Nun reagieren die Länder: Die beiden Klassenlotterien NKL und SKL sollen fusionieren. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Ministerpräsidenten.
Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden.
Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.
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In Deutschland sei das Glücksspielwesen völlig inkohärent geregelt. Die strengsten Regelungen gebe es für die Glücksspielformen mit der geringsten Spielsuchtgefahr. Die Regelungen hinsichtlich Spielautomaten seien dagegen durch die neue Spielverordnung noch einmal gelockert worden. Bei Automaten in den Casinos gebe es gar keine gesetzliche Regelung.
Der EU-Gerichtshof legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf", bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimmt.
Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits das Aus des staatlichen Wettmonopols in Deutschland erklärt hat, sind jetzt die deutschen Gerichte am Zug. Auch das Bundesverwaltungsgericht betont, das Monopol sei nur rechtens, wenn es sich durchgängig an der Suchtbekämpfung orientiere.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Grundsatzurteil zum staatlichen Sportwettenmonopol gesprochen. Das Ergebnis: Es darf in Deutschland nur weiterbestehen, wenn es ausschließlich die Bekämpfung von Spielsucht zum Ziel hat. Diese Regelung muss auch für andere Arten des Glücksspiels gelten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.09, 14.09, 15.09) Nur dann sei das Monopol mit europäischem Recht vereinbar.
Ob in Deutschland die verschiedenen Glücksspielarten unterschiedlich behandelt werden, muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen. Dorthin verwiesen die Leipziger Richter zwei der drei Klagen von privaten Wettbürobetreibern zurück. weiterlesen und
Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag muss her
Der Europäische Gerichtshof hat im vergangenen September das deutsche Glücksspielmonopol für unrechtmäßig erklärt. Die Gründe dafür: Zum einen ziele das Monopol nicht auf Suchtprävention, sondern solle den Ländern lediglich Einnahmen sichern. Zum anderen sei ein staatliches Lotto- und Wettmonopol nicht zu rechtfertigen, solange andere Glücksspiele wie das Automatenspiel privaten Anbietern offen stehen. weiterlesen
Die in Magdeburg herausgegebene Volksstimme konstatiert: "Das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten hatten die Politik und Deutschlands oberste Richter vor allem damit begründet, dass sie den arglosen Bürger vor der Spielsucht bewahren wollten. Aus dieser Logik heraus hätte der Staat eigentlich auch den Verkauf von Tabak und Alkohol unter seine Kontrolle nehmen müssen, um Millionen Raucher und Alkoholiker von ihrer Sucht abzuhalten. Auch die Brüsseler Richter fanden das vorgebrachte Fürsorgebedürfnis unglaubwürdig, wenn andererseits am einarmigen Banditen ungehindert gezockt werden darf". Das Urteil sei zwar ein Schlag gegen die staatlichen Lottogesellschaften. Es müsse "aber noch lange nicht das Ende des Glücksspiel-Monopols bedeuten, gegen das der Gerichtshof im Grundsatz keine Einwände erhoben hat".
"In Wirklichkeit ging es den Ländern vor allem darum, die eigenen Kassen zu füllen (so war die massive Werbung für Oddset und Lotto zur Linderung der Spielsucht vermutlich nur bedingt hilfreich)", stellt der Mannheimer Morgen fest und wartet zugleich mit einem Lösungsvorschlag auf: "Um die Verluste jetzt einigermaßen zu begrenzen, sollte die Politik für ein gedeihliches Nebeneinander mit den Privaten sorgen.
Indes bleibt der Südkurier aus Konstanz gelassen: "Die Behörden verteilen großzügig Konzessionen an die Automaten-Branche, während (Sport-)Wettenanbieter in die Grauzone des Internet verbannt wurden. Eine Lotto-Moral mit doppeltem Boden. weiterlesen
Die unionsrechtswidrig verliehenen Altkonzessionen werden in einem transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsoffenen Verfahren neu zu verteilen sein. (vgl. Prof. Dr. jur. Christian Koenig; EuGH/Österreich)
Hässliches Spiel Pssst! Streng geheim! Spielbank-Konzessionen werden behandelt wie Nuklearwaffen. Nichts, kein Sterbenswörtchen, darf an die Öffentlichkeit dringen. Von Gaby Buschlinger weiterlesen
Regelungen für Glücksspiel - Jeder gegen jeden
Mit härteren Auflagen gegen die Spielsucht: Bund und Länder, das Staatslotto, Automatenbetreiber und private Sportwetten-Anbieter streiten um Regeln für das Glücksspiel - und um Milliardenerlöse. weiterlesen
Der Umsatz auf dem Freizeitmarkt beträgt 280 bis 300Mrd. Euro. Der Anteil der Anbieter von Glücks- und Gewinnspielen am Freizeitmarkt beläuft sich – gemessen an den Einsätzen – auf ca. 10%. Der Anteil der Unterhaltungsautomatenwirtschaft am deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt beträgt 21%. Quelle
Bundesregierung plant schärfere Auflagen für Spielhallen weiterlesen
Rechtliches (Spieleverordnung, Sperrzeiten etc.) finden Sie auf der Seite der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH - AWI
Spielautomatenhersteller wegen Gesetzesplänen besorgt
Der Wiesbadener Spielhallen-Betreiber Andreas Braun empört sich über Sperrzeitverlängerung und Steuererhöhung. Die Konsequenz für ihn daraus: Er müsse Mitarbeiter entlassen.
