus Pindur: Es ist ein Pokerspiel um sieben Milliarden Euro, so viel nehmen die staatlichen Lottogesellschaften jährlich ein. Und die Beute teilen sie sich mit den Ländern, die kassieren 40 Prozent davon. Und das sind bei Weitem noch nicht alle Gewinne, die beim Glücksspiel in Deutschland erzielt werden. Aber das Glücksspielmonopol in seiner jetzigen Form kann nicht bestehen bleiben, das hat der Europäische Gerichtshof gekippt.

Schleswig-Holstein sieht nur das Geld, sieht nicht den ganz wichtigen Aspekt, dass bei den unterschiedlichen Spielen teilweise bis über die Hälfte das eingespielte, das verdiente Geld auf Kosten von Kranken geschieht. Es wird also auf dem Rücken von Kranken abkassiert, bei den gewerblichen Spielen sind es 56 Prozent, bei der Sportwette Odset sind es 52 Prozent, bei den gemittelten Spielbankangeboten sind es immerhin 36 Prozent der Bruttospielgewinne stammen von kranken Süchtigen. Es wird aufgrund von Kranken abkassiert. weiterlesen



Neuer Lotto-Chef will Jackpot mit 90 Millionen Euro anbieten
Der designierte WestLotto-Chef Theo Goßner erhofft sich von den derzeitigen Beratungen der Länder über den neuen Glücksspielstaatsvertrag die Erlaubnis für eine internationale Lotterie. Das sagte Goßner der “Rheinischen Post”. “Wir würden sehr gerne einen Euro-Jackpot ausspielen, eine europaweite Lotterie, bei der bis zu 90 Millionen Euro im Jackpot liegen”, so Goßner.
Der höchste Jackpot in der deutschen Lotto-Historie betrug bisher 38.455.999,20 Euro und wurde im Dezember 2007 geknackt. Quelle


Suchtexperten sind dagegen/Gerichte sehen verfassungsrechtliche Bedenken
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist das Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft... mehr

Lotto-Wahnsinn: Jackpot bei 175 Mio. Euro
Italiens Superjackpot steigt weiter. 56 Mio. Tipps wurden abgegeben.
Nach acht Monaten ohne die richtige Zahlenkombination für den Hauptgewinn erhöhte sich die Gewinnsumme nach der Dienstagsziehung auf 175,4 Millionen Euro, teilte die Lotterie am Mittwoch mit. Der neue Jackpot ist der größte in der Geschichte Italiens. Quelle

Italiens Rekord-Jackpot ist geknackt
Rom - Italiens Rekord-Lotto-Jackpot mit knapp 178 Millionen Euro ist nach fast neun Monaten geknackt worden. Die Gewinnzahlen am Samstagabend lauteten 4, 26, 40, 54, 55 und 67. Damit wird einer der weltweit prallsten Lotto-Töpfe, die es je gab, ausgeschüttet, wie es in italienischen Medienberichten hieß. In welchem Ort das Glückslos gekauft worden ist, wurde zunächst nicht bekannt, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA. weiterlesen

Spielsucht und Politik

Fast 300000 Menschen in Deutschland gelten als süchtig - die Länder schlagen Alarm und der Umsatz wächst, auch weil der Staat davon profitiert
Die Geschichten von Spielsüchtigen klingen immer dramatisch, weil sie meist in eine persönliche Katastrophe enden. Experten schätzen, dass bis zu 290000 Menschen in Deutschland betroffen sind - die meisten von ihnen hängen an den Automaten, vernachlässigen Familie und Arbeit, ein Teufelskreis, der da wächst. Quelle


Regierungschefs weiter uneins bei Glücksspiel-Monopol
Die Zukunft des staatlichen Glücksspiel-Monopols ist weiter offen. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer konnten sich auf ihrer Konferenz in Magdeburg nicht auf einen neuen Glücksspielvertrag einigen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer sagte, die Länder bekennen sich dazu, das Glücksspielmonopol zu erhalten. Es solle aber gleichzeitig geprüft werden, ob der Sportwettenmarkt für private Anbieter geöffnet werden solle.

Die unionsgeführten Länder Hessen, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein befürworten die Zulassung privater Sportwettenanbieter. Die SPD-regierten Länder wollen eher auch in diesem Bereich am staatlichen Monopol festhalten. Im Dezember soll eine grundsätzliche Entscheidung fallen.
Reinhard Meyer (SPD,l-r), Chef der Staatskanzlei von Mecklenburg-Vorpommern, Hubert Wicker (SPD), Chef der Staatskanzlei von Baden-Württemberg, und die Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU, Bayern), Peter Müller (CDU, Saarland, Hannelore Kraft (SPD, Nordrhein-Westfalen, Klaus Wowereit (SPD; Regierender Bürgermeister Berlin), Jens Böhrnsen (SPD, Bürgermeister Bremen), Wolfgang Böhmer (CDU, Sachsen-Anhalt), Stanislaw Tillich (CDU, Sachsen), Kurt Beck (SPD, Rheinland-Pfalz, Matthias Platzeck (SPD, Brandenburg), Christine Lieberknecht (CDU, Thüringen), Peter Harry Carstensen (CDU, Schleswig-Holstein), David McAllister (CDU, Niedersachsen), Christoph Ahlhaus (CDU, Erster Bürgermeister von Hamburg) und Volker Bouffier (CDU, Ministerpräsident Hessen)
Audio: Ergebnisse der Konferenz der Ministerpräsidenten
EuGH: Monopol in jetziger Form ungültig

Die Länder müssen das Glücksspiel neu regeln, weil der Europäische Gerichtshof im September das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten in seiner jetzigen Form gekippt hatte. In dem Urteil hieß es, Deutschland habe als Grund für das Monopol angegeben, die Spielsucht bekämpfen zu wollen. Durch zuviel Werbung für Glücksspiele werde dieses Ziel aber unterlaufen. Quelle


Liberalisierung des Glücksspielmarktes
Zur den Äußerungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf: Die Drogenbeauftragte Dyckmans wird sich vermutlich zu Weihnachten ihre Übersiedlung ins Wirtschaftsministerium wünschen. Anders kann man ihr fragwürdiges Engagement in der Suchtprävention nicht nachvollziehen. weiterlesen

update: 03.11.2010



Ministerpräsidenten beraten über Lotteriemonopol und Rundfunkgebühren

Magdeburg (dapd). Die Ministerpräsidenten der Bundesländer kommen am Donnerstag und Freitag zu ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen steht der 15. Rundfunkstaatsvertrag und die Zukunft des Lotteriemonopols in Deutschland, wie Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) am Dienstag in Magdeburg mitteilte.
Außerdem wollen die Ministerpräsidenten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterie- und Sportwetten sowie eine Variante zur konzessionierten Öffnung des Sportwettenangebots unter Beibehaltung des Lotteriemonopols prüfen. Quelle

Länder prüfen Liberalisierung bei Sportwetten
Magdeburg (dpa) - Die Länder wollen am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Das haben die Ministerpräsidenten am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg beschlossen. «Die Länder bekennen sich dazu, das Lotteriemonopol zu erhalten», sagte Sachsen- Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU). Ob im Sportwettenmarkt tatsächlich private Konkurrenz zugelassen wird, soll bis Dezember im Grundsatz entschieden werden.

