Wieder kein grünes Licht aus Brüssel für den Vertrag der 15!
"Uns war immer klar, dass die Europäische Kommission auch den nachgebesserten Entwurf der 15 anderen Bundesländer nicht akzeptieren wird. Die in der begründeten Stellungnahme der EU-Kommission im Sommer geäußerten Bedenken wurden nicht entkräftet. Es liegt keine abschließende positive Stellungnahme der EU-Kommission zum Vertrag der 15 vor."
Mit diesen Worten kommentierten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, die heute (20. März 2012) bekannt gewordene Stellungnahme der EU-Kommission zum noch einmal überarbeiteten Entwurf der 15 anderen Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Diese enthält einmal mehr zahlreiche Nachfragen, in denen die Kommission an geltendes EU-Recht erinnert und konkrete Erläuterungen, Belege und Daten einfordert. So weist die Kommission auf fehlende schlüssige Begründungen für die Begrenzung der Sportwettenlizenzen auf 20 sowie das Verbot von Online-Casinos und Online-Poker hin. An mehreren Stellen werde die Erfordernis diskriminierungsfreier und transparenter Maßnahmen eingefordert. Dies werde ausdrücklich auch mit Blick auf die Bevorzugung staatlicher Glücksspielanbieter getan.
Wolfgang Kubicki: "Wenn Herr Stegner auf dieser Grundlage behauptet, die EU-Kommission habe den Vertrag akzeptiert, dann beweist das nur seine völlige Unkenntnis des EU-Rechts und der EU-Verfahren." Den angekündigten Dringlichkeitsantrag der Nord-SPD für die Landtagssitzung der kommenden Tage würden CDU und FDP vor diesem Hintergrund zum Anlass nehmen, dem SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden erneut Gelegenheit zur Fortbildung zu geben.
Arp und Kubicki erinnerten daran, dass in den vergangenen Jahren die Nord-SPD im Verbund mit den anderen Bundesländern bei jeder erneuten Runde vor den Europäischen Institutionen und den Gerichten behauptet hätten, nun seien aber wirklich alle Zweifel beseitigt:
"Mit ebenso großer Beständigkeit stellte sich dies am Ende wie auch heute als falsch heraus. Für unser Gesetz liegt die abschließende Notifizierung dagegen seit langem vor. Nur zum Vergleich: Wir haben eine A-4 Seite als Schreiben gekriegt, dies sind acht Seiten mit Fragen und kritischen Anmerkungen. Auf der Grundlage kann kein Parlament in Deutschland ernsthaft dem Vertrag der 15 zustimmen", so Arp.
Die anderen 15 Bundesländer seien nun einmal mehr aufgefordert, einen EU-rechtskonformen Vertragsentwurf vorzulegen. Dabei sei Eile geboten, da der bisherige rechtswidrige Vertrag seit Ende 2011 nicht mehr gelte: "Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz bereits seit deutlich mehr als einem halben Jahr notifiziert ist und nicht beanstandet wurde. Unsere Tür ist weiter offen", erklärten Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag