Freitag, 28. Oktober 2011

Presseveröffentlichungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder

Automatenwirtschaft zu Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Länder haben sich für einen Irrweg entschieden!

Zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28.10.2011 in Lübeck und den Beschlüssen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende des VDAI (Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V.), Paul Gauselmann, für die Deutsche Automatenwirtschaft:
"Ohne Rücksicht auf Verluste und ohne die gebotene Rücksicht auf Recht und Gerechtigkeit, haben die Ministerpräsidenten heute einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht. Die vermeintliche Liberalisierung des Glücksspielwesens hat nur einen wirklichen Nutznießer – und zwar das staatliche Glücksspielmonopol. Denn sollte der Glücksspielstaatsvertrag so wirksam werden wie ihn die 15 Ministerpräsidenten heute beschlossen haben, dann schafft er ihnen einen der wichtigsten privaten Wettbewerber vom Hals: Nämlich die gewerbliche Automatenwirtschaft. Sie soll weitgehend abgeschafft werden und bestenfalls ein "Kümmerdasein" fristen.

Nach nur fünf Jahren sollen alle nach Bundesrecht unbefristet erteilten Spielhallenerlaubnisse erlöschen. Ein Großteil der jetzt bestehenden Spielhallen muss dann endgültig geschlossen werden. Unsere Branche hat Milliarden Euro im Vertrauen auf die staatlichen Genehmigungen investiert und rund 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Der Vertrauensschutz und der Bestandsschutz werden durch die heutige Entscheidung der Ministerpräsidenten mit Füßen getreten.

Begründet werden die strangulierenden Maßnahmen gegenüber der Deutschen Automatenwirtschaft mit der Behauptung, mit der Zurückdrängung des gewerblichen Automatenspiels könne man das geringe Risiko des krankhaften Spielverhaltens noch weiter mindern. Wie eine in den letzten Tagen veröffentlichte Studie des Emnid-Institutes zeigt, ist dies ein fataler Irrtum. Wenn ein Spielangebot wie das unsrige zurückgedrängt oder gar verboten wird, heißt das nach dieser Studie nicht, dass die Menschen nicht mehr spielen. Sie wechseln nur die "Spielzeuge" und die Spielorte. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Spielgäste, welche das gewerbliche Spiel auf den Bildschirmen unserer Automaten nutzen, zu den unkontrollierbaren, fast identischen Spielen im Internet wechseln werden. Dort fehlt aber jegliche soziale Kontrolle und gibt es keinerlei finanzielle Begrenzungen vergleichbar an unseren Geräten. In Deutschland wird kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen werden und es werden keine Steuern in Deutschland gezahlt. Und im Internet gibt es anders als in Spielhallen keine geschulten und qualifizierten Mitarbeiter, die auf Spieler zugehen, wenn sich ihr Spielverhalten problematisch entwickelt.

Wir haben der Politik angeboten, unsere Bemühungen um den aktiven Spielerschutz und die weitere Eindämmung unkontrollierter 'Spielhallenflut‘ zu verbessern. Doch die Antwort darauf ist die Enteignung unserer Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen.

Als eine der schon am strengsten regulierten Branchen hatten wir gehofft, dass die Länder ein ausgewogenes Regelwerk für das Glücksspielwesen schaffen würden. Diese Hoffnung wurde heute bitter enttäuscht. Jetzt bleibt uns nur noch der Gang zu den Gerichten. Diesen Weg werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Denn wir sind absolut sicher, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag dort keine Chance hat und scheitern wird."

Die Deutsche Automatenwirtschaft beschäftigt im gewerblichen Automatenspiel direkt über 70.000 Beschäftigte und vertritt rund 5.000 mittelständische Betriebe, mit in der Regel zwischen fünf und 25 Arbeitnehmern. Sie erwirtschaftet Einnahmen von rund 4 Mrd. € im Jahr und zahlt mehr als 1,5 Mrd. € Steuern und Abgaben. Darüber hinaus bildet sie in zwei branchenspezifischen eigenständigen Automatenberufen im Jahr rd. 500 Auszubildende aus.
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten

Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.
Quelle: Remote Gambling Association (RGA)

Glücksspiel-Staatsvertrag stellt deutsche Online-Wettanbieter ins Abseits - Sportwettenanbieter digibet hält geplanten Steuersatz für zu hoch
Berlin, 02. November 2011. Es ist ein Durchbruch in einer jahrelang währenden Diskussion: Das Sportwettenmonopol in Deutschland wurde mit den am Donnerstag letzter Woche durch die Ministerpräsidenten getroffenen Rahmenentscheidungen zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages beendet. Aber was bedeuten die Bestimmungen, auf die sich die Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – geeinigt haben, für die Wettanbieter?

