Donnerstag, 26. März 2009

14. Februar 2009

Pressemitteilung vom 14.2.2009

Da in Deutschland wegen des staatlichen Glücksspielmonopols eine reine Hausverlosung nicht wie in anderen Ländern
(ZDF-Auslandsjournal - über/Sendung verpasst/11.2.09/22:45 ) möglich ist, sollten die Gewinner im Rahmen eines Geschicklichkeitsspiels ermittelt werden.

Das Spiel habe ich daher von Fachanwälten konzipieren lassen.

Doch leider suchten die Behörden krampfhaft das Haar in der Suppe und bauschten bei mir den kleinen Verlosungsteil (nur 0,2% des Spieles) zum Hauptbestandteil auf, um dann das Spiel ausschließlich für bayerische Teilnehmer zu untersagen. s. Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 27.1.2009

Um niemanden zu benachteiligen, habe ich das an und für sich genehmigungsfreie Geschicklichkeitsspiel nicht nur für die bayerischen - sondern auch für alle anderen Teilnehmer und den Rest der Welt gestoppt. Laut Google hatte ich Zugriffe aus 144 Ländern.

Meine Anwältin schreibt dazu: “Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren.”

Da ich das Spiel nicht ohne die Teilnehmer aus Bayern fortsetzen wollte, habe ich vor Gericht dafür gekämpft, dass das Spiel auch mit den Bayern fortgesetzt werden kann.

Das Verwaltungsgericht München gewährte mir leider keinen Vollstreckungsschutz !

Der Beschluss vom 9. Februar 2009 wird hier von meinem Anwalt kommentiert.

Wir geben nicht auf und wollen natürlich auch mit den Spielern aus Bayern, genauer gesagt mit den Teilnehmern die sich in Bayern aufhalten, weitermachen.

Da wir niemanden benachteiligen möchten, werden wir die Argumente der Aufsichtsbehörde und des Gerichts berücksichtigen und gemeinsam mit den Anwälten den weiteren Verlauf des Spieles mit den Behörden erneut abstimmen, um dann wieder zu starten.

Alle Teilnehmer erhalten dann eine Mail über den Fortgang des Spieles.

Alles scheint irgendwie ein Politikum zu sein ? Warum sonst werden alle Hausgewinnspielveranstalter Deutschlands von den Behörden ausgebremst und teilweise in das Ausland vertrieben ? Mir ist niemand bekannt, der sein Gewinnspiel ungehindert in Deutschland hat durchführen können, obwohl alle durch Fachanwälte beraten waren, die den Unterschied zwischen einem zulässigem Gewinn/Geschicklichkeitsspiel und einem verbotenem Glückspiel genau kennen.

Überall wird nach dem Haar in der Suppe gesucht - warum soll in Deutschland nicht möglich sein, was in anderen Ländern möglich ist ? (s.u.a. ZDF-Auslandsjournal vom 11.2.09)

Mir wird seitenweise die Absicht des Gesetzgebers vorgehalten, die so genannte Spielsucht mit dem Glückspielstaatsvertrag eindämmen zu wollen, um den Bürger vor Vermögensverlusten zu schützen.

Die Begründung - u.a. Verhinderung von Glückspielsucht und Wettsucht bei einem wissensbasiertem Quizspiel - kann niemand nachvollziehen und dürfte auch nur vorgeschoben sein. Von einer Glückspiel- und Wettsucht kann wohl bei einem Quiz, das über mehrere Runden und zum jetzigen Zeitpunkt noch über mehrere Wochen gehen sollte, bei einem einmaligen Einsatz von nur € 19,00, nicht gesprochen werden. Die € 19,00 Einsatz wären der Höhe nach bereits durch den Taschengeldparagraf abgedeckt und das bei ausschließlich erwachsenen Teilnehmern !!! Selbst bei aufgestellten Spielautomaten sind lt. Wikipedia die Vorgaben so, dass der durchschnittliche Verlust pro Stunde auf € 33,00 begrenzt sein muss. Also darf nach Gesetz jeder Erwachsene, an einem Automaten jede Stunde max. € 33,00 verlieren. So kann ein Süchtiger mehrere € 100,00 pro Tag verlieren.

