Freitag, 2. Dezember 2011

LG Bonn: verbietet Verkauf von Rubbellos-Adventskalender

Lotto informiert: Landgericht Bonn verbietet WestLotto den Verkauf der beliebten Adventskalender für Rubbellose

Illegaler Anbieter aus England erwirkt Stopp von Werbung und Verkauf

Das Landgericht Bonn hat per einstweiliger Verfügung dem nordrhein-westfälischen Glücksspielanbieter WestLotto untersagt, über den beliebten Rubbellos-Adventskalender, der mit Weihnachtsmotiven versehen ist, zu informieren.
Zudem ist der Verkauf der Rubbellos-Adventskalender in den WestLotto-Annahmestellen generell verboten worden.

Damit folgt das Landgericht Bonn der Ansicht des englischen Glücksspielanbieters Tipp24 Services Ltd., der über das Internet in Deutschland illegal Lotto anbietet. Das britische Unternehmen sieht im Verkauf von Adventskalendern ein anreizendes bzw. spielsuchtgefährdendes Spielangebot.

Theo Goßner, WestLotto-Geschäftsführer: "Wie bei einem Angebotszeitraum von wenigen Wochen, wie dies bei einem Adventskalender üblich ist, eine nachhaltige Suchtgefährdung entstehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Das aktuelle Verkaufsverbot ist für unsere Vertragspartner in den Annahmestellen und unsere Kunden ein Schlag ins Gesicht!"

Die Weihnachtsrubbellose mit einem dazugehörigen Kalender sind für die 3607 WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen seit Jahren eine wichtige betriebswirtschaftliche Angebotsergänzung.

"Wir bedauern außerordentlich, dass das Bonner Landgericht zu dieser Entscheidung gekommen ist und damit den WestLotto-Annahmestellen ein von den Kunden in Nordrhein-Westfalen gerne nachgefragtes Produkt entzieht", so Goßner weiter in seinem Kommentar zum Gerichtsbeschluss. WestLotto wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG


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vgl.
OVG NRW (13 B 1331/11) vom 30.11.2011
OVG NRW (Az.: 4 A 17/08) vom 30.09.2011

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