Sonntag, 30. Oktober 2011

Ein neuer Staatsvertrag fürs Glücksspiel scheint in weiter Ferne

15 Länder wollen 20 private Lizenzen vergeben, aber Hessen und Niedersachsen haben Bedenken. Schleswig-Holstein bleibt noch bei seinem Sonderweg.

Eine Einigung auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag hat Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) gestern nach der ersten Sitzungsrunde der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck verkündet. 15 Länder hätten sich auf eine Regelung verständigt, für Schleswig-Holstein sei ein späterer Beitritt möglich. Doch der schöne Schein wärte kaum 15 Minuten. Wer auf dem Fußmarsch der Regierungschefs zum abendlichen Schlemmen in den Schuppen 9 mit den CDU-Ministerpräsidenten von Hessen und Niedersachsen, Volker Bouffier und David McAllister, sprach, wusste schnell, dass die Länder von einer Einigung so weit entfernt sind wie zuvor. weiterlesen

In der Osnabrücker Zeitung stand:
Man mag es kaum glauben: Der politische Poker ums Glücksspiel ist beendet. Zumindest vorerst. Wer in die Runde am Zockertisch blickt, sieht dort aber keine Gewinner. Was nach zähem Ringen der Regierungschefs endlich auf dem Tisch liegt, ist alles andere als ein großer Wurf. Eher der kleinste föderale Nenner, auf den sich obendrein nur 15 von 16 Ländern einigen konnten. Dass dieses Stückwerk vor den Augen kritischer Europarichter Bestand haben wird, darf bezweifelt werden. Eine schlüssige, widerspruchsfreie Regelung des Glücksspielmarktes sähe anders aus.
Einige Länder sind mit scharfen Spielhallengesetzen vorgeprescht, für staatliche Spielbanken soll der harte Kurs aber nicht gelten. Und auch beim staatlich gelenkten Lottospiel soll alles beim Alten bleiben. Es drängt sich der Eindruck auf, die Politik handele nur widerwillig und mit dem Ziel, den Europäischen Gerichtshof zu besänftigen und so das Lottomonopol zu retten. Ein riskantes Spiel. weiterlesen


Über die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland findet sich auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein folgende Veröffentlichung:

Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck

Die Länder haben sich mit Ausnahme von Schleswig-Holstein auf einen Entwurf zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes geeinigt. Nach dem Entwurf, der auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck verabschiedet wurde, soll es 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter und eine Steuer auf den Umsatz von 5 Prozent geben. Das so genannte Casinospiel soll im Internet nicht erlaubt werden. Schleswig-Holstein hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen begründete die Enthaltung mit dem Gesetz, das der schleswig-holsteinische Landtag erst vor einigen Wochen verabschiedet hatte. ""Es gibt dieses Gesetz nun einmal. Und es ist bewusst so gestaltet worden, dass noch Zeit bleibt für eine gemeinsame Lösung"", sagte Carstensen am Freitag, 28. Oktober, in Lübeck.

Reales Spiel

Die Länder Hessen und Niedersachsen hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz eine Protokollerklärung abgegeben. Auf deren Grundlage soll eine Öffnungsklausel geprüft werden, die die Übertragung des so genannten "realen Spiels" aus staatlichen Spielbanken im Internet möglich macht. Außerdem wollen beide Länder prüfen lassen, ob die Regelungen für Pferdewetten deutlich reduziert werden können.

Staatsvertrag schon im Dezember?

Die Länder stellten in Aussicht, einen Staatsvertrag über die künftige Regelung des Glücksspielwesens bis zum 15. Dezember zu unterzeichnen. Dann findet unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins die nächste Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin statt.