"Grundsätzlich begrüßen wir den momentanen Umgestaltungsprozess in der Gesetzgebung, aber der beschlossene Steuersatz von fünf Prozent auf den Umsatz ist für Online-Wettanbieter kaum rentabel", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist."

Der Wettmarkt teilt sich grundsätzlich in den stationären und den Online-Markt. Während bei stationären Wettbüros die Ladenmieten und das Personal vor Ort mitfinanziert werden müssen, entfällt dieser Kostenblock bei den reinen Online-Anbietern. Um diese Nebenkosten aufzubringen, sind die Ausschüttungsquoten bei stationären Angeboten oftmals niedriger als bei Online-Anbietern.

So ist bei stationären Wettbüros eine Gewinnausschüttungsquote von 75 bis 80 Prozent üblich, im Online-Bereich liegt diese jedoch bei circa 92 Prozent. Dem Wettanbieter verbleiben somit rund acht Prozent des Umsatzes, um seine Kosten zu decken. Eine Einsatzsteuer von fünf Prozent bedeutet damit eine Abgabe von durchschnittlich 62,5 Prozent des beim Wettanbieter verbleibenden Umsatzes.

Bei Wetten in Höhe von 100 Euro kassieren die Spieler 92 Euro in Form von Gewinnen, fünf Euro der Staat durch seine Steuern und nur drei Euro würden beim Wettanbieter verbleiben – zu wenig, um im Markt existieren zu können. Zumal es weiterhin unregulierte Online-Anbieter an prominenten Standorten geben wird, die mit solchen steuerlichen Nachteilen nicht zu kämpfen haben.

"Ein weiterer Nachteil der geplanten Änderungen, neben dem für Online-Wettanbieter unwirtschaftlich hohen Steuersatz, stellt die Begrenzung der Lizenzen auf insgesamt 20 dar. Diese Zahl ist willkürlich und nicht marktgerecht", so Boyks weiter. "Wir sehen bei den Änderungen im Glücksspiel-Staatsvertrag noch viel Verbesserungspotenzial und hoffen auf eine Anpassung der Regulierung in die Richtung, die Schleswig-Holstein jüngst beschlossen hat und durch die Enthaltung bei der Abstimmung letzte Woche auch weiterhin für sich in Anspruch nimmt." Quelle: Markengold PR GmbH


Glücksspielstaatsvertrag teilt Deutschland
Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen. Dieses Gesetz soll eine Beitrittsklausel für das Land Schleswig-Holstein enthalten.

Was bedeutet das? Es ist klar zu stellen, dass der Alleingang Schleswig-Holsteins vor allem die Sportwetten betrifft. Regelungen für Spielhallen bestehen nicht. Vielmehr sollen demnach die Gewerbeordnung und die Spielverordnung unverändert fortgelten.

Die 15 anderen Länder haben wesentliche Veränderungen bei den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. Die Regelungen für die Spielhallen stehen dabei im krassen Missverhältnis zu den geltenden Gesetzen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, die Möglichkeit einer Begrenzung der Zahl der Spielhallen pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag (§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV ) sind erhebliche Einschnitte in bestehende Rechte der Betreiberinnen und Betreiber. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Kurt Beck bestätigte dieser, dass alte Spielhallenkonzessionen für fünf Jahre fort gelten sollen. Der bis dato vorgesehene Stichtag 28. Oktober 2012 würde an die neuen zeitlichen Bedingungen angepasst und nach hinten geschoben werden. Beck äußerte sich weiter, dass die Gewerbeordnung und die Spielverordnung nunmehr entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden müssten. Hier liegt bereits das Kernproblem der Umsetzung dieser Änderungen. Denn das Recht der Spielhallen steht grundsätzlich dem Bund zu. Allein der Beschluss des neuen Glücksspielstaatsvertrages kann somit die geltenden Gesetze nicht ändern. Wann Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden sollen, ist noch nicht geklärt.