Wo bleibt denn bei der ganzen Bankenzockerei, mit größtenteils fremden Geldes, die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht des Staates für die Bürger, wenn nun alle für den von den Banken angerichteten Schaden aufkommen und das überkommene System der Abzocker weiter am Leben erhalten, und deren Pfründe weiter sichern müssen ?

Was ist denn schon ein Gewinnspiel für € 19,00 gegen das russische Roulette das "legal" an den Börsen und im Bankensektor stattfand und nachdem alles schief ging, einschließlich der hohen Abfindungen, Pensionszusagen und Gehaltszuschlägen für diese "Zocker" vom Steuerzahler bezahlt werden muss ! Hohe Zuschläge für Versager. Als selbständige Unternehmer hätten die hohen Herren Konkurs anmelden müssen. Des Weiteren hätten sie sich den Konkursrichtern und Staatsanwälten stellen und ihre Gehälter etc. zurückzahlen müssen. Diese würden zur Konkursmasse gehören.

Wo bleibt denn hier der Schutz vor der Spielsucht und die staatliche Kontrolle ? Scheinbar haben alle versagt und der kleine Mann wird es in den nächsten Jahren richten müssen !

Im Kapitalismus wird im Gegensatz zum Kommunismus erst umverteilt und dann verstaatlicht !

Durch die weltweite ungehinderte Spekulation geht es nicht nur um die Zukunft unseres Landes, sondern um die der gesamten Zivilisation – die Entwicklungsländer trifft es durch die Nahrungsmittel- und Rohstoffspekulation bereits am härtesten, wie dies am Afrikanischen Weltkrieg bereits zu sehen ist. Auch lassen die Ereignisse der Jahre 1857 und 1929 bereits Grüßen !

Auf diesem Wege möchte ich mich bei meinen Unterstützern und Freunden sehr herzlich bedanken. Ganz besonders habe ich mich über die Petition einiger Spielteilnehmer an den Landtag und über die Urlaubseinladung nach Spanien für meine Mutter, meine Lebensgefährtin und mich gefreut. Einige Teilnehmer haben sogar an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer geschrieben und um sofortige Freigabe des Quiz-Spieles gebeten. Manche möchten eine Unterschriftenaktion starten.

Mit so viel Unterstützung und lieben Grüssen habe ich nicht gerechnet. Viele rufen an und schreiben mir, um mir moralisch den Rücken zu stärken. Sie sind sauer auf die Bevormundung durch den Staat und auf das “Zu viel an Obrigkeit”. Den so genannten “mündigen Bürger” gibt es scheinbar nur in Bereichen, aus denen sich der Staat aus der Verantwortung stehlen möchte.

Herzlichst Ihr Volker Stiny Tel. 0162-9375882


14. Februar 2009

Heute hat sich Stern TV gemeldet und mitgeteilt, dass sie in der kommenden Woche einen Beitrag produzieren werden, in dem die derzeitige deutsche Situation den Möglichkeiten im Ausland gegenübergestellt werden soll.
Veröffentlichung meiner Pressemitteilung vom 14.2.2009

13. Februar 2009
Versand von ca. 8.000 E-Mails mit einem Fragebogen.

12. Februar 2009
div. Pressetermine und Fotoaufnahmen für die Welt am Sonntag

11. Februar 2009
Besprechung über das weitere Vorgehen mit meinen Anwälten
Heute ist die Ausstrahlung eines Beitrags für die Sendung ZDF-Auslandsjournal, ZDF 22:45 Uhr geplant, in der die unterschiedlichen Möglichkeiten einer privaten Hausverlosung/Hausgewinnspieles in den verschiedenen europ. Ländern aufgezeigt wird. Warum soll in Deutschland nicht gehen was in anderen europ. Ländern geht ? In diesem Beitrag wird auch über das europ. Recht und über die Strafbarkeit einer Teilnahme an einer ausländischen Verlosung gesprochen werden. PM meiner Anwälte zum Gerichtsbeschluß.

10. Februar 2009
Vorbereitung einer Rundmail an die noch nicht freigeschalteten Teilnehmer um die Datenbank auf den aktuellen Stand zu bringen.