Gemeinsame europarechtskonforme Linie

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff begrüßte den Kompromiss der 15 Länder. Sachsen-Anhalt hatte das Thema Glücksspielwesen in den vergangenen Monaten federführend koordiniert. ""Ich freue mich, dass unter meinem Vorsitz 15 Länder, die ursprünglich sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Reform des Glücksspielwesens in Deutschland hatten, sich hier in Lübeck für das Zahlenlotto, die Sport- und Pferdewetten sowie für das gewerbliche Spiel (Spielhallen) auf eine gemeinsame europarechtskonforme Linie verständigt haben. So wird es möglich, das immer schon legale Lotto zu stabilisieren, suchtfördernden Fehlentwicklungen im Bereich der Spielhallen entgegen zu wirken und bislang illegale Sportwetten zu liberalisieren, allerdings auch so zu kanalisieren, dass ein insgesamt ausgewogenes, Suchtgefahren vorbeugendes Gesamtsystem des Glücksspiels entsteht. Schleswig-Holstein ist eingeladen, dem Staatsvertrag beizutreten"", sagte er. Quelle
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Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

mit der Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Faber-Lotto droht wegen Glücksspielgesetz in NRW mit Umzug
Lotto-Faber strebt nach Glückstadt
Wegen des liberalen Glücksspielgesetzes: Insgesamt wollen schon 40 Firmen nach Schleswig-Holstein kommen.

Glückspielstaatsvertrag

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Ankündigung von Norman Faber:
Es geht um bis zu 370 Arbeitsplätze für Schleswig-Holstein

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, haben die öffentliche Ankündigung von Norman Faber, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein zu gründen, heute (01. November 2011) begrüßt.

Faber hatte dies am gestrigen Montag (31. Oktober 2011) in der WDR-Sendung "Lokalzeit Ruhr" bestätigt und prüft nach eigenen Angaben sogar eine Verlagerung des Unternehmenssitzes von Bochum nach Schleswig-Holstein.

"Damit geht es für Schleswig-Holstein um bis zu 370 Arbeitsplätze", begrüßte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp, die Entwicklung für die CDU-Landtagsfraktion.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: "Unsere klare Orientierung an europarechtliche Rahmen zahlt sich zunehmend aus. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem 2012 Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel herrschen wird."

Bislang sei dies nach Kenntnis von CDU und FDP in Schleswig-Holstein der größte Arbeitgeber, der aufgrund der Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel- und Glücksspielvermittlung eine Ansiedlung in Schleswig-Holstein prüft:
"Gleichzeitig zeigt das auch, dass es um seriöse Firmen geht, die seit Jahrzehnten in Deutschland Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoren im Kulturbereich sind und denen durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag die Geschäftsgrundlage zerstört wurde", betonten Arp und Kubicki.

Die beiden Schleswig-Holsteiner kündigten an, sich bereits an diesem Freitag (04. November 2011) mit Vertretern des Deutschen Lottoverbandes und Norman Faber selbst treffen zu wollen, um Einzelheiten der möglichen Ansiedlung zu besprechen.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
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Land macht den Weg für die Privatisierung von Spielbanken frei
Nach einer Privatisierung darf es nach den Vorstellungen der Landesregierung auch künftig nur fünf Spielbanken im Land geben. Darüber hinaus nennt der Regierungsentwurf die Voraussetzungen für die neue Möglichkeit, Casinospiele mit Bankhaltern auch im Internet anzubieten. Gemeint sind Black Jack, Roulette und Baccara. weiterlesen

»Glücksspiel – Regierung zweiter Streich!«
Die drei Lübecker SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Baasch, Hans Müller und Thomas Rother erklären in einer Pressemitteilung:.......Und auch der städtische Haushalt wird leiden, da die geregelten kommunalen Abgaben mit einer Privatisierung wegfallen. Damit belastet die Landesregierung wieder einmal den Haushalt der Hansestadt Lübeck.« weiterlesen

Weg frei machen für Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag

Veröffentlicht am 03.11.2011 12:59 Uhr

Die SPD-Landtagsfraktion bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Glücksspielgesetz aufgehoben werden soll. Dazu erklärt der Sprecher für Glücksspiel, Andreas Beran:

Mit unserem Entwurf für ein Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) machen wir den Weg frei, dass Schleswig-Holstein dem Kompromiss der 15 anderen Bundesländer beim Glücksspielstaatsvertrag beitreten kann. Der Ministerpräsident hatte die Zustimmung mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz abgelehnt. Wird dieses nun aufgehoben, kann Schleswig-Holstein endlich seine Außenseiterrolle aufgeben und wieder in den Kreis der Bundesländer zurückkehren.