Befürchtet werden massive Einnahmeverluste für die Haushalte....
Darauf wies in Magdeburg auch der bayrische Regierungschef Horst Seehofer (CSU) hin: «Ich sage ganz offen, dass das fiskalische Interesse ein großes ist, nämlich die finanziellen Mittel für den Staat nicht zu verlieren. Ich wüsste nicht, wie ich das in Bayern ausgleichen sollte. Wenn wir den Weg der Liberalisierung gehen, muss das sehr genau überlegt sein.» Quelle


Länder prüfen Liberalisierung bei Sportwetten
Magdeburg (dpa) - Die Länder wollen am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Das haben die Ministerpräsidenten am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg beschlossen.
Zusätzlichen Druck haben die Länder wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der das Monopol in der jetzigen Form überraschend gekippt hatte, weil es gegen die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Das Monopol sei auch nicht länger mit der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahr zu begründen, weil Werbung dafür überhandgenommen habe. Horst Seehofer (CSU): «Ich sage ganz offen, dass das fiskalische Interesse ein großes ist, nämlich die finanziellen Mittel für den Staat nicht zu verlieren. Ich wüsste nicht, wie ich das in Bayern ausgleichen sollte. Wenn wir den Weg der Liberalisierung gehen, muss das sehr genau überlegt sein.» Quelle

Olympia – DOSBLänderfürsten streiten um die Wette
Die Magdeburger Konferenz hat für den deutschen Sport wenig Gutes zutage gebracht. In der Frage nach der Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols ist keine Entscheidung gefallen.
Ungewissheit über die Wett-Millionen, Einbußen beim TV-Sponsoring: Für den deutschen Sport war die Magdeburger Konferenz der Ministerpräsidenten kein Sechser im Lotto. Während die Landesfürsten mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag das Aus des TV-Sponsorings einleiteten, ist in der Frage nach der Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols keine Entscheidung gefallen.
Während Beck in der Frage des Wettspielmonopols für den Sport eintrat, kannte er bei der Zustimmung zum neuen Rundfunkstaatsgesetz kein Pardon. Der SPD-Mann stimmte wie auch seine politischen Widersacher der Streichung des Programmsponsorings in ARD und ZDF nach 20 Uhr und an Sonntagen sowie an Feiertagen zu. Damit ist der Ausstieg aus dem Programmsponsoring besiegelt.
"Unser Auftrag ist es, das Programmsponsoring bis 2015 ganz aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu kriegen", sagte Beck. Der Zuschauer habe ja mittlerweile überhaupt keine Übersicht mehr darüber, wer was wo alles präsentiere. Dass man den Sport im Stich gelassen habe, wollte Beck allerdings nicht hören: "Das Sponsoring gibt es ja auch weiterhin bei Großveranstaltungen wie Fußball-Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen." weiterlesen


Für niemanden kam die Entscheidung des EUGH überraschend. Die Kommission hat seit 4.4.2006 in mehreren Schreiben: " IP/06/436 v. 4. April 2006, IP/08/119 31. Januar 2008 auf die Gemeinschaftswidrigkeit hingewiesen"Übersicht der Kommission; EuGH-Vorlagebeschluß des VG Schleswig-Holstein, Az.: 12 A 102/06 (Vertragsverletzungsverfahren - freier Dienstleistungsverkehr); mehr in diesem Blog ab Januar 2010 hier und hier.
update vom 17.11.2010

Prozess - Glücksspiel mit Hilfe vom Amt?

Von Peter Vollmer, 20.10.10, 22:17h
Eine illegale Glücksspielbande soll mehrere Millionen Euro mit zwei Kasinos im Friesenviertel verdient haben - unterstützt durch drei Mitarbeiter von Polizei, Landeskriminalamt und Ordnungsamt. Nun stehen die vier Männer vor Gericht.

Köln - Gegen eine illegale Glücksspielbande verhandelt seit Mittwoch das Kölner Landgericht. Mehrere Millionen Euro sollen die vier Männer mit zwei Kasinos im Friesenviertel verdient haben - unterstützt durch drei Mitarbeiter von Polizei, Landeskriminalamt und Ordnungsamt.

Auch an Aktionen gegen eine konkurrierende Spielhalle sollen die Beamten beteiligt gewesen sein. So habe ein Helfer der Angeklagten knapp hundert Gramm Heroin in jenem Lokal versteckt, um eine Schließung zu provozieren. Der angeklagte Polizist soll danach eine fingierte Anzeige aufgenommen und sich vehement für die Schließung eingesetzt haben. Auch der Vorwurf zur Anstiftung zum Drogenbesitz und zur falschen Verdächtigung wird verhandelt.

Allerdings zeigten Richter und Oberstaatsanwalt schon beim Prozessauftakt, dass ihre Meinungen über die Schwere des Vergehens weit auseinander liegen: Als der Richter äußerte, der Fall hätte wegen seiner Schwere nicht vor einer Großen Strafkammer verhandelt werden müssen, warf ihm Bülles eine „Bagatellisierung“ der Anklage vor. weiterlesen: Kölnische Rundschau


Keine Strafen für involvierte Beamte - Justiz-Posse um illegales Glücksspiel
Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamts, der Kripo Köln und des LKA Düsseldorf saßen gestern auf der Anklagebank des Kölner Landgerichts. Sie sollen einer Bande dabei geholfen haben, illegales Glücksspiel zu betreiben.
In einem Rechtsgespräch einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf mögliche Einstellungen – weil nicht klar ist, ob die Telefonüberwachungen verwertet werden dürfen. Die Beamten müssten Auflagen bis 2.000 € zahlen. weiterlesen


Bingo-Krieg auf Mallorca
Jahrelang haben die mallorquinischen Rentner in ihren Treffs Bingo gespielt. Bis vor ein paar Tagen die Polizei drei Einrichtungen gestürmt und geschlosssen hat. Jetzt tobt auf der Insel ein skurriler Bingo-Krieg. PALMA DE MALLORCA / SPANIEN (21.10.2010):

Es waren keine Eta-Terroristen und auch keine Drogenhändler, die die mallorquinische Polizei dieser Tage auf der Insel aufs Korn nahm, sondern harmlose Rentner.

Jetzt hat die Insel einen skurrilen Konflikt am Hals, dessen Ausgang offen ist. Die Rentner-Clubs haben zwar inzwischen wieder geöffnet, Bingo ist dort vorerst aber auf Anordnung des Innenministeriums und der Abteilung für Glücksspiel nicht mehr erlaubt. Die Kirche hält das für einen Skandal, die Behörden wiederum sehen sich auf der sicheren rechtlichen Seite.
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Beim Glück im Casino nachgeholfen
Nachrichten, 08.11.2010, Tobias Bolsmann
Das Glück soll doch bestechlich sein. Zumindest am Roulettetisch. Diesem Verdacht geht derzeit die Staatsanwaltschaft Duisburg nach. Seit einem Monat ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen mög­licher Manipulation an den Roulettetischen des Duisburger Casinos. Branchenexperten sehen dagegen ein weiteres Indiz für den schleichenden Niedergang des Glücksspiels unter staatlicher Aufsicht. Quelle


Casino-Abenteuer - Gaga verspielte in Wien 500.000 Euro
Mega-Verlust im Casino. Doch das Geld holt sie mit Wiener Hits zurück. weiterlesen


Casino total: Macau wird Zocker-Paradies
Macau will der neuer Daddel-Treff werden und könnte das mit bunten Unterhaltungstempeln auch schaffen. „Vergiss Las Vegas“, sagt Ophelia Chan vom Macau-Tourismusbüro und schickt mich zum Cotai Strip, wo auf 5,2 Kilometern derzeit die größte Vergnügungsmeile Asiens entsteht.
Vegas, das amerikanische Spielerparadies, mag bekannter sein als Macau, aber bei der chinesischen Konkurrenz wird seit 2006 mehr Umsatz gemacht: Ca. 6,95 Milliarden US-Dollar im Jahr. Rund um die Uhr wird in 33 Casinos auf der kleinen Insel im südchinesischen Meer gezockt. weiterlesen

update vom 14.11.2010

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Verwaltungsgericht Arnsberg gewährt nach den EuGH-Entscheidungen weiterhin Eilrechtsschutz

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO mit Beschluss vom 15.10.2010, Az.: 1 L 700/10, die aufschiebende Wirkung der Klage eines privaten Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung des Bürgermeisters der Stadt Hemer (NRW) angeordnet.

