FDP-Fraktionsvorsitzende fordern erhebliche Nachbesserungen
Beschluss der Fraktionsvorsitzenden der FDP in den Ländern vom 13.05.2011, Rostock
Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz abgelehnt. Nicht nur, dass er illiberal ist, weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert. Er ist zudem europarechtswidrig, weil er die unterschiedlichen Spielformen inkohärent behandelt.
Der derzeitige Vorschlag für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt materiell nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gesetzt hat. Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert.
Eine Novellierung ist nicht nur deshalb dringend notwendig, weil es der Europäische Gerichtshof verlangt. Die Steuereinnahmen des - bisher in Deutschland zulässigen – Glücksspiels sinken dramatisch. Damit ist auch die Finanzierung des Breitensports, der zu einem maßgeblichen Teil aus Lottomitteln finanziert wird, ernsthaft gefährdet.
Deshalb fordern die FDP-Fraktionsvorsitzenden die Ministerpräsidenten der Länder auf, einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzesentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz), Drs. 17/1100, eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert.
Quelle: FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz