Montag, 24. Oktober 2011

VGH Baden-Württemberg entscheidet auch zugunsten eines drittstaatsangehörigen Sportwettenvermittlers

Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat ein einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Eilverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 18. Oktober 2011 (Az. 6 S 1726/11) seine eigene Entscheidung vom 20. August 2009 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klage gegen die behördliche Untersagungsverfügung angeordnet.

Neben der bekannten Annahme der Rechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung hat der Senat erstmals klar gestellt, dass auch Drittstaatsangehörige in den Sportwettenverfahren ein Rechtsschutzinteresse haben. Bei den gegenständlichen Sportwettenverfahren sei die streitige faktische Monopolregelung als Landesgesetz objektives Recht. "Eine unterschiedliche Anwendung dieser Vorschrift je nach Unionsbürger oder Drittstaatsangehöriger dürfte einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG darstellen, weil sie weder vom Wortlaut des GlüStV gedeckt noch mit den Zielen des § 1 GlüStV vereinbar sein dürfte" (S. 6).

Damit hat der Senat entschieden, dass es nicht auf die Nationalität der Vermittler, sondern auf die untersagte Vermittlungstätigkeit ankommt. Der bisher teilweise vertretenen Ansicht, Drittstaatsangehörige können sich nicht auf das Unionsrecht berufen und hätten somit kein Rechtsschutzbedürfnis, ist somit eine Absage erteilt worden.

Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jusuf Kartal
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld



Grundrechtsberechtigte
Auf die im Teil II des Verfassungsvertrags verankerten Grundrechte der Charta können sich prinzipiell alle Menschen und nicht nur die Angehörigen der Mitgliedstaaten, also die Unionsbürger, berufen. Die klassischen Freiheits-, Gleichheits- und Verfahrensgrundrechte sowie die sozialen Grundrechte stehen damit auch Drittstaatsangehörigen zu. weiterlesen

Insofern geht das Bundesverwaltungsgericht in dem Verfahren BVerwG 8 C 13.09 von völlig verfehlten Grundlagen aus, indem es noch am 24.11.2010 feststellte:
"Der Kläger wird durch die Untersagung auch nicht in seinen durch das Grundgesetz geschützten Grundrechten verletzt. Auf eine Verletzung der unionsrechtlich garantierten Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit kann er sich als türkischer Staatsangehöriger -n i c h t- berufen.“ weiterlesen

Mit dem Urteil vom 14.02.2011 entschied das VG Stuttgart: Türke darf weiter Sportwetten vermitteln. weiterlesen