09. Februar 2009
Verwaltungsgericht gewährt keinen Vollstreckungsschutz Az. M 22 S 09.300
Aus Dortmund erreicht mich eine Mail von einer Teilnehmerin die eine Beschwerde an die CDU Frau Mekel geschickt hat.

05. Februar 2009
Dreh für einen Fernsehbeitrag für FUJI TV Japan. Ein Münchner Teilnehmer hat am 29.1.2009 eine Petition an den Bayerischen Landtag ins Maximilianeum geschickt, die heute von diesem zur Beratung angenommen wurde.

04. Februar 2009
Auch heute einige Pressetermine und nachmittags ein Dreh für´s RTL Nachtjournal

03. Februar 2009
Dreh für einen Fernsehbeitrag für Russian NTV Channel

01. Februar 2009
Einige Teilnehmer haben sogar an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer geschrieben und um sofortige Freigabe des Quiz-Spieles gebeten.

31. Januar 2009
Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen Teilnehmern bedanken. Mit so viel Unterstützung und lieben Grüssen habe ich nicht gerechnet.
Sogar Urlaubseinladungen für meine Lebenspartnerin, meine Mutter und mich sind mit dabei. Für die ich mich ganz besonders bedanken möchte.
Viele wollen mir zu dem Gerichtsverfahren mit Rat und Tat zur Seite stehen und drücken mir und allen Teilnehmern die Daumen, dass es bald wieder weitergeht.

Während der Zwangspause werden wir versäumtes aufarbeiten. Mittlerweile liegen bereits über 6000 E-Mails im Eingangsordner. Auch konnten ca. 2.000 Teilnehmer noch nicht automatisch eingebucht werden. Diese erhalten Anfangs kommender Woche einen Fragebogen, damit wir genau erfassen können wer tatsächlich mit im Spiel ist.

Wir gehen davon aus, das Spiel unverändert in Kürze weiterspielen zu können. Die behördliche Verfügung betrifft nur Personen die aus Bayern teilnehmen. Diese ist nicht endgültig und wird in Kürze gerichtlich überprüft werden.


30. Januar 2009
Nichts ist verloren - das Spiel wird nach richterlicher Klärung in Kürze weitergehen. In der Zwischenzeit ändert sich auch nichts für Sie.
In der derzeitigen Phase des Quiz-Spieles hat sich auch niemand strafbar gemacht !

Das Wichtigste entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung meiner Anwältin.

Auch heute einige Pressetermine und nachmittags ein Dreh für den Fernsehbeitrag “ARD - Mittagsmagazin für Dienstag den 3.2.2009 “ Anschliessend zu einem Besprechungstermin zu meiner Anwältin Frau Wotsch. Das russische und das japanische Fernsehen hat sich für kommende Woche angesagt.

29. Januar 2009
Die Ereignisse überschlagen sich. Wegen der Verfügung Pressetermine ohne Ende und div. Radiointerviews u.a. BR1. Um 16:00 Uhr musste die Anmelde- und die Spieleseite aufgrund der behördlichen Verfügung komplett vom Netz genommen werden, weil sich Teilnehmer aus Bayern und von ausserhalb in der Datenbank nicht sicher trennen liessen. Über die Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 27.01.2009 mehr. Gegen die Untersagung wurde bereits Klage eingereicht.

Die Begründung u.a. Verhinderung von Glückspielsucht und Wettsucht bei einem wissensbasiertem Quizspiel, kann ich nicht nachvollziehen.
Von einer Spielsucht kann wohl bei einem Quiz das über mehrere Runden gehen sollte, bei dem geringen Einsatz von nur 19,– nicht gesprochen werden. Bei aufgestellten Spielautomaten sind lt. Wikipedia die Vorgaben so, dass der durchschnittliche Verlust pro Stunde auf 33 € begrenzt sein muss. Also darf nach Gesetz jedermann über 18, an einem Automaten jede Stunde max. 33 € verlieren. So kann ein Süchtiger mehrere 100,– € pro Tag verlieren..
Ich werde hier über den weiteren Verlauf berichten. Sie erhalten eine E-Mail wenn die Seite wieder geöffnet werden kann.

