Donnerstag, 27. Oktober 2011

Spielsucht: Verbote schützen nicht

EMNID Studie: Glücksspiel in Deutschland
Verbote schützen nicht

Die Studie von TNS Emnid räumt mit dem Vorurteil auf, dass krankhafte Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert seien. So gibt es weder den krankhaften Wett-Freak noch den zwanghaften Automaten-Zocker. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass es in der erwachsenen deutschen Bevölkerung einen verschwindend geringen Prozentsatz (0,23 %) krankhafter Spieler gibt, die gleichzeitig auf alles "zocken", was ihr krankhaftes Spielbedürfnis befriedigt. Hier legt die Untersuchung ein radikales Umdenken nahe. Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht, gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel, dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt. "Dies stellt", so K.P. Schöppner, Geschäftsführer von TNS Emnid", die Spielerschutz-Politik vor neue Herausforderungen." Henning Haase, Professor für Psychologie an der Universität Frankfurt/M., der die Untersuchung wissenschaftliche begleitet hat, konkretisiert: "Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des krankhaften Spielens in den Griff zu bekommen, der irrt". Vielmehr lassen die Ergebnisse der Studie erwarten, dass die Zurückdrängung oder gar das Verbot eines Spielangebotes, den krankhaften Spieler nicht dazu bringt, mit dem Spielen aufzuhören, sondern ihn nur dazu treibt, die Spielformen zu wechseln.

"Die tatsächliche Bedeutung des Spielens mit und um Geld, wie wir sie statistisch zuverlässig gemessen haben, ist weit geringer, als ihr in der aktuellen politischen Diskussion beigemessen wird. Auch das pathologische Spielverhalten, die Spielsucht, ist im Vergleich zu anderen Suchtformen relativ unbedeutend," kommentiert Professor Haase die Ergebnisse des TNS Emnid-Untersuchung. Eine Spielerschutz-Politik, die ich ausschließlich mit der Frage beschäftige, welche Glücksspielangebote zugelassen und wie sie reguliert werden sollen, gehe am Kernpunkt vorbei. "Wer Spieler wirksam schützen will, der muss ihre Kompetenz im Umgang mit risikoreichen Spielen fördern. Denn bei der Allgegenwärtigkeit von Glücksspielangeboten im Internet, sind Verbote weitgehend nutzlos", resümiert Haase. "Im schlimmsten Fall können sie sogar das Gegenteil bewirken. Wer ein Wettbüro oder eine Spielhalle verbietet, treibt den Spieler aus dem gesetzlich geregelten und sozial kontrollierten ´Spielraum` in die Anonymität des unkontrollierbaren Internets." weiterlesen


Bonner Ökonomie-Professor: Automaten-Spiel kaum suchtgefährdend
Neue Untersuchung mit überraschendem Ergebnis

Bisherige Gefährdungsvermutungen, die mehr auf vorurteilshaften Plausibilitätserwägungen als auf wissenschaftlich fundierten Daten basierten, seien damit nicht mehr haltbar. Dies müsse zwangsläufig zu einer Korrektur in der gesellschafts- und ordnungspolitischen Diskussion führen.

Wenn es jedoch um eine politische Bewertung gehe, die sich hinsichtlich der Belastungspotenziale der verschiedenen Spielformen wissenschaftlich rückversichert, seien weniger Lotto und das gewerbliche Automatenspiel, als vielmehr die Angebote der staatlichen Spielbanken und die Online-Spiele in den Fokus zu stellen. weiterlesen


Kika-Herstellungsleiter verzockt GEZ-Gebühren im staatlichen Spielcasino Erfurt
Nichts gesehen, gehört oder getan - Der Kika-Betrugsprozess zeigt, wie Verantwortliche trotz deutlicher Warnhinweise nicht reagierten und sich bis heute nicht zuständig fühlen. weiterlesen

In den letzten Jahren haben die Spielbanken mit der Schaffung von Dependancen, im Bereich der Innenstädte Automatensäle eröffnet und zielen damit auf neue Kunden mit dem „kleinen Geldbeutel.“ Dies obwohl gerade von Automatenspielen die höchste Suchtgefahr ausgeht und Glücksspiel an staatlichen Slot-Machines in keiner Weise limitiert ist. weiterlesen

Fazit: Auch staatliches Glücksspiel schützt nicht vor Spielsucht!

