Dienstag, 11. Oktober 2011

Lizenz geht an die Österreichische Lotterien GmbH

Lotterienvergabe könnte noch ein langes Nachspiel haben
WIEN. Wie erwartet haben sich die Österreichischen Lotterien in der Bewerbung um die neue Lotteriekonzession durchgesetzt. Nun könnte allerdings ein langer Rechtsstreit folgen.
Es war ein recht einfaches Spiel für die Österreichischen Lotterien, die Lizenz für Lotto, Toto, Bingo und Elektronische Lotterien bis zum Jahr 2027 zu erhalten. Die weiteren drei Bewerber, darunter der Online-Sportwetten-Anbieter bet-at-home und der SMS-Spieleanbieter Lottelo, seien bereits „an den Mindestbedingungen des Glücksspielgesetzes gescheitert“, hieß es in einer Aussendung des zuständigen Finanzstaatssekretärs Andreas Schieder (SP).

Die Notwendigkeit eines Gesellschaftssitzes im Inland, das verlangte Gesellschaftskapital von 109 Millionen Euro und das Verbot, in anderen Mitgliedsstaaten Filialbetriebe zu errichten, seien laut einem aktuellen EuGH-Urteil „unionsrechtlich sehr problematisch“. Die Österreichischen Lotterien seien vermutlich weltweit das einzige Unternehmen, das dieses Anforderungsprofil exakt erfüllen könne. weiter lesen


Lobbying der Casinos Austria - Thema im U-Ausschuss
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu diversen Korruptionsaffären will Ausschussvorsitzende Gabriela Moser (Grüne) nun auch das Lobbying der Casinos Austria und deren Tochter Österreichische Lotterien unter die Lupe nehmen. weiterlesen


Konzession an Österreichische Lotterien
Drei der vier Anträge seien „an den Mindestbedingungen des Glücksspielgesetzes gescheitert“, heißt es.
Bet-at-home ist von der Entscheidung „nicht überrascht“, „da die Ausschreibungskriterien auf den heimischen Monopolisten zugeschnitten waren“, so das Unternehmen. Man werde sich die Entscheidungsgründe näher ansehen und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden, so ein Sprecher auf die Frage, ob der Konzern rechtliche Schritte gegen die Vergabe erwägt. weiter lesen

Juristen zerpflücken Glücksspielgesetzgebung
Namhafte Staatsrechtler gehen hart mit den letzten Glücksspielgesetznovellen ins Gericht. Die Vergabe der Lotterielizenz sei EU-rechtswidrig, die Regeln für Pokersalons sollen der Verfassung widersprechen.
„Die Glücksspielgesetznovellen der letzten Jahre waren in höchstem Maße rechtsstaatlich problematisch.“ Das sagt nicht etwa die Opposition oder ein unmittelbar Betroffener – sondern Bernhard Raschauer, einer der renommiertesten Staatsrechtler des Landes und Professor an der Universität Wien.
Gute Chancen beim EuGH
„Die Vergabe wird wohl vor den Höchstgerichten landen“ – und von ihnen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, der, so Raschauer, feststellen werde, dass die Vergaberegeln EU-rechtswidrig waren. weiter lesen

Kirchenbank will Casinos-Austria-Anteile abgeben
Wien - Die Kirchenbank Schelhammer & Schattera - sie steht zu 85 Prozent im Eigentum von kirchlichen Institutionen - will sich im Zuge ihrer verstärkten Konzentration auf ethische und nachhaltige Geldanlagen von ihren Anteilen am Glücksspielkonzern Casinos Austria trennen. "Ja, wir denken darüber nach, das ist ein Thema. weiterlesen

Österreichisches Glücksspielgesetz im Hinblick auf Poker verfassungswidrig

Günther Winkler, renommierter Jurist, übt maßgebliche Kritik an der österreichischen Glücksspielgesetzgebung. Insbesondere im Hinblick auf Poker und Pokerspielsalons ist das GSpG laut Winkler verfassungswidrig und kommt einer unsachlichen und unverhältnismäßigen "Verstaatlichung" zugunsten finanzieller Erträge für den Staat gleich.


