Die unterlassene Vorlage an das BVerfG – und das Recht auf den gesetzlichen Richter
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann auch das Unterlassen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen1.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. September 2024 – 2 BvR 618/24
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