Das Recht der Sportwetten hingegen ist Sache der Länder. Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken jedoch weiterhin begrenzend. 20 Konzessionen sollen an private Sportwettunternehmen erteilt werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen Land betragen. Dabei würden Gebühren in sechsstelligem Bereich anfallen. Die Abgabe – keine Steuer – wird 5 % des Umsatzes betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten Kontrollen, ermöglicht werden. Die Sache des Onlinepokers sei noch nicht abschließend diskutiert. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt werden.
Hier stellt sich das in den Folgen noch nicht einschätzbare Problem dar, dass das Land Schleswig-Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert ist. Ministerpräsident Harry Carstensen hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Er erwartet eine weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission. Diese hatte in ihrer Stellungnahme im Juli dieses Jahres eine Limitierung der Konzessionen bemängelt. Ferner seien die Verfahren der Konzessionsvergaben nicht ausreichend transparent und die Bedingungen wie das Sozial- und Wirtschaftlichkeitskonzept nicht präzise genug. Diese Vorwürfe werden sich die 15 Länder erneut gefallen lassen müssen.

Beck stellt klar, dass mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sowohl das Sportwettenrecht als auch das Recht der Spielhallen abschließend geregelt sein sollen. Aufgrund der komplexen Umsetzungsbedingungen ist sich Beck sicher, dass dieser neue Staatsvertrag nicht wie geplant zum 01. Januar 2012 in Kraft treten wird. Und diese Einschätzung ist vollkommen richtig, denn die seit Jahren bekannten Probleme sind nach wie vor vorhanden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Unternehmerinnen und Unternehmern keine Planungssicherheit gebracht hat. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Vor allem wird die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen vor dem Hintergrund des vorrangigen Unionsrechts überprüft werden. Mit Spannung darf der Tag erwartet werden, an dem die neuen Gesetze in Kraft treten werden. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort. Insbesondere sind die Gewerbe- und Spielverordnung noch lange nicht angepasst. Vor diesem Hintergrund kommt auf alle Beteiligten viel Arbeit zu. Die Automatenbranche hat die Entscheidungen der Politik weiterhin aufmerksam zu beobachten. Zurücklehnen darf sich lediglich das Gastgeberland, dessen Regelungen von der Europäischen Kommission vollständig gebilligt wurden und am 01. Januar 2012 in Kraft treten werden.
Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Damir Böhm
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld



Pseudo-Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland
Sportwettenanbieter digibet hält auch neue Regelung für marktfern und begrüßt Enthaltung Schleswig-Holsteins

Berlin, 28. Oktober 2011. Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihren Beratungen zum Glücksspiel-Staatsvertrag auf eine Öffnung der bisherigen Festlegungen geeinigt. Für den Sportwettenanbieter digibet geht das jedoch nicht weit genug. "Wir begrüßen, dass die Länder sich der EU beugen und anfangen, die Vorgaben umzusetzen", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Die Änderungen gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind vom eigentlichen Ziel noch weit entfernt. Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entsprechen immer noch nicht der Marktrealität."

Die Limitierung der Lizenzen für Sportwettenanbieter auf 20 ist trotz Erhöhung weiterhin leider willkürlich und stellt automatisch zahlreiche private Anbieter ins Abseits, die auch in Deutschland aktiv werden möchten. Die Senkung der Umsatzabgabe von 16,66 % auf 5 % ist für Wettanbieter weiterhin unrentabel, sodass es wirtschaftlich gesehen wenig Sinn macht, auf dem deutschen Markt tätig zu sein. In Frankreich, wo mit acht Prozent ein ähnlich hoher Steuersatz angesetzt wurde, ist dieses Modell bereits gescheitert: Die Anbieter haben hier ihre Lizenzen teilweise wieder zurückgegeben. Unter den jetzigen Bedingungen wäre somit weiterhin die Online-Konkurrenz aus dem Ausland im Vorteil. Mit ihr können deutsche Wettanbieter auf Dauer – ähnlich wie in Frankreich – nicht mithalten.