Was ist Sucht?
Grünen-MdL Ulrike Gote: "Bisher agiert der Staat hier gleichzeitig als Dealer und Kontrolleur. So etwas kann nicht gut gehen." weiterlesen

Zur Glücksspielsucht
Für eine angemessene Einschätzung des gesellschaftlichen Schadens der Glücksspielsucht ist allerdings der Vergleich mit den Dimensionen anderer Süchte wie der Alkoholsucht oder der Nikotinsucht notwendig, und hier stellt man eine eher unterdurchschnittliche Gefahr fest. So geht man nach allgemein zugänglichen Quellen in Deutschland derzeit von rund 1,6 Mio. Personen aus, die als akut alkoholabhängig bezeichnet werden müssen, sowie von etwa 42.000 Todesopfern, die der Alkoholismus jährlich fordert. Die Nikotinsucht betrifft 3,8 Mio. Tabak-abhängige (bei ca. 16,5 Mio. Rauchern insgesamt) und verursacht etwa 140.000 Tote pro Jahr. Hinzu kommen noch 1,8 Mio Medikamentenabhängige und 0,38 Mio. Canabisabhängige, sowie vieler weiterer Erscheinungsformen, wobei das Ausmaß und die Mortalität die Sucht-problematik im Glücksspielbereich um ein Vielfaches übersteigt.

Hierbei muss der Gesetzgeber dem Verbraucher auch ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen, wie er seine Freizeit gestaltet und was mit seinem Geld macht. Wichtig ist, das dies sozialverträglich geschieht. Mindestens genau so wichtig ist aber auch die Klärung der Frage was aus nicht ausgegebenem, also gespartem Geld wird.

Darf die Bank- und Versicherungsberatung zum Glücksspiel werden?

Kapitallebensversicherungen als Armutsfalle
Laut einer Studie verloren die Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt bis zu 160 Milliarden Euro. weiterlesen auf FOCUS Online

Die BMELV-Studie zeigt auf, dass jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro Vermögensschaden durch falsche Finanzberatung entsteht. (Rn 30)

In Anbetracht dieser direkten Vermögensschäden, erscheint die Notwendigkeit präventiven strafrechlichen Schutzes vor Selbstschädigung durch Spielsucht, die mit der Erteilung einer Konzession sogleich entfallen soll, die in der Praxis diesen Gefahren kaum entgegen wirkt, ziemlich heuchlerisch. (vgl. Fischer, § 284, Rn 2a)

Wenn jemand spielt, dann weiß er dass er verlieren kann. Wenn jemand sein Geld für später zurücklegen möchte, dann will er gerade seine Zukunft absichern - dass ist der bedeutende Unterschied.

Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass die Suchtbekämpfung als Begründung für das Staatsmonopol erhebliche Kohärenzprobleme aufweist, insbesondere da die Kontrolle der Finanzwirtschaft noch immer sehr stiefmütterlich behandelt wird, wodurch einer Vermögensgefährdung durch Falschberatung weiterhin Tür und Tor geöffnet bleibt. (vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband)

Nordrhein-Westfalen sprach sich für die Zulassung des so genannten Eurojackpots aus, künftig wäre dann ein Hauptgewinn von bis zu 90 Millionen Euro möglich. Dem Artikel kann auch entnommen werden, dass die Behörde so dem staatlichen Glücksspiel einen neuen Schub verleihen will. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. weiterlesen

Die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (Lotto Hessen) erteilte die Zulassung über den E-Postbrief in Hessen online das Lottospiel anzubieten. (seit 14.7.2010: www.lotto-hessen.de) Der Fachbeirat Glücksspielsucht sieht darin zu Recht nicht nur einen Verstoß gegen das Internetveranstaltungsverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV, sondern bestätigt auch, dass das Suchtpotenzial durch dieses Angebot erheblich steigt. (K&R 11/2010 S. 713) vgl. VG Wiesbaden

Diese Praxis, die Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € und die Zulassung des E-Postbriefs, zeigt, dass die Aufsichtsbehörden der Länder entgegen der Forderung des BVerfG das Glücksspiel nicht zur Suchtprävention eindämmen, sondern im Sinne der fiskalischen Interessen der Länder sogar Ausweitungen des Glücksspiels wie vor dem 28.3.2006 dulden.