Winkler analysiert die GSpG-Novellen 2008 und 2010 vor dem Hintergrund ihrer Entwicklung seit den 1960er Jahren und stellt sie mit dem Legalitätsprinzip, den Grundrechten, Kompetenzrechten und Europarecht gegenüber.

In seiner Analyse übt Winkler strenge Kritik an den Novellen: Die rechtsstaatlichen Zielsetzungen von rechtlicher Ordnung, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden im neuen österreichischen Glücksspielgesetz nicht erreicht.

Poker als Glücksspiel - warum?
Speziell im Hinblick auf Poker und Pokerspielsalons weist Winkler auf schwere Mängel in der Gesetzgebung in. Der Gesetzgeber führt keine konkreten Beweise an, warum Poker als Glücksspiel zu bewerten sei. Begriffsdefinitionen, Regelungen und Adressaten seien unklar und führen zu großer Unsicherheit und daraus resultierenden langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten für die Anbieter von Pokerspielen. Warum Poker als Glücksspiel definiert wird, ist rechtlich äußerst unklar und erweckt für Winkler den Eindruck, dass es sich um eine Erweiterung des staatlichen Glücksspielmonopols aus finanziellem Antrieb handle.

Verboten - akzeptiert - besteuert
Darüber hinaus seien Pokersalons ohne Konzession zukünftig zwar verboten, dennoch werden sie weiterhin in ihrer Existenz anerkannt und es werden ihnen dieselben Abgabenpflichten auferlegt wie einem Konzessionär. In dieser Gleichstellung von frei gewerblichen Pokersalons mit Bewilligungsinhabern sieht Winkler aufgrund der unverhältnismäßigen und unsachlichen Vermögensbelastung einen Verstoß gegen die Verfassung.

Verfassungswidrige Verstaatlichung
Die Unterwerfung von Poker unter das Glücksspielmonopol ist rechtlich unzureichend begründet. Pokersalons sind bisher durch das Gewerberecht geregelt und werden nun durch das Glücksspielrecht geregelt. Damit wird ein gesamter Erwerbszweig per Gesetz verstaatlicht, was laut Winkler kompetenzrechtlich äußerst fragwürdig ist und einen Angriff auf das Eigentumsrecht darstellt.

Glücksspielgesetz neu
Als Lösung für die Misere sieht Winkler eine erneute Novellierung des Glücksspielgesetzes als unausweichlich. In der Novelle sei die kompetenzwidrige und unsachliche Unterwerfung von Poker unter das Glücksspielgesetz rückgängig zu machen. Stattdessen wäre für Winkler eine gewerberechtliche Regelung von Poker vorstellbar, welche staatsrechtlichen und europarechtlichen Grundrechten entspricht und gleichzeitig Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Interesse gewährleistet.

Das Buch
"Poker und Pokersalons in der Glückspielgesetzgebung" (Springer Verlag, 1. Auflage 2011, 365 S., ISBN 978-3-7091-0944-1) von Günther Winkler

Link: http://www.springer.com/law/international/book/978-3-7091-0944-1?changeHeader

Univ. Prof. Dr. DDr. h.c. Günther Winkler, Senator h.c. der Universität Wien, Fürstlicher Justizrat (Liechtenstein), Dozent für Verwaltungsrecht, Venia Legendi der Universitäten Innsbruck (1955) und Wien (1956), von 1959 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1997 Professor der gesamten Rechts- und Staatswissenschaften in Wien, 1965 Dekan und 1972 Rektor an der Universität, Internationale Beobachtermission bei der IAEA in Wien, von 2001 bis 2007 Richter am Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof in der OSZE - KSZE, von 2007 bis 2013 Richter und Mitglied des Präsidiums. Quelle



update: 11.11.2011