"Wir freuen uns, dass Schleswig-Holstein den 15 anderen Bundesländern trotzte und sich bei der Abstimmung enthalten hat, da sie sich der Vorteile ihrer realitätsnahen Gesetzesregelung bewusst sind", so Boyks weiter. "Es ist wünschenswert, dass die Bundesländer sich doch noch eines besseren Besinnen und auch zu dieser Regelung greifen."
Quelle: Markengold PR GmbH

Glücksspiel-Poker in der nächsten Runde
Sportwetten sollen zugelassen werden, Online-Poker und Casino-Spiele nicht

...Auch in Kiel waren es die Freidemokraten, die auf die Liberalisierung des Glücksspielmarktes gedrängt hatten, positiver ausgedrückt: Auf die Anpassung des staatlichen Glücksspielmonopols an die Realität.

Rund 3,3 Mrd. Euro Einnahmen, so hat es das statistische Bundesamt ausgerechnet, erwarten die Bundesländer in diesem Jahr ...... Das Ganze allerdings unter etwas zweifelhaften Staatsmonopolbedingungen und insofern, das hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, auch regelwidrig. weiterlesen

Sport sieht neue Geldquelle - Wettanbieter skeptisch
Leipzig. Der Sport sieht eine neue Geldquelle, die Anbieter von Sportwetten jedoch bleiben skeptisch: Die geplante Öffnung des milliardenschweren deutschen Glücksspielmarktes auch für private Betreiber findet nicht nur Beifall.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erwartet nach der Einigung auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen. weiterlesen
Der Sport, der durch seine Spiele und Veranstaltungen in hohem Maße die Basis für das Glücksspiel legt, darf nach seinen Einnahmeeinbruch im Bereich Glücksspiel künftig auf stattliche Gewinnzuwächse im Millionenbereich hoffen. weiterlesen

Ministerpräsidentenkonferenz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag besiegelt faktisch das "Aus" des Lottomonopols

15 Länder halten am Argument der nicht existierenden Lottosucht fest – mit katastrophalen Folgen für Lotto, Länder und Destinatäre

Hamburg 28.10.2011 – Auf der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Lübeck wurde das Ende des staatlichen Lottomonopols eingeläutet. 15 der 16 Länderchefs einigten sich auf eine Änderung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages, der bereits vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Schwerpunkt der Diskussionen war offenbar die Öffnung des Sportwettenmarktes. Gefährliche Spiele werden liberalisiert, das harmloseste Glücksspiel, LOTTO, erheblich beschränkt.

"Der Änderungsvertrag ist für das deutsche Lotto in seiner jetzigen Form eine Katastrophe, denn er ist europa- und kartellrechtswidrig und noch inkohärenter und gerichtlich angreifbarer als der jetzige", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Die berechtigten Einwände der Europäischen Kommission gegen den Vertragsentwurf hätten die Länder schlicht ignoriert. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Welle von Verfahren vor deutschen Gerichten sind unausweichlich. "Das bedeutet das baldige "Aus" des Lottomonopols und der staatlichen Lottogesellschaften." Diese Brisanz ist von der Meldung, dass der Markt für private Anbieter von Sportwetten – unzureichend und zaghaft – geöffnet werden soll, in den Hintergrund gedrängt worden.

Kernpunkte der Kritik des Lottoverbandes sind:

Der Vertrieb harmloser Lotterien wird unter dem Vorwand der Spielsuchtprävention unverhältnismäßig beschränkt, während gefährliche Glücksspiele erheblich geringeren Beschränkungen unterliegen. Eine Spielsucht bei Lotto existiert nicht. Dieses wurde gerade empirisch in einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bestätigt (10.000 Interviews). Zitat: "Für die Teilnahme an "Lotto 6 aus 49" besteht kein derartiges Risiko."

Der Vertrag sieht anders als für Sportwettenvermittler und Lotterieeinnehmer keine bundesweit geltende Erlaubnis für Lotterievermittler vor. Für diese europarechtswidrige Schlechterstellung privater Lotterievermittler gibt es keine sachliche Rechtfertigung. Die Europäische Kommission hat diese Regelung daher bereits im Juli 2011 ausdrücklich gerügt.

Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten und ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Erlaubnisbehörden aller Länder ohne Rechtsanspruch zulässig. Die vorgesehenen Anforderungen an den Online-Vertrieb sind bei nachweislich harmlosen Lotterien überzogen.

Der vom Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof geforderte Wettbewerb um die Umsätze privater Lotterievermittler wird unter grober Missachtung zwingender kartellrechtlicher Vorgaben zerstört.

