Corona-Hilfen und Zuschüsse
für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer
für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer
So kommen Betriebe an die Corona-Hilfen
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Soforthilfe für Kleinunternehmer
Coronakrise: Jetzt Zuschuss für Kleinstunternehmen und Kleinunternehmer möglich
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9.000 bzw. 15.000 Euro Soforthilfe vom Bund!
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bis maximal 10 Mitarbeiter erhalten vom Bund eine Soforthilfe bis zu 15.000 Euro.
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer trifft die aktuelle Krisensituation dank des Coronavirus hart. Aufträge bleiben weg, Quarantänemaßnahmen müssen ergriffen werden und Schulen und Kitas bleiben geschlossen. All das bedeutet extreme Einschnitte bei der Auftragslage und der Personalpolitik.
Die Bundesregierung sowie die Landesregierungen wollen Unternehmern in der Coronakrise unter die Arme greifen und bringen fortlaufend neue Hilfsprogramme auf den Weg. Dieser Artikel gibt Ihnen einen überblick über die etablierte, bereits beschlossene und geplante Hilfsmaßnahmen für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler.
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Soforthilfen der Bundesländer
Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler - Alle Bundesländer im Überblick!
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z.B.: Freistaat Bayern
Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Höhe der Soforthilfe in Bayern:
Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung
Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.
Anträge werden schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt zeitnah auf das Konto des Antragsstellers.
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In Krise Stundung möglich
Firmen können Sozialbeiträge später zahlen
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Sozialversicherungsträger.
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