Freitag, 20. März 2015

Mehrwertsteuer - Klagewelle gegen Kliniken


In ihrer Onlineausgabe hat die Ärztezeitung vom 09.03.2015 wurde unter Berufung auf die Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO mitgeteilt, dass die Krankenkassen bereits im Dezember 2014 die ersten Klagen auf Rückzahlung der Umsatzsteuer für in Rechnung gestellte Zytostatika erhoben haben.

Ein Teil der Krankenhäuser sieht sich nun in der misslichen Lage, die Umsatzsteuer schon an die Finanzämter abgeführt zu haben und daher nicht über die entsprechende Liquidität zur Rückerstattung an die Kassen zu verfügen.

Nach Angaben von BDO ist dies möglicher Weise aber nur die Spitze des Eisbergs.

Weitere Millionenklagen seien vorprogrammiert, wenn die Krankenkassen neben den Zytostatika auch die Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Krebsimmuntherapeutika und anderer Krebsmittel generell hinterfragten.

Auf Arzneimittel werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Seit Kurzem höchstrichterlich bestätigte Ausnahme: Zubereitungen von Klinikapotheken für ambulante Chemotherapien. Nun aber fordern die Kassen früher gezahltes Geld zurück.

HAMBURG. Erst zog sich die Sache jahrelang hin, dann ging sie sogar bis zum Europäischen Gerichtshof. Der befand vergangenes Jahr, dass die Zytostatika-Abgabe im Rahmen ambulanter Chemotherapien in Krankenhäusern umsatzsteuerfrei ist.

Unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Entscheidung Anfang Dezember 2014 begannen die Krankenkassen, in der Vergangenheit an die Kliniken gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern.

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