Es ist damit zu rechnen, dass bis zur 2. Lesung im Dezember die EU-Prüfung des neuen Glücksspielstaatsvertrages abgeschlossen sein wird. Wir zweifeln nicht daran, dass der zwischen 15 Bundesländern gefundene Kompromiss "EU-fest" ist.

Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)

Das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 14. September 2011 (GVOBl Schl.-H. S. # ) wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag


Landesregierung verabschiedet Entwurf eines neuen Spielhallengesetzes

Veröffentlicht am 03.11.2011 12:42 Uhr

Minister de Jager: "Strengere Auflagen für Spielhallen – mehr Jugendschutz"

Mehr Jugend- und Spielerschutz in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat am 1. November den Entwurf eines Spielhallengesetzes gebilligt, um die Zunahme von neuen Spielhallen zu begrenzen und Spieler zugleich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Automatenspiel anzuhalten.

"Mit diesem Entwurf bringen wir das so genannte gewerbliche Spiel wieder in geordnete und maßvolle Bahnen, sorgen für mehr Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden und leisten einen wertvollen Beitrag zur Suchtprävention", sagte de Jager nach der Kabinettssitzung. Bislang gab es – wie in den meisten Ländern – auch in Schleswig-Holstein kein Spielhallengesetz. Nun werde nach den Worten von de Jager neben dem Glücksspielgesetz mit dem Spielhallengesetz ein solider Rahmen für das Spielrecht geschaffen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit rund 520 Spielhallen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig unter anderem keine neuen Spielhallen mehr in der Nähe von bestehenden Kinder- und Jugendeinrichtungen erlaubt werden. Große Spielhallenkomplexe – also Gebäude mit mindestens zwei Spielhallen – sind nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zugelassen und müssen geschlossen werden. Außerdem werden aus Gründen des Spielerschutzes nächtliche Sperrzeiten von 3.00 bis 10.00 Uhr morgens festgelegt und eine Ausweispflicht eingeführt. Auch wird die Außen-Werbung durch eine auffällige Gestaltung einer Spielhalle künftig nicht mehr erlaubt sein.

Der Gesetzentwurf soll noch im November in die erste Landtags-Lesung eingebracht werden und wird voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Studie: Fast zwei Drittel der Deutschen nimmt an Glücksspielen teil
Krankhafte Spieler nicht zwangsläufig auf ein spezielles Glücksspiel fixiert
Bei dieser Studie handelt es sich den Angaben zufolge um die erste große repräsentative Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Deutschland, die nicht mit Fördermitteln aus der Glücksspielabgabe jener Unternehmen durchgeführt wurde, die dem staatlichen Glücksspielmonopol unterliegen. Für die Erhebung wurden von Februar bis Juni dieses Jahres 15.000 Interviews geführt. Quelle

Lotto,Poker oder Lose – Die Deutschen spielen
Geselligkeit für Spieler am Wichtigsten Hauptgrund für das Spielen war laut Umfrage für 72 Prozent der Glücksspieler „mit Freunden zusammen sein“. An zweiter Stelle stand das Interesse, „andere Menschen kennenzulernen“. Den dritten Rang belegte der Wunsch nach Spaß und Unterhaltung. Auf den vierten Platz kam mit 31 Prozent die Absicht, Geld für besondere Zwecke gewinnen zu wollen. weiterlesen

Glücksspiel-Entscheidung der Ministerpräsidenten für Konzessionsmodell ist zu begrüßen, aber unvollständig

Private Spielbanken fordern begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele

