Mittwoch, 6. April 2011

VG Gelsenkirchen: Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler rechtswidrig!

In mehreren durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ( 7 K 3095/09 und 7 K 3716/09) hat das Gericht in den heute durchgeführten mündlichen Verhandlungen seine jahrelange Rechtsprechung zum Thema Sportwettvermittlung aufgegeben.

Die Verfügungen der Städte Lünen und Herne seien rechtswidrig und daher aufzuheben.

Damit setzt das Gericht konsequent die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts um.

Zuvor hatten in NRW bereits die Verwaltungsgerichte Arnsberg, Minden und Köln zugunsten der privaten Vermittler entschieden.

Für das Oberverwaltungsgericht NRW dürfte es nun immer schwieriger werden, in Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes zum Nachteil der Vermittler zu entscheiden.

Die Argumentation des bloßen Fehlens einer Erlaubnis war im Übrigen für alle 12 Verwaltungsgerichte, die bisher in Klageverfahren zugunsten der Vermittler entschieden haben, nie ein tragendes Argument, um die Verfügungen der Behörden als doch rechtmäßig anzusehen. Die Berufung wurde zugelassen und die schriftlichen Urteilsgründe folgen.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers
Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg



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