Das Gericht geht "nicht nur bei summarischer Prüfung" von der Rechtswidrigkeit der behördlichen Untersagungsverfügung aus. Dieser fehle es an einer rechtmäßigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Der Tatbestand des allein in Betracht kommenden § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV sei zwar erfüllt, jedoch kann die Untersagungsverfügung nicht auf die Nichterfüllung der Erlaubnispflicht gestützt werden. "Denn die normierte Erlaubnispflicht verstößt gegen höherrangiges Recht und ist namentlich mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 und 56 des (…) AEUV (vormals Art. 43 und 49 des EG-Vertrages –
EG – ) nicht vereinbar" (S. 3 des Beschlusses).
Ausgehend von der Gambelli- und Placanica-Rechtsprechung des EuGH, verweist das Gericht hinsichtlich der Rechtfertigung eines Staatsmonopols im Bereich des Glücksspiels nunmehr auf dessen Entscheidungen vom 08.09.2010. "Der Europäische Gerichtshof fordert zur Rechtfertigung einer Beschränkung der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer mit dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht die kohärente Begrenzung von Tätigkeiten im Bereich des "Spiels". Damit hat er das Kohärenzerfordernis ausdrücklich über den Glücksspielsektor der "Sportwetten" hinaus auf das gesamte Glücksspielwesen erweitert. (…) Unterwirft ein Mitgliedstaat einerseits einzelne Glücksspiele einem staatlichen Monopol, um Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, während er andererseits in Bezug auf nicht monopolisierte Glücksspiele eine Politik betreibt und duldet, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Gelegenheit zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Spiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, folgt daraus, dass das der Errichtung des Monopols gelegte Ziel mit ihm (dem Monopol) nicht mehr wirksam verfolgt werden kann und es an der nötigen Rechtfertigung im Hinblick auf die Art. 43 und 49 EG (…) fehlt" (S. 5 f. des Beschlusses).
Sodann stellt das Gericht fest, dass das Glücksspielwesen im Land Nordrhein-Westfalen durch den Glücksspielstaatsvertrag und das Ausführungsgesetz nicht im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgestaltet ist (S. 6 des Beschlusses). Auch wird die fehlende Kohärenz in der Ausrichtung des Glücksspielwesens anhand der gesetzlichen Regelungen zur Zulassung öffentlicher Spielbanken, der Annahme von Pferdewetten, dem Betrieb von Automatenspielen sowie den entsprechenden Gutachten hinsichtlich des Vergleichs der Suchtgefahren der einzelnen Bereiche dargestellt (S. 6 – 10 des Beschlusses).

Schließlich führt das Gericht aus, dass aufgrund des Verstoßes gegen höherrangiges Unionsrecht das nationale Recht unangewendet bleiben muss. Ausdrücklich bewertet das Gericht die Ansicht des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) aus dem Erlass vom 27.09.2010, die "zentralen Verbote des GlüStV für unerlaubtes Glücksspiel" gälten nach der Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010 weiterhin fort und "lediglich § 10 Abs. 5 GlüStV" –der Ausschluss von privaten Glücksspielanbietern- stehe "unter dem Vorbehalt einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung" mit der Folge, dass gegebenenfalls "privaten Veranstaltern und Vermittlern bislang nicht erlaubter öffentlicher Glücksspiele ein glücksspielrechtliches Erlaubnisverfahren offen steht" als "ersichtliche" Missachtung des europäischen Anwendungsvorranges. "Denn solange ein Verfahren zur Erlaubnisvergabe, das den Anforderungen aus der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49 und 56 AEUV (…) entspricht, nationalrechtlich (noch) nicht kodifiziert ist, kann eine fehlende Erlaubnis nicht zum Anlass genommen werden, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die nach dem gegenwärtigen Verfahrensrecht europarechtswidrig von der Erlaubnisvergabe ausgeschlossen sind (S. 11 des Beschlusses).
Quelle: KARTAL Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Jusuf Kartal



EU-Kommissar Barnier kündigt Grünbuch zum Glücksspielmarkt an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nachdem die meisten Rechtsfragen inzwischen durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geklärt sind, wird die Regulierung des Glücksspielmarktes nunmehr auch verstärkt politisch auf europäischer Ebene diskutiert. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michel Barnier kündigte in der letzten Woche an, dass die Europäische Kommission am 9. November 2010 ein Grünbuch zum Glücksspielmarkt veröffentlichen werde. Er begründete dies u.a. damit, dass es sich bei Online-Glücksspielen um eine europäische Realität handele.

Ein derartiges Grünbuch (green paper) ist in der EU-Terminologie eine Diskussionsgrundlage und mündet nach einem Konsultationsprozess in der Regel in einem Weißbuch (white paper), in dem konkrete Schritte und Regelungen vorgeschlagen werden. Es handelt sich damit um einen ersten Schrift zu einer europäischen Harmonisierung der Glücksspielregelungen durch eine Einigung auf Mindeststandards.

Nach Aussage von Barnier sollen in dem Grünbuch unterschiedliche Aspekte des Glücksspielmarktes behandelt werden. Namentlich nannte er die Betrugsbekämpfung, den Schutz von Verbraucherdaten und den Schutz Minderjähriger. Auch die Blockierung illegaler Webseiten soll ein Thema sein. Quelle

GRÜNBUCH Online-Glücksspiele im Binnenmarkt 


Glücksspiele
Konferenz zur Rolle nationaler Behörden bei der Glücksspielregulierung (12.10.2010)

Am 12. Oktober 2010 veranstaltet die Belgische Präsidentschaft des Rates der EU in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Belgischen Kommission für Glücksspiele eine Konferenz zu dem Thema, welche Rolle Behörden bei der Regulierung von Glücksspiel einnehmen können. Die Konferenz hat das Ziel, die Debatte zur Rolle der Regulierungsbehörden, zur Unterbindung von illegalem Glücksspiel und zu den Problemen und Lösungen rund um die gesellschaftlichen Auswirkungen von Glücksspiel voranzubringen. weiterlesen

Studie über Glücksspiele

Um einen detaillierten Überblick über die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte von Glücksspielen zu bekommen, hat die Europäische Kommission das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung beauftragt, eine Studie zu diesem Sektor zu erstellen. Die Studie ist das Ergebnis von fast zwei Jahren Arbeit und enthält eine Analyse der in der Europäischen Union im Zusammenhang mit Glücksspielen bestehenden rechtlichen Regelungen. Die Studie versucht darüber hinaus, wirtschaftliche Entwicklungen in diesem Sektor aufzuzeigen. Die Studie bestätigt, dass dieser Sektor in allen Mitgliedstaaten Regelungen unterworfen ist, welche dazu dienen, Ziele des öffentlichen Interesses zu schützen. Obwohl die nationalen Regelungen dabei weitgehend ähnliche Ziele verfolgen, sind sie sehr unterschiedlich ausgestaltet und stellen häufig Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit dar, die mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind. weiterlesen

Vertragsverletzungen:
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Rufe nach maßvoller Liberalisierung des Wettmarktes werden lauter

Politik und Deutscher Olympischer Sportbund mahnen Reform an
Von Ansgar Lange.

München, Oktober 2010 - Derzeit beraten die Länderchefs über eine Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Mittlerweile setzt sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für eine maßvolle Liberalisierung ein. Er will beispielsweise das Monopol auf Sportwetten lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung http://www.sueddeutsche.de, er halte eine maßvolle Liberalisierung für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet, die seit 2008 in Deutschland verboten sind, möchte der bayerische Politiker wieder zulassen.

In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußerte sich jüngst auch Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten, die deutschen Lotteriemonopole und die Wettsucht. "Unser duales Modell", so Vesper wörtlich, "das wir übrigens schon vor der Rechtsprechung entwickelt haben, sagt: Ja, wir wollen das Monopol im Bereich der Lotterien. Sportwetten sollten aber unter strengen staatlichen Auflagen auch Private anbieten dürfen. So kann man den illegalen Wettmarkt kanalisieren und zugleich die Lotterieerträge als die wichtigste Finanzierungsquelle, die der Breitensport überhaupt hat, erhalten."

Vesper, früher für die Grünen politisch aktiv, hält es für falsch, dass derzeit mehr als 95 Prozent der Sportwetten, die von Deutschen platziert werden, am staatlichen Monopol vorbeilaufen. Der staatliche Anbieter Oddset habe noch einen minimalen Marktanteil von drei bis fünf Prozent. Der ganze große Rest gehe an ausländische Veranstalter. "Daran partizipieren weder der Fiskus noch der Sport. Diese gut 95 Prozent unterliegen überhaupt keiner Regulierung. Bei Oddset gibt es Spielerschutz, Jugendschutz, bestimmte Wetten werden da nicht angeboten. Und die anderen können machen, was sie wollen. Deswegen finde ich es pharisäerhaft, zu sagen: 'Mit dem Monopol wollen wir die Spielsucht bekämpfen', während gleichzeitig der allergrößte Teil dieses Marktes faktisch völlig dereguliert ist", so Vesper.

