Donnerstag, 9. Juni 2011

Verfassungsrechtler warnt Bundesländer vor neuem Glücksspielstaatsvertrag

Neue West­fä­li­sche (Bie­le­feld): Ver­fas­sungs­recht­ler warnt Bun­des­län­der vor neuem Glücks­spiel­staats­ver­trag - Finanz­mi­nis­ter hof­fen auf bis zu 7,7 Mil­li­ar­den Steu­er­mehr­ein­nah­men weiterlesen
Berlin - Der neue Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag beraten will, verstößt nach Ansicht des renommierten Heidelberger Staatsrechtlers Bernd Grzeszick erneut gegen Europäisches Recht. Die Pläne der Ministerpräsidenten seien auch mit Blick auf deutsches Verfassungsrecht höchst zweifelhaft und mit der im Grundgesetz normierten Berufsfreiheit in Artikel 12 und dem allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 unvereinbar, so der Heidelberger Professor in einem Rechtsgutachten, aus dem die “Neue Westfälische” zitiert. weiterlesen


Gutachten:
Glücksspielstaatsvertrag immer noch nicht EU-konform


Der aktuelle Gesetzesentwurf für die Neuregelung des Glücksspiels in Deutschland entspricht nach Ansicht des Staatsrechtlers Bernd Grzeszick nicht den Anforderungen des europäischen Rechts und gerate darüber hinaus in Konflikt mit der deutschen Verfassung.

Zu diesem Fazit kommt der Direktor des Instituts für Staatsrecht und Verfassungslehre der Universität Heidelberg in einem für den Wettanbieter Betfair erstellten Gutachten, das am Freitag vorgestellt wurde und das heise online vorliegt. weiterlesen


update: 12.06.2011