Meurer: Absage an Bevormundung
Eine deutliche Absage an staatliche Bevormundung und die Diskriminierung von mehreren tausend seriös arbeitenden Automatenunternehmen erteilte Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandelsverbands
(DAGV), auf der bundesweit zentralen Wahlkampfveranstaltung der Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT) in Mainz. Hauptrednerin in Mainz war Kanzlerin Angela Merkel.
Dass der Staat unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung Konkurrenz für Lotto und Spielbanken aus dem Feld schlagen will und gesunde Unternehmen vernichtet, sei nicht hinnehmbar.
Dass der Staat unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung Konkurrenz für Lotto und Spielbanken aus dem Feld schlagen will und gesunde Unternehmen vernichtet, sei nicht hinnehmbar.
Meurer machte deutlich, dass die Deutsche Automatenwirtschaft seit über 60 Jahren ihren Beitrag bei der Kanalisierung des Spieltriebes auf verantwortungsvolle Weise leistet und ihr das auch in Zukunft ermöglicht werden muss: "Die Menschen mögen das Angebot der Automatenwirtschaft. Über 99 Prozent spielen völlig ohne Probleme. Sie brauchen keine Bevormunder, die ihnen das vermiesen."
Weiter zum vollständigen Artikel ...
UAVD - Pressemitteilung
03.09.2013 UAVD e.V. / Seit Jahren versucht die Finanzverwaltung der BRD, scheinbar aus rein fiskalischen Gründen, ein Glückspielmonopol aufrechtzuerhalten. Dieser Versuch wird nach außen mit der Einschränkung
von Suchtgefahren begründet.
Gemäß Art. 20/25 GG ist der Gesetzgeber verpflichtet für eine unionskonforme Gesetzgebung zu sorgen, die den grundgesetzlichen Grundlagen entspricht! Alle Bemühungen der Länder, über das Verwaltungsrecht ein rechtswidriges Monopol beizubehalten, haben sich bislang als unzulässig erwiesen. Weder das angewandte Recht noch die Umsetzung war bislang rechtskonform (hierzu Urteile: 1 BvR 1054/01 v. 28.03.2006; EuGH C-46/08, v 8.09.2010 vgl. PM Nr: 78/10 des EuGH; BVerwG, Urteil v. 20.06.2013, 8 C 10.12).
weiterlesen
Gemäß Art. 20/25 GG ist der Gesetzgeber verpflichtet für eine unionskonforme Gesetzgebung zu sorgen, die den grundgesetzlichen Grundlagen entspricht! Alle Bemühungen der Länder, über das Verwaltungsrecht ein rechtswidriges Monopol beizubehalten, haben sich bislang als unzulässig erwiesen. Weder das angewandte Recht noch die Umsetzung war bislang rechtskonform (hierzu Urteile: 1 BvR 1054/01 v. 28.03.2006; EuGH C-46/08, v 8.09.2010 vgl. PM Nr: 78/10 des EuGH; BVerwG, Urteil v. 20.06.2013, 8 C 10.12).
weiterlesen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat seine Tendenz zur Gewährung von Eilrechtsschutz mit einer weiteren Entscheidung bestätigt (Beschluss vom 04.09.2013, Az. 1 B 36/13) Quelle