"Die Lust an einer Monopollösung dürfte vergangen sein", schreibt auch Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte http://www.timelaw.de, in einem Beitrag für das Fachmagazin Sponsors http://www.sponsors.de. Nach dem EuGH-Urteil vom 8. September, so die Prognose des Rechtsexperten, dürfte bei den 16 Ministerpräsidenten ein Umdenken einsetzen. Aus rechtspolitischer Sicht sei das staatliche Sportwetten-Monopol nicht haltbar, argumentiert Hambach. Ihm blühe das gleiche Schicksal wie zuvor schon anderen Staatsmonopolen. Man denke beispielsweise an das staatliche Telekommunikationsmonopol. Die Vielzahl der die Liberalisierung befürwortenden Gerichtsentscheidungen, die jüngst in dem EuGH-Urteil noch einmal auf europäischer Ebene bestätigt worden seien, hätten den Weg bereits vorgezeichnet. "Dass sich ein Politiker der CSU und ein früherer Politiker der Grünen jetzt so eindeutig für eine vernünftige und maßvolle Reform ausgesprochen haben, zeigt, dass ein parteiübergreifender Konsens bei der Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht unmöglich sein muss. Schließlich geht es nicht um ideologische Fragen, sondern darum, wie sich legitime Marktinteressen am besten mit Spieler- und Jugendschutz sowie den Interessen des Breitensports verbinden lassen", betont der Münchner Rechtsanwalt.
Quelle:
Andreas Schultheis Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen

Unterhaltungsautomatenwirtschaft weist Vorwürfe des DLTB zurück

In einem "offenen Brief" hat heute die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft Behauptungen des Ethik-Beirats des Deutschen Lotto- und Tottoblocks, welche in einem über zwei Tageszeitungen publizierten "offenen Brief" an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten gerichtet waren, klar und deutlich zurückgewiesen.

Den Wortlaut des offenen Briefes der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft finden Sie nachstehend zu Ihrer Information.

Offener Brief


Für ein verantwortungsvolles Glücks- und Gewinnspiel in Deutschland!

Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks behauptet, die "zunehmende Expansion des Glücksspiels in Deutschland", die Entwicklung der gewerblichen Spielhallen sowie eine Kommerzialisierung der Sportwetten mit Sorge zu beobachten (Anzeige in der FAZ und in DIE WELT vom 20.10.2010). Die Probleme in seinem Zuständigkeitsbereich, d.h. bei Lotto, Toto und den Oddset-Wetten, werden ausgeblendet:
  • Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat durch aggressive Werbung die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 08. September 2010, durch die der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Frage gestellt wird, maßgeblich verursacht.

  • Der DLTB hat aus Gewinnerzielungsabsicht mit seiner aggressiven Werbung sein eigenes Monopol gefährdet (DER SPIEGEL 37/2010, S. 38).

  • Die Ertragsinteressen eines staatlichen Monopolisten sind nicht schutzwürdig! Dies haben der EuGH und das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt.

  • Eine vermeintlich gemeinwohlorientierte Verwendung von Erträgen aus Glücks- und Gewinnspielen sind keine Rechtfertigung für ein Fehlverhalten von Monopolisten.

  • Der Ethik-Beirat will ganz offensichtlich von dem Fehlverhalten des DLTB ablenken. Mit dem spitzen Finger wird auf die gewerbliche Automatenwirtschaft gezeigt und diese pauschal verdächtigt sowie beschuldigt, obgleich dieser Wirtschaftsbereich im Einzelnen rechtlich bis in alle Einzelheiten reglementiert und überwacht wird.

  • Als einziger Anbieter von Glücks- und Gewinnspielen betreibt die gewerbliche Automatenwirtschaft seit 20 Jahren aktiven Spielerschutz und zielgerichtete Prävention: In die Frontscheiben aller mehr als 200.000 gewerblich aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ist ein Warnhinweis ("Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen") unauswechselbar eingedruckt und eine bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeschaltete Info-Telefonnummer (01801/372700), bei der Spieler mit Problemen Rat und Hilfe holen können. Niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort sind in Vorbereitung.

  • Wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sowie der staatlichen Glücksspiel-Monopolanbieter zeigen übereinstimmend: Nur ca. 30 % der pathologischen Spieler entfallen auf gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, obgleich diese fast 40 % der Bruttospielerträge auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt erwirtschaften.

  • Abschließend sei am Rande erwähnt: Die gewerbliche Automatenwirtschaft stellt mehr als 70.000 Arbeitsplätze (davon ca. 75 % für weibliche Mitarbeiter), hat seit zwei Jahren eigene Ausbildungsberufe und zahlt über 1,2 Mrd. Euro an Steuern sowie Abgaben.
Die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft verwahrt sich gegen eine Diffamierung und falsche Behauptungen gegenüber eines ganzen Wirtschaftszweiges und seiner Beschäftigten.

Die Verbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Dienstag, 19. Oktober 2010

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den deutschen Sportwetten-Vorlageverfahren vom 8. September 2010 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt.
Das Gericht begründet dies mit dem Fehlen der vom EuGH geforderten konsequenten und konsistenten Ausgestaltung.

Es hat daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine unmittelbar vor den EuGH-Urteilen erlassene Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 6. Oktober 2010, Az. 35 L 354.10). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiterhin an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher Wettangebote weiterleiten.

Das Verwaltungsgericht sieht sich durch die Urteile des EuGH nachhaltig bestätigt und nimmt auf die Parallelität der verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Monopols Bezug:

„Auf die die ständige Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 8. September 2010 (Rs. C-316/07 u.a. [Stoß u.a.] und Rs. C-46/08 [Carmen Media], unter http://curia.europa.eu) kann zur weiteren Begründung verwiesen werden (zur "Parallelität" der verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung eines staatlichen Wettmonopols vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01, juris, Rn. 144).“
Das Verwaltungsgericht verweist auf die nach der Rechtsprechung des EuGH erforderliche Gesamtbetrachtung des glückspielrechtlichen Regelungssystems (entgegen der von Monopolbefürwortern bislang vertretenen „sektoralen“, d. h. auf den „Sektor“ der Sportwetten beschränkten Kohärenz). Bereits wenn eine Anforderung des EuGH nicht erfüllt sei, fehle die erforderliche Kohärenz:

„Soweit der Antragsgegner schließlich meint, der Europäische Gerichtshof halte europarechtliche Zweifel an der Kohärenz nur dann für gerechtfertigt, wenn kumulativ mehrere Voraussetzungen erfüllt seien, ist ihm auch insoweit nicht zuzustimmen. Die Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof rekurriert auf die Vorlagefragen der nationalen Gerichte und nimmt dazu deren Ausführungen in Bezug. Hieraus ist daher nicht abzuleiten, dass ausschließlich dann, wenn die formulierten Feststellungen zu treffen sind, berechtigter Anlass zur Schlussfolgerung fehlender Kohärenz und Systematik bestehen kann, sondern insbesondere in diesem Fall. Dieses Verständnis folgt im Übrigen auch daraus, dass in der Entscheidung zur Rechtssache C-46/08 [Carmen Media] insoweit zwei Feststellungen benannt sind (dort Rn. 71), im Urteil in der Rechtssache C-316/07 u. a. [Stoß u. a.] hingegen drei (dort Rn. 107 zu iv]; der Antragsgegner zitiert hiervon indes nur zwei und dabei auch eine, die in der erstgenannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht aufgeführt ist).“ Quelle


Noch vor einem Jahr hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden:


Nach dem Beschluss des Mannheimer Gerichts verstößt das seit Jahrzehnten bestehende Wettmonopol des Staates weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht.

Das Land Baden-Württemberg habe mit dem Glücksspielstaatsvertrag die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für eine verfassungsgemäße Neuregelung umgesetzt, entschieden die VGH-Richter. In seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung sei das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet. «Der damit verbundene Eingriff in die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit der Kläger sei daher rechtmäßig», urteilte der 6. Senat.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07).

Auch mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit sei das Wettmonopol des Staates vereinbar, hieß es in Mannheim.

Außerdem komme der Staat seiner Verpflichtung im Kampf gegen die Spielsucht ohnehin nicht nach, weil Lottogesellschaften Werbung machen dürften, obwohl der Vertrag «übermäßige Spielanreize» verhindern soll.
Die baden-württembergische Lotto-Gesellschaft fordert nach dem Urteil, das geltende Recht auch durchzusetzen und illegale Wettbuden zu schließen. «Auch gegen die ausländischen Internet-Wettangebote muss mit aller Konsequenz vorgegangen werden», sagte der Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Friedhelm Repnik. «Das, was im Gesetz steht, und das, was tagtäglich in den illegalen Wettbuden und im Internet passiert, passt einfach nicht zusammen.»  Quelle


VG Berlin gibt Abänderungsantrag eines privaten Sportwettenanbieters statt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei KARTAL geführten Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 07.10.2010, Az. VG 35 L 358.10, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.01.2010, Az. OVG 1 57.09, abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage eines privaten Sportwettenvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlins angeordnet.

