Sonntag, 15. September 2013

CREUTZMANN: Glücksspielstaatsvertrag bleibt unter Druck

Das Europaparlament fordert einen besseren Schutz für Benutzer von Online-Glücksspielen. Den Abgeordneten geht es besonders um Maßnahmen für effektiveren Datenschutz, Alterskontrollen und Suchtprävention. Außerdem soll illegalen Anbietern das Handwerk gelegt werden, verlangt das Plenum in seinem heutigen Beschluss.
Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich in ihren Glücksspielgesetzgebungen an europäisches Recht zu halten. Tun sie das nicht, ist die EU-Kommission aufgerufen, die Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Jürgen CREUTZMANN, Berichterstatter für die liberale Fraktion, begrüßt die Forderungen und fordert Nachbesserungen beim deutschen Glücksspielstaatsvertrag:
“In erster Linie ist es Sache der Mitgliedstaaten, ihre nationalen Glücksspielmärkte zu regulieren.
Das bedeutet aber nicht, dass sie machen können, was sie wollen. Der Europäische Gerichtshof hat aus dem EU-Vertrag klare Vorgaben abgeleitet, die von den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Länder dürfte einer eingehenden Prüfung durch den Gerichtshof nicht standhalten.”

Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss Glücksspielgesetzgebung die Grundsätze der Konsistenz, Transparenz und Gleichbehandlung erfüllen. Monopole müssen einer strengen staatlichen Kontrolle unterliegen, ein besonders hohes Maß an Verbraucherschutz sicherstellen und Glücksspielmöglichkeiten konsequent einschränken. Jene Mitgliedstaaten, die ihre Märkte für private Anbieter öffnen, müssen für ein transparentes und rechtssicheres Antragsverfahren auf der Grundlage objektiver und nicht-diskriminierender Kriterien sorgen.

In Deutschland ist die Anzahl der Lizenzen für Sportwetten auf 20 begrenzt, obwohl weit mehr Anbieter die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Poker- und Kasinospiele sind in Spielhallen erlaubt, im Internet aber verboten. Zudem genießen staatliche Kasinos zahlreiche Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren privaten Mitbewerbern. Beispielsweise sind allein staatliche Kasinos berechtigt, Geldautomaten aufzustellen, Alkohol und Speisen anzubieten und eine unbegrenzte Anzahl von Spielautomaten zu besitzen.
Mit seiner heutigen Entschließung nimmt das Europäische Parlament offiziell Stellung zu einem 2012 veröffentlichen Aktionsplan der EU-Kommission.

Die Kommission hatte darin bereits angekündigt, dass die Durchsetzung von EU-Recht für sie eine Priorität darstellt.