Mittwoch, 9. Februar 2011

VG Minden: Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen EU-Recht

Das Westfalenblatt berichtete am 9.2.2011 über ein weiteres Urtei mit dem festgestellt wurde, dass der Glücksspielstaatsvertrag in der heutigen Form gegen geltendes EU-Recht verstoße.

Darüber hinaus werde die vom Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr nicht kohärent, also im gesamten Zusammenhang, bekämpft. Es ist das erste Urteil, das sich nicht auf einen Eilantrag bezieht, sondern auf ein Hauptsacheverfahren.

"Wettbüros siegen vor Gericht
Gütersloh/Minden (WB). Die sechs Gütersloher Wettbüros dürfen ihre Türen weiter offen halten. Das Verwaltungsgericht Minden wies am Dienstag die Schließungsverfügung der Stadt Gütersloh in einem Hauptsacheverfahren ab.
Die Stadt kündigt an, in Revision zu gehen."
weiterlesen