Möbel Mahler klagt beim Verwaltungsgericht in Stuttgart die Rechtmäßigkeit einer Marketingaktion ein
Eine pfiffige Werbeaktion hatte Möbel Mahler vor Zeiten im Sinn: Wenn es an einem bestimmten Tag eine gewisse Menge regnet, hätten Kunden ihren Kaufpreis zurückerhalten. Dies sei Glücksspiel, befand das Regierungspräsidium (RP) und verbot die Marketingaktion. Möbel Mahler will dies so nicht stehen lassen und klagt nun beim Verwaltungsgericht Stuttgart.
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Mahler habe die „Regen-Marketingaktion“ in drei Einrichtungshäusern in  drei verschiedenen Bundesländern starten wollen. „Wir haben im Vorfeld  bei den Behörden überall angefragt und wir haben in drei Bundesländern  drei völlig unterschiedliche Antworten auf unser Vorhaben erhalten. Die  Antworten reichten von ‘kein Problem“ bis eben zu ‘auf gar keinen Fall’  hier in Baden-Württemberg“, sagt Kegel. weiterlesen 
VG Stuttgart: „Kein unerlaubtes Glücksspiel“
Möbel Mahler bekommt Recht  weiterlesen
 