Durch diese Entscheidung hat das Gericht seine Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages bestätigt und den Ansichten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg widersprochen. Eine Untersagungsverfügung gegen private Sportwettenvermittler aus anderen EU-Staaten könne nicht aufgrund der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages ergehen. Erneut erteilt das Gericht der Anwendung der Regelungen zum Erlaubnisvorbehalt eine Absage, "da diese Erlaubnispflicht in der erforderlichen Zusammenschau mit § 5 S. 1 AG GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV und dem dort konstituierten Sportwettenmonopol des Landes Berlin gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt und die Untersagungsverfügung gegen Drittstaatsangehörige mangels Geeignetheit ermessensfehlerhaft ist" (S. 3 des Beschlusses)."

Selbstverständlich verweist das Gericht auf die die ständige Rechtsprechung der Kammer bestätigenden Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 08.09.2010. In Bezug auf die Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010, (Rs. C-316/07 u.a. [Stoß u.a]), stellt es klar, dass der EuGH europarechtliche Zweifel an der Kohärenz und Systematik insbesondere dann für geboten hält, wenn die formulierten Feststellungen hinsichtlich der Werbemaßnahmen, der Angebote etc. des Inhabers des staatlichen Monopols der vorlegenden Gerichte getroffen werden (Stoß u.a., Rn. 107). Diese Feststellungen stellen demnach lediglich einen Indikator dar und müssen nicht kumulativ vorliegen, um eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Staatsmonopols anzunehmen (vgl. S. 5 des Beschlusses).

In tatsächlicher Hinsicht geht das Gericht weiterhin von einem "offensiven Werbeverhalten des staatlichen Anbieters", einem "offen zu Tage tretenden fiskalischen Interesse bei der Schaffung und Aufrechterhaltung des Monopols", von dem "Fehlen einer geeigneten Kontrollinstanz" sowie von einer fehlenden "Kohärenz und Systematik bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht" aus (S. 4 des Beschlusses). Sodann wird das umfangreiche Angebot der Deutschen Klassenlotterie Berlin ausführlich dargestellt (S. 6 f. des Beschlusses).

Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld

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Verwaltungsgericht Berlin hält Verwaltungsgebühr für Untersagungsbescheide gegen Sportwettenvermittler für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem durch die Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteil vom 07.10.2010, Az.: VG 35 A 224.08, die Verwaltungsgebühr einer Untersagungsverfügung in Höhe von 2.000,00 EUR als rechtswidrig beurteilt.

Die Voraussetzungen zur Erhebung dieser Verwaltungsgebühr lägen nicht vor und zudem sei die Erhebung der Verwaltungsgebühr wegen Ermessensfehlern rechtswidrig.
Die Untersagungsverfügung sei im Sinne des § 1 des Glücksspielstaatsvertrages im überwiegenden öffentlichen Interesse erlassen worden und müsse nach § 2 Abs. 2 S. 1 GebG gebührenfrei ergehen (S. 6 f.). Die Untersagungsverfügung ergehe nicht, wie das Land Berlin u.a. behauptet, im Interesse des privaten Sportwettenvermittlers, um diesen vor einer Bestrafung nach § 284 StGB zu beschützen (S. 8).
Ferner müsse die Höhe der Verwaltungsgebühr an sich ausschließlich an den Kosten des Verwaltungsaufwandes gemessen werden (S. 14). Das Land Berlin behauptet, der Arbeitsaufwand läge für eine Untersagungsverfügung bei zehn Arbeitsstunden. Dies könne jedoch rein rechnerisch nicht zutreffen. Denn jede einzelne Arbeitsstunde müsste demnach mit einem Aufwand von 200,00 EUR veranschlagt werden, was "bei einem Ansatz von 8 Stunden am Tag an 20 Arbeitstagen im Monat Kosten von monatlich 32.000,-- EUR für einen beim Beklagten mit Untersagungsbescheiden der vorliegenden Art befassten Mitarbeiter voraussetzen" würde (S. 17 f.).
Auch ansonsten könne der Aufwand von 2.000,00 EUR nicht belegt werden, da insbesondere der Arbeitsaufwand für die Festsetzung der Verwaltungsgebühr im Einzelfall nicht berücksichtigt worden ist. "Darüber hinaus ist die Ermessentscheidung im Untersagungsbescheid zur Festsetzung der Gebühr kaum als solche zu erkennen" (S. 20).

In ausführlicher Weise enttarnt die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin das widersprüchliche behördliche Vorgehen. Während die Verfügung zur Untersagung der Vermittlung von Sportwetten dem Schutz der Öffentlichkeit dienen soll, wird die Festsetzung der Verwaltungsgebühr mit dem Schutz des Interesses des Adressaten der Ordnungsverfügung begründet. Denn nur im letzten Fall kann das Land Berlin eine Gebühr nach § 2 Abs. 1 GebG verlangen.

Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld
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Behält der Staat das Monopol bei Sportwetten?

Magdeburg/dpa. Die Ministerpräsidenten werden bei ihrer Jahreskonferenz am Freitag in Magdeburg voraussichtlich noch nicht grundsätzlich über Konsequenzen aus dem Urteil zum Glücksspielmonopol entscheiden. Erst im Frühjahr 2011 solle endgültig geklärt werden, ob es beim Staatsmonopol bleibe oder der Sportwettenmarkt liberalisiert werde, sagte der Chef der Staatskanzlei in Magdeburg, Rainer Robra (CDU), der Nachrichtenagentur dpa. weiterlesen

Rechtssicherheit im Online-Glücksspiel

Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zum Online-Glücksspiel nimmt kein Ende. Erst kürzlich sind wieder mehrere Entscheidungen ergangen, die neuerlich gezeigt haben, dass auf Basis der geltenden Rechtslage keine rechtssicheren Lösungen erzielbar sind. Dies begünstigt letztlich den Schwarzmarkt und geht damit zu Lasten des Verbraucherschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung.

Das e-center, der größte europäische Think Tank für IT-Recht, hat die Problematik in einer aktuellen Studie ausführlich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtslage in den Mitgliedstaaten der EU extreme Unterschiede aufweist. Dadurch entstehen im rasant wachsenden Onlinebereich massive Rechtsunsicherheiten. weiterlesen

(Richtlinienentwurf und Executive Summary) e-center.studie.online-gluecksspiel

Goldmedia veröffentlicht aktuelle Prognosen zum Lottomarkt nach EuGH-Urteil

- EuGH-Urteil kritisiert deutsches Glücksspielmonopol und verlangt konsistente Regulierung
- Goldmedia vergleicht mögliche Entwicklungsszenarien des Lottomarktes bis 2015
- Ergebnis: 5 Mrd. Euro Spieleinsatz im Lottomarkt innerhalb eines „harten“ Glücksspielmonopols ohne Werbung vs. 10 Mrd. Euro bei Erlaubnis von Werbung, Online-Vertrieb und Euro-Jackpot bis 2015
- Bei Fortbestehen des Glücksspielmonopols fließen allein aus dem Lottobereich bis 2015 rund 6 Mrd. Euro weniger Steuern und Abgaben an Länderhaushalte und kulturelle Einrichtungen sowie Sport


Berlin, den 18. Oktober 2010. In seinem jüngsten Urteil hat der EuGH die derzeitige Regulierung zum deutschen Glücksspielmonopol kritisiert: Der Staat könne nicht einerseits private Anbieter mit dem Argument der Spielsucht ausschließen und andererseits für seine eigenen Glücksspielangebote Imagekampagnen schalten. Damit wurde die Debatte um eine nötige Neuregelung des Glücksspielmarktes in Deutschland wieder entfacht.

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Optionen, die nach den EuGH-Urteilen zur Glücksspielregulierung bestehen, hat das Beratungsunternehmen Goldmedia (http://www.goldmedia.com) für das wichtigste Glücksspielsegment – den Lottomarkt – untersucht und heute in Berlin vorgestellt. Im Mai 2010 (vor dem EuGH-Urteil) hatte Goldmedia mit der Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ bereits eine umfangreiche Marktübersicht und -prognose zu allen Glücksspielbereichen veröffentlicht.

Sollte das Glücksspielmonopol mit der heutigen Begründung der Spielsuchtprävention im neuen Glücksspielstaatsvertrag 2012 zementiert werden, wäre dies in Übereinstimmung mit der aktuellen EuGH-Kritik nur mit noch umfangreicheren Werbeeinschränkungen als schon heute möglich. Die Folge wären weitere Rückgänge der Spieleinsätze im Glücksspielmarkt und weiter sinkende Staatseinnahmen.