Der Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland (BupriS) hat eine begrenzte Öffnung des Internet für Kasino-Spiele der staatlich konzessionierten Spielbanken empfohlen. Er reagiert damit auf die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 27. Oktober, bei Sportwetten 20 Konzessionen für private Anbieter zu ermöglichen und zugleich für Lotterien und Sportwetten den Vertrieb im Internet zuzulassen. Entsprechende Regeln für Kasino-Spiele im Internet sind aber weiterhin nicht vorgesehen.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, begrüßte grundsätzlich die Entscheidung der Ministerpräsidenten, das historische Grundprinzip der Begrenzung von Glücksspielangeboten beizubehalten und behutsam der Lebenswirklichkeit anzupassen. Deshalb sei es konsequent, so Reeckmann, die überfällige Begrenzung des Spielhallenmarkts einzuführen. Vor allem sei es richtig, für Sportwetten zugunsten besserer Kontrollmöglichkeiten in begrenzter Zahl Konzessionen an private Anbieter zu erteilen. Reeckmann weiter: “Es überzeugt jedoch nicht, dass die Ministerpräsidenten diese Anpassung eines wirkungslosen Verbots bei den Internet-Casino-Spielen verweigern. Deregulierung ist keine akzeptable Antwort auf den Kontrollbedarf im Glücksspielmarkt.” Dereguliert werde mit einem wirkungslosen Verbot auch der illegale Markt: Er wuchere weiter, anstatt ausgetrocknet zu werden. “So werden die Anstrengungen der konzessionierten Spielbanken beim Spielerschutz entwertet, ihre Erfahrung bei der Betrugs- und Geldwäscheprävention werden nicht für den wachsenden Glücksspielmarkt im Internet genutzt.”

Der Bundesverband privater Spielbanken empfiehlt den Bundesländern eindringlich, den staatlich konzessionierten Spielbanken in Deutschland ein begrenztes Angebot von Kasino-Spielen im Internet zu ermöglichen. Nur so lassen sich die jahrezehntelangen Erfahrungen der Spielbanken bei Spielerschutz und Betrugs- und Geldwäscheprävention bewusst und dauerhaft in die digitale Gesellschaft hineintragen. Quelle

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)

BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG; Spielbank Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Die 34 privaten Spielbanken im BupriS ...
- wurden 2010 von 2,7 Mio. Gästen besucht.
- erzielten durchschnittlich 87 € Bruttospielertrag und 18 € Tronc pro Gast,
- erzielten 2010 einen Bruttospielertrag von 235 Mio. Euro und zahlten hiervon 143 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,
- beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.

Kontakt
Martin Reeckmann
Geschäftsführender Vorsitzender
Tel. 030 3940 8651
Fax 030 3910 5680
info(at)bupris.de
http://www.bupris.de


Stellungnahme zum EU-Grünbuch über Online-Glücksspiele

Der Bundesverband privater Spielbanken hat am 29.07.2011 umfassend zu dem Grünbuch der EU-Kommission zum Online-Glücksspiel Stellung genommen. Die Europäische Kommission hatte am 24. März diesen Jahres ihr lang erwartetes Grünbuch zum Regulierungsbedarf beim Online-Gambling veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung wurde ein breit angelegtes Konsultationsverfahren eingeleitet, an dem die EU-Mitgliedstaaten und ihre Behörden als auch Interessenverbände und private Akteure bis zum 31.07.2011 teilnehmen konnten.

BupriS hat in seiner Stellungnahme (PDF, 450 KB, 72 Seiten) folgende zentrale Anliegen betont:

1. Eine wirksame Betrugs- und Geldwäscheprävention entsprechend den Empfehlungen der FATF ist BupriS ein Kern-Anliegen. In seiner Stellungnahme fordert BupriS vom europäischen und nationalen Gesetzgeber insbesondere eine ausdrückliche und unmissverständliche Einbeziehung aller Glücksspielanbieter in den Anwendungsbereich der europäischen Third Anti-Money Laundering Directive als auch das deutsche Geldwäschegesetz (GWG). Derzeit werden die verbindlichen 40 Empfehlungen der FATF zur Geldwäscheprävention nicht ausreichend umgesetzt. Gemäß der 40 Empfehlungen ist es dringend geboten und erforderlich, den Adressatenkreis der relevanten europäischen und nationalen Gesetze per definitionem auf sämtliche Glücksspielanbieter zu erweitern, welche die Kriterien Frontgesellschaft (leichte Zugangsmöglichkeit, Massengeschäft) erfüllen. Dies sind mangels genügender Regulierung und Aufsicht insbesondere die Spielhallen und Online-Glücksspielangebote. Online-Glücksspiele werden in großem Umfang für Geldwäsche genutzt, wie Europol in seinem Halbjahres-Bericht “EU Organised Crime Threat Assessment” (OCTA 2011) vom 05.04.2011 sowie auch das Europäische Parlament in seiner Resolution zur Integrität von Online-Glücksspiel vom 10.03.2009 ([2008/2215(INI)], Official Journal of the European Union 01.04.2010 [2010/C 87 E/08]) festgestellt haben.

Die staatlich-lizensierten Spielbanken sind in Deutschland die einzigen Glücksspielanbieter mit beinahe 20-jähriger Erfahrung in Geldwäscheprävention, während alle anderen Glücksspielanbieter bislang nicht den speziellen, strengen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes unterliegen und insoweit auch keinerlei Anwendungserfahrung haben. Dies gilt sowohl für Lotto, Sportwetten und Spielhallen als auch für die Anbieter von Online-Glücksspielen.

2. BupriS tritt ferner ein für einen effektiven Verbraucher- und Spielerschutz. Deshalb fordert BupriS die bevorzugte Berücksichtigung der terrestrischen Spielbanken bei der Vergabe von Lizenzen für Online-Casino-Spiele im Rahmen eines begrenzten und konsequenten Konzessionssystems. Zum einen unterliegen die terrestrischen Spielbanken strengsten gesetzlichen Anforderungen in Hinblick auf Besteuerung, Geldwäscheprävention und Verbraucherschutz. Und von allen traditionellen Glücksspielangeboten sind die standortgebundenen Spielbanken diejenigen Anbieter von Glücksspiel mit der umfassendsten Erfahrung in der Überprüfung und im Umgang mit Spielern, die in Hinblick auf Betrug, Geldwäsche oder Spielsucht auffällig erscheinen. Kernkompetenz der terrestrischen Spielbanken ist weiterhin die Entwicklung von umfassenden Sozialkonzepten zum Zwecke des Spielerschutzes.

Bei der Vergabe von Konzessionen für Online-Casino-Spiele sind daher die terrestrischen Spielbanken vorzugswürdig, da auf diese Weise ein effektiver Verbraucher- und Spielerschutz auch im Internet garantiert wird. Zum anderen bedürfen die terrestrischen Spielbanken des Schutzes gegen die Abwertung ihrer arbeits- und kostenintensiven Anstrengungen für den Spielerschutz und die Geldwäscheprävention, weshalb sie bevorzugt am Wachstumsmarkt Online-Glücksspiel teilnehmen können müssen.

In diesem Zusammenhang hebt BupriS ausdrücklich die große Bedeutung eines konsequenten Gesetzesvollzuges gegenüber illegalen (Online-)Angeboten durch staatliche Behörden hervor, da lizensierte Glücksspielangebote andernfalls entwertet werden. BupriS appelliert dringend an die EU-Kommission, diese Erwartung ebenfalls gegenüber den Mitgliedstaaten zu formulieren.

3. BupriS fordert einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele. Es ist nicht hinnehmbar, dass in dem von Natur aus grenzüberschreitenden und wachsenden Markt für Online-Gambling weiterhin kein sekundäres Gemeinschaftsrecht existiert und stattdessen der Europäische Gerichtshof im Wege von Einzelfallentscheidungen für Rechtssicherheit sorgen soll. BupriS stellt das gemeinschaftsrechtliche Subsidiaritätsprinzip zwar nicht grundsätzlich in Frage. Die beträchtlichen Vollzugsprobleme der Mitgliedstaaten (so hat z. B. Deutschland laut Grünbuch trotz bestehenden Internetverbots den zweitgrößten Online-Glücksspielmarkt in Europa) offenbaren jedoch, dass der nationale Regelungsvorbehalt scheitert, wo in einem originär grenzüberschreitenden Bereich Online-Anbieter unterschiedlichsten nationalen Regelungen in Hinblick auf Zulassung und Vollzug gegenüber stehen – und wo somit große Rechtsunsicherheit und beträchtliche praktische Schwierigkeiten für die Behörden der Mitgliedstaaten auf Vollzugsebene die Folge sind. Hauptproblem in diesem Kontext ist dabei nicht zuletzt die mangelnde Bereitschaft mancher Akteure, sich gemäß den jeweils geltenden mitgliedstaatlichen Bestimmungen rechtskonform zu verhalten.