28. Januar 2009
Dreh für einen Fernsehbeitrag im CNN

25. Januar 2009
Ich gratuliere allen Teilnehmern zur erfolgreichen Teilnahme an der ersten Quizrunde. Sie sollten den neuen Teilnehmerschlüssel für die nächste Runde unverzüglich erhalten haben. Über den Spielbeginn der 2. Runde, die für Anfang Februar 2009 geplant ist, werden Sie hier rechtzeitig informiert.

Noch immer erreichen mich E-Mails mit der Frage: “wann werde ich freigeschaltet ?” Bei der nachfolgenden Bearbeitung wird meistens festgestellt, dass die Teilnehmer bereits freigeschaltet sind. Bitte gehen Sie auf die Seite und loggen sich mit Ihrer E-Mail Adresse und dem Teilnahmeschlüssel einfach ein um das Spiel zu spielen. Sie müssen nicht auf eine Bestätigungsmail warten.
Bitte melden Sie sich telefonisch in der Zeit von 20:00 bis 23:30 Uhr, wenn Sie wirklich nicht spielen können, damit ich eine evtl. Fehlbuchung etc. aufklären kann und Sie manuell freischalten kann.

Leider sind wiederum viele E-Mails als unzustellbar zurückgekommen, oder kommen gar nicht an. Fehlermeldungen: Adresse falsch oder Speicher voll !

24. Januar 2009
Heute ist die Ausstrahlung eines Beitrags für die Sendung Quer (Wiederholung), 3SAT, 13:15 Uhr geplant.

23. Januar 2009
20:00 Uhr Es wurden alle Buchungen bis 22.1.2009 verbucht und per E-Mail bestätigt. Die Buchungen bis einschl. 23.1.2009 finden bis Samstag Mittag statt. Leider ist ein Teil der Mails nicht bei den Teilnehmern angekommen. Diese wurden von den Providern als sog. SPAM-Mail ausgefiltert und gelöscht. Leider bekommen wir auch viele Mails zurück, wie diese: Remote host said: 550 xxxxx@web.de> Benutzer hat das Speichervolumen überschritten.
Warum wechselt man nicht zu einem Anbieter mit grösserem Speicher, oder leert zumindest das Postfach ?
Bitte gehen Sie auf die Seite und loggen sich mit Ihrer E-Mail Adresse und dem Teilnahmeschlüssel einfach ein. Leider gibt es einige Zahlungen die aufgrund fehlerhaft ausgefüllter Bankbelege nicht zugeordnet werden können. Melden Sie sich bitte telefonisch am Samstag in der Zeit von 20:00 bis 23:30 Uhr wenn Sie bis 21.1.2009 überwiesen haben und noch nicht freigeschaltet wurden. Ich schalte Sie dann manuell frei.

Pressemitteilung meiner Anwältin "Hausverlosung trotz deutschem Lottomonopol?"

9:00 Uhr Soeben haben wir die fehlenden Bankbelege (v. 15. - 19.1.09) erhalten. Wir werden dann den ganzen Tag über und durch die Nacht die ca. 6.000 Buchungen vornehmen sowie alle anderen fehlenden Freischaltungen vornehmen, die via E-Mail sofort bestätigt werden. Bitte lassen Sie uns arbeiten und rufen uns wegen der Freischaltungen erst am Samstag abend ab 20:00 an, wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht freigeschaltet wurden.

22. Januar 2009
Heute ist die Ausstrahlung eines Beitrags für die Sendung Quer, BR 20:15 Uhr geplant.

21. Januar 2009
Heute nachmittags Dreh für RTL-Aktuell. Die Ausstrahlung gg. 19:00 führte zu einem Totalzusammenbruch meiner Webseite. Der Techniker schaffte es nach einer Stunde die Seite wieder ans Netz zu bringen. Für den Donnerstag wurden mir die Bankbelege in digitalisierter Form versprochen. Ich hoffe, dass es klappt. Wir könnten dann in der Nacht von Donnerstag auf Freitag alle noch offenen Freischaltungen durchführen. Für Ihr Verständnis möchte ich mich recht herzlich bedanken.

