Sonntag, 25. Mai 2014

LVWG Oberösterreich: Glücksspielgesetz ist EU-rechtswidrig

EuGH: Beschränktes Glücksspiel nur bei tatsächlichem Spielerschutz zulässig !  

Als die Möglichkeit von Landeskonzessionen geschaffen wurde, schrieb das Finanzministerium in den Erläuterungen zum Gesetz, dass nach der Reform mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen sei.

Mit dem geltenden Bundesgesetz wird insbesondere der Zweck verfolgt, die Glücksspiele zu regulieren, um ihre Ausübung einzuschränken und dem Staat möglichst hohe Einnahmen aus ihnen zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits entschieden, dass die Staatseinnahmen eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen könnten.
(EuGH Rs. Pfleger; C-390/12)

Vier Automatenbetreiber hatten geklagt - und bekommen nun die beschlagnahmten Geräte zurück

Das heimische Glücksspielmonopol sei EU-rechtswidrig, entschied das Landesverwaltungsgericht (LVWG) Oberösterreich in einem aktuellen Urteil, das dem STANDARD vorliegt.

Nun geht es um das Bundesgesetz, das die Basis für die Landesgesetze ist.
Bisher habe noch keine Behörde in Österreich einen Beleg erbracht, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel "tatsächlich ein erhebliches Problem” darstellen. Und selbst wenn das der Fall wäre, sei nicht klar, warum solche Probleme nur mit einem Monopolsystem zu bekämpfen seien, schreiben die Richter.
Was besonders brisant ist: Der Regierung fällt dabei eine vor kurzem beschlossene Gesetzesnovelle auf den Kopf.......
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Rückblick

Die EU-Kommission prüft Beihilfebeschwerden gegen Österreich

Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 9. September 2010 (Rs. Ernst Engelmann; C-64/08) entschied, die Vergabe der Konzessionen an Casinos Austria stand nicht im Einklang mit dem Unionsrecht, wurden nach Verfahren beim Verfassungsgerichtshof auch Beschwerden bei der EU-Kommission wegen verbotener Beihilfen eingebracht. Eine davon stammt von Lottelo, einem Glücksspielunternehmen, das bei der Lotterienvergabe leer ausging.
In der Beschwerde, die von Anwalt Walter Schwartz Mitte September bei der Generaldirektion Wettbewerb eingebracht wurde, wird die Höhe der Beihilfe mit 40 Milliarden Euro beziffert.  Dies ergibt sich aus dem Jahresumsatz der Lotterien, multipliziert mit der Dauer der Lizenz von 15 Jahren.
Bemängelt wird insbesondere, dass die Republik indirekt an den Lotterien – via Nationalbank und Münze Österreich – beteiligt ist und deshalb keine faire Vergabe erfolgte. Dem Vernehmen nach bastelt auch der Novomatic-Konzern an einer Beihilfe-Beschwerde. Diese soll sich jedoch gegen die – noch nicht erfolgte – Vergabe der Casino-Lizenzen richten.

Auch das 2010 gewährte Steuerzuckerl an die Casinos – die Glücksspielabgabe wurde in Hinblick auf die wachsende Konkurrenz von 48 auf 30 Prozent gesenkt – soll darin thematisiert werden.
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