Ein Szenario-Vergleich der Entwicklung der staatlichen Lotterie innerhalb eines Glücksspielmonopols einerseits und auf einem geöffneten Glücksspielmarkt andererseits bis zum Jahr 2015 zeigt dies deutlich: Allein beim deutschen Lotto könnten die Spieleinsätze bis 2015 von rund zehn Mrd. Euro im Jahr 2005 auf dann rund 5,4 Mrd. Euro zurückfallen und sich damit nahezu halbieren. Im Gegensatz dazu würden die Umsätze deutscher Lottounternehmen, sollte es mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Erlaubnis von Werbung, Online-Vertrieb und Euro-Jackpot bei Lotto kommen, auf rund 10,1 Mrd. Euro Lotto-Spieleinsätzen im Jahr 2015 anwachsen.

Direkt verbunden mit den Spieleinsätzen sind die Lotto-Einnahmen der Länder und der sogenannten Destinatäre. Über Destinatäre fließen Lottomittel zum Beispiel in den Breitensport und die Kultur. Diese Staatseinnahmen könnten im Lottobereich von 2012 bis 2015 um ein Drittel zurückgehen: Denn während bei Fortbestehen des Glücksspielmonopols unter den jetzigen Bedingungen die Steuern und Abgaben aus Lotto zwischen 2012 - 2015 kumuliert nur neun Mrd. Euro ausmachen würden, wären bei einer Erlaubnis von Werbung, Online-Vertrieb und Euro-Jackpot bis zu 15 Mrd. Euro verfügbar. Der Staat würde kumuliert also insgesamt rund 5,6 Mrd. Euro an Lottomitteln verlieren, wenn am derzeitigen Glücksspielmonopol festgehalten würde.

Die Verschärfung der Werbebeschränkungen im Sinne einer vom EuGH geforderten kohärenten Glücksspielregulierung für den Fall der Fortschreibung des staatlichen Glücksspielmonopols hieße aus Goldmedia-Sicht für den Lottomarkt konkret: Imagewerbung für Lotterien (auch nur zu Informationszwecken) würde entfallen, es gäbe keine Jackpot-Werbung mehr und auch Lottoannahmestellen dürften keine Jackpot-Informationsschilder mehr aufstellen. Wer die aktuelle Jackpot-Höhe erfahren möchte, müsste aktiv im Lottogeschäft nachfragen oder sich entsprechend aktiv informieren.

Noch höher könnten die Differenzen der möglichen Entwicklungsszenarien ausfallen, würden zusätzlich auch die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen sowie die Berichterstattung über die Ziehungsergebnisse zur rechtlichen Absicherung des Glücksspielmonopols unterbunden werden. Diese Sendungen tragen entscheidend zur Bekanntheit der Lottoprodukte in Deutschland bei.

Jenseits der Entwicklungen im Lottomarkt sind insbesondere auch im Bereich der Pferdewetten und der gewerblichen Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit teils erheblich veränderte Rahmenbedingungen anzunehmen. Diese Segmente wurden in diesem Update der Goldmedia-Prognosen vorerst jedoch noch nicht berücksichtigt.

Die aktuellen kontroversen Diskussionen auf politischer und juristischer Ebene lassen derzeit noch keine klare Richtung der notwendigen neuen Glücksspielregulierung erkennen – noch werden verschiedene Szenarien innerhalb der Länder diskutiert. Dabei könnten auch einzelne Marktsegmente wie bspw. Sportwetten für private Anbieter geöffnet werden und andererseits aber Marktsegmente auch weiterhin als Monopol fortgeführt werden.

Chart 1: Prognose der Spieleinsätze im Lottomarkt nach Szenarien
Chart 2: Prognose Steuern und Abgaben im Lottomarkt nach Szenarien

Quelle: Die in der Pressemeldung verwendeten Daten entstammen dem „Update zur Studie Glücksspielmarkt Deutschland 2015. Teil 1: Lotteriewesen“. Die Analyse enthält aktuelle Prognosen zur Entwicklung des Lotteriewesens unter Berücksichtigung der vom EuGH im September 2010 neu gestellten Anforderungen an ein staatliches Glücksspielmonopol.

Hintergrund: In der im Mai 2010 veröffentlichten Goldmedia-Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ (Mai 2010) hat Goldmedia eine umfassende Analyse der Ist-Situation des deutschen Glücksspielmarktes veröffentlicht und Prognosen bis 2015 für verschiedene mögliche Entwicklungsszenarien berechnet. Untersucht wurden die ökonomischen Effekte bei Fortbestehen des staatlichen Glücksspielmonopols (lt. Glücksspielstaatsvertrag 2008), ferner die Auswirkungen unter neuen Bedingungen einer regulierten Zulassung privater Anbieter sowie im Falle einer umfangreichen Marktöffnung. Die Studie bietet eine fundierte Datenbasis zum Gesamtmarkt sowie zu den Spielerträgen und Marktanteilen der einzelnen Glücksspiel-Segmente Lotto, Casino, Automaten, Poker und Wetten, analysierte dabei stationäre sowie Online-Vertriebswege. Die Studie betrachtet sowohl den regulierten als auch unregulierten Glücksspielmarkt. Die neu vorgestellten Analysen zum Lotteriewesen stellen ein Update dieser Studie dar. Quelle

Heuking Kühn Lüer Wojtek erwirkt Unterlassungsverfügung gegen Westlotto

Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek hat für einen ausländischen Online-Anbieter von Wett- und Glücksspielen eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. oHG, ihre Komplementär-GmbH und deren Geschäftsführer erwirkt.

Grund für die vom Oberlandesgericht (OLG) Köln ausgesprochene Unterlassungsverfügung (Az. 6 W 142/10) waren Testkäufe bei Annahmestellen von Westlotto durch für Glücksspiele gesperrte Personen. Die Testpersonen hatten an Sportwettenangeboten von Westlotto teilgenommen, indem sie Lotto-Basiskarten anderer Personen benutzten (Lotto-Basiskarten enthalten kein Lichtbild). Viele der Annahmestellen von Westlotto verkauften den Testpersonen Sportwettangebote trotz ihrer Sperrung.

Das Verfahren gilt auch als Reaktion deutscher Gerichte auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010, in denen die Unionsrechtswidrigkeit des deutschen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) festgestellt wurde.

Umso mehr gelte dies, da nachhaltige Kontrollen von Westlotto seitens der staatlichen Aufsichtsbehörden nicht ersichtlich seien.

Das Gericht stellte darauf ab, dass Westlotto, ihre Komplementär-GmbH und ihr Geschäftsführer die Teilnahme spielgesperrter Personen von Sportwetten nicht hinreichend verhinderten. Insbesondere genüge die Lotto-Basiskarte von Westlotto nicht den Anforderungen des § 21 Abs. 3 GlüStV, da sie kein Lichtbild enthalte. Quelle

Sonntag, 17. Oktober 2010

Kampf um Wettbüros liegt auf Eis

Südwestumschau
Das Glücksspielmonopol wackelt, doch einen Boom privater Anbieter gibt es noch nicht. Verfahren gegen illegale Wettbüros liegen jedoch auf Eis.
Das ständige Ringen mit den Behörden liegt derzeit auf Eis. "Die Verfahren laufen bei uns wie üblich weiter - aber der Sofortvollzug ist ausgesetzt", sagt der Sprecher. Das heißt, die Wettbüro-Betreiber werden weiter aufgefordert, zu schließen. Doch juristisch durchsetzen will die Behörde das derzeit nicht. "Wir warten ab", heißt es. Noch ist nicht klar, wie das EU-Urteil in Deutschland umgesetzt wird. Behörden und Gerichte warten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. weiterlesen

Samstag, 16. Oktober 2010

EU will eigene Regeln für Online-Glücksspiel

Bereits im November will EU-Kommissar Michel Barnier erste Vorschläge präsentieren.
Noch heuer will er dazu ein Konsultationsverfahren einleiten, sagte Barnier bei einer Konferenz zur „Rolle der Regierungen bei der Glücksspiel-Regulierung“ in Brüssel. mehr weiterlesen

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 24. November 2010 Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler

von Rechtsanwalt Martin Arendts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt im November mehrere die binnengrenzüberschreitende Sportwettenvermittlung betreffende Revisionsverfahren, bei denen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klagen gegen Untersagungsverfügungen zurückgewiesen hatte. Nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wurde in den Verfahren BVerwG 8 C 13.09 (VGH München 10 BV 07.775), BVerwG 8 C 14.09 (VGH München 10 BV 07.774) und BVerwG 8 C 15.09 (VGH München 10 BV 07.558) Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 24. November 2010, um 10.45 Uhr, bestimmt.

