Mittwoch, 25. September 2013

Hans Jörn Arp: Wettbewerb statt Staatsmonopol auf dem Glücksspielmarkt


Veröffentlicht am 25. September 2013

Der Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp kritisierte heute (25. September 2013) die Bestrebungen der Koalition für ein staatliches Glückspielmonopol scharf:

„Es gibt keine schlüssige Begründung dafür, die staatlichen Spielbanken den Spielhallen gesetzlich vorzuziehen. Niemand versteht, warum in Spielbanken gegessen, geraucht und Alkohol ausgeschenkt werden darf und in Spielhallen nicht. Deshalb muss die Landesregierung das Spielbankengesetz an das schärfere Spielhallengesetz anpassen und Kohärenz zwischen den Rechtsgrundlagen herstellen.“

Insgesamt müsse dafür Sorge tragen werden, dass das gesetzgeberische Durcheinander in Schleswig-Holstein ein Ende habe. Das habe die CDU in ihrer Regierungsverantwortung erreicht. Dagegen sei die Koalition aus SPD, Grünen und SSW noch meilenweit von kohärenten Regelungen weg und habe bereits 1.200 Arbeitsplätze vernichtet.

Denn durch den Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag befinde sich die Koalition weiter auf brüchigem Eis. Sie habe versucht, ein Monopol bei den Sportwetten und beim Lotto zu schaffen und sei jeweils gescheitert. Jetzt versuche sie dasselbe bei den Spielbanken und wird wieder scheitern. Die Koalition mache sich mit ihrem gesetzgeberischen Durcheinander unglaubwürdig.

„Herr Stegner mit seiner links-ideologischen Brille und seine Koalition erkennen die Hauptprobleme auf dem Glücksspielmarkt nicht, weil sie die Existenz des Internets konsequent leugnen. Sie werden weder in Deutschland noch sonst wo das Glücksspiel verbieten können. Sie verweigern sich der Realität“, sagte Arp abschließend.

Quelle: CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

EU-Kommission: Mehr als 100 Beschwerden
Kaum Glücksgefühle mit den Glücksspielgesetzen
Es gibt wichtigere Gesetze als das Glücksspielgesetz, aber es gehört in der EU zu jenen Gesetzen, mit denen es besonders viele Probleme gibt. So liegen bei der zuständigen EU-Binnenmarktkommission derzeit 100 Beschwerden aus 20 EU-Staaten vor.

Wertlose Ablenkung als Alibi für eigenes Versagen !
von unbekannt am 10.02.2012 12:56
Jeder der sich informiert, findet schnell heraus, dass keineswegs das gewerbliche Spiel oder die verteufelten Spielhallen für die Einnahmenrückgänge der Spielbanken verantwortlich sind.
Sondern das Abwandern der Casinospieler ins unlimitierte Glücksspiel im unkontrollierbaren Internet wegen mangelnder Attraktivität der lokalen Casinoangebote.
Nicht einmal ein totales Verbot von Spielautomaten hilft bei mangelnder Sachkompetenz.
In der Schweiz z. B. wurden alle Spielautomaten ausserhalb der Casinos verboten.
Folge: Ein kurzfristiger Anstieg von Casinobesuchern (Spitze 15% mehr) für ein paar Monate und dann wars wieder wie vorher. Die Spieler sind einfach ins attraktivere (obwohl verbotene) Internet abgewandert und der Anteil der pathologischen Glücksspieler ist seither (2005) nicht gesunken!
Selbst nichts zusammenbringen, aber die scheinbare Konkurrenz schädigen und als Feigenblatt missbrauchen - nette Heuchelei!

Während der Betrieb von Geldspielgeräten in Spielhallen dezidiert geregelt ist, unterliegen Automaten in einer Spielbank keinerlei Reglementierungen.

Ein weiterer Grund ist aber, dass die Reichen schlicht die Lust daran verloren haben, sich im Casino zu vergnügen. Früher war es für sie Gang und Gebe, sich im Casino mit ihresgleichen zu treffen und Abende zu verbringen. Heute trifft dies nur noch bei ganz wenigen Spielbanken, beispielsweise in Las Vegas oder Wiesbaden, zu.
Diejenigen Casinos, die heute noch übrig bleiben, haben als Haupteinnahmequelle mittlerweile doch nur noch die Spielautomaten; die Roullette- und Kartentische sind lediglich ein Nostalgiefaktor.

Abgezockt: Wie der Freistaat ins Kasino locken will
Die staatlichen Spielbanken schreiben rote Zahlen. Rien ne va plus? Von wegen.
Es gibt Pläne, die Kasinos attraktiver zu machen, um die Einnahmen zu erhöhen.
Dabei soll der Staat doch vor Spielsucht schützen.
Wie geht das zusammen? 
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