Neugersdorf (ots) - bwin, Deutschlands führender Anbieter von Online-Sportwetten, hat heute eine Lizenz des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums zur Veranstaltung und Vertrieb von Sportwetten erhalten. Die Lizenz wurde an eine Konzerngesellschaft der internationalen, an der London Stock Exchange notierten bwin.party digital entertainment plc erteilt. Das Unternehmen kündigte an, die auf Grundlage dieser Lizenz generierten Erträge zu versteuern. Die Abgabe beträgt 20 Prozent des Bruttorohertrages, d.h. der Wetteinnahmen abzüglich der Ausschüttungen an die Spieler. 2011 erzielte bwin im deutschen Markt einen Bruttorohertrag von rund 96 Mio. Euro mit seinem Sportwettenangebot. weiterlesen
Vier weitere Lizenzen für private Sportwettenanbieter
Kiel (dpa/lno) - Vier weitere Glücksspielunternehmen dürfen in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten. Die Lizenzen dafür vergab das Innenministerium auf der Grundlage des umstrittenen neuen Glücksspielgesetzes jetzt an die Firmen bwin (Sitz Gibraltar), Bet365 (Großbritannien), bet-at-home und Tipico (beide Malta). Wie das Ministerium am Mittwoch weiter bekanntgab, sind die Lizenzen bis zum 20. Mai 2018 befristet. Damit wurden bisher insgesamt sieben Lizenzen für Sportwetten erteilt. weiterlesen
„Eine Lizenz erhält nur, wer glaubhaft den Nachweis seiner Seriosität und nachhaltigen Leistungsfähigkeit führen kann“, sagte Schlie. Sein Ministerium hat unterdessen die Mitglieder eines nach dem Glücksspielgesetz vorgesehenen Fachbeirats berufen. In dem Gremium sitzen Vertreter von Wissenschaft, Sport, Verbraucher- und Kinderschutz, Glücksspielunternehmen und Landeskriminalamt. „Schon das erste Zusammentreffen hat eindrucksvoll die hohe Sachkunde und engagierte Mitarbeit der Mitglieder des Fachbeirats deutlich gemacht“, sagte der Innenminister. weiterlesen
Schleswig-Holstein hat den ersten drei privaten Anbietern Lizenzen für Online-Sportwetten erteilt. weiterlesen
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki:
Auch Dr. Stegner muss sich an geltendes Recht halten!
Glückspielstaatsvertrag
Nr. / 23. Mai 2012
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, haben die heutige (22. Mai 2012) Vergabe von vier weiteren Lizenzen an private Sportwettenanbieter begrüßt und die Kritik von SPD-Landes- und Fraktionschef Dr. Ralf Stegner zurückgewiesen:
,,Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass Gesetze solange gelten und umgesetzt werden, bis eine neue Rechtslage besteht. Das ist das Prinzip eines Rechtsstaates", so Arp und Kubicki in Kiel. ,,Das muss auch ein Herr Dr. Stegner akzeptieren."
Dessen heutige Argumentation sei ebenso abenteuerlich wie scheinheilig:
,,Dass ausgerechnet Dr. Ralf Stegner von unseriös spricht, ist schon komisch. Mit seinem Kommentar macht er vielmehr deutlich, dass geltendes Recht und Gesetze ihm völlig egal sind. Für ihn gilt nur seine Ideologie. DAS ist unseriös", so Kubicki. ,,Im Übrigen ist gar nicht klar, ob die Ein-Stimmen-Mehrheit der Dänen-Ampel überhaupt ausreichen würde, um das bestehende Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein zu novellieren."
Hans-Jörn Arp ergänzte: ,,Ich habe außerdem kein kritisches Wort von Herrn Stegner dazu vernommen, dass sein Parteifreund Olaf Scholz im letzten Jahr gegen geltendes Recht gehandelt hat und die Fahnen eines heute lizenzierten Wettanbieters und wichtigen Sponsors über dem Hamburger Rothenbaum wehen ließ. Gleiches gilt für die Bandenwerbung eines weiteren heutigen Lizenznehmers im Fußballstadion des HSV. DAS ist absolut scheinheilig." Quelle
Schleswig-Holstein hält Kurs: Kieler Glücksspielgesetz ist europarechtskonform weiterlesen