Dienstag, 17. März 2015

Fischer im Recht


Prof. Dr. Thomas Fischer
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Die Rechtskolumne von Thomas Fischer

Verfahrenseinstellungen
Geständnis für 5.000 Euro


Das Verfahren gegen Sebastian Edathy wurde eingestellt.
Ein Verbrechen schrumpfte zur Bagatelle. Was lernen wir daraus?
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Weitere Artikel von Thomas Fischer

Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. Weitere Artikel seiner Kolumne finden Sie hier  – und auf seiner Website.


Fischer
Strafgesetzbuch: StGB mit Nebengesetzen


Vorwort zur 62. Auflage

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Zum Autor
Dr. Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Würzburg.

Zielgruppe
Für Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte, Studierende, Referendare, Polizeidienststellen.

Zur Neuauflage
Die 62. Auflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen des Strafgesetzbuchs für den Zeitraum November 2013 bis November 2014. Bereits eingearbeitet sind, neben einer gesetzestechnischen Anpassung in § 261 StGB, die Neuregelungen zum 1. September 2014 durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz zur Erweiterung des in § 108e StGB normierten Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung.
Dokumentiert sind bereits zahlreiche Gesetzesinitiativen, so etwa das viel diskutierte Vorhaben einer Neuregelung der Tötungsdelikte und die Entwürfe zu Änderungen des Korruptionsrechts, zur Sterbehilfe, zum Prostitutionsrecht sowie zur Kinder- und Jugendpornographie.
Die Neuauflage berücksichtigt darüber hinaus rund 400 neue Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate, darunter zahlreiche Grundsatzentscheidungen, etwa zur Bestimmung des Vermögensschadens bei Untreue und zur Rechtsbeugung, sowie weitere wichtige Leitsatzentscheidungen in der Folge der Entscheidung des BVerfG zu den Absprachen im Strafprozess.
Quelle