20. Januar 2009
Alle Buchungen die über das Konto 600xxx erfolgt sind, werden heute Nacht noch verbucht.
Die Buchungen die über das Konto 8xxxx76 erfolgt sind, liegen ab dem 20.1.09 wieder vor und werden heute Nacht noch verbucht. Nach wie vor fehlen die Kontoauszüge für den Zeitraum ab 15. bis 20.1.2009, weil die Bank die Vielzahl der Buchungen für diese Tage doch nicht aufbereiten konnte. Aus diesem Grund kann ich ca. 5.000 Teilnehmer noch nicht automatisch freischalten lassen ! Die Bank hat mich auf den 21.1. vertröstet.

19. Januar 2009
Die aktuellen Kontoauszüge für das Konto 600xxxx sind da. Die Teilnehmer werden heute Nacht freigeschaltet und unverzüglich per Mail informiert.

Soeben habe ich erfahren, dass die Kontoauszüge ab 15.1.2009 für das Konto 8xxxxxx76 noch nicht in maschinenlesbarer Form vorliegen.
Die Bank arbeitet daran. Ich hoffe, dass die Auszüge heute noch kommen und wir weiter freischalten können !

Alle Teilnehmer deren Überweisungen bis zum 15.1.2009 gebucht werden konnten, wurden bereits freigeschaltet.
Bitte rufen Sie am Abend gerne auch bis 23:00 Uhr an, wenn es wegen fehlerhafter Übermittlung des Teilnahmeschlüssels auf den Bankbelegen noch nicht zu einer Freischaltung gekommen ist. Ich buche Sie dann sofort manuell ein.

17. Januar 2009
Puhh - war das eine anstrengende Woche mit so vielen Presseterminen, Radio- und Fernsehinterviews !

Da kommt man ja gar nicht mehr zum arbeiten. Es warten bereits über 2000 Mails !

wie alles begann....

Aus Verzweiflung über die Kaufabsagen und um etwas Zerstreuung zu finden ging meine Lebensgefährtin und ich am 8.9.2008 in ein Schwabinger Café.

Dort las ich den Artikel :"Immobilienkrise-Das 30 Euro-Haus“ der mein Leben verändern sollte.

Der Gedanke, mein Haus über ein privates Geschicklichkeitsspiel an den Mann/Frau zu bringen, ließ mich nicht mehr los.

Bereits im Jahr 2003 hatte ich über eine Hausverlosung in Österreich gehört, und mich etwas mit dem Thema beschäftigt. Der Gedanke eines Hausgewinnspieles war somit für mich nicht neu.

Nun aber fasste ich den Entschluss, mich intensiver damit zu befassen - mit dem Ziel dies auch in Deutschland umsetzen zu können. Die ersten Wege führten mich direkt zu meinem Anwalt bzw. zu meiner Steuerberaterin, die mich auf das neue Glücksspielmonopol aufmerksam machten und mir bis auf die Aushändigung eines Strafrechtskommentares nicht wirklich weiterhelfen konnten - mit Ausnahme der Empfehlung bei der Gemeinde / Landratsamt nachzufragen. Ich vereinbarte einen Termin, und war am 11.9.2008 beim Landratsamt in Ebersberg und am 12.9.2008 bei der Gemeindeverwaltung in Vaterstetten vorstellig.
Die Sachbearbeiter konnten mir nicht weiterhelfen, da sie keine Erfahrungen mit einem derartigen Vorhaben hatten und empfahlen mir, mich an die Bayerische Staatsregierung in München zu wenden. Ich versuchte einen Termin zu bekommen. Auf mehrfaches Nachfragen hin wurde mir mitgeteilt, dass ich mich an die Regierung der Oberpfalz in Regensburg wenden sollte, da diese für Bayern die zuständige Aufsichtsbehörde sei.

