Das Handelsblatt druckte am 13.12.2011 eine Stellungnahme des Staatsrechtslehrers Prof. Dr. Christoph Degenhart ab, wonach der 1. GlüÄndStV schon aufgrund seiner Verfahrensvorschriften verfassungswidrig sei und nicht von den Ländern unterzeichnet werden dürfe.
Der Staatsvertrag verletze die Kompetenzordnung und das Demokratieprinzip.
Das im Staatsvertragsentwurf neu eingeführte sog. "Glücksspielkollegium" der Länder sei demokratisch nicht legitimiert und parlamentarisch unkontrolliert. Es ist das zentrale Koordinationsgremium für alle Erlaubnisse und Werberichtlinien nach dem GlüStV. Es sei verfassungswidrig, dass das Gremium einzelne Länder gegen ihren Willen die Mehrheitsmeinung der anderen Länder aufzuzwingen könne. In der vorgesehen Ausgestaltung sei ein derartiges gemeinschaftliches Organ der Länder kompetenzwidrig. Die demokratische Legitimation, also die Rückbindung der Verwaltungsentscheidungen auf den Wähler, fehle für Entscheidungen des Glücksspielkollegiums, eine Kontrolle des Kollegiums durch ein demokratisch gewähltes Parlament sei nicht vorgesehen. weiterlesen
Im Bundesstaat des Grundgesetzes können die Beteiligten ihre Kompetenzen nicht einfach auf andere übertragen", meint Staatsrechtler Degenhart. Wenn Hoheitsgewalt ausgeübt werde, müssten die Entscheidungen der Behörden eines Landes von diesen Behörden gegenüber dem Parlament dieses Landes verantwortet werden. "Dies ist bei Geltung des Mehrheitsprinzips nicht mehr gewährleistet" weiterlesen
Kiels FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki gegenüber der Nachrichtenagentur dapd: „Solange die anderen 15 Bundesländer an ihrem europarechtswidrigen Weg festhalten, ja sogar eine erneute Notifizierung bei der EU-Kommission scheuen, steht unser Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU), zu unserem europarechtskonformen und verfassungsgemäßen Glücksspielgesetz wie ein Fels in der Brandung.“ weiterlesen