4. Die Vergabe von Lizenzen für Online-Casino-Spiele allein an standort-basierte Spielbanken ist schließlich unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung mit dem Ziel der Abschöpfung geboten, da auf diese Weise die mitgliedstaatliche Kontrolle über die Einnahmen aus Online-Angeboten und damit die Integration derselben in das nationale Steuersystem sichergestellt ist. Eine gegenüber den terrestrischen Spielbanken niedrigere Besteuerung von Online-Casinos ist hingegen durch keinerlei Erwägungen gerechtfertigt und aufgrund der hohen sowohl anfänglichen als auch laufenden Kostenbelastungen der Spielbanken wettbewerbsverzerrend und nach den EU-Beihilfevorschriften als staatliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Quelle


Go North: Faber-Lotto erwägt Umzug nach Schleswig-Holstein
Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel spricht für den Norden
Bochum/Kiel. Auch auf der Konferenz der Ministerpräsidenten Ende Oktober in Lübeck ist nicht der große Durchbruch in Sachen Glücksspielstaatsvertrag gelungen. Im Vergleich zum Entwurf aus dem April dieses Jahres, der zunächst bei Wettanbietern für Unmut gesorgt hatte und später von der EU-Kommission kassiert wurde, wollen die Bundesländer nun 20 statt sieben Lizenzen vergeben. Auch die vorgesehene Konzessionsabgabe von fünf Prozent ist niedriger als im Frühjahrsentwurf.

Einige Verbände und Wettanbieter hatten die Lübecker Ergebnisse zwar als "Schritt in die richtige Richtung" gelobt, doch es gibt auch zahlreiche Stimmen, die auf massive Nachbesserungen dringen. Namhafte Experten bemängeln insbesondere, dass die Lizenzen noch immer auf Sportwettenanbieter beschränkt sein sollen. Zudem dürfte eine Steuer auf Spieleinsätze ein wirtschaftlich tragfähiges und attraktives Angebot erschweren. Die Kritiker sind sich einig: Auch der neue Entwurf trägt den Kernkritikpunkten der EU-Kommission nicht Rechnung. Daher dürfte auch der neue Vertrag, dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein zugestimmt haben, zum Scheitern verurteilt sein.

Mit dem schleswig-holsteinischen Modell steht bereits eine Alternative im Raum, die den "Segen" der EU-Kommission schon erhalten hat. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte im September nämlich Fakten geschaffen und ein Gesetz verabschiedet, das eine liberale Öffnung des Glücksspielmarktes anstrebt und eine vergleichsweise geringe Steuer von 20 Prozent auf den Rohertrag des Lizenznehmers vorsieht. Außerdem hat Kiel in seinem Gesetz dem tatsächlichen Spielverhalten der Nutzer Rechnung getragen und erlaubt Online-Poker und Online-Live-Wetten, da diese von der Community stark nachgefragt werden. So wird die EU Kommission beim so genannten E-15 Modell nachfragen, warum man nicht - wie in Dänemark, Italien, Frankreich und nun Schleswig-Holstein geschehen - auch den "Graumarkt" Online-Poker durch eine positive Regulierung beseitigen möchte.

Auch wenn die übrigen Landespolitiker dem Modell aus Schleswig-Holstein (noch) ablehnend gegenüber stehen, stößt es in der Branche auf breite Akzeptanz. Für einen medialen Paukenschlag sorgte beispielsweise Norman Faber von Faber-Lotto (http://www.faber.de, der in der WDR-Sendung "Lokalzeit Ruhr" am 31. Oktober öffentlich ankündigte, ein eigenständiges Unternehmen in Schleswig-Holstein gründen zu wollen. Er prüfe sogar eine Verlagerung des Unternehmenssitzes von Bochum nach Schleswig-Holstein.

"Damit geht es für Schleswig-Holstein um bis zu 370 Arbeitsplätze", begrüßte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU, Hans-Jörn Arp, die öffentlichen Äußerungen Fabers. Während Faber, der sein Lebenswerk aufgrund der derzeitigen restriktiven Gesetzeslage gefährdet sieht, gegenüber dem Onlineportal "Der Westen" (http://www.derwesten.de die langsamen Entscheidungsprozesse und bürokratischen Hemmnisse in Nordrhein-Westfalen kritisierte, will man in Kiel schnell Nägel mit Köpfen machen. So kündigten Arp und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an, sie würden sich noch am Freitag (04.11.2011) mit Vertretern des Deutschen Lottoverbandes (http://www.deutscherlottoverband.de und Norman Faber selbst treffen wollen, um Einzelheiten der möglichen Ansiedlungen zu besprechen. An Rhein und Ruhr sieht es derweil etwas anders aus. "Um in allen Bundesländern tätig zu werden, benötige ich in Nordrhein-Westfalen 34 Genehmigungen", beklagte Faber, dessen Unternehmenszentrale (noch) in Bochum ihren Sitz hat. Seiner Ansicht nach ist das "Lübecker" Modell – also die Einigung der 15 Ministerpräsidenten von Ende Oktober – "extrem rechtswidrig". Es bedeutet aus seiner Sicht das Aus für die Lottovermittlung. Großes Interesse scheint die NRW-Staatskanzlei jedenfalls nicht daran zu haben, das Unternehmen im größten Bundesland zu halten. "Wir haben unsere guten Argumente dargelegt, aber es ist nichts passiert", so Faber über seine Erfahrungen mit der Düsseldorfer Landesregierung.

FDP-Mann Kubicki freut sich hingegen, dass "unsere klare Orientierung am europarechtlichen Rahmen" sich zunehmend auszahle. Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in dem 2012 Rechtssicherheit in Sachen Glücksspiel herrschen werde. Und Rechtssicherheit, so Brancheninsider, ist ein entscheidendes Argument für unternehmerische Entscheidungen. Daher seien die "Abwanderungspläne" von Bochum in den hohen Norden nicht abwegig. Nach Kenntnis von CDU und FDP in Schleswig-Holstein ist Faber der bisher größte Arbeitgeber, der aufgrund der Rechtssicherheit in puncto Glücksspiel eine Ansiedlung im eigenen Bundesland in Erwägung zieht.

"Gleichzeitig zeigt das auch, dass es um seriöse Firmen geht, die seit Jahrzehnten in Deutschland Arbeitgeber, Steuerzahler und Sponsoren im Kulturbereich sind und denen durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag die Geschäftsgrundlage zerstört wurde", betonten Arp und Kubicki. Ob Faber hingegen sein bürgerschaftliches Engagement in Bochum aufgrund der unbeweglichen Haltung der NRW-Landesregierung aufrechterhalten könne, wollte er gegenüber "Der Westen" noch nicht beantworten. Schließlich hatte er ursprünglich eine Millionen schwere Unterstützung des geplanten Konzerthauses in der westfälischen Großstadt erwogen. Und so könnte die unsichere Gesetzeslage in den übrigen 15 Bundesländern in Zukunft vielleicht nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen haben, weil Unternehmen die Rechts- und Planungssicherheit in Schleswig-Holstein vorziehen könnten. Auch das bürgerschaftliche Engagement könnte sich in Richtung Norden verlagern. Ob die 15 Ministerpräsidenten es sich leisten werden, in Sachen Glücksspielrecht weiterhin auf eine restriktive Gesetzgebung und das Eindämmen unternehmerischer und bürgerschaftlicher Aktivitäten setzen zu können, wird die Zukunft zeigen. Schleswig-Holstein hat aufgrund seines Gesetzes im Standortwettbewerb mit den übrigen Ländern jedenfalls gute Karten. Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

update: 05.11.2011