Komplett-Verbot für Lotto-Werbung

Deutlich wird die Brisanz der Fortführung der verfehlten Suchtargumentation unter anderem durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 29.09.2011. Das Gericht zeigte darin detailliert auf, dass sämtliche Werbung der staatlichen Lottogesellschaften unzulässig ist, wenn das Monopol weiterhin mit Suchtgefahren begründet ist. Das bedeutet: Sowohl die Jackpot-Werbekampagnen, Pressemitteilungen, Plakate und Hörfunkwerbung, als auch die Internetwerbung und die "Lotto-Hilft"-Kampagnen sind unzulässig. Bereits die teilweisen Werbe- und Internetverbote des GlüStV haben seit 2008 zu einem Umsatzrückgang von 26%, kumuliert mehr als 14 Mrd. Euro (ca. -6 Mrd. Euro Steuern und Zweckabgaben) geführt. Der Änderungsvertrag, auf den sich die 15 Länderchefs geeinigt haben, hält an der Suchtbekämpfung als zentraler Zielsetzung auch für Lotterien fest. "Das bedeutet, dass die staatlichen Lottogesellschaften auch künftig in keiner Weise für sich und ihre Produkte werben dürfen", so Faber. "Das ist der wirtschaftliche Tod von "Lotto 6aus49".
Quelle: Deutscher Lottoverband (DLV)


Volker Bouffier und Lotto-Chef zufrieden mit Glücksspiel-Liberalisierung
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann sind mit der Einigung für eine Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes zufrieden.
Im Kampf gegen die Glücksspielsucht sprach sich Sundermann für Glücksspiele im Internet aus: „Der klassische Internetkunde muss sich mit seinem Namen identifizieren.
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Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt Optimierung des staatlichen Lotterieangebots und stellt sich mit Oddset zuversichtlich der Sportwetten-Konkurrenz

Verbesserung für Lottokunden: Spiel künftig in Annahmestellen und auch im Internet möglich
München, 28. Oktober 2011. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die von den Ministerpräsidenten der Länder in Lübeck beschlossene Optimierung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells bei den Lotterien. Obwohl Bedenken gegen die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei Sportwetten bestehen, stellen sich die staatlichen Anbieter mit der Sportwette Oddset in einer neuen Rechtsform zuversichtlich dem Wettbewerb.

"Wir begrüßen den Beschluss zu den Lotterien. Auf dieser Grundlage werden wir weiter unseren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist. Unsere Lotto-Kunden können weiterhin in den Annahmestellen, aber künftig auch wieder im Internet spielen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer im DLTB. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll es ab Mitte 2012 neben einem staatlichen Internetangebot wieder mehr Werbemöglichkeiten für Lotterien und auch Sportwetten geben. Durch das Festhalten an der bewährten gemeinwohlorientierten Regelung der Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz gegeben.

Die Lotteriegesellschaften begrüßen auch die nun vorgesehene Gleichbehandlung aller lizenzierten Sportwettenanbieter bei Steuern und Abgaben. So kann sich Oddset mit einer neuen Sportwettengesellschaft erfolgreich der Konkurrenz stellen. "Mit einem attraktiven Sportwettenangebot wird mittelfristig eine Milliarde Euro Umsatz unser Ziel sein", fügt der Sprecher des DLTB hinzu.

Kritisch sieht der DLTB nach wie vor die testweise Einführung eines Konzessionsmodells bei den Sportwetten, das die Vergabe von 20 Konzessionen vorsieht und nach fünf Jahren überprüft werden soll. "Eine Kommerzialisierung der Wetten wird zu mehr Spielsuchtproblemen führen. Gleichzeitig wird der Breitensport wegen des geringen Steuersatzes von fünf Prozent sicher weniger Mittel aus Sportwetten erhalten", unterstreicht DLTB-Federführer Erwin Horak. "Das Experimentiermodell wird nur dann funktionieren, wenn es einen konsequenten Vollzug durch die Aufsichtsbehörden gibt."

Der Deutsche Lotto- und Totoblock bedauert, dass Schleswig-Holstein bisher den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags nicht mitgegangen ist. Der DLTB und insbesondere die Länderregierungen müssen nun überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)


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update: 02.11.2011