In dem die landeseigenen "unabhängigen" Aufsichtsbehörden ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen und auch nicht in der Lage sind für die Einhaltung der Konsistenz durch die von den Bundesländern beherrschten Lottogesellschaften zu sorgen sind sie kein taugliches Mittel die Verwirklichung des geltend gemachten Zieles der Spielsuchtbekämpfung zu gewährleisten, wie die vielen von den Aufsichtsbehörden nicht verfolgten Rechtsverstöße, auch beweisen. vgl. EuGH v.08.09.2010; BVerwG v. 24.11.10; LG Mü. I; BGH v. 16. 12.10


680 Mio. Euro: Tourismus und Staat Casino-Gewinner
Wien, Innsbruck – Mit zwölf Casinos im Inland (davon mit Innsbruck, Seefeld und Kitzbühel gleich drei in Tirol) und 63 im Ausland ist die Casinos AG ein auch international sehr aktiver Glücksspielkonzern. Das Industriewissenschaftliche Institut (IWI) hat in einer Studie die Effekte der Casinos in Österreich unter die Lupe genommen. Demnach lösen die Casinos volkswirtschaftliche Gesamteffekte von insgesamt 679,4 Mio. Euro aus. weiterlesen

Das Geschäft mit dem Glück - Der Staat ist größter Gewinner der Spielsucht: Er kassiert mehr als eine Milliarde Euro. Die Kommunen können die Höhe der Vergnügungssteuer selbst festlegen. Warum geht die Politik nicht konsequent gegen Spielautomaten vor? Weil der Staat damit viel Geld verdient. Im Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Vorgaben sogar noch einmal ausdrücklich gelockert, um das Spiel weiter anzuheizen. weiterlesen

Rückblick: DER SPIEGEL 48/1986
Das zeigt die ganze Heuchelei des Staates
SPIEGEL-Report über die politische Förderung und wirtschaftliche Ausbeutung der Spielsucht


weitere Veröffentlichungen und Urteile zur Spielsucht:

Geringe Gewinne, weniger Steuern, kein Schutz vor Spielsucht:
Vom Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages weiterlesen

"Dazu gehört schon eine gewaltige Portion an Realitätsverlust. Die Trennung zwischen guter Sucht nach staatlichen und schlechter Sucht nach privaten Angeboten ist nicht nur Quatsch. Sie ist zudem rechtswidrig und der Grund für die derzeitige chaotische Rechtslage in Deutschland", stellte Arp klar. weiterlesen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 ist das Glücksspiel-Monopol nur dann zulässig und gesetzeskonform, wenn der Staat die Spielsucht seiner Bürger glaubhaft bekämpft, diese Sucht so weit wie möglich eindämmt und ihr Einhalt gebietet. Mit der Herausstellung von Jackpots bis 90 Millionen € werde sicherlich nicht die Spielsuchtbekämpfung verfolgt. Dem Artikel kann auch entnommen werden, dass die Behörde so dem staatlichen Glücksspiel einen neuen Schub verleihen will. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. weiterlesen

GlüÄndStV und der Eurojackpot
Die staatlichen Lottogesellschaften hoffen auf kräftige Extra-Einnahmen. Der Staat darf nicht einerseits das Lotteriemonopol mit dem Schutz vor Spielsucht begründen, dann aber selbst mit hohen Jackpots ausdrücklich zur Teilnahme an Lotterien anreizen ! weiterlesen

EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol weiterlesen
Wirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs weiterlesen
"Da nämlich das Ziel, die Verbraucher vor der Spielsucht zu schützen, grundsätzlich schwer mit einer Politik der Expansion von Glücksspielen, die insbesondere durch die Schaffung neuer Spiele und die Werbung für sie gekennzeichnet ist, vereinbar ist, kann eine solche Politik nur dann als kohärent angesehen werden, wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken." (EuGH-Urteil C-258/08, Rz. 30) weiterlesen

BGH beschränkt Lotto-Werbung zu Jackpot-Höhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbebeschränkungen für Jackpot-Gewinne staatlicher Lotterien konkretisiert. weiterlesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Entscheidung des EuGHs, dass das Glücksspiel Monopol in Deutschland in der heutigen Form nicht rechtmäßig ist. weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig weiterlesen
"Die unionsrechtlich zulässige Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen und den Spieltrieb von Verbrauchern in kontrollierte legale Bereiche zu lenken, kann nur dann in kohärenter und systematischer Weise verfolgt werden, wenn der Monopolträger darauf verzichtet, die Wettleidenschaft zu fördern". (BVerwG: Urteil v. 24.11.2010 Az: 8 C 15.09; Rn. 77) weiterlesen

Mit dem Gerichtsurteil lasse sich das staatliche Monopol nicht mehr mit Suchtprävention begründen, sagte der CDU-Abgeordnete Hans- Jörn Arp. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol.“ Im Klartext: Das Glücksspiel kann ruhig wachsen - solange NRW sein Monopol auf Lotterien und Sportwetten wenigstens zum Teil behalten darf. Denn dieses Monopol ist eine Art Dukatenesel der Bundesländer. Und diese Geldquelle wird Rot-Grün mit Zähnen und Klauen verteidigen. Gegen die private Konkurrenz, die das Monopol kippen will. Und gegen Verbände, denen es wirklich um die Menschen geht.