„Warum sollte es schlimmer sein, nach 23 Uhr in einer Spielhalle zu spielen als im Automatenspiel der Spielbank?“ Für das Kasino gilt die neue Sperrzeit nämlich nicht. Dabei gäbe es in den Spielhallen Geräte mit Reglementierungen wie Höchsteinsatz und Zwangspause. Dezernentin Zeimetz hält den Vergleich für unangebracht: „In der Spielbank gilt die Ausweispflicht.“ Und wer dort gesperrt sei wegen seiner Spielsucht, der gehe in die Spielhallen. Kriminalitätsschwerpunkte vor Spielhallen habe die Polizei allerdings bislang nicht ausgemacht, bestätigte ein Sprecher. Genau damit aber hatte Innenminister Boris Rhein (CDU) kürzlich seine Ankündigung verschärfter Regelungen begründet. Steuern verdreifacht ? Quelle
Kann mit schärferen Auflagen für private Spielhallen die vom EuGH/BVerwG geforderte Gesamtkohärenz (s. Art. 49 EG)) geschaffen werden, wenn die Spielsuchtgefahr bei "Einarmigen Banditen" in staatlichen und privatisierten Spielbanken bis zu siebenmal höher ist, und sich Monopolbetriebe nicht an die Werbeauflagen halten und ihr Angebot weiter ausweiten ? weiterlesen
In den letzten Jahren haben die Spielbanken mit der Schaffung von Dependancen, im Bereich der Innenstädte Automatensäle eröffnet und zielen damit auf neue Kunden mit dem „kleinen Geldbeutel.“ Dies obwohl gerade von Automatenspielen die höchste Suchtgefahr ausgeht und Glücksspiel an "staatlichen/privatisierten" Slot-Machines in keiner Weise limitiert ist.
Die private Spielbank-Berlin verfügt über drei Automatenspiel-Dependancen. Sie stellt rund 600 Glücksspielautomaten bereit und bietet mit dem Berlin-Jackpot, der stets mindestens 500.000 € beinhaltet einen der größten Jackpots der deutschen Casino-Branche.
Die ebenfalls private Spielbank-Hamburg verfügt auch über drei Dependancen und stellt rund 390 Glücksspielautomaten bereit.
Die 1965 verstaatlichten Spielbanken (s.u.Spielbankenaffäre) in Bayern stellen in 9 Standorten ca. 1140 Glücksspielautomaten bereit.
Hoffmeister vermutet eine Kampagne gegen das private Glücksspiel. Insbesondere die Bundesländer versuchten, sich das nach Bundesrecht geregelte gewerbliche Spiel selbst einzuverleiben - ähnlich wie in der Schweiz, wo private Glücksspielautomaten inzwischen verboten seien. weiterlesen
Gauselmann wirft den Bundesländern vor, ein Monopol für deren eigene Glücksspiele wie Lotto und Casinos anzustreben und die Spielhallen mit "brutaler Gewalt" zu bekämpfen. Dagegen wehre er sich. weiterlesen
Übersicht über Glücks- und Gewinnspiele in Deutschland.
Hier finden sie die komplette Liste aller deutschen Spielbanken.
Rückblick
Der deutsche Staat, das Glücksspiel und die große Lotto-Lüge weiterlesen
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1955 bis 1961: Die Spielbankenaffäre
Das Komplott
Eine Zusammenfassung der Spielbankenaffäre von Max Zierl. weiterlesen
Als Spielbankenaffäre werden die politischen Ereignisse in Bayern zwischen 1955 und 1962 nach der Erteilung von Konzessionen für Spielbanken an Privatpersonen bezeichnet weiterlesen