Gleichzeitig führte ich mit einem weiteren Rechtsanwalt ein Gespräch in dem das Konzept einer Auslobung (§ 657 BGB) besprochen und ausgearbeitet wurde. Auch wurde mit einem Münchner Notar der Ablauf einer solchen Veranstaltung besprochen. Meine Recherchen führten mich zur Anwaltskanzlei Arendts um das Konzept eines Hausgewinnspieles gem. einer Auslobung als Geschicklichkeitsspiel das nicht dem GlüStV unterliegt zu besprechen. Das Problem war, einen Modus zu finden, der Manipulationen verhindert. So hat man sich entschlossen als Endrunde eine kleine "nichtöffentliche" Verlosung unter den Siegern durchzuführen, die nachvollziehbar und unter notarieller Kontrolle durchzuführen ist. Dadurch könne ich auch einem eventuellen Vorwurf entgegentreten, jemanden zu bevorzugen. Die Beratung und Erstellung des Konzeptes des Gewinnspiels und der Ausgestaltung als Geschicklichkeitsspiel erfolgte durch die Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de).

Dies führte am 1.10.2008 zum ersten Schreiben an die Regierung der Oberpfalz nach Regensburg, welches mit dem Schreiben vom 10.10.2008 beantwortet wurde. Dieses Schreiben habe ich am 13.10.2008 mit meinen Anwälten besprochen und am 15.10.08 beantwortet. Der Behörde wurde detailliert das Konzept des Geschicklichkeitsspieles vorgetragen.

Eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde auf dieses Schreiben vom 15.10.2008 ist bis heute nicht zugegangen ! Dieser Sachverhalt wurde durch das Gericht nicht gewürdigt !

Auf meine mehrfachen Anrufe bei der Behörde, hieß es jedesmal: "Wenn Sie von uns nichts hören, haben wir nichts dagegen".

So ging ich ans Werk und gestaltete die Webseite. Ich hatte noch keine Vorstellung über die optimale Ausgestaltung und was alles gebraucht würde. Freunde halfen mir, alles zusammenzutragen. Mit Versuch und Irrtum entstand die Webseite. Es wurde das Quizspiel gestaltet und integriert.

Die Behörde hatte ich kurz vor Weihnachten erneut angerufen und über den Stand der Dinge informiert. Auch bei dieser Gelegenheit wurde mir lediglich mitgeteilt: "Wenn der Wissensanteil überwiegt, ist die Verlosung am Ende kein Problem!"
Die Webseite wurde online gestellt und probeweise betrieben. Anmeldungen waren noch nicht möglich. Auch war die Seite noch nicht auffindbar, da sie noch nicht gelistet war. Mit meinem Schreiben vom 18.12.2008 habe ich die Behörde gebeten, die Webseite durchzusehen und auf Rechtmässigkeit zu prüfen.
Dies wurde später vom Gericht als "unter Druck setzen" gewertet.

Die Passauer Neue Presse zitierte am 24.12.2008 den Pressesprecher der für das Glücksspielrecht in Bayern zuständigen Regierung der Oberpfalz, Joseph Karl: "Wir sind mit Herrn Stiny in Kontakt. Das mit dem Quiz könnte schon gehen. Der Wissensanteil muss auf alle Fälle größer sein als der Zufallsanteil. Dann ist es kein Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel und damit nicht erlaubnispflichtig.“

Daraufhin aktivierte und bewarb ich das Spiel.

Auf der Eingangsseite meiner Webseite stand unmissverständlich:
International Contest - 600.000,-- Euro Quizspiel
Im Rahmen eines Geschicklichkeitsspieles können Sie ein Haus mit Grundstück im mediterranen Stil bei München für nur 19 Euro gewinnen - auf 48.000 Teilnehmer limitiert
Der Name der Seite lautete: 600.000,00 EURO SUPER-QUIZ
Da in Deutschland eine reine Verlosung leider nicht erlaubt ist, wird ein zulässiges Geschicklichkeitspiel durchgeführt, steht zur Klarstellung auf der Webseite. Unserer Bestätigungsmail mit Zahlungsaufforderung lässt sich entnehmen: "vielen Dank für Ihre Teilnahme am SUPER-QUIZ - Gewinnspiel"

Damit ist wohl ausreichend dargetan, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel im Quizformat handelte und nicht um eine reine Verlosung ! Die Teilnehmer haben sich zum "SUPER-QUIZ" einem Turnier-Spiel angemeldet, einem sehr großen Quiz mit 48.000 Teilnehmern, in dem zunächst so lange gespielt werden sollte, bis die 100 Finalisten für die Tombola ermittelt sind, wie dies bereits aus dem Artikel der PNP vom 24.12.2008 hervorgeht.