Von den anstehenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ist eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage zu erwarten, nachdem der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 8. September 2010 die derzeitige Sach- und Rechtslage und damit das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele als europarechtswidrig beurteilt hatte. Nach Auffassung des EuGH ist eine Einschränkungen der durch den EG-Vertrag garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit durch ein Monopol nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden "normativen Rahmen" und eine "strikte behördliche Kontrolle" geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant.

Der VGH war in seinen nunmehr zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anstehenden Berufungsurteilen noch von einer sektoralen Betrachtung ausgegangen, d.h. von den These, dass nur der "Sektor" der Sportwetten kohärent geregelt werden müsse. Diese Auffassung ist nun nicht mehr haltbar, nachdem der EuGH eine widerspruchsfreie und konsequente Reglung des gesamten Glücksspielmarktes gefordert hat. Hierzu hatte der EuGH festgehalten, dass die deutschen Behörden hinsichtlich den nicht dem Monopol unterliegenden Casino- oder Automatenspielen, die ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik verfolgen, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Quelle
update vom 25.11.2010
zum Urteil


Wer soll das verstehen: Ein Staat ruft zum Kampf gegen die Spielsucht auf und sichert sich daher ein Monopol. Gleichzeitig betreiben die staatlichen Wettanbieter Werbung. Geht das? Darüber streiten seit vielen Jahren staatliche Lotteriegesellschaften und private Wettanbieter – meist vom EU-Ausland für Wettspiele konzessioniert, auf dem deutschen Markt aber unerwünscht.

Die Frage hatte jüngst der EuGH (NVwZ 2010, 1409 m. Anm. Fremuth sowie Streinz, NJW 2010, 3745 [in diesem Heft]) zu entscheiden: Das staatliche Wettspielmonopol verstößt gegen EU-Recht. Klare Entscheidung, oder? Weit gefehlt! Sowohl die staatlichen Lotteriegesellschaften als auch die privaten Wettanbieter feierten sich als Sieger. Na dann, Glück auf!

Systematik und Kohärenz bei der Spielsuchtbekämpfung hatte der EuGH seit jeher gefordert. Es bleibt die Frage, wieviel der Staat hierzu konkret gegen die Spielsucht unternimmt und ob staatliche Wettanbie­ter sich bei der Werbung tatsächlich zurückhalten. weiterlesen
Von Rechtsanwalt Dr. Martin Pagenkopf, LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte, Köln

Dienstag, 12. Oktober 2010

Nach den EuGH-Urteilen: Keine Vollstreckung gegen Sportwettenvermittler mehr

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach Bremen und Hamburg verzichtet nunmehr auch Baden-Württemberg auf die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler. Auf einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Ab. 7 VwGO aufgrund der durch die EuGH-Urteile geänderten Rechtslage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, von der Vollstreckung abzusehen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (VG Stuttgart, Az. 4 K 3523/10).

Wie berichtet, ist das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 nicht mit Europarecht vereinbar (Rechtssachen C-316/07 u.a., C-46/08 und C-409/06). Bis zur Herstellung einer mit Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbaren Rechtslage kann gegen Sportwetten- und Glückspielvermittler nach meiner Auffassung nicht auf den Glücksspiel-Staatsvertrag gestützt mehr vorgegangen werden. Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem "großen Wurf" kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung ist aber politisch unwahrscheinlich. Im Übrigen müsste sich auch das tatsächliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern. Quelle
VG Schwerin gewährt privaten Vermittlern einstweiligen Rechtsschutz nach EuGH Urteil

In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Absatz 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. September 2010 (7 B 329/09) dem Antrag des privaten Sportwettvermittlers stattgegeben und damit seine Rechtssprechung aufgrund der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 08. September 2010 in den deutschen Vorlageverfahren korrigiert.

Mit knapper, aber eindeutiger Begründung nimmt das Gericht Bezug auf die Urteile des EuGH und bejaht ein überwiegendes Interesse des privaten Vermittlers an der Aussetzung des Vollziehung. Weitere Einzelheiten, die nach den Entscheidungen des EuGH noch zu klären wären, seien dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, so zum Beispiel weitere Ermittlungen durch den Antragsgegner, das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.


Gerade die äußerst kurz gehaltene Begründung des Beschlusses belegt aus unserer Sicht die Eindeutigkeit der vorliegenden Entscheidungen des EuGH vom 08. September 2010. Es dürfte kaum möglich sein, unter Beachtung der Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung der Untersagungsverfügungen ein größeres Gewicht beizumessen als dem Interesse der privaten Vermittler vorläufig vom Vollzug ergangener Untersagungsverfügungen verschont zu werden.
Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Bongers, RA Aidenberger

Spielbanken - Finanzpolitiker lehnen neues Roulettespiel ab


Die vor einem dreiviertel Jahr privatisierten Kasinos kämpfen nach MZ-Informationen weiter mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bullerjahn hatte dies bestätigt und eine Insolvenz nicht ausgeschlossen. Quelle mehr

Sonntag, 10. Oktober 2010

Der Online Gambling Markt in Deutschland

Zur Legitimation einer Legalisierung

"Nachdem das Glücksspielmonopol in Deutschland gefallen ist stellt sich für alle beteiligten Parteien die Frage, wie eine Neuregelung des Staatsvertrags sowohl den fiskalischen Interessen des Staates wie auch den Ansprüchen privater Anbieter genügen könnte. Um die Frage der optimalen zukünftigen Ausgestaltung zufriedenstellend beantworten zu können muss jedoch zuerst geklärt werden, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Regulierungsformen des Marktes in der Vergangenheit hatten und dementsprechend in Zukunft haben könnten. Mit eben dieser Problemstellung beschäftigt sich die vorliegende Thesis."

Klicken Sie hier um die Bachelor Thesis im PDF Format zu lesen.

Über den Autor:
Jean Maurice Port ist Absolvent der Umwelt- und Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Birkenfeld und sowohl als Affiliate wie auch als Consultant selbstständig in der Online Gaming Branche tätig.

Freitag, 8. Oktober 2010

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Wettbewerb zulassen

Auch in Bayern scheint nun die Erkenntnis zu reifen, dass die bisherige Rechtsanwendung nicht länger aufrecht erhalten werden kann. Dadurch könnte der politische Druck auf die Behörden und Gerichte nachlassen und ein Dialog möglich werden.

Heute konnte man in der SZ lesen:

"München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt zulassen und ist dazu bereit, dass bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten zu lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung, er halte eine 'maßvolle Liberalisierung' für denkbar. Auch Glücksspiele im Internet - seit 2008 gilt in Deutschland ein Verbot dafür - möchte Herrmann wieder zulassen." weiterlesen


Mehr Freiheit für das Glücksspiel?
Innenminister will private Sportwetten zulassen – Lotto-Chef warnt vor möglichen Folgen
An sich ist die Rechtslage klar: Sportwetten privater Anbieter sind in Bayern verboten. Das Monopol für das Zocken auf Sieg oder Niederlage hat der staatliche Wettanbieter Oddset. Trotzdem ist etwa der deutsche Nationalspieler Mesut Özil auch im Freistaat auf vielen Fotos im blütenweißen Trikot seines Arbeitgebers Real Madrid zu sehen – auf der Brust das Logo des Vereins-Sponsors bwin, der die hierzulande verbotenen Wetten für jeden zugänglich im Internet anbietet. Unterstützung für Liberalisierung
Eine Position, die im Landtag parteiübergreifend durchaus auf Zustimmung stößt: Das staatliche Monopol sei „schon immer sehr windig begründet gewesen“, findet etwa Grünen-Abgeordneter Martin Runge. Auch der Freie-Wähler-Abgeordnete Michael Piazolo hält ein Lizenzverfahren für einen „gangbaren Weg“ und kritisiert die derzeitige Ungleichbehandlung von Automaten auf der einen, Wetten und Lotto auf der anderen Seite: „Der angebliche Kampf gegen die Spielsucht ist so nicht sehr glaubwürdig“, so Piazolo. weiterlesen


Glücksspielstaatsvertrag: SPD kritisiert Herrmanns 180-Grad-Kehrtwende
Pressemitteilung der bayerischen SPD-Landtagsfraktion vom 8. Oktober 2010

