Hessischer VGH setzt Frankfurter Spielhallenregelung außer Kraft
Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen in Frankfurt Spielhallen wieder rund um die Uhr geöffnet sein.
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Die Öffnungszeiten-Regelung für Spielstätten in Frankfurt ist außer Kraft gesetzt. Die von der Stadt Frankfurt beschlossene Regelung, dass Spielstätten acht Stunden am Tag schließen müssen, sei nicht mit dem "Grundrecht auf Berufsfreiheit der Spielhallenbesitzer" vereinbar, das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). weiterlesen
Damit hat das Gericht einer Klage von Frankfurter Spielhallenbetreibern stattgegeben, die argumentiert hatten, die Einschränkung der Öffnungszeiten gefährde ihre Existenz. Zuvor hatten Spielhallen fast rund um die Uhr öffnen dürfen - was nun auch weiterhin gilt. weiterlesen
Deutsche Automatenwirtschaft und Berliner Automatenunternehmer gehen vor das Landesverfassungsgericht
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Chef der Saarland-Spielbanken für gesetzliche Regelungen
Die Saarland-Spielbanken betreiben allein in Saarbrücken an drei Standorten 537 Spielautomaten. Nicht zuletzt, um die Steuereinnahmen zu erhöhen. Aber Michael Burkert von den Saarland Spielbanken macht auch aus den Risiken des Glücksspiels kein Hehl.„Es geht darum, die Steuereinnahmen des Landes zu erhöhen und den bei uns starken französischen Markt zu bedienen.“
Wobei Spiel-Klassiker wie Roulette längst nicht mehr die großen Einnahmen brächten. „Da verdienen wir kein Geld mehr. 70 bis 80 Prozent kommen aus den Automaten.“ Das seien Einnahmen, von denen auch die Allgemeinheit – von der Kultur- bis zur Spitzensportförderung – profitiere.
Der Bund hat nach Burkerts Ansicht einen großen Fehler gemacht, als er 2006 mit der neuen Verordnung für Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten einen ungebrochenen Boom auslöste. „Seitdem hat sich die Zahl der Automaten in Spielhallen verdoppelt. Der Staat muss auf die Bremse treten.“ 260.000 Geräte gebe es deutschlandweit in Spielhallen und Gaststätten. Zwischen 2010 und 2011 sei die Zahl der Hallenstandorte im Saarland um 59,6 Prozent auf 166, die der Spielgeräte um 56,5 Prozent auf 2786 gestiegen, zitierte Burkert die Landesfachstelle für Glücksspielsucht. Quelle
"Neue" Spielbank in Mannheim gegen Spielsucht ? - UNGLAUBLICHE HEUCHELEI!
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„Staat gibt sich Lizenzen quasi selbst“
Auszug aus dem EuGH-Urteil Engelmann (Rs. C 64/08) weiterlesen
Im Ortskern von Ludweiler (rund 6500 Einwohner) sind künftig Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Nachtlokale, Diskotheken, Swinger-Clubs, Sex- Shops, Bordelle, Stundenhotels und Wohnungsprostitution verboten. Dies hat der Völklinger Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan „Völklinger Straße“ ist damit Satzung geworden. Er umfasst die Hauptstraße in Ludweiler bis zu ihrem Übergang in die Lauterbacher Straße samt der Einmündung Hugenottenweg und auch die angrenzenden Bereiche von Werbelner Straße und Ludweiler Straße. Damit sind die Gebäude an der Geschäftsmeile, in deren Mitte auch die Hugenottenkirche liegt, vor einer Umwandlung in Vergnügungsbetriebe geschützt. „Wir werden alle Mittel nutzen, um die Wohnqualität zu erhalten“, kündigte CDU-Fraktionschef Stefan Rabel an. weiterlesen
Mit der Costa u.a. Entscheidung des EuGH (Rs. C-72/10 und C 77/10) wird u.a. eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.
Im vorliegenden Verfahren prüfte der Gerichtshof der Europäischen Union als Erstes die nationale Bestimmung, nach der die neuen Konzessionäre mit ihren Einrichtungen einen Mindestabstand zu den bereits vorhandenen Konzessionären einzuhalten haben. Diese Maßnahme bewirkt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, dass die von den bereits etablierten Betreibern erworbenen Geschäftspositionen zum Nachteil der neuen Konzessionäre geschützt sind, die sich an Orten niederlassen müssen, die geschäftlich weniger interessant sind als die der etablierten Betreiber.
Vernunftentscheidung zu Sperrzeiten in Frankfurt
Die Deutsche Automatenwirtschaft begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel in Sachen Sperrzeiten.So hatte die Stadt Frankfurt eine Sperrzeitenregelung verfügt, die den Spielstätten vorschreibt, acht Stunden am Tag schließen müssen. Diese Regelung ist nach Ansicht des Gerichtes aber nicht mit der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit vereinbar. Die Verlängerung der Sperrzeit wäre nach Auffassung des Gerichts nur gerechtfertigt, wenn ein "erhöhtes Gefahrenpotential" durch Spielhallen vorliegt. Dies sei in Frankfurt nicht gegeben.
Weiterhin kommt das Gericht zu dem Schluss, dass es keine so bedeutende Sucht-gefahr in Frankfurt gibt, welche eine derartige Ausweitung der Sperrzeiten rechtfertigen würde, so heißt es wörtlich: "Auch angesichts der Zahl der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen bzw. ihrer Zunahme lässt sich in der Stadt Frankfurt am Main keine auffällige Zahl an Personen feststellen, die von der Glücksspielsucht betroffen sind. Weder sind die absoluten Zahlen besonders hoch noch lässt sich eine erhebliche Zunahme im Verhältnis zu den zusätzlich verfügbaren Geldspielgeräten feststellen, was insbesondere aufgrund des Gerätezuwachses von dem Jahr 2009 zum Jahre 2010 um 210 Spielgeräte hätte erwartet werden können."
"Wir sind froh, dass das Verwaltungsgericht Kassel sein Urteil auf der Basis von Fakten und nicht auf der Basis von Vorurteilen gefällt hat", kommentiert der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann, das Urteil. "Damit hat das Gericht letztendlich auch den Spielerschutz gestärkt, denn bei einer Verlängerung der Sperrzeiten wäre es zu einer weiteren Abwanderung der Spielgäste ins grenzenlose Angebot im unkontrollierten Internet gekommen, in dem identische Spiele wie in den Spielstätten ohne jegliche Verlustgrenzen angeboten werden. Diese allein rund 2.000 Spielangebote im Internet – über 600 allein in deutscher Sprache – können an den über 30 Millionen stationären Internetanschlüssen und darüber hinaus an mobilen Internetzugängen in Deutschland 24 Stunden lang abgerufen werden – ohne Alkoholverbote, ohne Rauchverbote und vor allen Dingen ohne jegliche soziale Kontrolle und das kann wohl nicht im Sinne eines deutschen Gerichtes sein, obwohl das Gericht im Moment grundsätzlich zu spürbaren Sperrzeiten okay sagt. Ob dies allerdings so bleibt, wenn die Wucht und die Maßlosigkeit des Angebotes aus dem Internet voll zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten", so Paul Gauselmann abschließend.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
zuletzt aktualisiert: 22.03.2012 - 15:30