Am 1.1.2009 wurde die Akte von der Regierung von Mittelfranken übernommen.

Am 15.1.2009 und am 23.1.2009 begründet RAin Frau Wotsch von der Kanzlei Arendts Anwälte, warum Hausgewinnspiele in Deutschland möglich sind. Mit den Veröffentlichungen wird bestätigt, dass ich bei der Erstellung des Konzeptes des Gewinnspiels und der Ausgestaltung als Geschicklichkeitsspiel von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE beraten wurde.

Die Regierung von Mittelfranken schrieb am 15.1.09: "...erhalten Sie hiermit die Gelegenheit, sich .......... innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens zu äußern." Mit dem Antwortschreiben meiner Anwälte, wurde der Aufsichtsbehörde angeboten den Spielverlauf entsprechend anzupassen.

Meine Anwältin schreibt am 30.1.2009: "Im Übrigen begründet die Regierung von Mittelfranken ihr massives Vorgehen in der Untersagungsverfügung selbst unter anderem mit dem medialen Interesse und den Anfragen, die bei ihnen diesbezüglich eingegangen sind. Auf die Gesprächsbereitschaft des Veranstalters über die Ausgestaltung der einzelnen Spielmodalitäten ist die Regierung von Mittelfranken überhaupt nicht eingegangen." weiterlesen

Die Regierung von Mittelfranken schreibt an das Verwaltungsgericht: " ...erhebliche Nachahmungseffekte zu registrieren sind.... Derartige Bestrebungen lassen die zeitnahe Gefahrenabwehr als geboten erscheinen." Gefahr für wen oder was ?

Was haben "Anfragen von Nachahmern" bei den Aufsichtsbehörden mit der rechtlichen Einordnung meines Falles zu tun ? Die Beurteilung über die Rechtmäßigkeit kann nicht von der Anzahl von Anfragen von Nachahmern abhängig sein. Diese muss neutral erfolgen.

Meine Anwältin schreibt: "Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren."

Eine "solche" Abschreckungungsmaßnahme gegen eine Privatperson, kann in einem sozialen Rechtsstaat nicht "rechtens" sein. Weder die Behörde noch das Verwaltungsgericht hat den Spielverlauf geprüft. Wie der Behördenvertreter vor dem LG München bestätigte erfolgte die Verfügung aus politischen Gründen. Dies obwohl eine Kohärenzprüfung zwingend notwendig gewesen wäre wie die Generalanwälte des EuGH Anfangs 2010 erneut feststellten.

Um alles „richtig“ zu machen und mich „korrekt“ zu verhalten, bin ich sehr früh auf die zuständigen Behörden zugegangen.

Der Beschluss vom 9. Februar 2009 wird hier von meinem Anwalt kommentiert.

Mich ärgert es besonders, dass ich so verheizt wurde, insbesonders wenn sich in unseren Nachbarstaaten diese Vermarktungsmöglichkeit großer Beliebtheit erfreut ! Selbst im streng reglementierten Frankreich wurde kürzlich eine solche Aktion positiv beendet.

Der ursprüngliche Spielverlauf wird hier, hier, hier, hier, hier und hier ausführlich beschrieben und in den TV Beiträgen genau erklärt:
ZDF-Sendung vom 15.01.2009
RLT-Sendung vom 21.01.2009
BR-Sendung vom 22.01.2009
Die alten Teilnahmebedingungen können hier eingesehen werden.

ARD-Mittagsmagazin vom 03.02.2009 über das Verbot meines Spieles mit RAtin Wotsch
ZDF Auslandsjournal

Auf die nachfolgenden Veröffentlichungen und mein Rundschreiben vom 15.5.09 möche ich verweisen. Für alle Teilnehmer, bis auf die Finalisten änderte sich am Spielverlauf nichts, das sind 99,8% aller Teilnehmer.

FAZ vom 29. Januar 2009
Merkur/TZ vom 15. Februar 2009
der-michel vom 23. Februar 2009
Die Welt vom 20. März 2009

Chronologie
Petition

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