Als "zweifelhaftes Zugeständnis gegenüber dem kleineren Koalitionspartner FDP" bezeichnet SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher die 180-Grad Kehrtwende von Innenminister Joachim Herrmann beim Glücksspielstaatsvertrag. Noch vor einigen Wochen hatte Herrmann am staatlichen Glücksspielmonopol festhalten wollen, nun will er das Glücksspiel bei den Sportwetten doch liberalisieren. Quelle

weitere Presseveröffentlichungen zum Glücksspielmonopol:

Gute Chancen für den Erhalt des Lottomonopols bei gleichzeitiger Liberalisierung anderer Glücksspiele
Mit rund 80 Vertretern aus Landesparlamenten, von Lotto- und Wettanbietern, Sportverbänden, Wissenschaft, Medien und Werbewirtschaft hat eine Anhörung zum schleswig-holsteinischen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der bundesweiten Diskussion neue Nahrung gegeben. weiterlesen


Glücksspielmonopol bleibt umstritten
Kiel - Die Zukunft der Glücksspiellandschaft in Deutschland spaltet weiterhin den Landtag in Kiel. CDU und FDP wollen das staatliche Monopol auf die Veranstaltung von Lotterien beschränken, den Vertrieb aber ebenso Privaten öffnen wie den Sportwetten- und Onlinemarkt. Die Koalitionsfraktionen setzten einen darauf zielenden Antrag am Freitag mit ihrer Mehrheit durch. Auch die Grünen bekundeten Sympathie für die Initiative. Das alte deutsche Glücksspielmonopol darf seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von September nicht mehr umgesetzt werden. Die Koalition will ihre Pläne per neuem Staatsvertrag bundesweit umsetzen, ist aber auch zu einem Alleingang des Landes bereit.
Mit dem Gerichtsurteil lasse sich das staatliche Monopol nicht mehr mit Suchtprävention begründen, sagte der CDU-Abgeordnete Hans- Jörn Arp. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol.“ weiterlesen


Große Worte - und große Ernüchterung
...........Der Verband argumentierte, wenn es dem Land wirklich um mehr Schutz gehe, müsse es nur die ausgefeilten Experten-Ratschläge des Verbands befolgen. Die laufen auf eine massive Eindämmung jeglichen Geld-Glücksspiels hinaus. Aber so wollten SPD und Grüne ihren scheinbar entschlossenen Kampf gegen den Spielteufel nun doch nicht verstanden wissen. Die Staatskanzlei teilte im Landtag mit, man wolle gegen die Sucht kämpfen, indem privaten Unternehmen in Maßen gestattet werde, sich an Sportwetten zu beteiligen. Im Klartext: Das Glücksspiel kann ruhig wachsen - solange NRW sein Monopol auf Lotterien und Sportwetten wenigstens zum Teil behalten darf. Denn dieses Monopol ist eine Art Dukatenesel der Bundesländer. Und diese Geldquelle wird Rot-Grün mit Zähnen und Klauen verteidigen. Gegen die private Konkurrenz, die das Monopol kippen will. Und gegen Verbände, denen es wirklich um die Menschen geht. Quelle


Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Pohlmann: Dem Spielsüchtigen ist es egal, ob ein Privatanbieter oder der Staat das Glücksspiel anbietet. Die größten Umsätze unter den Glücksspiel-Anbietern in Deutschland erzielen Spielbanken, Geldspielautomaten und der Lotto- und Totoblock. Die berühmten Pferdewetten haben mit 0,3 Prozent einen vergleichsweise geringen Anteil. Zu den Profiteuren der Angebote zählt natürlich auch der Staat, der allein im Jahr 2008 aus Glücksspielabgaben und damit verbundenen Steuern über 4,6 Milliarden Euro erlöst hat. Quelle


Zukunft des Glückspielrechts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) erklärte auf der heutigen Landtagssitzung zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Zukunft des Glücksspielrechts in Sachsen-Anhalt:„Der Antrag der FDP greift ein Thema auf, das nicht zuletzt durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion gerückt ist. Ich erlaube mir daher zunächst, zu diesen Entscheidungen Folgendes klarzustellen:
Die in der Presse vielfach getätigte Aussage „Das Glücks­spielmonopol ist gekippt”, die auch in dem hier vorliegenden Antrag der FDP zum Ausdruck kommt, trifft nicht zu. Er entspringt wohl eher dem Wunschdenken einer -zugegebenermaßen finanzstarken und einflussreichen - Lobby. Jeder, der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sorgfältig gelesen hat, wird das feststellen können. weiterlesen


In der Pressemitteilung des EuGH steht unmissverständlich:
"Im Übrigen weist der Gerichtshof darauf hin, dass die dieses Monopol betreffende nationale Regelung, die gegen die Grundfreiheiten der Union verstößt, auch während der Zeit, die erforderlich ist, um sie mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen, nicht weiter angewandt werden darf."
weiterlesen
Quelle:

Die Wettbewerbszentrale schreibt:
Europäischer Gerichtshof verbietet das aktuelle deutsche Glücksspielmonopol

Das derzeitige deutsche Glücksspielmonopol für Sportwetten ist europarechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinen heutigen Entscheidungen (Urteile in der Rechtssache C-409/06, den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07und in der Rechtssache C-46/08).

Mehrere Wettanbieter hatten gegen das Monopol geklagt. Der EuGH stellt fest, dass ein Glücksspielmonopol aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie der Bekämpfung der Spielsucht und der Vermeidung von Anreizen übermäßig viel Geld für das Spielen auszugeben gerechtfertigt sein kann. Die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, müssen aber zu ihrer Verwirklichung geeignet sein und dürfen nur solche Beschränkungen vorsehen, die dafür erforderlich sind.

Der EuGH ist der Auffassung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Sie entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Die Wettbewerbszentrale musste bereits gegen unzulässige Werbemaßnahmen in diesem Zusammenhang vorgehen (siehe News vom 18.06.2010 >>).

Zum anderen ist nach Ansicht des EuGH die deutsche Politik hinsichtlich anderer Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele fragwürdig. Diese Spiele unterliegen nicht dem staatlichen Monopol, weisen aber ein höheres Suchtpotenzial auf. Die Behörden betreiben oder dulden eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann.

Weiterführende Hinweise
Pressmitteilung Nr. 78/10 des EuGH vom 08.09.2010


DFL-Chef Seifert "Bei einem Totalverbot würde auch Lotto kollabieren"

Der Chef der Deutschen Fußball Liga über die Zukunft der Sportwetten, über die die Bundesländer kommende Woche beraten, und die Zerstückelung des Liga-Spielplans.

Entscheidender ist aber: Ohne jede Werbung und bei einem totalen Internet-Verbot würde nach der staatlichen Sportwette auch Lotto kollabieren. Und da geht es nicht mehr um Millionen, sondern um Milliarden. Quelle

Glücksspiel - Spielbanken verzeichnen weiter Ertragsrückgänge
Seit 2007 verzeichnen deutsche Spielbanken Ertragseinbußen von mehr als 30 Prozent. Schuld daran ist nicht die Finanz- oder Wirtschaftskrise, denn in Spielhallen und im Internet floriert das Geschäft. Denn dort stoßen die Zocker auf laschere Kontrollen. Mit verantwortlich dafür seien die Regeln des Staatsvertrags, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der privaten Spielbanken (Bupris)...... .......„Der Staatsvertrag hat dazu geführt, dass das Glücksspiel komplett überreguliert ist“, sagte Reeckmann und forderte eine Überarbeitung. „Es muss für die Spielbanken wieder möglich sein, vernünftig und risikofrei werben zu können. Auch müssen die deutschen Spielbanken wieder mit Angeboten im Internet erreichbar sein“, sagte er.

Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das deutsche Monopol auf Sportwetten und Glücksspiel gegen Europarecht verstößt. „Diese Entscheidung bedeutet, dass der Gesetzgeber ein kohärentes System für Spielbanken und Anbietern von gewerblichen Automatenspiel herstellen muss“, sagt Reeckmann. „Der Handlungsdruck auf Seiten der Politik ist nach diesem Urteil hoch.“ Quelle


über Suchtgefahren:
PC-Sucht
Nach den Feststellungen der Interdisziplinären Suchtforschungsgruppe der Berliner Charité (ISFB) ist in Deutschland jeder zehnte Computerspieler süchtig - das sind rund 1,5 Millionen Menschen.
Bei der Onlinesucht werden ganz grob drei Formen unterschieden. Neben der Kommunikationssucht gibt es noch die Online-Spielsucht und die Online-Sexsucht, wobei von den Onlinespielen eine hohe Suchtgefahr ausgeht. Quelle: pcgo 4/08