Wider die subjektive Darstellung - für eine objektive Sachargumentation
Politiker a.D., wie die Ex-Bundesminister Renate Schmidt und Rudolf Seiters, fühlen sich aufgerufen, mit Plakaten "geeignete restriktive Regelungen" für die "ausufernden Spielhallen" einzufordern. Dabei werden klar widerlegbare Behauptungen aufgestellt:
"Zunehmende Expansion des gewerblichen Glücksspiels"
Wildwuchs bei Spielhallen und ausufernde Zunahme gewerblicher Geldgewinn-Spielgeräte? Nichts als eine Falschaussage! Die prozentuale Steigerung der Geldgewinn-Spielgeräte in bayerischen Spielhallen und Gaststätten beträgt weniger als diejenige in staatlichen Spielbanken Bayerns. Und: Aktuell sind im Unterhaltungsautomatengewerbe, in Gaststätten und Spielstätten, bundesweit insgesamt 225.000 Geldgewinn-Spielgeräte aufgestellt, etwa gleich viele wie 1998.
"Europäischer Gerichtshof fordert Anpassung gesetzlicher Regelungen"
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig ist, wenn es vor allem die Spielsucht bekämpft. Das heißt im Klartext: Wer Menschen vor Suchtgefahren schützen will, darf nicht gleichzeitig durch Werbung aktiv zum Lottospiel auffordern. Der Staat will dagegen im Änderungsstaatsvertrag zum Glückspielstaatsvertrag seine Werbemöglichkeiten noch erweitern und das Online-Spiel für die staatlichen Spielbanken freischalten.
"Kommerzialisierung führt zu noch mehr Spielsucht"
Wer die Fürsorge zur Suchtprävention ins Feld führt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Der Änderungsstaatsvertrag zur Förderung des staatlichen Glücksspiels - objektiv ist es nichts anderes - sieht weitere Einschränkungen für das ohnehin stark reglementierte gewerbliche Geld-Gewinnspiel vor. Die Automatensäle staatlicher Spielbanken sind davon nicht betroffen, ihre Privilegien werden im Gegenteil großzügig erweitert!
Während in gewerblichen Räumen nur 12 Geräte (in 2-er-Gruppen mit Sichtschutz) stehen dürfen, können in einem einzigen staatlich betriebenen Automatensaal unbegrenzt viele Glücks spielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden - in der Praxis 300 und mehr. Besucher können dort im Gegensatz zu gewerblichen Angeboten ohne Alkoholverbot und in viel kürzerer Zeit pro Automat unbegrenzt Geld verspielen. Wo bleibt hier der Spielerschutz? Der Staat spricht mit der gespaltenen Zunge der Doppelmoral.
"Spielhallen sind Hauptverursacher der Spielsucht"
Deutschland bildet nach wissenschaftlichen Studien bei der Zahl krankhaft süchtiger (pathologischer) Spieler an allen Glücks- und Gewinnspielen mit zirka 0,19 Prozent der erwachsenen Bevölkerung das Schlusslicht der Skala in Europa, die bis über
2 Prozent aller Spieler reicht. Ein eindeutiges Indiz, dass "der Spielerschutz in Deutschland im Gesamtsaldo Wirkung zeigt" (Prof. Dr. Joachim H. Knoll, Ruhr-Universität Bochum).
"Und nun sollen ausgerechnet die Anbieter gewerblicher Geld-Gewinnspiele ausgemerzt und die legalen Spieler wieder in die Illegalität des Internets gedrängt werden, wo das Spiel vollkommen unkontrolliert und ohne Einsatz- und Gewinngrenzen stattfindet. Darf das wahr sein?" fragt sich auch der 1. Vorsitzende des Bayerischen Automaten Verbandes und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, Andy Meindl.
Wir protestieren energisch gegen die einseitige Benachteiligung der mittelständischen gewerblichen Unterhaltungsautomatenbranche in Deutschland, gegen die Bevorzugung staatlicher Spielbanken und gegen die Verschwendung deutscher Steuergelder an illegale Internet-Casinos in Übersee. Quelle: Bayerischer Automaten Verband e.V.
"Einarmige Banditen" in staatlichen Spielbanken sind bis zu siebenmal riskanter als Geldspielgeräte in gewerblichen Spielstätten.
Das Risiko krankhaften Spielens ist bei den "Einarmigen Banditen" (Slotmachines) in den staatlichen Spielbanken mindestens siebenmal so hoch wie bei den Geldspielgeräten, die in Spiel- und Gaststätten betrieben werden. weiterlesen
Die staatlichen Spielbanken in Deutschland drängen nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) auf ein rasches Verbot ihrer privaten Konkurrenz. weiterlesen
'Wir müssen die Bürger schützen'
SPD-Landtagsfraktion will Betreiben von Spielhallen unattraktiv machen
München - Die SPD-Landtagsfraktion will die stetig steigende Zahl von Spielhallen in Bayern gesetzlich begrenzen. 'Wir müssen die Bürger schützen', sagte die innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger am Dienstag nach einer Expertenanhörung im Landtag. Momentan gebe es noch keine tauglichen Instrumente, um Spielhallen zu verhindern. weiterlesen
Bundesregierung zur Zukunft des Glücksspielwesens
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4259 –
Zukunft des Glücksspielwesens sowie Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht
Zur Frage der Suchtgefahr führt die Bundesregierung aus:
"Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass nur ein kleiner Teil der Personen, die sich an Glücksspiel beteiligen, ein pathologisches Spielverhalten entwickelt. Dennoch ist zu erwarten, dass mit zunehmender Verfügbarkeit und einer größeren Zahl von Spielern und Spielerinnen auch die Zahl derjenigen wächst, die ein problematisches Spielverhalten oder eine Glücksspielsucht entwickeln. Hohes Suchtpotenzial beinhaltet jedoch auch ein illegales und damit nicht reguliertes Glücksspiel, da Spielerschutzmaßnahmen dort nicht greifen können. Das geringste Suchtpotenzial birgt folglich ein gut regulierter Glücksspielmarkt, der zu einer effizienten Kanalisierung der Spielnachfrage führt."
Hinsichtlich einer Regulierung sieht die Bundesregierung vor allem die Länder in der Pflicht. Sie führt in der Antwort wie folgt aus:
"Zuständig für die Regulierung des Glücksspiels, das Lotterien, Sportwetten sowie Spielbanken umfasst, sind die Länder. Die Länder beraten derzeit über die künftige Gestaltung des Glücksspiels im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags. Zuletzt wurde das Thema im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2010 behandelt. Der Bund ist an der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags nicht beteiligt."
bearbeitet von Rechtsanwalt Martin Arendts
Die elektronische Vorab-Fassung ist verfügbar unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/043/1704358.pdf
Quelle