Freitag, 3. Juni 2011

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: BFW fordert Nachbesserung für Logistikimmobilien

verfassungsrechtlich bedenklicher Eigentumseingriff für Vermieter von Autohöfen

Berlin, 1. Juni 2011 – Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, warnt vor einer endgültigen Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrages am 9. Juni. "Der Entwurf sieht eine Eindämmung von Spielotheken vor. Für die Autobahn-Raststätten in Deutschland bedeutet dies allerdings eine Vernichtung der LKW-Parkplätze. Wir fordern daher eine Nachbesserung für dieses spezielle Segment der Logistikimmobilien, um nicht einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eigentumseingriff vorzunehmen", erklärt BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.

Autohöfe investierten viel Geld in LKW-Parkplätze, die sie bislang durch den Betrieb der Spielhallen querfinanziert haben. Der vorliegende Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages führe dazu, dass bereits geplante Autohöfe und zu planende Gewerbeflächen an Autohöfen nicht mehr den Refinanzierungsspielraum für die Schaffung von LKW-Parkplätzen haben wie in der Vergangenheit. Ein rückwirkender Lizenzentzug des Spielhallenbetriebs an Autobahnen und Raststätten innerhalb von 5 Jahren – wie es der neue Glückspielstaatsvertrag vorsehe – führe zu einem massiven Eingriff in das Eigentum, betont die BFW- Bundesgeschäftsführerin.

Verfassungsrechtliche Zweifel hat der BFW vor allem aus zwei Gründen: Erstens werde mit der Stichtagsregelung (neues Recht gilt bereits ab April 2011) in laufende Spielhallenentwicklungen und erteilte Genehmigungen eingegriffen. Der Staat erkläre rückwirkend Genehmigungen für (nach einem Jahr) unwirksam. Dies könnte gegen das "Rückwirkungsverbot" verstoßen. Zweitens werde die Zulassung von Spielhallen an Voraussetzungen geknüpft, die für viele bestehende Hallen nicht mehr erfüllbar sind. Der Staat gestalte damit das Eigentum (Art. 14 GG) so aus, dass bestehende Hallen nicht mehr betrieben werden könnten. Dies könnte gegen die Eigentumsgarantie verstoßen, da solche Ausgestaltungen des Eigentums entschädigungslos nicht zulässig sein dürften. Hier würden die Eigentumsrechte gewerblicher Investoren verfassungsrechtlich höchst bedenklich verletzt.

"Angesichts des steigenden Verkehraufkommens ist es höchst fraglich, ob ein solcher Eingriff in den Gewerbeimmobilienmarkt richtig ist. Rechtssicherheit und langfristige Rahmenbedingungen sind für zukunftsfähige Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland von Bedeutung, zumal bis zur Ahndung von unzulässigen Eigentumseingriffen durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig soviel Zeit vergeht, dass die entstandenen Schäden kaum noch kompensierbar sind", erklärt von Cölln.
Quelle: Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Neuer Glücksspielstaatsvertrag vernichtet bis zu 6.000 Autobahn-Lkw-Parkplätze
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Gegen die legalisierte Existenzvernichtung von Steuerzahlern!

Die bayerischen Aufstellunternehmer von Unterhaltungsautomaten, allen voran der 1. Vorsitzende des Bayerischen Automaten Verbandes und Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer, Andy Meindl, protestieren gegen den Änderungsstaatsvertrag des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, mit dem das Staatsmonopol im Glücksspiel weiter erhalten und gefördert werden soll. Unter dem Motto "Mobbing by Lobbying" sollen dabei deutschlandweit 6.000 vorwiegend mittelständische gewerbliche Unternehmen in den Ruin getrieben und damit 70.000 Beschäftigte auf die Straße gesetzt werden.

Wir protestieren gegen diese staatlich geplante Existenzvernichtung der gewerblichen Geld-Gewinnspielanbieter unter dem fadenscheinigen Vorwand des "Spielerschutzes", den der Staat selbst in seinen Spielbanken nicht ansatzweise so betreibt, wie er es von uns gewerblichen Anbietern verlangt.

Wir protestieren gegen das Deckmäntelchen der "Prävention von Spielsucht", die nachweislich nur zirka 0,2 % (!) aller Spieler an Glücksspielen, Wetten, Lotterien sowie Gewinnspielen betrifft und nur auf die gezielte Ausschaltung der gewerblichen Aufstellunternehmer von Geldgewinn-Spielgeräten zur Maximierung der staatlichen Gewinne gerichtet ist.
Wir protestieren gegen die seit vielen Jahren unerträgliche Bevormundung und ständige Gängelung durch den deutschen Beamtenstaat mit seinen profilierungssüchtigen und regulierungswütigen Politikern, die meinen, fortwährend "Regelungsdefizite" beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel beheben zu müssen. Nach dem Rauchverbot in der Gastronomie soll nun auch die Anzahl der Geldgewinn-Spielgeräte von 3 auf 2 Geräte beschränkt und damit die Existenz weiterer Gastwirte gefährdet werden.
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Wir protestieren dagegen, dass die legalen Spieler (unsere Gäste) in die Illegalität des Internets getrieben werden - in Online-Casinos und Online-Wettbüros, wo kein Gesetz vor Betrug schützt, wo unlimitiert Unsummen verwettet werden können, wo es keine regelmäßigen staatlichen Geräte-Überprüfungen gibt und jegliche soziale Kontrolle sowie der Jugendschutz fehlen.

Wir protestieren gegen die Verschwendung deutscher Steuergelder an illegale Glücksspielanbieter in Übersee, die mit über 4 Milliarden Euro Umsatz p.a. aus deutschen Landen belohnt werden sollen, wodurch dem Staat jährlich 1,5 Milliarden Euro Steuern und sonstige Abgaben aus legalem Glücksspiel verloren gehen.

Wir protestieren gegen despotische Willkürakte der Staatsdiener und gegen ihre Politik hinter verschlossenen Türen.

Wir protestieren gegen die einseitige Benachteiligung der gewerblichen mittelständischen Unterhaltungsautomatenbranche mit zwei spezifischen Ausbildungsberufen in Deutschland und die einseitige Bevorzugung staatlicher Spielbanken.

Wir protestieren dagegen, dass nach extrem verschärften Bestimmungen die legalen gewerblichen Geld-Gewinnspielanbieter erneut mit massiven Eingriffen in ihre unter nehmerische Freiheit und ihre Eigentumsrechte eingeschränkt werden sollen.
Quelle: Bayerischer Automaten Verband e.V.


Novelle des Glücksspielstaatsvertrags gefährdet Existenz von 6.000 Unternehmen und 70.000 Arbeitsplätzen
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