Rechtliches Gehör – und die Entscheidungsgründe
Das Recht auf rechtliches Gehör folgt aus dem Rechtsstaatsgedanken. Der Einzelne hat das Recht, durch rechtliches und tatsächliches Vorbringen Einfluss auf das Prozessergebnis zu nehmen1. Das entscheidende Gericht muss die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen2.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Juli 2024 – 1 BvR 1314/23
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