VG Gelsenkirchen: Sportwettmonopol unverhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht stellte zutreffend fest, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften selbst gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und die Vorgaben im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag - Lotto unter Druck
Mit den Eckpunkten eines neuen Glücksspielstaatsvertrags versuchen die Bundesländer den Spagat. Damit bliebe alles wie bisher: Geld verdienen und die Spielsuchtbekämpfung als Feigenblatt davorhalten.
Wenn es der Staat mit der Spielsuchteindämmung ernst meinen würde, dann müsste er jegliches Glücksspiel, auch Lotto und Toto verbieten und nicht am Glücksspiel verdienen wollen. weiterlesen

Bayerischer Ministerpräsident Seehofer verweist auf fiskalische Bedeutung des staatlichen Sportwetten- und Glückspielmonopols weiterlesen

Die FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen will das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder kippen. Der seit 2008 gültige Staatsvertrag habe "vollkommen versagt", sagte Fraktionschef Christian Dürr. Der Staatsvertrag habe sich nicht als brauchbares Mittel gegen die Spielsucht erwiesen und das Land Niedersachsen rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet.....
Denn die Rechtfertigung des Vertrages über den Spielerschutz, und der damit verbundenen Monopolstellung der staatlichen Spielbanken und Lotterien, sei nicht gegeben. weiterlesen

"Darin empfehlen wir ganz konkret, wie sich das Land Baden-Württemberg in den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern zum Glücksspiel-Staatsvertrag, der Ende des Jahres ausläuft, positionieren soll", so der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding. Ziel müsse es sein, den Staatsvertrag rechtzeitig zu verlängern, den Gestaltungsspielraum zugunsten des staatlichen Glücksspielmonopols voll auszuschöpfen und die mit dem Monopol verfolgten Gemeinwohlziele schlüssig umzusetzen. weiterlesen

Das VG Halle hat sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland sowie rund 100 Fachkliniken für Suchtfragen zur Bedeutung der Glücksspielsucht im Rahmen von Betreuungsverfahren der letzten fünf Jahre befragt. Das Ergebnis dieser Befragung sowie eine klägerseitig vorgelegte wissenschaftliche Auswertung waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung. Die wissenschaftliche Auswertung, bei der auch der aktuelle Stand der Forschung einbezogen wurde, kommt wie die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Gefahr einer "Lottosucht" faktisch nicht existent ist. Hier wurde deutlich, dass das VG Halle bei Lotterien mit bis zu zwei wöchentlichen Ziehungen auch eigenständige Zweifel an der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hat. Die Kammer warf die Frage auf, ob es bei Lotterien mit bis zu zwei Ziehungen in der Woche überhaupt eine relevante Suchtgefahr geben kann, die einen solchen Eingriff in die Grund-rechte rechtfertigen könnte. Das Wissenschaftliche Forum Glücksspiel hat den Bewertungsmaßstab festgelegt: Verfügbarkeit/Anmeldung/Zahlung/Dauer des Spieles/Ziehungsfrequenz (s. ZfWG 1/08). weiterlesen

Um eine mögliche Spielsucht einzudämmen, hat der Gesetzgeber Lotto im Internet in Deutschland verboten weiterlesen

Spielsucht- und Vermögensgefährdung durch Bingo bei einem Startgeld von 5,-- € ? weiterlesen

PC-Sucht - Nach den Feststellungen der Interdisziplinären Suchtforschungsgruppe der Berliner Charité (ISFB) ist in Deutschland jeder zehnte Computerspieler süchtig - das sind rund 1,5 Millionen Menschen.
Bei der Onlinesucht werden ganz grob drei Formen unterschieden. Neben der Kommunikationssucht gibt es noch die Online-Spielsucht und die Online-Sexsucht, wobei von den Onlinespielen eine hohe Suchtgefahr ausgeht. Quelle: pcgo 4/08 weiterlesen