Am letzten Freitag meldete das Bundeskartellamt die Anmeldung eines sog. mittelbaren Kontrollerwerbs durch die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen B6-72/13). Mit der am 4. September 2013 beim Bundeskartellamt eingegangenen Anmeldung will sich der Telekommunikationskonzern damit offenbar die Mehrheitsübernahme der Deutschen Sportwetten GmbH (DSW), Hannover, genehmigen lassen.
Bei der DSW handelt es sich um eine erst kürzlich mit Gesellschaftsvertrag vom 17. August 2012 gegründete, beim Amtsgericht Hannover eingetragene GmbH (HRB 208893). Die Gründung erfolgte damit unmittelbar nach der Anfang August 2012 erfolgten Ausschreibung der nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu vergebenden 20 Sportwettenkonzessionen. Momentan gehört die lediglich mit einem Stammkapital von EUR 25.000,- ausgestattete DSW nach Presseberichten zu 100% der Österreichischen Sportwetten G.m.b.H., Wien. Diese ist wiederum ein Tochterunternehmen der Casinos Austria AG, die bislang (vor einer Neuausschreibung) sämtliche Spielbanken in Österreich betrieben hat und über die Österreichischen Sportwetten G.m.b.H. unter der Marke „Tipp3“ Sportwetten anbietet.
Spannend ist, dass bislang branchenfremde Unternehmen in den Wettmarkt einsteigen und sich hierbei nicht mit der Rolle eines kleinen Minderheitsgesellschafters begnügen wollen. Die Deutsche Telekom hatte bei der Hauptversammlung am 24. Mai 2012 den Geschäftsweck des Unternehmens ausdrücklich auch auf "Unterhaltung (einschließlich Glücksspiel- oder Wettgeschäft)" ausgedehnt. Offenbar schätzt die Deutsche Telekom AG die Chancen gut ein, dass das lange überfällige Konzessionierungsverfahren, dessen Transparenz insbesondere wegen der Nichtveröffentlichung der Auswahlkriterien mehrfach heftig kritisiert worden ist, doch noch zu einer Konzessionsvergabe führen könnte (was dann allerdings in einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung münden dürfte, wovon das hessische Innenministerium auch offenbar ausgeht). Die DSW ist offenbar noch im Rennen um die bis zu 20 Konzessionen. Mit der Übernahme könnte die Deutsche Telekom sich noch nachträglich eine Konzession sichern, nachdem die Bewerbungsfrist bereits im letzten Jahr abgelaufen ist.
Nach Informationen der Agentur APA hatten die Österreicher mit mehreren deutschen Großkonzernen Gespräche geführt, mit denen sie im Falle, dass sie bei der Lizenzvergabe zum Zug kommen, zusammenarbeiten wollen. Endgültig geklärt ist die Sache aber noch nicht. So erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom am Freitag nach einem Pressebericht: "Es ist noch nicht sicher, ob daraus ein operatives Geschäft wird."
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Casinos Austria treten mit der Deutschen Telekom gegen bwin.party und bet-at-home.com in den Sportwettring
Tipp3 rittert in Deutschland um Sportwettlizenz.
Die Österreichische Sportwetten GmbH ("Tipp3") hat sich in Deutschland um eine von 20 Sportwettenlizenzen beworben und will dafür die Deutsche Telekom ins Boot holen. Der Mutterkonzern des österreichischen Mobilfunkers T-Mobile hat vor, die Mehrheit an der Deutsche Sportwetten GmbH (DWS) zu erwerben, geht aus einer Mitteilung des deutschen Kartellamts hervor. Die DSW gehört momentan zu 100 Prozent der Lotterien-Tochter Österreichische Sportwetten GmbH und ist noch nicht operativ tätig.
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Der Staat ist wie folgt an der Deutschen Telekom AG beteiligt:
17,00 % KfW Frankfurt am Main
15,00 % Bundesrepublik Deutschland
Quelle
Inkohärenz aufgrund einer expansiven Angebotspolitik
Rechtfertigt ein Mitgliedstaat sein konzessioniertes oder monopolisiertes Glücksspielangebot mit dem Ziel der Angebotsbegrenzung und Suchtbekämpfung, ist die Kohärenz dieser Zielrichtung zu bezweifeln, wenn er zugleich eine expansive Angebotspolitik betreibt. Die Ausweitung des Spielangebots sowie intensive Werbung laufen dem Ziel zuwider die Spiellust und das Spielangebot zu begrenzen, indem sie die Bürger zur Teilnahme an Glücksspielen anregen und ermuntern.
Vgl. etwa BVerfGE 98, 83 (98); 98,106 (119); 108, 169 (181). BVerfGE 98, 106 (119):
"Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet alle rechtsetzenden Organe des Bundes und der Länder, die Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, daß den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen". Das Gebot der Folgerichtigkeit wurde insbesondere im Bereich des Steuerrechts entwickelt. Daneben fordert das BVerfG in der Rechtsprechung zum Glücksspielrecht explizit eine konsistente Zielverwirklichung, vgl. BVerfGE 115, 276 (310 ff.); „konsequent am Ziel [ ... ] ausgerichtet“ (Rn. 120); BVerfG, NVwZ 2009, 295 ,,Erfordenis der Herstellung eines Mindestmaßes an Konsistenz" (S. 297). Insofern laufen das Verfassungs- und Unionsrecht weitgehend parallel. Vgl. dazu auch Ennuschat, ZfWG 2011, 153 (154); Hermes, in: Hermes/Horn/Pieroth, Der Glücksspielstaatvertrag, 2007, S. 39 (56 ff.).
Vgl. EuGH, Rs. C-243/01 (Gambelli), Slg. 2003, I-13031, Rn. 69; Rs. 316, 358, 359, 360, 409, 410/07 (Stoß). Slg. 2010, I-8069, Rn. 99. Beachte zum deutschen Verfassungsrecht: auch das BVerfG schließt ein staatliches Monopol nicht per se aus, rügte aber in seiner Entscheidung zum Sportwettenmonopol (BVerfGE 115, 276 (310 ff)), dass eine expansive Marktpolitik nicht konsequent dem Ziel der Suchtbekämpfung entspreche,
Mittelbayerische Zeitung: zur Schließung der letzten Klinik für Spielsucht in Bayern
Wenn jetzt in Bayern eine Klinik schließen muss, die Menschen mit genau dieser Krankheit behandeln kann, spricht das jedoch eine andere Sprache.
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